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Internationale, staatliche und nichtstaatliche Sicherheit und Gesundheit

Die Rolle internationaler Organisationen besteht im Wesentlichen darin, einen organisierten Rahmen für die internationale Zusammenarbeit zu bieten. Im Laufe der Jahrhunderte haben Menschen auf vielfältige Weise Informationen und Erfahrungen ausgetauscht. Die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Wissenschaftlern und Berufsgruppen entwickelte sich im Laufe der Zeit schrittweise, aber zu Beginn des 20. Jahrhunderts war offensichtlich geworden, dass einige Probleme nur gemeinsam angegangen werden konnten.

Generell wird zwischen „zwischenstaatlichen“ und „nichtstaatlichen“ internationalen Organisationen unterschieden. Zu den zwischenstaatlichen Organisationen (IGOs) gehören die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. Es gibt auch viele andere zwischenstaatliche Organisationen wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und regionale oder subregionale Einrichtungen wie die Europäische Union (ehemals Europäische Gemeinschaften), MERCOSUR (Südlicher Markt—Mercado Comun del Sur), der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) zwischen Kanada, den Vereinigten Staaten und Mexiko.

Einige internationale Nichtregierungsorganisationen wie die International Commission on Occupational Health (ICOH) und die International Social Security Association (ISSA) decken alle Aspekte des Arbeitsschutzes ab. Viele internationale Nichtregierungsorganisationen interessieren sich im Rahmen ihrer breiteren Aktivitäten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und die internationalen Verbände verschiedener Berufsgruppen. Einige Nichtregierungsorganisationen wie die Internationale Organisation für Normung (ISO) befassen sich mit der Normung, und viele andere Nichtregierungsorganisationen befassen sich mit bestimmten Fachgebieten oder mit bestimmten Sektoren wirtschaftlicher Aktivitäten.

Viele zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen haben Interesse am Arbeitsschutz, der technische, medizinische, soziale und rechtliche Aspekte sowie eine Vielzahl von Disziplinen, Berufen und sozialen Gruppen umfasst. Es gibt ein umfassendes Netzwerk von Organisationen, deren Wissen und Fähigkeiten genutzt werden können, um den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu fördern.

Ziele und Zwecke zwischenstaatlicher Organisationen

Eine der wichtigen Aufgaben internationaler Organisationen besteht darin, vereinbarte Werte in Rechte und Pflichten umzusetzen. Die Charta der Vereinten Nationen (Vereinte Nationen 1994) ist ein gutes Beispiel dafür, was die Rolle einer internationalen Organisation im UN-System sein sollte – nämlich „eine internationale Zusammenarbeit bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, oder humanitären Charakter, und die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu verbessern und zu fördern.“ Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bezieht sich auf die in der Charta der Vereinten Nationen proklamierten Prinzipien und erkennt das Recht aller auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen an.

Die Ziele und Zwecke internationaler Organisationen sind in ihren Chartas, Verfassungen, Statuten oder Grundlagentexten festgelegt. So heißt es beispielsweise in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (1978), dass ihr Ziel „das Erreichen des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus durch alle Menschen“ ist. Der Schutz des Arbeitnehmers vor Krankheit, Leiden und Verletzungen infolge der Beschäftigung ist eine der Aufgaben, die der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in den Worten der Präambel ihrer Verfassung übertragen werden (siehe unten und ILO 1992). Die Erklärung über die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation, die 26 von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 1944. Tagung in Philadelphia verabschiedet wurde, erkennt die Verpflichtung der IAO an, unter den Nationen der Welt die Umsetzung von Programmen zu fördern, die dies ermöglichen einen „ausreichenden Schutz für das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten in allen Berufen“ zu erreichen.

Die internationale Gemeinschaft erkennt an, dass es Probleme gibt, bei denen Länder voneinander abhängig sind. Eine der Hauptaufgaben der zwischenstaatlichen Organisationen besteht darin, solche Probleme anzugehen. Die Präambel der 1919 verabschiedeten Verfassung der IAO erkennt an, dass „das Versäumnis einer Nation, menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzuführen, ein Hindernis für andere Nationen darstellt, die die Bedingungen in ihren eigenen Ländern verbessern wollen“, und betrachtet dies als „eine universelle und Dauerhafter Frieden kann nur hergestellt werden, wenn er auf sozialer Gerechtigkeit beruht.“ Die ILO-Erklärung von Philadelphia besagt, dass „Armut überall eine Gefahr für den Wohlstand darstellt“. Die Verfassung der WHO besagt, dass „eine ungleiche Entwicklung in verschiedenen Ländern bei der Förderung der Gesundheit und der Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere übertragbaren Krankheiten, eine gemeinsame Gefahr darstellt“ und dass „die Leistung jedes Staates bei der Förderung und dem Schutz der Gesundheit für alle wertvoll ist “. Die Rolle internationaler Organisationen besteht darin, Kontinuität zu gewährleisten und im Laufe der Zeit Stabilität im Hinblick auf solche langfristigen politischen Ziele zu schaffen, während kurz- und mittelfristige Planung aufgrund lokaler sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen und politischer Umstände häufig auf nationaler Ebene vorherrscht.

Jede internationale Organisation hat ein Mandat, das von ihren Mitgliedern zugewiesen wird. Internationale Organisationen befassen sich im Rahmen ihrer Mandate mit spezifischen Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Gemeinsame Merkmale zwischenstaatlicher Organisationen sind, dass sie Leitlinien bereitstellen, Empfehlungen formulieren und Standards entwickeln. Internationale Instrumente, die innerhalb des Systems der Vereinten Nationen geschaffen wurden und auf nationaler Ebene anwendbar sind, können in zwei Kategorien eingeteilt werden. Unverbindliche Instrumente haben in der Regel die Form von Empfehlungen oder Entschließungen und können als Grundlage für nationale Rechtsvorschriften dienen. Verbindliche Instrumente beinhalten die Verpflichtung, nationale Gesetze und Praktiken mit den auf internationaler Ebene getroffenen Entscheidungen in Einklang zu bringen. Die meisten verbindlichen Instrumente haben die Form internationaler Übereinkommen, die einen zusätzlichen internationalen Ratifizierungs-, Genehmigungs- oder Beitrittsakt erfordern, durch den ein Staat seine Zustimmung bekundet, durch die Verpflichtungen des Übereinkommens gebunden zu sein.

Internationale Organisationen stellen ein Forum dar, in dem ihre Mitglieder ihre gemeinsamen Richtlinien und Strategien in einer Vielzahl von Bereichen, einschließlich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, erarbeiten und festlegen. Hier stellen sich die Länder ihren Werten und ihren Meinungen gegenüber; Informationen und Erfahrungen austauschen; diskutieren und Lösungen vorschlagen; und bestimmen Sie, wie Sie gemeinsam auf Ziele hinarbeiten können, um einen Konsens, eine Vereinbarung oder internationale Konventionen zu erreichen, die ein gemeinsames Verständnis darüber definieren, was richtig ist und was nicht getan werden sollte.

Einer der Vorteile einer internationalen Organisation besteht darin, für internationale Debatten ein kontrolliertes Umfeld zu schaffen, das von Regeln und Verfahren bestimmt wird, auf die sich ihre Mitglieder geeinigt haben, und gleichzeitig eine Vielzahl informeller und diplomatischer Kontakte ermöglicht, die weit darüber hinausgehen kann auf der Ebene eines einzelnen Landes erfolgen. Verschiedene Gruppen und Länder mit ähnlichen Problemen können ihre Ansätze vergleichen und ihre Strategien verbessern. Aus internationaler Perspektive ist es einfacher, Objektivität über schwierige, aber spezifische Probleme zu erreichen, die mit nationalen institutionellen Arrangements oder besonderen historischen Bedingungen zusammenhängen. An einem Tisch sitzen Sozialpartner, die sich auf nationaler Ebene kaum treffen können. Der Dialog wird erneuert, und Hoffnung auf einen Konsens kann ans Licht kommen, wo dies auf nationaler Ebene unmöglich gewesen wäre. Interessengruppen können im Prozess der Konsensbildung eine katalytische Rolle spielen, ohne dass aggressive Strategien erforderlich sind. Auf internationalen Konferenzen kann nicht nur ein Informations- und Erfahrungsaustausch stattfinden, sondern verschiedene Gruppen können auf diesen Konferenzen die weltweite Akzeptanz ihrer Ideen, Werte und Politiken messen.

In der Praxis sind zwischenstaatliche Organisationen an einer Vielzahl von Aktivitäten beteiligt, darunter Informationsaustausch, Wissenstransfer, Harmonisierung von Terminologie und Konzepten, Konsensbildung, Verhaltenskodizes und bewährte Verfahren sowie Förderung und Koordinierung von Forschung. Die meisten internationalen Organisationen haben auch zahlreiche Programme und Aktivitäten, die darauf abzielen, ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Ziele zu erreichen, die für ihr Mandat relevant sind, einschließlich der technischen Zusammenarbeit. Internationale Organisationen verfügen über eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten, wie Berichte und Studien, Expertentreffen, Seminare, Workshops, Symposien, Konferenzen, technische Beratungsdienste, Informationsaustausch und eine Clearinghouse-Funktion. Grundlegende Mandate internationaler Organisationen wurden im Laufe der Zeit durch Resolutionen und Programme erweitert und konkretisiert, die von ihren Konstituenten anlässlich ihrer Vollversammlungen wie der International Labour Conference der ILO oder der World Health verabschiedet wurden Versammlung der WHO.

Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen

Im System der Vereinten Nationen sind zwei Sonderorganisationen direkt mit dem Arbeitsschutz als Ganzes befasst: die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Unter den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen hat die Internationale Arbeitsorganisation einen einzigartigen Charakter, da sie dreigliedrig ist (dh ihre Mitglieder sind Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Ein weiteres Merkmal der ILO ist ihre normsetzende Tätigkeit (dh die Internationale Arbeitskonferenz nimmt internationale Übereinkommen und Empfehlungen an). Da die Arbeitsumwelt als integraler Bestandteil der menschlichen Umwelt gilt (International Labour Organization/United Nations Environment Programme/World Health Organization 1978), befasst sich auch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), insbesondere mit Chemikalien. Sein International Register of Potentially Toxic Chemicals (IRPTC) arbeitet im Rahmen des International Programme on Chemical Safety (IPCS) eng mit der ILO und der WHO zusammen.

Internationale Organisationen verfügen neben ihrem Hauptsitz über Feldstrukturen und spezialisierte Institutionen oder Gremien, wie die International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO und das Panamerikanische Zentrum für Humanökologie und -gesundheit (ECO), das zur Umsetzung beiträgt des regionalen Arbeitsgesundheitsprogramms der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO). Das Internationale Ausbildungszentrum der ILO in Turin (Italien) führt Ausbildungstätigkeiten im Arbeitsschutz durch und entwickelt Ausbildungsmaterialien für verschiedene Berufsgruppen, und das Internationale Institut für Arbeitsstudien (IILS) befasst sich von Zeit zu Zeit mit Fragen des Arbeitsschutzes. Die WHO und die IAO haben Regionalbüros, Gebietsbüros und nationale Korrespondenten. Regionale IAO- und WHO-Konferenzen werden regelmäßig einberufen. Die PAHO wurde 1902 gegründet und ist auch das WHO-Regionalbüro für Amerika. 1990 verabschiedete die Panamerikanische Gesundheitskonferenz eine Resolution zur Arbeitergesundheit (PAHO 1990), die Richtlinien für das PAHO-Programm festlegte und 1992 zum „Jahr der Arbeitergesundheit in Amerika“ erklärte.

Der Hauptsitz und die Außenstellen der IAO unterstützen das Engagement und die Aktivitäten ihrer Mitgliedsstaaten im Arbeitsschutz im Rahmen ihres Internationalen Programms zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -umwelt (PIACT) (ILO 1984). Dieses Programm umfasst eine Vielzahl von Beratungsdiensten und Aktivitäten zur technischen Zusammenarbeit auf der ganzen Welt. Die IAO hat kürzlich eine aktive Partnerschaftspolitik (APP) angenommen, die die Organisation ihren dreigliedrigen Mitgliedsgruppen in den Mitgliedstaaten näher bringt, indem sie ihre Feldstrukturen stärkt, insbesondere durch die Einrichtung multidisziplinärer Teams (MDTs).

Mehrere andere UN-Sonderorganisationen spielen eine wichtige Rolle in Bezug auf spezifische Aspekte des Arbeitsschutzes, wie die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), die sich mit nuklearer Sicherheit, dem Schutz der Arbeitnehmer vor Strahlung und der Sicherheit von Strahlungsquellen befasst. Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) befasst sich mit dem Arbeitsschutz in bestimmten Industriezweigen und arbeitet zusammen mit dem UNEP und der Weltbank an der Ausarbeitung von Richtlinien zur Vermeidung und Kontrolle der industriellen Umweltverschmutzung, die Fragen des Arbeitsschutzes abdecken Gut. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) fördert die Sicherheit bei der Verwendung von Pestiziden (FAO 1985) und den Arbeitsschutz in der Forstwirtschaft, einschließlich Kooperationen mit der ILO und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.

Der Sachverständigenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen hat die Empfehlungen zur Beförderung gefährlicher Güter ausgearbeitet, die Leitlinien für die Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften und das Erreichen einer gewissen weltweiten Einheitlichkeit für verschiedene Verkehrsträger bieten. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat internationale Standards für den Betrieb von Luftfahrzeugen festgelegt und ein Handbuch der Zivilluftfahrtmedizin veröffentlicht, das arbeitsmedizinische Aspekte für fliegendes Personal behandelt. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat ein internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) verabschiedet. Die WHO, die ILO und die IMO haben einen internationalen medizinischen Leitfaden für Schiffe erstellt, der verschiedene Teile enthält, die einen Zeitplan für den Inhalt einer Schiffsapotheke und einen medizinischen Abschnitt des International Code of Signals enthalten. Ein medizinischer Erste-Hilfe-Leitfaden für den Einsatz bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen wurde gemeinsam von der IMO, der WHO und der ILO erstellt.

Förderorganisationen wie das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) haben in den letzten 25 Jahren in vielen Ländern eine Vielzahl von Arbeitsschutzprojekten finanziell unterstützt, darunter auch den Aufbau nationaler Arbeitsschutzinstitute. Träger dieser Projekte waren die ILO, die WHO und beide Organisationen gemeinsam. Bei ihren Wirtschaftsförderungsprojekten berücksichtigt die Weltbank umwelt-, gesundheits- und humanökologische Erwägungen (Weltbank 1974) einschließlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. 1987 unternahm die Weltbank große Anstrengungen, um Umweltbelange in alle Aspekte ihrer Aktivitäten einzubeziehen. Dazu gehören eine stärkere Konzentration auf die Entwicklung institutioneller Kapazitäten für Umweltmanagement auf Landesebene, eine stärkere Anerkennung der Notwendigkeit, Umweltbelange in die sektorale Arbeit einzubetten, und eine stärkere Betonung der sozialen Aspekte einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung (World Bank 1993a). Außerdem der Bericht In Gesundheit investieren, untersucht das Zusammenspiel von menschlicher Gesundheit, Gesundheitspolitik und wirtschaftlicher Entwicklung (World Bank 1993b).

Andere zwischenstaatliche Organisationen

Die Aktivitäten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind besonders wichtig in Bezug auf Fragen der Umweltgesundheit, der Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien, Methoden zur Bewertung chemischer Risiken und des Strahlenschutzes. Der Europarat hat eine Reihe von Resolutionen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verabschiedet, die beispielsweise Sicherheitsdienste in Unternehmen betreffen. Die vom Europarat 1961 verabschiedete Europäische Sozialcharta erkennt das Recht der Arbeitnehmer auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen an. Der Nordische Rat befasst sich mit Arbeitsschutz- und Umweltproblemen und gibt Empfehlungen zu giftigen und gefährlichen Stoffen, nuklearer Sicherheit und Strahlenschutz sowie Aktionsprogrammen für das Arbeitsumfeld ab. Die 1965 gegründete Arab Labour Organization ist eine spezialisierte Organisation im Rahmen der Arabischen Liga; es führt Studien durch und forscht auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes. Die Länder des MERCOSUR haben eine spezielle Kommission zur Harmonisierung der Arbeitsschutzgesetzgebung.

Die Europäische Union erlässt Richtlinien, die für ihre Mitgliedstaaten verbindlich sind und in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Die europäischen Richtlinien decken den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes ab mit dem Ziel, die nationalen Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu harmonisieren. Drei Ebenen von Richtlinien lassen sich unterscheiden (TUTB 1991): die Rahmenrichtlinien, wie die Richtlinie über die Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391); diejenigen, die die Risiken abdecken, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sind (Blei, Asbest, Lärm, ionisierende Strahlung usw.); und solche, die Regeln für die Gestaltung von Arbeitsmitteln aufstellen. Technische Normen werden von den Europäischen Normungskommissionen (CEN, CENELEC) entwickelt. Die Kommission der Europäischen Union (ehemals Kommission der Europäischen Gemeinschaften) bereitet die Richtlinien vor und hat ein wichtiges Arbeitsschutzprogramm (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 1990). Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin ist im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tätig, einschließlich einer Arbeitsgruppe zu betrieblichen Gesundheitsstrategien in Europa. Das Jahr 1992 wurde zum „Europäischen Jahr der Sicherheit, Arbeitshygiene und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz“ ausgerufen, und in den Ländern der Europäischen Union wurden eine Vielzahl von Arbeitsschutzaktivitäten unterstützt. Als spezialisierte Einrichtung der Europäischen Union wurde in Bilbao (Spanien) eine Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eingerichtet.

Internationale Nichtregierungsorganisationen

Auch wissenschaftliche, professionelle und andere Gruppen verspürten die Notwendigkeit, die internationale Zusammenarbeit zu entwickeln und sich internationalen Nichtregierungsorganisationen anzuschließen. Sie können sich aus einzelnen Spezialisten, nationalen Fachverbänden oder Institutionen zusammensetzen. Die International Commission on Occupational Health (ICOH) wurde 1906 als Ständige Kommission für Berufskrankheiten gegründet. Es wird in einem separaten Artikel in diesem Kapitel behandelt.

Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) ist eine internationale Organisation offizieller Stellen, die für die Verwaltung der sozialen Sicherheit zuständig sind, und hat seit 1954 ein Programm zur Verhütung von Berufsrisiken, das ebenfalls in diesem Kapitel gesondert behandelt wird.

Während sich die ICOH und die IVSS mit dem gesamten Bereich des Arbeitsschutzes befassen, gibt es eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die sich mit bestimmten Wirtschaftssektoren wie der Landwirtschaft oder mit so unterschiedlichen Themenbereichen wie Technologie, Toxikologie, Psychologie, Arbeitsorganisation, Prozesssicherheit, Humantechnik, Epidemiologie, Sozialmedizin, Hebezeuge, Umschlag, Druckbehälter, Transport von Containern und gefährlichen Stoffen, Sicherheitssignale, Verkehrssicherheit und nukleare Sicherheit. Zahlreiche internationale Nichtregierungsorganisationen befassen sich mit der Umwelt und dem Verbraucherschutz, darunter die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources – World Conservation Union (IUCN) und die International Organization of Consumers Unions (IOCU). Sie interessieren sich für Umweltgesundheit und in gewissem Umfang für Arbeitsschutz, insbesondere für Chemikaliensicherheit und Pestizide.

Im Bereich des Schutzes von Arbeitnehmern, Patienten und der Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung ist die Arbeit der International Commission on Radiological Protection (ICRP) weltweit maßgeblich und dient als Grundlage für internationale Empfehlungen zwischenstaatlicher Organisationen. Die International Radiation Protection Association (IRPA) hat eine Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) eingerichtet, die Richtlinien zu Expositionsgrenzwerten herausgibt und zu den Veröffentlichungen der ILO und der WHO zu nichtionisierender Strahlung beiträgt. Viele andere internationale Nichtregierungsorganisationen oder Vereinigungen könnten erwähnt werden, da sie sich mit Arbeitsschutz befassen oder an spezifischen Aspekten des Arbeitsschutzes interessiert sind, darunter die International Ergonomic Association (IEA), die Ergonomics Society of French-Speaking Countries ( SELF), der International Council of Nurses (ICN), der Inter-American Safety Council (IASC), die International Association of Labour Inspection (IALA), die International Occupational Hygiene Association (IOHA), die International Association on Agricultural Medicine and Rural Health (IAAMRH), die International Association of Public and Rural Health, die Latino-American Association of Occupational Safety and Hygiene (ALASEHT), die International Federation of Associations of Specialists in Occupational Safety and Industrial Hygiene, die European Association of Schools of Occupational Medicine, die World Federation of Associations of Clinical Toxicology and Poison Contro l Zentren und dem International Safety Council, einer globalen Tochtergesellschaft des US National Safety Council.

Eine weitere Gruppe von Nichtregierungsorganisationen besteht aus Organisationen, die die Normung zum Ziel haben, wie die International Organization for Standardization (ISO) und die International Electrotechnical Commission (IEC). ISO wird in einem separaten Artikel in diesem Kapitel behandelt.

Internationale Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände spielen eine bedeutende Rolle bei der Festlegung von Arbeitsschutzrichtlinien und -prioritäten auf internationaler Ebene. Ihre Einbeziehung ist wichtig, da die nationalen Arbeitsgesetze und -vorschriften die Arbeitgeber für den Schutz vor Berufsgefahren verantwortlich machen, und die Arbeitnehmer selbst am stärksten betroffen sind, da ihre Gesundheit und Sicherheit gefährdet sind. Eine Reihe von internationalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen befassen sich mit dem Arbeitsschutz als Ganzes, darunter die Internationale Arbeitgeberorganisation (IOE), die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE) und der Internationale Freihandelsbund Gewerkschaften (IBFG), der Weltgewerkschaftsbund (WCL) und der Weltgewerkschaftsbund (WGB). Es gibt viele sektorale internationale Gewerkschaftsorganisationen, die sich mit spezifischen Aspekten befassen, wie der Internationale Verband der Chemie-, Energie-, Bergbau- und allgemeinen Arbeitergewerkschaften (ICEM), der Internationale Metallgewerkschaftsbund (IMF), der Internationale Bau- und Holzverband Arbeitnehmer (IFBWW), der Internationale Verband der Plantagen-, Landwirtschafts- und verwandten Arbeitnehmer und der Internationale Verband der gewerblichen, kaufmännischen und technischen Angestellten (FIET). Es gibt auch regionale Organisationen wie die Organisation der afrikanischen Gewerkschaftseinheit (OATUU) und der Europäische Gewerkschaftsbund (ECTU), der ein Europäisches Technisches Büro der Gewerkschaften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (TUTB) eingerichtet hat. Diese Organisationen haben ein breites Spektrum an Aktivitäten, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung von Informationen, technische Beratung und Ausbildung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Auch Produzenten, Hersteller und Betreiber engagieren sich im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, entweder über ihre Verbände oder über von ihnen gegründete Institute und Gremien wie den International Council of Chemical Associations (ICCA), den European Council of Chemical Manufacturers Federations (CEFIC), die International Group of National Associations of Agrochemical Manufacturers (GIFAP), die International Air Transport Association (IATA), die World Association of Nuclear Power Plant Operators (WANO), die Illuminating Engineering Society (IES), die Asbestos International Association (AIA), der International Fiber Safety Group (IFSG) und dem Viral Hepatitis Prevention Board (Maßnahmen zu Hepatitis B als Berufsrisiko). Darüber hinaus entwickeln eine Reihe von Institutionen und internationalen Gremien, die von Produzenten, Herstellern und ihren Organisationen gegründet wurden, Aktivitäten in Bezug auf den Schutz der Umwelt und der Umweltgesundheit, die in gewissem Umfang den Arbeitsschutz umfassen können, wie das Internationale Zentrum für Industrie und Umwelt (ICIE), dem International Council on Metals and the Environment (ICME), dem International Primary Aluminium Institute (IPAI) und der Oil Companies International Study Group for Conservation of Clean Air and Water (CONCAWE).

Schließlich gibt es viele internationale Nichtregierungsorganisationen, die von Wissenschaftlern, Berufsverbänden oder Gruppen mit ähnlichen wissenschaftlichen, humanitären oder wirtschaftlichen Interessen gegründet wurden, die keine direkten Interessen im Arbeitsschutz haben, sich aber mit relevanten wissenschaftlichen, technischen, medizinischen oder sozialen Fragen befassen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie der World Medical Association (WMA), dem Council for International Organizations of Medical Sciences (CIOMS), der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC), dem International Council for Building Research Studies and Documentation, die International Epidemiological Association, die International Society for Labour Law and Social Security und das International Bureau for Epilepsy (IBE), die einen Verhaltenskodex für die Beschäftigung von Menschen mit Epilepsie erstellt haben.

Gemeinsame Programme in der internationalen Zusammenarbeit

Es ist interessant zu untersuchen, wie sich internationale Organisationen ergänzen und ihre verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung spezifischer Berufsgefahren mobilisieren. In Bezug auf Lärm und Vibration stellt beispielsweise die IEC Normen für Messgeräte bereit, die ISO definiert Messmethoden, die WHO gibt Gesundheitskriterien vor, die ILO empfiehlt in ihrem Verhaltenskodex zu Lärm und Vibration Expositionsgrenzwerte und definiert einen allgemeinen Ansatz und Strategie in ihrem Übereinkommen (Nr. 1977) und Empfehlung (Nr. 148) über die Arbeitsumgebung (Luftverschmutzung, Lärm und Vibrationen), 156.

Die Rolle internationaler Organisationen wird zunehmend durch Kooperationen im Rahmen internationaler Programme oder themenbezogener Joint Ventures zwischen den Ländern selbst und zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen geprägt. Die internationale Zusammenarbeit zum Schutz vor ionisierender Strahlung und zur Förderung der Chemikaliensicherheit sind zwei Beispiele für solche Aktivitäten.

Im Bereich des Schutzes vor ionisierender Strahlung liefern die International Commission on Radiological Protection (ICRP) und das Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) der Vereinten Nationen den wissenschaftlichen Input. Die ILO verabschiedete 1960 das Strahlenschutzübereinkommen (Nr. 115) und die Empfehlung (Nr. 114), die ausdrücklich auf die Leitlinien der ICRP verweisen. Weitere Anleitungen finden sich in einer Reihe von Verhaltenskodizes, die von der IAEA ausgearbeitet und ggf. von der IAO und der WHO mitgetragen wurden, sowie im IAO-Verhaltenskodex zum Strahlenschutz (ionisierende Strahlung), 1987. Diese werden ergänzt durch Leitfäden, Handbücher, Schulungsmaterialien und technische Dokumente, die im Wesentlichen von der IAEA und der Nuclear Energy Agency der OECD veröffentlicht wurden. Aktivitäten der technischen Zusammenarbeit in diesem Bereich werden hauptsächlich von der IAEO durchgeführt; andere Organisationen werden bei Bedarf hinzugezogen.

1990 erfolgte ein wichtiger Schritt zur internationalen Harmonisierung des Strahlenschutzes: Das Inter-Agency Committee on Radiation Safety (IACRS) wurde als Forum für Konsultationen und Zusammenarbeit in Fragen des Strahlenschutzes zwischen internationalen Organisationen eingerichtet. Ein gemeinsames Sekretariat wurde eingerichtet, um die Ausgabe von 1982 der IAEA/ILO/WHO/NEA-OECD Basic Safety Standards for Radiation Protection zu überarbeiten. Sechs internationale Organisationen – die FAO, die IAEA, die ILO, die Nuclear Energy Agency der OECD, die PAHO und die WHO – haben sich zusammengeschlossen, um internationale Standards zu erarbeiten, mit dem Ziel, ihre Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer eigenen Gesetze zu unterstützen. Unter der Leitung der IAEO führte ein umfassender Konsultationsprozess mit Ländern und zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, zur Ausarbeitung der Internationalen Normen zum Schutz vor ionisierender Strahlung und zur Sicherheit von Strahlungsquellen (IAEA 1994). Diese internationalen Standards können als einheitliche Standards für das UN-System angesehen werden.

Die internationale Zusammenarbeit zur Förderung der Chemikaliensicherheit zeigt, wie internationale Organisationen interagieren, um auf die von der internationalen Gemeinschaft geäußerten Anliegen der Menschen in der Welt einzugehen, und wie allgemeine Grundsatzerklärungen, die von Regierungskonferenzen verabschiedet wurden, in Aktionsprogramme und praktische Aktivitäten auf wissenschaftlicher Grundlage umgesetzt werden Wissen. Es besteht Einigkeit darüber, dass bei der Bewertung von Chemikalien Bedenken hinsichtlich beruflicher Exposition, öffentlicher Exposition und der Umwelt berücksichtigt werden sollten. Die Durchführung von Risikobewertungen in einem internationalen Rahmen ist ein Vorteil für die Mobilisierung begrenzter Fachkenntnisse und Ressourcen. Dies führte 1980 zur Einrichtung des Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit (IPCS) durch die WHO, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die ILO. Die Verpflichtung der drei kooperierenden Organisationen zur Zusammenarbeit im IPCS wurde 1988 durch eine Absichtserklärung zum Ausdruck gebracht, die die Ziele des IPCS festlegt. Die fachliche Arbeit des IPCS stützt sich auf ein Netzwerk nationaler und internationaler Institutionen, die sich an seinen Aktivitäten beteiligen und für besondere Aufgaben zuständig sind. Das Programm unterhält enge und effiziente Arbeitsbeziehungen mit mehreren anderen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Verbänden und Berufsverbänden, die wichtige Aktivitäten im Bereich der Chemikaliensicherheit haben.

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), die 1992 in Rio de Janeiro stattfand, erkannte die Notwendigkeit eines umweltgerechten Umgangs mit giftigen Chemikalien an und identifizierte sechs Programmbereiche für die internationale Zusammenarbeit:

  1. Ausweitung und Beschleunigung der internationalen Bewertung chemischer Risiken
  2. Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
  3. Informationsaustausch über giftige Chemikalien und chemische Risiken
  4. Einrichtung von Risikominderungsprogrammen
  5. Stärkung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten für das Chemikalienmanagement
  6. Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit giftigen und gefährlichen Produkten.

 

Darauf folgte 1994 eine Internationale Konferenz über Chemikaliensicherheit (Stockholmer Konferenz 1994), die das Zwischenstaatliche Forum für Chemikaliensicherheit gründete, eine Reihe von Handlungsprioritäten festlegte und zwischenstaatliche Organisationen einlud, an einem erweiterten Kooperationsprogramm zur Chemikaliensicherheit teilzunehmen. Ein Inter-Organization Programme for the Sound Management of Chemicals (IOMC) wurde eingerichtet, an dem WHO, ILO, UNEP, FAO, UNIDO und OECD teilnehmen. Es umfasst ein Inter-Organization Coordinating Committee (IOCC), das die Koordinierung der von den teilnehmenden Organisationen einzeln oder gemeinsam durchgeführten Aktivitäten zur Chemikaliensicherheit gewährleistet und die Umsetzung der Empfehlungen der UNCED verfolgt.

Es zeichnet sich ein zunehmender Trend ab, Know-how und Ressourcen im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten zu mobilisieren. Dies ist beispielsweise im Bereich Ausbildung und Informationsaustausch im Arbeitsschutz der Fall. Hinsichtlich der biologischen Sicherheit wurde eine Zusammenarbeit zwischen der UNIDO, dem UNEP, der WHO und der FAO entwickelt, und einige Aktivitäten wurden im Rahmen des IPCS durchgeführt. Die UNIDO wurde beauftragt, Kapitel 16 der Agenda 21 (umweltverträgliches Management der Biotechnologie) der Rio-Konferenz weiterzuverfolgen, gemeinsame Aktivitäten und Programme zu katalysieren und gemeinsame Strategien des UN-Systems zur Biotechnologie zu entwickeln. Die OECD hat ein Programm zu Umweltaspekten der Biotechnologie. Die Europäische Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor biologischen Arbeitsstoffen (90/679 und 93/88) wurde 1990 verabschiedet und 1993 geändert. 1993 verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation eine Entschließung zur Exposition gegenüber und Sicherheit bei der Verwendung biologischer Arbeitsstoffe bei der Arbeit, was darauf hindeutet, dass das Thema untersucht werden sollte, einschließlich der Notwendigkeit neuer internationaler Instrumente (Übereinkommen, Empfehlung oder beides), um die Risiken für Arbeitnehmer, die Öffentlichkeit und die Umwelt zu minimieren.

Zwei weitere Beispiele betreffen den Schutz der Arbeitnehmer vor nichtionisierender Strahlung und die Harmonisierung der Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme für Chemikalien. Dokumente zu Umweltgesundheitskriterien zu nichtionisierender Strahlung wurden von der WHO, dem UNEP und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) erstellt. Derzeit entwickelt sich eine breitere Zusammenarbeit zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, einschließlich beruflicher Exposition, die die ILO, die Kommission der Europäischen Union, die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC), die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und umfasst das Wissenschaftliche Komitee für Strahlung und Arbeit der ICOH. Die Harmonisierung von Einstufungs- und Kennzeichnungssystemen für Chemikalien ist ein Bereich, in dem unter Führung der ILO eine umfassende Zusammenarbeit zwischen Ländern, zwischenstaatlichen Organisationen (z. B. OECD, der Europäischen Union) und Nichtregierungsorganisationen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden) gefördert wird ; internationale Verbraucher- und Umweltschutzverbände), der UN-Expertenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter, die FAO, das UNEP, die WHO, die IMO und die ICAO.

Es gibt viele andere Bereiche, in denen neue, flexible Formen der internationalen Zusammenarbeit zwischen Ländern und internationalen Organisationen entstehen oder entwickelt werden könnten, wie z. B. beruflicher Stress und die Bekämpfung von berufsbedingten Lungenerkrankungen, insbesondere der Silikose. Zunehmend entwickelt sich eine internationale Vernetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit Zielen wie der Koordinierung der Forschung. Es wäre von Vorteil, wenn auf der Grundlage bestehender Strukturen in internationalen Organisationen, die miteinander verbunden werden könnten, wie den Kooperationszentren der WHO, den Wissenschaftlichen Komitees der ICOH, den Internationalen Sektionen der IVSS, ein internationales Netzwerk für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aufgebaut werden könnte , die nationalen Korrespondenten des IRPTC, die Kontaktstellen des OECD Complementary Information Procedure, die teilnehmenden Institutionen des IPCS, die nationalen und zusammenarbeitenden Zentren des ILO International Occupational Safety and Health Information Centre (CIS) und die benannten Stellen der ILO International Gefahrenwarnsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Gemeinsame Ziele und komplementäre Ansätze in der Arbeitsmedizin

Auf dem Gebiet der Gesundheit am Arbeitsplatz sind die obersten Ziele der WHO und der ILO dieselben: die Gesundheit der Arbeitnehmer in allen Berufen zu schützen und zu fördern. Politische Leitlinien werden von der ILO auf der Grundlage ihrer internationalen Übereinkommen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und von der WHO durch die von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedeten Resolutionen zur Gesundheit der Arbeitnehmer und zu dem von ihr befürworteten Ansatz der primären Gesundheitsversorgung gegeben.

Seit der Primary Health Care Conference in Alma-Ata im Jahr 1978 hat das Gesundheitsprogramm der WHO versucht, seine Aktivitäten zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung auf alle Menschen am Arbeitsplatz auszudehnen, wobei den unterversorgten und gefährdeten Erwerbstätigen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die 40. Weltgesundheitsversammlung forderte den Generaldirektor der WHO auf:

  1. Förderung der Umsetzung des Arbeitsgesundheitsprogramms als Teil des nationalen Gesundheitssystems auf der Grundlage der primären Gesundheitsversorgung in enger Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Programmen, Nichtregierungsorganisationen und allen Organisationen der Vereinten Nationen
  2. Leitlinien zur primären Gesundheitsversorgung am Arbeitsplatz zu erarbeiten, die sich insbesondere an unterversorgte Erwerbstätige richten und die auf verschiedenen Ebenen erforderlichen Bildungsmaterialien enthalten
  3. in Zusammenarbeit mit den Kooperationszentren der WHO Leitlinien zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zu entwickeln
  4. gegebenenfalls regionale Aktivitäten im Bereich der Gesundheit der Arbeitnehmer zu fördern.

 

Im Oktober 1994 verabschiedete das zweite Treffen des Netzwerks kooperierender Zentren für Arbeitsmedizin (52 Forschungs- und Experteninstitutionen aus 35 Ländern) eine „Global Strategy on Occupational Health for All“ und empfahl, dieses Dokument der WHO zur Prüfung vorzulegen in die „Global Strategy on Occupational Health for All“ der WHO überführt werden. Dies geschah im Mai 1996 mit Unterstützung der IAO.

Die ILO-Konventionen und -Empfehlungen zum Arbeitsschutz definieren die Rechte der Arbeitnehmer und weisen den zuständigen Behörden, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern Pflichten und Verantwortlichkeiten im Bereich des Arbeitsschutzes zu. Die von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen IAO-Übereinkommen und -Empfehlungen bilden zusammengenommen das Internationale Arbeitsgesetzbuch, das Mindestnormen im Bereich der Arbeit festlegt. Die IAO-Politik zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist im Wesentlichen in zwei internationalen Übereinkommen und den dazugehörigen Empfehlungen enthalten. Das Arbeitsschutzübereinkommen (Nr. 1981) und die Empfehlung (Nr. 155) der ILO von 164 sehen die Verabschiedung einer nationalen Arbeitsschutzpolitik vor und beschreiben die Maßnahmen, die auf nationaler Ebene und auf Unternehmensebene zur Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind Sicherheit und Gesundheit sowie zur Verbesserung der Arbeitsumgebung. Das IAO-Übereinkommen (Nr. 1985) und die Empfehlung (Nr. 161) über arbeitsmedizinische Dienste von 171 sehen die Einrichtung von arbeitsmedizinischen Diensten vor, die zur Umsetzung der Arbeitsschutzpolitik beitragen und ihre Aufgaben auf Unternehmensebene wahrnehmen .

1984 verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz eine Entschließung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds, in der daran erinnert wurde, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds ein wesentliches Element bei der Förderung sozialer Gerechtigkeit ist. Es betonte, dass verbesserte Arbeitsbedingungen und eine verbesserte Umwelt einen positiven Beitrag zur nationalen Entwicklung leisten und ein Maßstab für den Erfolg jeder Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen. Darin wurden die drei Grundprinzipien formuliert:

  • Die Arbeit sollte in einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung stattfinden.
  • Die Arbeitsbedingungen sollten mit dem Wohlergehen und der Menschenwürde der Arbeitnehmer vereinbar sein.
  • Arbeit sollte echte Möglichkeiten für persönliche Leistung, Selbstverwirklichung und Dienst an der Gesellschaft bieten.

 

Es gibt viele ähnliche Merkmale zwischen der Strategie der IAO zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung und dem Ansatz der WHO für die primäre Gesundheitsversorgung. Sie beruhen auf ähnlichen Grundprinzipien und beide:

  1. auf alle Beteiligten abzielen, Arbeitnehmer oder die Öffentlichkeit
  2. Politiken, Strategien und Aktionsmittel definieren
  3. Bestehen Sie auf der Verantwortung jedes Arbeitgebers für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in seinem oder ihrem Beschäftigungsverhältnis
  4. betonen Primärprävention, Risikokontrolle an der Quelle und Gesundheitserziehung
  5. legen besonderen Wert auf Information und Schulung
  6. weisen auf die Notwendigkeit hin, eine arbeitsmedizinische Praxis zu entwickeln, die für alle leicht zugänglich und am Arbeitsplatz verfügbar ist
  7. den zentralen Ort der Beteiligung anerkennen – die Beteiligung der Gemeinschaft an Gesundheitsprogrammen und die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds.
  8. die Wechselwirkungen zwischen Gesundheit, Umwelt und Entwicklung sowie zwischen Arbeitsschutz und produktiver Beschäftigung hervorheben.

 

Der aktuelle Trend der Globalisierung für die Weltwirtschaft und der regionalen Integration hat die gegenseitige Abhängigkeit und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Ländern erhöht. Diese Übersicht zeigt, dass es im Arbeits- und Gesundheitsschutz gemeinsame Ziele, Vorgehensweisen und Richtlinien gibt. Es gibt auch eine Struktur, auf der eine globale Zusammenarbeit aufgebaut werden kann. Dies ist das Ziel des Globalen Programms für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, das 1998 von der IAO ins Leben gerufen werden soll.

 

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Dienstag, Februar 15 2011 18: 58

Die Vereinten Nationen und Sonderorganisationen

* Dieser Artikel ist eine Adaption von Basic Facts About the United Nations (United Nations 1992).

Ursprung der Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen waren 1992 eine Organisation von 179 Nationen, die sich rechtlich zur Zusammenarbeit verpflichtet hatten, um die in ihrer Charta niedergelegten Grundsätze und Ziele zu unterstützen. Dazu gehören Verpflichtungen zur Beseitigung des Krieges, zur Förderung der Menschenrechte, zur Achtung der Gerechtigkeit und des Völkerrechts, zur Förderung des sozialen Fortschritts und freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen und zur Nutzung der Organisation als Zentrum zur Harmonisierung ihrer Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Die Charta der Vereinten Nationen wurde in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs von den Vertretern von 50 Regierungen verfasst, die sich 1945 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über internationale Organisationen trafen. Die Charta wurde auf der Grundlage von Vorschlägen entworfen, die von den Vertretern Chinas, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Es wurde am 26. Juni 1945 verabschiedet und unterzeichnet.

Millionen von Flüchtlingen vor Krieg und Verfolgung haben die Vereinten Nationen Schutz und Hilfe geboten. Es hat als wichtiger Katalysator in der Entwicklung von 100 Millionen Menschen von der Kolonialherrschaft zur Unabhängigkeit und Souveränität gewirkt. Es hat viele Male friedenserhaltende Operationen eingerichtet, um Feindseligkeiten einzudämmen und zur Lösung von Konflikten beizutragen. Es hat das Völkerrecht erweitert und kodifiziert. Es hat die Pocken vom Antlitz des Planeten gewischt. In den fünf Jahrzehnten ihres Bestehens hat die Organisation rund 70 Rechtsinstrumente verabschiedet, die die Achtung der Menschenrechte fördern oder verpflichten, und damit einen historischen Wandel in der allgemeinen Erwartung von Freiheit auf der ganzen Welt ermöglicht.

Mitglied werden:

Die Charta erklärt, dass die Mitgliedschaft in der UNO allen friedliebenden Nationen offensteht, die ihre Verpflichtungen akzeptieren und nach Einschätzung der Organisation willens und in der Lage sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Staaten werden auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Generalversammlung zur Mitgliedschaft zugelassen. Die Charta sieht auch die Suspendierung oder den Ausschluss von Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Charta vor, aber es wurden nie solche Maßnahmen ergriffen.

Offizielle Sprachen

Gemäß der Charta sind die offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Arabisch wurde als offizielle Sprache der Generalversammlung, des Sicherheitsrats und des Wirtschafts- und Sozialrats hinzugefügt.

Struktur

Die Vereinten Nationen sind ein komplexes Netzwerk, das aus sechs Hauptorganen mit einer großen Anzahl verwandter Programme, Agenturen, Kommissionen und anderen Gremien besteht. Diese verbundenen Gremien haben unterschiedliche Rechtsstatus (einige sind autonom, andere unterstehen direkt der UNO usw.), Ziele und Verantwortungsbereiche, aber das System weist ein sehr hohes Maß an Kooperation und Zusammenarbeit auf. Abbildung 1 zeigt schematisch die Struktur des Systems und einige der Verbindungen zwischen den verschiedenen Stellen. Für weitere Informationen sei verwiesen auf: Grundlegende Fakten über die Vereinten Nationen (1992).

Abbildung 1. Die Charta etablierte sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen

ISL080F1

Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der UNO. Der Gerichtshof steht den Parteien seines Statuts offen, das automatisch alle Mitglieder der UN einschließt. Andere Staaten können unter den vom Sicherheitsrat festgelegten Bedingungen Fälle an den Gerichtshof verweisen. Darüber hinaus kann der Sicherheitsrat empfehlen, einen Rechtsstreit an den Gerichtshof zu verweisen. An Verfahren vor dem Gerichtshof können nur Staaten beteiligt sein (dh der Gerichtshof steht Einzelpersonen nicht offen). Sowohl die Generalversammlung als auch der Sicherheitsrat können den Gerichtshof um ein Gutachten zu jeder Rechtsfrage ersuchen; andere Organe der UN und der Sonderorganisationen können mit Ermächtigung der Generalversammlung im Rahmen ihrer Tätigkeit Gutachten zu Rechtsfragen einholen (z. B. könnte die Internationale Arbeitsorganisation ein Gutachten zu einer internationalen Arbeitsnorm einholen). ).

Die Zuständigkeit des Gerichtshofs umfasst alle Angelegenheiten, die in der UN-Charta oder in geltenden Verträgen oder Konventionen vorgesehen sind, sowie alle anderen Fragen, die die Staaten ihm vorlegen. Bei der Entscheidung von Fällen ist der Gerichtshof nicht auf Rechtsgrundsätze beschränkt, die in Verträgen oder Konventionen enthalten sind, sondern kann den gesamten Bereich des Völkerrechts (einschließlich des Gewohnheitsrechts) anwenden.

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das wichtigste beratende Organ. Er setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen, die jeweils eine Stimme haben. Beschlüsse zu wichtigen Fragen wie Frieden und Sicherheit, Aufnahme neuer Mitglieder und Haushaltsfragen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Beschlüsse über andere Fragen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Generalversammlung gehören die Prüfung und Formulierung von Empfehlungen zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit bei der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, einschließlich der Abrüstung und der Rüstungsregulierung. Die Generalversammlung initiiert auch Studien und gibt Empfehlungen ab, um die internationale politische Zusammenarbeit, die Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts, die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle und die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Kultur, Bildung und Gesundheit zu fördern. Er nimmt Berichte des Sicherheitsrates und anderer UN-Organe entgegen und berät darüber; prüft und genehmigt den UN-Haushalt und teilt die Beiträge unter den Mitgliedern auf; und wählt die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrats und die gewählten Mitglieder des Treuhandrats. Die Generalversammlung wählt außerdem gemeinsam mit dem Sicherheitsrat die Richter des Internationalen Gerichtshofs und ernennt auf Empfehlung des Sicherheitsrats den Generalsekretär.

Zu Beginn jeder ordentlichen Tagung hält die Generalversammlung eine Generaldebatte ab, in der die Mitgliedstaaten ihre Ansichten zu einer Vielzahl von Angelegenheiten von internationalem Interesse zum Ausdruck bringen. Aufgrund der großen Anzahl von Fragen, die die Generalversammlung zu behandeln hat (z. B. über 150 Tagesordnungspunkte auf der Tagung 1992), weist die Versammlung die meisten Fragen ihren sieben Hauptausschüssen zu:

  • Erster Ausschuss (Abrüstung und damit zusammenhängende internationale Sicherheitsfragen)
  • Besonderes Politisches Komitee
  • Zweiter Ausschuss (Wirtschafts- und Finanzfragen)
  • Dritter Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten)
  • Vierter Ausschuss (Entkolonialisierungsangelegenheiten)
  • Fünfter Ausschuss (Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten)
  • Sechster Ausschuss (Rechtsangelegenheiten).

 

Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)

Der ECOSOC wurde durch die Charta als Hauptorgan zur Koordinierung der wirtschaftlichen und sozialen Arbeit der UN und der Sonderorganisationen und -institutionen eingerichtet. Der Wirtschafts- und Sozialrat dient als zentrales Forum für die Diskussion internationaler wirtschaftlicher und sozialer Fragen globaler oder interdisziplinärer Art und die Formulierung politischer Empfehlungen zu diesen Themen und setzt sich für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ein und Grundfreiheiten für alle. Der ECOSOC kann Studien und Berichte und Empfehlungen zu internationalen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, Bildungs-, Gesundheits- und verwandten Angelegenheiten erstellen oder initiieren, internationale Konferenzen einberufen und Konventionsentwürfe zur Vorlage bei der Generalversammlung vorbereiten. Weitere Befugnisse und Aufgaben umfassen die Aushandlung von Vereinbarungen mit den Sonderorganisationen, die ihre Beziehung zu den Vereinten Nationen und die Koordinierung ihrer Aktivitäten definieren, sowie Konsultationen mit NRO, die sich mit Angelegenheiten befassen, mit denen sich der Rat befasst.

Nebenorgane

Der Nebenmechanismus des Rates umfasst funktionale und regionale Kommissionen, sechs ständige Ausschüsse (z. B. den Ausschuss für Nichtregierungsorganisationen und für transnationale Unternehmen) und eine Reihe ständiger Expertengremien zu Themen wie Kriminalprävention und -bekämpfung, Entwicklungsplanung, und den Transport gefährlicher Güter.

Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen

Über 900 NGOs haben beratenden Status beim Rat, mit unterschiedlicher Beteiligung. Diese NRO können Beobachter zu öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner untergeordneten Gremien entsenden und schriftliche Erklärungen vorlegen, die für die Arbeit des Rates relevant sind. Sie können sich auch mit dem UN-Sekretariat in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse beraten.

Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat trägt gemäß der Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Während andere Organe der UN Regierungen Empfehlungen unterbreiten, ist allein der Rat befugt, Entscheidungen zu treffen, zu deren Umsetzung die Mitgliedstaaten gemäß der Charta verpflichtet sind.

Sekretariat

Das Sekretariat, ein internationales Personal, das am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York und vor Ort arbeitet, führt die vielfältige tägliche Arbeit der Organisation durch. Es betreut die anderen Organe der UNO und verwaltet die von ihnen festgelegten Programme und Politiken. An ihrer Spitze steht der Generalsekretär, der von der Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird.

Treuhandschaftsrat

Bei der Einrichtung eines internationalen Treuhandsystems hat die Charta den Treuhandrat als eines der Hauptorgane der Vereinten Nationen eingerichtet und ihm die Aufgabe übertragen, die Verwaltung der unter das Treuhandsystem gestellten Treuhandgebiete zu überwachen. Hauptziele des Systems sind die Förderung des Aufstiegs der Bewohner von Treuhandgebieten und ihre fortschreitende Entwicklung in Richtung Selbstverwaltung oder Unabhängigkeit.

Die Rolle des Systems der Vereinten Nationen im Arbeitsschutz und Sicherheit

Während die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds normalerweise Teil der nationalen Politik zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Fortschritts gemäß den nationalen Zielen und Prioritäten ist, ist ein Maß an internationaler Harmonisierung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Qualität des Arbeitsumfelds überall kompatibel ist Gesundheit und Wohlergehen der Arbeitnehmer und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen. Dies ist im Wesentlichen die Rolle des UN-Systems auf diesem Gebiet.

Innerhalb des UN-Systems spielen viele Organisationen und Gremien eine Rolle bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds. Das Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat einen verfassungsmäßigen Auftrag, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld zu verbessern, um die Arbeit zu humanisieren; seine dreigliedrige Struktur kann sicherstellen, dass seine internationalen Standards einen direkten Einfluss auf die nationale Gesetzgebung, Politik und Praxis haben und wird in einem separaten Artikel in diesem Kapitel erörtert.

Das Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein Mandat im Arbeitsschutz, das sich aus seiner Verfassung ergibt, die die WHO als „leitende und koordinierende Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit“ bezeichnet und die Aufgaben der WHO festlegt, die die „Förderung von ... Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen und andere Aspekte umfassen der Umwelthygiene“. Weitere Mandate ergeben sich aus verschiedenen Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrats. Das Arbeitsgesundheitsprogramm der WHO zielt darauf ab, das Wissen und die Kontrolle über die Gesundheitsprobleme von Arbeitnehmern, einschließlich Berufs- und arbeitsbedingter Krankheiten, zu fördern und mit den Ländern bei der Entwicklung von Gesundheitsversorgungsprogrammen für Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, insbesondere für diejenigen, die allgemein unterversorgt sind. Die WHO unternimmt in Zusammenarbeit mit der ILO, dem UNEP und anderen Organisationen eine technische Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, erstellt Leitlinien und führt Feldstudien sowie betriebliche Gesundheitsschulungen und Personalentwicklung durch. Die WHO hat das GEENET – das Global Environmental Epidemiology Network – eingerichtet, das Institutionen und Einzelpersonen aus der ganzen Welt umfasst, die sich aktiv an der Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Umwelt- und Berufsepidemiologie beteiligen. Das Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) wurde als unabhängiges Forschungsinstitut gegründet, jedoch im Rahmen der WHO. Die Satzung der Agentur legt ihre Mission fest als „Planung, Förderung und Entwicklung von Forschung in allen Phasen der Entstehung, Behandlung und Vorbeugung von Krebs“. Seit Beginn ihrer Forschungstätigkeit hat sich die Agentur der Erforschung der Ursachen von Krebs in der menschlichen Umwelt verschrieben, in der Überzeugung, dass die Identifizierung eines krebserzeugenden Stoffes der erste und notwendige Schritt zur Verringerung oder Entfernung des Erregers aus der Umwelt ist , mit dem Ziel, Krebs zu verhindern, den es verursacht haben könnte. Die Forschungsaktivitäten der Agentur lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen – epidemiologische und laborbasierte Experimente, aber es gibt eine beträchtliche Interaktion zwischen diesen Gruppen in den tatsächlich durchgeführten Forschungsprojekten.

Neben diesen beiden Organisationen mit einem zentralen Schwerpunkt auf Arbeit bzw. Gesundheit beziehen mehrere UN-Gremien Gesundheits- und Sicherheitsfragen in ihre spezifischen sektoralen oder geografischen Funktionen ein:

Das United Nations Environment Programme (UNEP) hat den Auftrag, die Umwelt zum Wohle heutiger und zukünftiger Generationen zu schützen und zu verbessern, einschließlich der Arbeitsumgebung. Es hat eine grundlegende koordinierende und katalytische Funktion für die Umwelt im Allgemeinen innerhalb des UN-Systems. Sie erfüllt diese Funktion durch die Programmkoordination und die Unterstützung der Aktivitäten des Umweltfonds. Zusätzlich zu seinem allgemeinen Mandat ergibt sich das spezifische Mandat von UNEP in Bezug auf die Arbeitsumgebung aus den Empfehlungen 81 und 83 der UN-Konferenz über die menschliche Umwelt und den Beschlüssen des UNEP-Verwaltungsrates, in denen der Exekutivdirektor aufgefordert wird, die Grundsätze und Ziele im Zusammenhang mit der Verbesserung zu integrieren der Arbeitsumwelt vollständig in den Rahmen des Umweltprogramms einzubeziehen. UNEP muss auch mit den entsprechenden Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Entwicklung eines koordinierten systemweiten Aktionsprogramms für die Arbeits- und Lebensumwelt von Arbeitnehmern und mit den betroffenen UN-Gremien zusammenarbeiten (z. B. arbeitet UNEP mit der WHO zusammen und der IAO im Internationalen Programm für Chemikaliensicherheit).

UNEP unterhält das International Register of Potentially Toxic Chemicals (IRPTC), das danach strebt, die Lücke zwischen dem chemischen Wissen der Welt und denen, die es benötigen, zu schließen. Auch das Netzwerk der Umweltabkommen von UNEP entfaltet eine immer stärkere internationale Wirkung und nimmt an Fahrt auf (z. B. die historische Wiener Konvention und das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht).

Das Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) beschäftigt sich mit Gefahren durch ionisierende Strahlung im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf. Die IAEO ermutigt und leitet die Entwicklung friedlicher Nutzungen der Atomenergie, legt Standards für nukleare Sicherheit und Umweltschutz fest, unterstützt Mitgliedsländer durch technische Zusammenarbeit und fördert den Austausch wissenschaftlicher und technischer Informationen über Kernenergie. Die Tätigkeiten der Agentur im Bereich des Strahlenschutzes von Arbeitnehmern beinhalten die Entwicklung dieser Standards; Erstellung von Sicherheitsleitfäden, Verhaltenskodizes und Handbüchern; Abhaltung von wissenschaftlichen Tagungen zum Informationsaustausch oder zur Erstellung von Handbüchern oder technischen Leitfäden; Organisation von Schulungen, Besuch von Seminaren und Studienreisen; Entwicklung von technischem Fachwissen in Entwicklungsländern durch die Vergabe von Forschungsverträgen und Stipendien; und Unterstützung der Entwicklungsmitgliedstaaten bei der Organisation von Strahlenschutzprogrammen durch die Bereitstellung von technischer Hilfe, Sachverständigendiensten, Beratungsmissionen und Beratungsdiensten in atomrechtlichen Regulierungsangelegenheiten.

Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und die Weltbank haben Bestimmungen zum Arbeitsschutz in Entwicklungshilfeabkommen aufgenommen. Das UNDP engagiert sich in einer großen Anzahl von Projekten, die entwickelt wurden, um Entwicklungsländern dabei zu helfen, ihre aufstrebenden Volkswirtschaften aufzubauen und ihren Lebensstandard zu erhöhen. Mehrere tausend international rekrutierte Experten sind ständig auf dem Gebiet tätig. Mehrere dieser Projekte widmen sich der Verbesserung der Arbeitsschutznormen in der Industrie und anderen Bereichen des Wirtschaftslebens, deren Umsetzung der IAO und der WHO anvertraut ist. Solche Feldprojekte können von der Bereitstellung kurzfristiger Beratung bis hin zu massiverer Unterstützung über einen Zeitraum von mehreren Jahren für die Einrichtung vollwertiger Arbeitsschutzinstitute reichen, die darauf ausgelegt sind, Schulungen, angewandte Feldforschung und direkte Dienstleistungen für Arbeitsplätze bereitzustellen.

Das International Maritime Organization (IMO) befasst sich mit der Sicherheit von Arbeitnehmern an Bord von Schiffen. Die IMO bietet Mitgliedsregierungen und interessierten Organisationen ein Forum zum Informationsaustausch und zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit technischen, rechtlichen und anderen Fragen der Schifffahrt und der Vermeidung von Meeresverschmutzung durch Schiffe. Die IMO hat eine Reihe von Konventionen und Empfehlungen ausgearbeitet, die von den Regierungen angenommen wurden und in Kraft getreten sind. Dazu gehören internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, zur Ausbildung und Zertifizierung von Seeleuten, zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, mehrere Instrumente, die sich mit Haftung und Entschädigung befassen, und viele andere. Die IMO hat auch mehrere hundert Empfehlungen angenommen, die sich mit Themen wie dem Seetransport gefährlicher Güter, Seesignalen, der Sicherheit für Fischer und Fischereifahrzeuge und der Sicherheit von nuklearen Handelsschiffen befassen.

Das Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) spielt eine Rolle beim Schutz von Landarbeitern vor Gefahren, die sich aus der Verwendung von Pestiziden, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen ergeben. Eine Reihe von Aktivitäten der FAO befassen sich direkt oder indirekt mit dem Arbeitsschutz und der Ergonomie in der Land-, Forst- und Fischereiarbeit. Bei Fischereitätigkeiten arbeitet die FAO auf Sekretariatsebene mit der IAO und der IMO im IMO-Unterausschuss für die Sicherheit von Fischereifahrzeugen zusammen und beteiligt sich aktiv an der Arbeit des IMO-Unterausschusses für Ausbildungs- und Wachstandards. Die FAO arbeitet mit der ILO in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in der Fischereiindustrie zusammen. Bei forstwirtschaftlichen Aktivitäten befasst sich der FAO/ECE/ILO-Ausschuss für Forstarbeitstechniken und Ausbildung von Forstarbeitern auf behördenübergreifender Ebene mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen. Feldprojekte und Veröffentlichungen in diesem Bereich behandeln Aspekte wie Sicherheit beim Holzeinschlag und in der Industrie sowie Hitzestress bei der Forstarbeit.

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft stellen einige der Krankheiten von wirtschaftlicher Bedeutung bei Vieh auch Gefahren für Personen dar, die mit Vieh und tierischen Produkten umgehen (z. B. Brucellose, Tuberkulose, Leptospirose, Milzbrand, Tollwut, Rift-Valley-Fieber). Für diese krankheitsbezogenen Aktivitäten wird über gemeinsame Ausschüsse eine enge Verbindung mit der WHO aufrechterhalten. Die FAO befasst sich auch mit der Harmonisierung der Registrierungsanforderungen für Pestizide und der Bewertung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln und in der Umwelt. In Bezug auf Atomenergie in Ernährung und Landwirtschaft werden Programme mit der IAEO koordiniert, um Wissenschaftlern aus Entwicklungsländern dabei zu helfen, relevante Isotopentechniken sicher und effektiv einzusetzen (z. B. die Verwendung von radioaktiv markierten Enzymsubstraten zum Nachweis der beruflichen Exposition gegenüber Insektiziden). ).

Das Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) zielt darauf ab, die industrielle Entwicklung von Entwicklungsländern zu beschleunigen. Es befasst sich mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsgefahren, Umwelt und Sonderabfallmanagement in Bezug auf den Industrialisierungsprozess.

Regional UN-Wirtschaftskommissionen eine Rolle bei der Förderung wirksamerer und harmonisierter Maßnahmen in ihren Regionen spielen.

Das UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) befasst sich mit den beruflichen Aspekten des internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Technologietransfers.

 

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Dienstag, Februar 15 2011 19: 00

Internationale Arbeitsorganisation

Die ILO ist eine von 18 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie ist die älteste internationale Organisation innerhalb der UN-Familie und wurde 1919 nach dem Ersten Weltkrieg von der Friedenskonferenz von Versailles gegründet.

Gründung der ILO

Historisch gesehen ist die ILO das Ergebnis des sozialen Denkens des 19. Jahrhunderts. Die Arbeitsbedingungen im Gefolge der industriellen Revolution wurden von Ökonomen und Soziologen zunehmend als unerträglich angesehen. Sozialreformer glaubten, dass jedes Land oder jede Branche, die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einführte, die Arbeitskosten erhöhen würde, wodurch sie im Vergleich zu anderen Ländern oder Branchen wirtschaftlich benachteiligt würden. Deshalb haben sie sich mit solcher Beharrlichkeit dafür eingesetzt, die Mächte Europas davon zu überzeugen, bessere Arbeitsbedingungen und kürzere Arbeitszeiten zum Gegenstand internationaler Vereinbarungen zu machen. Nach 1890 wurden drei internationale Konferenzen zu diesem Thema abgehalten: Die erste wurde 1890 gemeinsam vom deutschen Kaiser und dem Papst in Berlin einberufen; eine weitere Konferenz, die 1897 in Brüssel abgehalten wurde, wurde von den belgischen Behörden angeregt; und ein drittes, das 1906 in Bern, Schweiz, stattfand, verabschiedete zum ersten Mal zwei internationale Abkommen über die Verwendung von weißem Phosphor (Herstellung von Streichhölzern) und über das Verbot der Nachtarbeit von Frauen in der Industrie. Da der Erste Weltkrieg weitere Aktivitäten zur Internationalisierung der Arbeitsbedingungen verhindert hatte, griff die Friedenskonferenz von Versailles in ihrer Absicht, die Ursachen künftiger Kriege zu beseitigen, die Ziele der Vorkriegsaktivitäten auf und richtete eine Kommission für Internationales ein Arbeitsrecht. Der ausgearbeitete Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines internationalen Gremiums zum Schutz der Arbeitnehmer wurde Teil XIII des Versailler Vertrags; bis heute ist es die Charta, nach der die ILO arbeitet.

Die erste Internationale Arbeitskonferenz wurde im Oktober 1919 in Washington DC abgehalten; das Ständige Sekretariat der Organisation – das Internationale Arbeitsamt – wurde in Genf, Schweiz, eingerichtet.

Die Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation

Dauerhafter Frieden weltweit, Gerechtigkeit und Menschlichkeit waren und sind die Beweggründe für die Internationale Arbeitsorganisation, die am besten in der Präambel der Verfassung zum Ausdruck kommen. Es liest:

in der Erwägung, dass universeller und dauerhafter Frieden nur errichtet werden kann, wenn er auf sozialer Gerechtigkeit beruht;

Und in der Erwägung, dass Arbeitsbedingungen bestehen, die eine solche Ungerechtigkeit, Not und Entbehrung für eine große Anzahl von Menschen mit sich bringen, dass sie so große Unruhen hervorrufen, dass der Frieden und die Harmonie der Welt gefährdet sind; und eine Verbesserung dieser Bedingungen ist dringend erforderlich, z. B. durch

    • die Regelung der Arbeitszeit, einschließlich der Festlegung eines maximalen Arbeitstages und einer maximalen Arbeitswoche,
    • die Regulierung des Arbeitskräfteangebots,
    • die Verhinderung von Arbeitslosigkeit,
    • die Bereitstellung eines angemessenen existenzsichernden Lohns,
    • den Schutz des Arbeitnehmers vor Krankheit, Leiden und Verletzungen, die sich aus seiner Beschäftigung ergeben,
    • den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen,
    • die Alters- und Unfallvorsorge,
    • der Schutz der Interessen von Arbeitnehmern, wenn sie in anderen Ländern als ihrem eigenen beschäftigt sind,
    • die Anerkennung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit,
    • die Anerkennung des Grundsatzes der Vereinigungsfreiheit,
    • die Organisation der beruflichen und technischen Bildung und anderer Maßnahmen;

                         

                        Während auch das Versäumnis einer Nation, menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzuführen, ein Hindernis für andere Nationen darstellt, die die Bedingungen in ihren eigenen Ländern verbessern wollen;

                        Die Hohen Vertragsparteien, bewegt von Gerechtigkeits- und Humanitätsgefühlen sowie von dem Wunsch, den dauerhaften Weltfrieden zu sichern, und im Hinblick auf die Erreichung der in dieser Präambel dargelegten Ziele, stimmen der folgenden Verfassung der Internationalen Arbeit zu Organisation. …“

                        Die Ziele und Zwecke der Internationalen Arbeitsorganisation in modernisierter Form sind in der Philadelphia-Erklärung verankert, die 1944 auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Philadelphia, USA, angenommen wurde. Die Erklärung ist nun ein Anhang zur Verfassung der ILO. Sie proklamiert das Recht aller Menschen, „sowohl ihr materielles Wohlergehen als auch ihre geistige Entwicklung unter Bedingungen der Freiheit und Würde, der wirtschaftlichen Sicherheit und der Chancengleichheit zu verfolgen“. Weiter heißt es, dass „Armut überall eine Gefahr für den Wohlstand darstellt“.

                        Die in Artikel 1 der Verfassung festgelegte Aufgabe der IAO ist die Förderung der in der Präambel und in der Erklärung von Philadelphia festgelegten Ziele.

                        Die Internationale Arbeitsorganisation und ihre Struktur

                        Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) besteht aus 173 Staaten. Jedes Mitglied der Vereinten Nationen kann Mitglied der ILO werden, indem es dem Generaldirektor der ILO seine förmliche Annahme der Verpflichtungen aus der Verfassung mitteilt. Nichtmitgliedstaaten der UNO können durch Beschluss der Internationalen Arbeitskonferenz aufgenommen werden (die Schweiz ist Mitglied der ILO, jedoch nicht der UNO) (Verfassung, Art. 1). Die Vertretung der Mitgliedstaaten bei der IAO hat eine innerhalb der UN-Familie einzigartige Struktur. In der UN und in allen anderen spezialisierten UN-Organisationen wird die Vertretung nur von Regierungspersonal übernommen: Minister, ihre Stellvertreter oder bevollmächtigte Vertreter. Bei der IAO sind die betroffenen Gesellschaftsgruppen jedoch Teil der Vertretung der Mitgliedstaaten. Die Vertreter bestehen aus Regierungsdelegierten, in der Regel aus dem Arbeitsministerium, und Delegierten, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer der einzelnen Mitglieder vertreten (Verfassung, Artikel 3). Dies ist das grundlegende Dreigliedrigkeitskonzept der IAO.

                        Die Internationale Arbeitsorganisation besteht aus:

                          • die Internationale Arbeitskonferenz, eine jährliche Konferenz von Vertretern aller Mitglieder
                          • der Verwaltungsrat, bestehend aus 28 Regierungsvertretern, 14 Arbeitgebervertretern und 14 Arbeitnehmervertretern
                          • das Internationale Arbeitsamt – das ständige Sekretariat der Organisation –, das vom Verwaltungsrat kontrolliert wird.

                               

                              Die Internationale Arbeitskonferenz – auch Weltparlament der Arbeit genannt – trifft sich regelmäßig im Juni jedes Jahres mit etwa 2,000 Teilnehmern, Delegierten und Beratern. Die Tagesordnung der Konferenz umfasst die Erörterung und Annahme internationaler Vereinbarungen (Übereinkommen und Empfehlungen der IAO), die Beratung besonderer Arbeitsthemen zur Gestaltung künftiger Politiken, die Annahme von Entschließungen, die auf Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gerichtet sind, und Anweisungen an den Direktor. General der Organisation über Maßnahmen des Amtes, eine allgemeine Diskussion und einen Informationsaustausch sowie alle zwei Jahre die Annahme eines zweijährigen Programms und Haushaltsplans für das Internationale Arbeitsamt.

                              Der Verwaltungsrat ist das Bindeglied zwischen der Internationalen Arbeitskonferenz aller Mitgliedstaaten und dem Internationalen Arbeitsamt. In drei Sitzungen pro Jahr übt der Verwaltungsrat seine Kontrolle über das Amt aus, indem er den Arbeitsfortschritt überprüft, Anweisungen an den Generaldirektor des Amtes formuliert, die Ergebnisse der Tätigkeit des Amtes wie Verhaltenskodizes annimmt, Finanzangelegenheiten überwacht und leitet und Vorbereitung der Tagesordnungen für künftige Internationale Arbeitskonferenzen. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat unterliegt der Wahl für eine Amtszeit von drei Jahren durch die drei Gruppen von Konferenzvertretern – Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zehn Regierungsmitglieder des Verwaltungsrats sind ständige Mitglieder als Vertreter von Staaten mit großer industrieller Bedeutung.

                              Dreigliedrigkeit

                              Alle Entscheidungsmechanismen der IAO folgen einer einzigartigen Struktur. Alle Entscheidungen der Mitgliedervertretung werden von den drei Vertretergruppen getroffen, nämlich von den Regierungsvertretern, den Arbeitgebervertretern und den Arbeitnehmervertretern der einzelnen Mitgliedstaaten. Entscheidungen über den Inhalt der Arbeit in den Konferenzausschüssen zu internationalen Übereinkommen und Empfehlungen, in der Sachverständigentagung zu Verhaltenskodizes und in den Beratenden Ausschüssen zu Schlussfolgerungen zu künftigen Arbeitsbedingungen werden von Mitgliedern der Ausschüsse getroffen, von denen eines ein Drittel vertritt Regierungen, ein Drittel Arbeitgeber und ein Drittel Arbeitnehmer. Alle politischen, finanziellen und strukturellen Entscheidungen werden von der Internationalen Arbeitskonferenz (ILC) oder dem Verwaltungsrat getroffen, in dem 50 % der Stimmen bei Regierungsvertretern liegen (zwei pro Mitgliedstaat in der Konferenz), 25 % bei Arbeitgebervertretern , und 25 % mit Arbeitnehmervertretern (einer für jede Gruppe eines Mitgliedstaats in der Konferenz). Finanzbeiträge an die Organisation werden ausschließlich von den Regierungen gezahlt, nicht von den beiden nichtstaatlichen Gruppen; Aus diesem Grund bilden nur Regierungen den Finanzausschuss.

                              Die Konventionen

                              Die Internationale Arbeitskonferenz hat von 1919 bis 1995 176 Übereinkommen und 183 Empfehlungen verabschiedet.

                              Etwa 74 der Übereinkommen befassen sich mit Arbeitsbedingungen, davon 47 mit allgemeinen Arbeitsbedingungen und 27 mit Sicherheit und Gesundheitsschutz im engeren Sinne.

                              Gegenstand der Übereinkommen über allgemeine Arbeitsbedingungen sind: Arbeitszeit; Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Kinderarbeit); Nachtarbeit; ärztliche Untersuchung von Arbeitnehmern; Mutterschutz; familiäre Verpflichtungen und Arbeit; und Teilzeitarbeit. Darüber hinaus sind für Gesundheit und Sicherheit auch ILO-Übereinkommen relevant, die darauf abzielen, die Diskriminierung von Arbeitnehmern aus verschiedenen Gründen (z. B. Rasse, Geschlecht, Behinderung) zu beseitigen, sie vor ungerechtfertigter Entlassung zu schützen und sie im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu entschädigen.

                              Von den 27 Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz wurden 18 nach 1960 angenommen (als die Entkolonialisierung zu einem starken Anstieg der ILO-Mitgliedschaft führte) und nur neun von 1919 bis 1959. Das am häufigsten ratifizierte Übereinkommen in dieser Gruppe ist das Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht, 1947 (Nr 81), das von mehr als 100 Mitgliedstaaten der IAO ratifiziert wurde (das Gegenstück für die Landwirtschaft wurde von 33 Ländern ratifiziert).

                              Eine hohe Ratifizierungsrate kann ein Indikator für das Engagement zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sein. Beispielsweise haben Finnland, Norwegen und Schweden, die für ihre Sicherheits- und Gesundheitsschutzbilanz bekannt sind und weltweit das Paradebeispiel für Sicherheits- und Gesundheitsschutzpraktiken sind, fast alle nach 1960 angenommenen Übereinkommen auf diesem Gebiet ratifiziert.

                              Die Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht werden durch zwei weitere Grundnormen ergänzt, das Übereinkommen (Nr. 1981) über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 155 und das Übereinkommen (Nr. 1985) über arbeitsmedizinische Dienste, 161.

                              Das Arbeitsschutzübereinkommen bildet den Rahmen für ein nationales Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, das ein Modell dafür darstellt, was das Sicherheits- und Gesundheitsschutzrecht eines Landes enthalten sollte. Die Rahmenrichtlinie der EU zu Sicherheit und Gesundheitsschutz orientiert sich in Struktur und Inhalt an der ILO-Konvention. Die EU-Richtlinie muss von allen 15 Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

                              Die Arbeitsmedizinischen Dienste-Konvention befasst sich mit der betrieblichen Ausgestaltung zur Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung in Betrieben.

                              Es wurden mehrere Übereinkommen zu Wirtschaftszweigen oder gefährlichen Stoffen angenommen. Dazu gehören das Übereinkommen (Nr. 1995) über Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bergbau, 176; das Übereinkommen (Nr. 1988) über Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen, 167; das Übereinkommen (Nr. 1979) über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Hafenarbeit), 152; das Übereinkommen (Nr. 1921) über Bleiweiß (Malerei), 13; das Benzol-Übereinkommen, 1971 (Nr. 136); das Asbest-Übereinkommen, 1986 (Nr. 162); das Chemikalien-Übereinkommen, 1990 (Nr. 170); und das Übereinkommen (Nr. 1993) über die Verhütung schwerer Industrieunfälle, 174.

                              Mit diesen Normen verbunden sind: das Übereinkommen (Nr. 1977) über die Arbeitsumgebung, 148 (Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren in der Arbeitsumgebung aufgrund von Luftverschmutzung, Lärm und Vibration); das Übereinkommen (Nr. 1974) über Berufskrebs, 139; und die Liste der Berufskrankheiten, die Teil des Übereinkommens (Nr. 1964) über Leistungen bei Arbeitsunfällen, 121, ist. Die letzte Überarbeitung der Liste wurde 1980 von der Konferenz angenommen und wird im Kapitel erörtert Arbeitnehmerentschädigung, Themen in.

                              Weitere Sicherheits- und Gesundheitsschutzübereinkommen sind: das Gewichtskennzeichnungs-Übereinkommen, 1929 (Nr. 27); das Übereinkommen (Nr. 1967) über das Höchstgewicht, 127; das Strahlenschutz-Übereinkommen, 1960 (Nr. 115); das Übereinkommen (Nr. 1963) über den Schutz von Maschinen, 119; und das Übereinkommen (Nr. 1964) über Hygiene (Handel und Büros), 120.

                              In der Anfangszeit der ILO wurden Empfehlungen anstelle von Übereinkommen angenommen, wie etwa zur Milzbrandprävention, zu weißem Phosphor und zu Bleivergiftungen. In jüngster Zeit haben Empfehlungen jedoch dazu tendiert, ein Übereinkommen zu ergänzen, indem sie Einzelheiten zur Umsetzung seiner Bestimmungen präzisierten.

                              Inhalt der Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheit

                              Struktur und Inhalt von Sicherheits- und Gesundheitsschutzübereinkommen folgen einem allgemeinen Muster:

                                • Umfang und Definitionen
                                • Pflichten der Regierungen
                                • Beratung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden
                                • Pflichten der Arbeitgeber
                                • Pflichten der Arbeitnehmer
                                • Rechte der Arbeitnehmer
                                • Inspektionen
                                • Strafen
                                • Schlussbestimmungen (über die Bedingungen des Inkrafttretens, die Registrierung von Ratifikationen und die Kündigung).

                                                 

                                                Ein Übereinkommen schreibt die Aufgabe der Regierung oder der Regierungsbehörden vor, den Gegenstand zu regeln, hebt die Pflichten der Eigentümer von Unternehmen hervor, spezifiziert die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen durch Pflichten und Rechte und schließt mit Bestimmungen zur Inspektion und zum Vorgehen gegen Gesetzesverstöße. Das Übereinkommen muss natürlich seinen Anwendungsbereich festlegen, einschließlich möglicher Ausnahmen und Ausschlüsse.

                                                Gestaltung von Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

                                                Die Einleitung

                                                Jedes Übereinkommen wird von einer Präambel eingeleitet, die sich auf die Daten und den Tagesordnungspunkt der Internationalen Arbeitskonferenz bezieht; andere Konventionen und Dokumente zum Thema, Anliegen zum Thema, die die Maßnahme rechtfertigen; zugrunde liegenden Ursachen; Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie WHO und UNEP; die Form der internationalen Urkunde als Übereinkommen oder Empfehlung und das Datum der Annahme und Zitierung des Übereinkommens.

                                                Geltungsbereich

                                                Die Formulierung des Geltungsbereichs richtet sich nach der Flexibilität gegenüber der Umsetzung eines Übereinkommens. Leitprinzip ist, dass das Übereinkommen für alle Arbeitnehmer und Wirtschaftszweige gilt. Um jedoch die Ratifizierung des Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten zu erleichtern, wird der Leitsatz häufig um die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Nichtanwendung in verschiedenen Tätigkeitsbereichen ergänzt. Ein Mitgliedstaat kann bestimmte Wirtschaftszweige oder bestimmte Unternehmen ausschließen, für die sich aus der Anwendung bestimmter Bestimmungen oder des Übereinkommens insgesamt besondere Probleme erheblicher Art ergeben. Der Anwendungsbereich kann auch eine schrittweise Umsetzung von Bestimmungen vorsehen, um die bestehenden Bedingungen in einem Land zu berücksichtigen. Diese Ausschlüsse spiegeln auch die Verfügbarkeit nationaler Ressourcen für die Umsetzung neuer nationaler Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz wider. Allgemeine Ausschlussbedingungen sind, dass auf andere Weise ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen wird und dass jede Entscheidung über einen Ausschluss der Konsultation mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterliegt. Der Anwendungsbereich umfasst auch Definitionen von Begriffen, die im Wortlaut des internationalen Instruments verwendet werden, wie Wirtschaftszweige, Arbeitnehmer, Arbeitsplatz, Arbeitgeber, Vorschriften, Arbeitnehmervertreter, Gesundheit, gefährliche Chemikalien, Anlage mit großen Gefahren, Sicherheitsbericht usw.

                                                Verpflichtungen der Regierungen

                                                Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz legen als erstes Modul die Aufgabe einer Regierung fest, eine nationale Politik in Bezug auf den Inhalt des Übereinkommens auszuarbeiten, umzusetzen und zu überprüfen. Verbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen an der Festlegung der Politik und der Festlegung von Zielen und Zwecken beteiligt werden. Das zweite Modul betrifft den Erlass von Gesetzen oder Verordnungen zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens und die Rechtsdurchsetzung, einschließlich der Beschäftigung von qualifiziertem Personal und der Unterstützung des Personals für Inspektions- und Beratungsdienste. Gemäß den Artikeln 19 und 22 der Verfassung der IAO sind die Regierungen außerdem verpflichtet, dem Internationalen Arbeitsamt regelmäßig oder auf Anfrage über die Umsetzungspraxis des Übereinkommens und der Empfehlung Bericht zu erstatten. Diese Verpflichtungen bilden die Grundlage für die Aufsichtsverfahren der IAO.

                                                Konsultationen mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden

                                                Die Bedeutung der Beteiligung derjenigen, die direkt mit der Umsetzung von Vorschriften und den Folgen von Unfällen zu tun haben, steht außer Frage. Erfolgreiche Sicherheits- und Gesundheitspraxis basiert auf Zusammenarbeit und auf der Einbeziehung der Meinung und des guten Willens der betroffenen Personen. Ein Übereinkommen sieht daher vor, dass die Regierungsbehörden Arbeitgeber und Arbeitnehmer konsultieren müssen, wenn sie den Ausschluss von Anlagen aus der Gesetzgebung zur schrittweisen Umsetzung von Bestimmungen und zur Entwicklung einer nationalen Politik zum Gegenstand des Übereinkommens erwägen.

                                                Pflichten der Arbeitgeber

                                                Die Verantwortung für die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften innerhalb eines Unternehmens liegt beim Inhaber eines Unternehmens oder seinem Vertreter. Gesetzliche Rechte auf die Beteiligung der Arbeitnehmer am Entscheidungsprozess ändern nichts an der Hauptverantwortung des Arbeitgebers. Zu den in den Übereinkommen festgelegten Pflichten der Arbeitgeber gehören die Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsverfahren; der Kauf von sicheren Maschinen und Anlagen; die Verwendung ungefährlicher Stoffe in Arbeitsprozessen; die Überwachung und Bewertung von luftgetragenen Chemikalien am Arbeitsplatz; die Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer und die Bereitstellung von Erster Hilfe; die Meldung von Unfällen und Krankheiten an die zuständige Behörde; die Ausbildung von Arbeitern; die Bereitstellung von Informationen über Gefahren im Zusammenhang mit der Arbeit und deren Vermeidung; Zusammenarbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Arbeitnehmern und ihren Vertretern.

                                                Pflichten der Arbeitnehmer

                                                Seit den 1980er Jahren besagen Übereinkommen, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, mit ihren Arbeitgebern bei der Anwendung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zusammenzuarbeiten und alle Verfahren und Praktiken in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzuhalten. Die Pflicht der Arbeitnehmer kann umfassen, den Vorgesetzten jede Situation zu melden, die ein besonderes Risiko darstellen könnte, oder die Tatsache, dass sich ein Arbeitnehmer von der Arbeitsstelle entfernt hat, wenn eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit besteht.

                                                Rechte der Arbeitnehmer

                                                In den ILO-Konventionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz wurde eine Vielzahl von Sonderrechten von Arbeitnehmern festgelegt. Im Allgemeinen hat ein Arbeitnehmer das Recht auf Informationen über gefährliche Arbeitsbedingungen, über die Identität der bei der Arbeit verwendeten Chemikalien und über Chemikaliensicherheitsdatenblätter; das Recht, in sicheren Arbeitspraktiken geschult zu werden; das Recht auf Beratung durch den Arbeitgeber zu allen Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der Arbeit; und das Recht, sich kostenlos und ohne Verdienstausfall medizinisch überwachen zu lassen. Einige dieser Übereinkommen erkennen auch die Rechte der Arbeitnehmervertreter an, insbesondere in Bezug auf Anhörung und Unterrichtung. Diese Rechte werden durch andere IAO-Übereinkommen zu Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Arbeitnehmervertretern und Kündigungsschutz gestärkt.

                                                Spezifische Artikel in Übereinkommen, die 1981 und später verabschiedet wurden, befassen sich mit dem Recht des Arbeitnehmers, sich von Gefahren an seinem Arbeitsplatz zu entfernen. Ein Übereinkommen von 1993 (Verhütung schwerer Industrieunfälle, 1993 (Nr. 174)) erkannte das Recht des Arbeitnehmers an, die zuständige Behörde über potenzielle Gefahren zu informieren, die einen schweren Unfall auslösen können.

                                                Inspektion

                                                Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheit drücken die Notwendigkeit aus, dass die Regierung geeignete Inspektionsdienste bereitstellt, um die Anwendung der Maßnahmen zu überwachen, die zur Umsetzung des Übereinkommens ergriffen wurden. Die Prüfpflicht wird ergänzt durch die Verpflichtung, den Prüfdiensten die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

                                                Strafen

                                                Konventionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz fordern häufig eine nationale Regelung zur Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. In Artikel 9 (2) des Rahmenübereinkommens (Nr. 1981) über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 155, heißt es: „Das Durchsetzungssystem muss angemessene Strafen für Verstöße gegen die Gesetze und Vorschriften vorsehen.“ Diese Sanktionen können verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlicher Natur sein.

                                                Übereinkommen (Nr. 1947) über die Arbeitsaufsicht, 81

                                                Das Übereinkommen (Nr. 1947) über die Arbeitsaufsicht von 81 fordert die Staaten auf, ein System der Arbeitsaufsicht an Industriearbeitsplätzen aufrechtzuerhalten. Es legt staatliche Pflichten in Bezug auf Inspektionen fest und legt Rechte, Pflichten und Befugnisse der Inspektoren fest. Ergänzt wird dieses Instrument durch zwei Empfehlungen (Nr. 81 und 82) und durch das Protokoll von 1995, das seinen Anwendungsbereich auf den nichtkommerziellen Dienstleistungssektor (zB den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen) ausdehnt. Das Übereinkommen (Nr. 1969) über die Arbeitsaufsicht (Landwirtschaft), 129, enthält Bestimmungen, die dem Übereinkommen Nr. 81 für den Agrarsektor sehr ähnlich sind. Die Seeschifffahrtsübereinkommen und -empfehlungen der IAO befassen sich auch mit der Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten.

                                                Die Regierung muss ein unabhängiges qualifiziertes Korps von Inspektoren in ausreichender Zahl aufstellen. Die Aufsichtsbehörde muss vollständig ausgestattet sein, um gute Dienste leisten zu können. Die gesetzliche Bestimmung von Strafen für Verstöße gegen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften ist eine Verpflichtung der Regierung. Inspektoren haben die Pflicht, gesetzliche Anforderungen durchzusetzen und Arbeitgebern und Arbeitnehmern technische Informationen und Ratschläge zu effektiven Mitteln zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu geben.

                                                Die Inspektoren sollen den Behörden Lücken in den Vorschriften melden und jährliche Berichte über ihre Arbeit vorlegen. Die Regierungen sind aufgefordert, Jahresberichte mit Statistiken über durchgeführte Inspektionen zu erstellen.

                                                Es werden Rechte und Befugnisse der Prüfer festgelegt, wie das Recht, Arbeitsstätten und Räumlichkeiten zu betreten, Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen, Abhilfemaßnahmen einzuleiten, Anordnungen zur Änderung der Anlage und zur sofortigen Ausführung zu erteilen. Sie haben auch das Recht, im Falle einer Verletzung von Arbeitgeberpflichten Vorladungen auszustellen und rechtliche Schritte einzuleiten.

                                                Das Übereinkommen enthält Bestimmungen zum Verhalten von Inspektoren, wie z. B. kein finanzielles Interesse an beaufsichtigten Unternehmen, keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und, was besonders wichtig ist, Vertraulichkeit im Falle von Beschwerden von Arbeitnehmern, was bedeutet, dass sie dem Arbeitgeber keinen Hinweis darauf geben Identität des Beschwerdeführers.

                                                Förderung der fortschreitenden Entwicklung durch Konventionen

                                                Die Arbeit an Übereinkommen versucht, Recht und Praxis in den Mitgliedstaaten der Organisation widerzuspiegeln. Es gibt jedoch Fälle, in denen neue Elemente eingeführt werden, die bisher nicht Gegenstand einer weit verbreiteten nationalen Regulierung waren. Die Initiative kann von Delegierten während der Diskussion einer Norm in einem Konferenzausschuss ausgehen; sofern gerechtfertigt, kann sie vom Amt im ersten Entwurf einer neuen Urkunde vorgeschlagen werden. Hier sind zwei Beispiele:

                                                (1) Das Recht eines Arbeitnehmers, sich von einer Arbeit zu entfernen, die eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit darstellt.

                                                Normalerweise halten die Menschen es für ein natürliches Recht, einen Arbeitsplatz bei Lebensgefahr zu verlassen. Diese Maßnahme kann jedoch zu Schäden an Materialien, Maschinen oder Produkten führen – und kann mitunter sehr kostspielig sein. Da die Installationen immer ausgefeilter und teurer werden, könnte der Arbeiter beschuldigt werden, sich unnötigerweise entfernt zu haben, mit Versuchen, ihn oder sie für den Schaden haftbar zu machen. Während der Diskussion in einem Konferenzausschuss zum Übereinkommen über Sicherheit und Gesundheitsschutz wurde vorgeschlagen, den Arbeitnehmer in solchen Fällen vor Regress zu schützen. Der Konferenzausschuss prüfte den Vorschlag stundenlang und fand schließlich eine Formulierung zum Schutz der Arbeitnehmer, die für die Mehrheit des Ausschusses akzeptabel war.

                                                Artikel 13 des Übereinkommens Nr. 155 lautet daher: „Ein Arbeitnehmer, der sich aus einer Arbeitssituation zurückgezogen hat, von der er vernünftigerweise annehmen kann, dass sie eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit darstellt, ist gemäß den innerstaatlichen Bedingungen vor unangemessenen Folgen zu schützen und üben". Zu den „ungebührlichen Konsequenzen“ gehören selbstverständlich Kündigung und Disziplinarmaßnahmen sowie Haftung. Einige Jahre später wurde die Situation in einem neuen Kontext überdacht. Während der Diskussionen auf der Konferenz des Baukonvents 1987-88 legte die Arbeitnehmergruppe einen Änderungsantrag vor, um das Recht eines Arbeitnehmers einzuführen, sich im Falle einer unmittelbaren und ernsthaften Gefahr zu entfernen. Der Vorschlag wurde schließlich von der Mehrheit der Ausschussmitglieder unter der Bedingung akzeptiert, dass er mit der Pflicht eines Arbeitnehmers verbunden wird, seinen Vorgesetzten unverzüglich über die Maßnahme zu informieren.

                                                Die gleiche Bestimmung wurde in das Chemikalien-Übereinkommen, 1990 (Nr. 170); ein ähnlicher Text ist im Übereinkommen (Nr. 1995) über Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bergbau, 176, enthalten. Dies bedeutet, dass Länder, die das Sicherheits- und Gesundheitsschutzübereinkommen oder das Übereinkommen über Bauwesen, chemische Sicherheit oder Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bergwerken ratifiziert haben, in ihrem nationalen Recht das Recht eines Arbeitnehmers vorsehen müssen, sich selbst zu entfernen und vor „unzumutbaren Konsequenzen“ geschützt zu werden “. Dies wird wahrscheinlich früher oder später dazu führen, dass dieses Recht für Arbeitnehmer in allen Bereichen der Wirtschaftstätigkeit gilt. Dieses neu anerkannte Arbeitnehmerrecht ist inzwischen in die EU-Grundrichtlinie zur Arbeitsschutzorganisation von 1989 eingeflossen; alle Mitgliedstaaten der EU sollten das Recht bis Ende 1992 in ihre Gesetzgebung aufgenommen haben.

                                                (2) Das Recht eines Arbeitnehmers auf eine ärztliche Untersuchung anstelle der obligatorischen ärztlichen Untersuchung.

                                                Viele Jahre lang verlangte die nationale Gesetzgebung medizinische Untersuchungen für Arbeiter in besonderen Berufen als Voraussetzung für die Vergabe oder Fortsetzung der Arbeit. Im Laufe der Zeit wurde eine lange Liste obligatorischer ärztlicher Untersuchungen vor dem Einsatz und in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Dieser gut gemeinte Vorsatz wird jedoch zunehmend zur Belastung, da zu viele medizinische Untersuchungen auf eine Person anfallen können. Sollten die Untersuchungen in einem Gesundheitspass eines Arbeitnehmers als lebenslanger Gesundheitsnachweis eingetragen werden, wie dies in einigen Ländern praktiziert wird, könnte die ärztliche Untersuchung letztendlich zu einem Instrument für die Auswahl in die Arbeitslosigkeit werden. Ein junger Arbeitnehmer, der in seinem Leben aufgrund der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen eine lange Liste von medizinischen Untersuchungen hinter sich hat, findet möglicherweise keinen Arbeitgeber, der bereit ist, ihm eine Stelle zu geben. Zu stark mag der Zweifel sein, dass dieser Arbeitnehmer früher oder später zu oft krankheitsbedingt ausfällt.

                                                Eine zweite Überlegung war, dass jede ärztliche Untersuchung ein Eingriff in das Privatleben einer Person ist und daher ein Arbeitnehmer derjenige sein sollte, der über medizinische Verfahren entscheidet.

                                                Das Internationale Arbeitsamt schlug daher vor, in das Übereinkommen (Nr. 1990) über Nachtarbeit, 171, das Recht eines Arbeitnehmers auf eine ärztliche Untersuchung einzuführen, anstatt eine obligatorische Überwachung zu fordern. Diese Idee fand breite Unterstützung und fand schließlich ihren Niederschlag in Artikel 4 des Nachtarbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitskonferenz von 1990, der lautet:

                                                1.Arbeitnehmer haben auf ihren Antrag das Recht, sich einer kostenlosen Gesundheitsbewertung zu unterziehen und Ratschläge zu erhalten, wie sie mit ihrer Arbeit verbundene Gesundheitsprobleme verringern oder vermeiden können: (a) bevor sie einen Einsatz als Nachtarbeiter antreten; (b) in regelmäßigen Abständen während eines solchen Einsatzes; (c) wenn sie während eines solchen Einsatzes gesundheitliche Probleme haben, die nicht durch andere Faktoren als die Ausführung der Nachtarbeit verursacht werden.

                                                2. Mit Ausnahme der festgestellten Nachtarbeitsunfähigkeit dürfen die Ergebnisse dieser Begutachtungen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an andere weitergegeben und nicht zu deren Nachteil verwendet werden.

                                                Vielen Angehörigen der Gesundheitsberufe fällt es schwer, dieser neuen Auffassung zu folgen. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Recht einer Person, zu entscheiden, ob sie sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen möchte, Ausdruck zeitgenössischer Menschenrechtsvorstellungen ist. Die Bestimmung wurde bereits in die nationale Gesetzgebung aufgenommen, beispielsweise in das Arbeitszeitgesetz von 1994 in Deutschland, das auf das Übereinkommen verweist. Und was noch wichtiger ist, die EU-Rahmenrichtlinie für Sicherheit und Gesundheit folgt diesem Modell in ihren Bestimmungen zur Gesundheitsüberwachung.

                                                Aufgaben des Internationalen Arbeitsamtes

                                                Zu den in Artikel 10 der Verfassung niedergelegten Aufgaben des Internationalen Arbeitsamtes gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen zu allen Themen im Zusammenhang mit der internationalen Regelung der Bedingungen des industriellen Lebens und der Arbeit mit besonderem Schwerpunkt auf künftigen internationalen Arbeitsnormen, die Ausarbeitung von Dokumente zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung für die Sitzung der IAK (insbesondere die vorbereitenden Arbeiten zu Inhalt und Wortlaut von Übereinkommen und Empfehlungen), die Bereitstellung von Beratungsdiensten für Regierungen, Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände der Mitgliedstaaten in Bezug auf Arbeit Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, einschließlich Aufsichtssysteme, sowie die Herausgabe und Verbreitung von Veröffentlichungen von internationalem Interesse, die sich mit Industrie- und Beschäftigungsproblemen befassen.

                                                Wie jedes Arbeitsministerium besteht das Internationale Arbeitsamt aus Büros, Abteilungen und Zweigstellen, die sich mit den verschiedenen Bereichen der Arbeitspolitik befassen. Zur Unterstützung des Amtes und der Mitgliedstaaten wurden zwei spezielle Institute eingerichtet: das Internationale Institut für Arbeitsstudien am Hauptsitz der IAO und das Internationale Ausbildungszentrum der IAO in Turin, Italien.

                                                Ein Generaldirektor, der vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird, und drei stellvertretende Generaldirektoren, die vom Generaldirektor ernannt werden, leiten (seit 1996) 13 Abteilungen; 11 Büros am Hauptsitz in Genf, Schweiz; zwei Verbindungsbüros mit internationalen Organisationen; fünf regionale Abteilungen in Afrika, Amerika, Asien und Pazifik, den arabischen Staaten und Europa mit 35 Gebiets- und Zweigniederlassungen und 13 multidisziplinären Teams (eine Gruppe von Fachleuten verschiedener Disziplinen, die Beratungsdienste in den Mitgliedstaaten erbringen eine Unterregion).

                                                Die Abteilung Arbeitsbedingungen und Umwelt ist die Abteilung, in der der Großteil der Sicherheits- und Gesundheitsarbeit durchgeführt wird. Es besteht aus einem Personal von etwa 70 Fachleuten und allgemeinem Servicepersonal aus 25 Nationalitäten, einschließlich professioneller Experten in den multidisziplinären Teams. Ab 1996 hat es zwei Abteilungen: die Abteilung für Arbeitsbedingungen und Sozialeinrichtungen (CONDI/T) und die Abteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (SEC/HYG).

                                                Die Abteilung Sicherheits- und Gesundheitsinformationsdienste von SEC/HYG unterhält das Internationale Informationszentrum für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (CIS) und die Abteilung Arbeitssicherheits- und Gesundheitsinformationsunterstützungssysteme. Die Arbeit an dieser Ausgabe der Enzyklopädie ist in der Abteilung Unterstützungssysteme untergebracht.

                                                1991 wurde eine Sondereinheit des Ministeriums eingerichtet: das Internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC). Das neue Programm führt gemeinsam mit Mitgliedstaaten in allen Regionen der Welt nationale Aktionsprogramme gegen Kinderarbeit durch. Das Programm wird durch Sonderbeiträge mehrerer Mitgliedstaaten finanziert, darunter Deutschland, Spanien, Australien, Belgien, die Vereinigten Staaten, Frankreich und Norwegen.

                                                Darüber hinaus verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz 1970 im Zuge der Überprüfung des wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsschutzprogramms der IAO, das in den 1984er Jahren eingeführt wurde, das Internationale Programm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Umwelt – bekannt unter seinem französischen Akronym PIACT PIACT-Auflösung. Grundsätzlich stellt die Entschließung einen Handlungsrahmen für alle Maßnahmen der IAO und der Mitgliedstaaten der Organisation im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz dar:

                                                  • Die Arbeit sollte in einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung stattfinden.
                                                  • Die Arbeitsbedingungen sollten mit dem Wohlergehen und der Menschenwürde der Arbeitnehmer vereinbar sein.
                                                  • Arbeit sollte echte Möglichkeiten für persönliche Leistung, Selbstverwirklichung und Dienst an der Gesellschaft bieten.

                                                       

                                                      In der Reihe Arbeitsschutz werden Publikationen zum Thema Gesundheit von Arbeitnehmern veröffentlicht, wie z Arbeitsplatzgrenzwerte für toxische Substanzen in der Luft, eine Auflistung der nationalen Expositionsgrenzwerte von 15 Mitgliedstaaten; oder der Internationales Verzeichnis der Arbeitsschutzdienste und -institutionen, das Informationen über die Sicherheits- und Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenstellt; oder Schutz der Arbeitnehmer vor elektrischen und magnetischen Feldern mit Netzfrequenz, ein praktischer Leitfaden zur Bereitstellung von Informationen über die möglichen Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit und über Verfahren für höhere Sicherheitsstandards.

                                                      Typische Produkte der Arbeitsschutzarbeit der ILO sind die Verhaltenskodizes, die in vielen Bereichen der Industriearbeit eine Art Musterwerk für Arbeitsschutzvorschriften darstellen. Diese Kodizes werden häufig ausgearbeitet, um die Ratifizierung und Anwendung von IAO-Übereinkommen zu erleichtern. Zum Beispiel die Verhaltenskodex zur Verhütung schwerer Industrieunfälle, deren Ziel es ist, Leitlinien für die Einrichtung eines administrativen, rechtlichen und technischen Systems für die Kontrolle von Anlagen mit großem Risiko bereitzustellen, um Katastrophen größeren Ausmaßes zu vermeiden. Das Verhaltenskodex zur Erfassung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zielt auf eine harmonisierte Praxis bei der Erhebung von Daten und der Erstellung von Statistiken über Unfälle und Krankheiten und damit verbundene Ereignisse und Umstände ab, um Präventivmaßnahmen anzuregen und Vergleichsarbeiten zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern (dies sind nur zwei Beispiele aus einer langen Liste). Auf dem Gebiet des Informationsaustauschs werden zwei große Veranstaltungen von der Arbeitsschutzabteilung der IAO organisiert: der Weltkongress für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Internationale Pneumokoniose-Konferenz der IAO (die jetzt „Internationale Konferenz über Atemwegserkrankungen am Arbeitsplatz“ heißt).

                                                      Der Weltkongress wird alle drei oder vier Jahre gemeinsam mit der International Social Security Association (ISSA) und einer nationalen Sicherheits- und Gesundheitsorganisation in einem der ILO-Mitgliedstaaten organisiert. Weltkongresse werden seit den 1950er Jahren abgehalten. Etwa 2,000 bis 3,000 Experten aus mehr als 100 Ländern treffen sich auf diesen Kongressen, um sich über bewährte Verfahren im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie über moderne Trends auszutauschen und Beziehungen zu Kollegen aus anderen Ländern und anderen Teilen der Welt aufzubauen.

                                                      Die Pneumokoniose-Konferenz wird seit den 1930er Jahren von der ILO organisiert; die nächste ist für 1997 in Kyoto, Japan, geplant. Eines der herausragenden Ergebnisse dieser Konferenzen ist die Internationale Klassifikation der Pneumokoniose der ILO.

                                                      Die technische Zusammenarbeit der ILO im Bereich Sicherheit und Gesundheit hat viele Facetten. Mehrere Projekte unterstützten die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz und bei der Stärkung ihrer Inspektionsdienste. In anderen Ländern wurde die Einrichtung von Sicherheits- und Gesundheitsinstituten unterstützt, um die Forschungsarbeit zu fördern und Schulungsprogramme und -aktivitäten zu entwickeln. Es wurden spezielle Projekte zur Minensicherheit und Chemikaliensicherheit entworfen und durchgeführt, einschließlich der Einrichtung von Systemen zur Kontrolle größerer Gefahren. Diese Projekte können auf einen Mitgliedstaat oder eine regionale Gruppe von Ländern ausgerichtet sein. Zu den Aufgaben in der IAO-Zentrale gehören Bedarfsermittlung, Projektentwicklung und -konzeption, Identifizierung finanzieller Unterstützung aus internationalen Fonds und nationalen Hilfsprogrammen, Auswahl und Bereitstellung von Fachexpertise, Beschaffung von Ausrüstung und Planung sowie Organisation und Durchführung von Studienreisen und Stipendienprogramme.

                                                      Normensetzung, Forschung, Sammlung und Verbreitung von Informationen und technische Zusammenarbeit spiegeln die operativen Bereiche der IAO wider. In aktiver Partnerschaft mit der dreigliedrigen Mitgliedschaft der Organisation verstärken diese Aktivitäten den Kampf für das Ziel der sozialen Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt.

                                                      Aus diesem Grund wurden 1969, zum 50. Jahrestag der Organisation, die Arbeit und Errungenschaften der Internationalen Arbeitsorganisation mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

                                                       

                                                       

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                                                      Dienstag, Februar 15 2011 19: 03

                                                      ILO-Konventionen-Durchsetzungsverfahren

                                                      Ein Land, das ein ILO-Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Bestimmungen wirksam zu machen“ (ILO-Verfassung, Artikel 19(5)). Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie andere Länder und Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände (aber nicht Einzelpersonen) Maßnahmen ergreifen können, um eine Regierung dazu zu bewegen, die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Eine Organisation muss lediglich ein Schreiben mit ausreichenden Informationen an den Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts, 4 route des Morillons, 1211 Genf 22, Schweiz (Faxnummer 41-22-798-8685) senden. Die hier beschriebenen Verfahren werden ergänzt durch die Arbeit der IAO zur Förderung internationaler Arbeitsnormen, wie Seminare und Workshops, die von regionalen Beratern durchgeführt werden.

                                                      Verfahren nach Artikel 22. Eine Regierung muss dem Internationalen Arbeitsamt Berichte über die Anwendung der von ihr ratifizierten Übereinkommen vorlegen (Artikel 22). Die Regierung ist außerdem verpflichtet, Kopien dieser Berichte den repräsentativsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden des Landes zur Verfügung zu stellen (Artikel 23). Diese Organisationen können Kommentare zu den Berichten abgeben und zusätzliche Informationen zur Anwendung eines Instruments bereitstellen. Ein unabhängiger Sachverständigenausschuss für die Anwendung von Übereinkommen und Empfehlungen (CEARC) prüft die Berichte und etwaige Kommentare und kann dann Kommentare an die Regierungen richten, um Änderungen der Gesetze oder der Praxis zu empfehlen oder Fortschritte festzustellen. Der CEARC wiederum legt seinen Bericht jedes Jahr der dreigliedrigen Internationalen Arbeitskonferenz vor. Die Konferenz richtet einen Antragsausschuss ein, der sich mit ausgewählten Fällen befasst, bevor er dem Plenum Bericht erstattet. Der Konferenzbericht appelliert an die Regierungen, die Verpflichtungen einzuhalten, die sie durch die Ratifizierung der ILO-Konventionen eingegangen sind, und fordert sie manchmal dringend auf, Missionen für „direkte Kontakte“ anzunehmen, bei denen Lösungen in Absprache mit der Regierung und den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden des Landes gesucht werden können .

                                                      Verfahren nach Artikel 24. Gemäß diesem Artikel der ILO-Verfassung kann jeder „Industrieverband von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern“ eine Behauptung aufstellen, dass ein ILO-Mitgliedstaat ein ILO-Übereinkommen, dessen Vertragspartei er ist, nicht eingehalten hat. Um empfangbar zu sein, muss eine Stellungnahme von einer solchen Organisation kommen, schriftlich erfolgen, sich auf Artikel 24 der Verfassung der IAO beziehen und angeben, in welcher Hinsicht der betreffende Mitgliedstaat es versäumt hat, die wirksame Einhaltung eines Übereinkommens innerhalb seiner Zuständigkeit sicherzustellen (gekennzeichnet durch Name und/oder Nummer), die er ratifiziert hat. Der IAO-Verwaltungsrat kann dann einen Ausschuss einsetzen, um die Darstellung zu prüfen, sie der Regierung zur Kommentierung zu übermitteln und einen Bericht zu erstellen, dessen Veröffentlichung der Verwaltungsrat anordnen kann. Es kann auch zu einer Mission mit direkten Kontakten führen. Wenn eine Regierung dem Bericht einer Vertretung nach Artikel 24 nicht nachgekommen ist, kann der Verwaltungsrat das Beschwerdeverfahren nach Artikel 26 der Verfassung der IAO einleiten.

                                                      Verfahren nach Artikel 26. Dieser Artikel der IAO-Verfassung erlaubt die Einreichung von Beschwerden beim Internationalen Arbeitsamt gegen einen Mitgliedstaat, der es angeblich versäumt hat, die Einhaltung eines von ihm ratifizierten Übereinkommens sicherzustellen. Eine Beschwerde kann von einem anderen Mitgliedstaat, der dasselbe Übereinkommen ebenfalls ratifiziert hat, von einem Delegierten (Regierung, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) bei der Internationalen Arbeitskonferenz oder vom Verwaltungsrat der ILO eingereicht werden. Der Verwaltungsrat kann einen Untersuchungsausschuss ernennen, der die Beschwerde prüft und ihm Bericht erstattet. Die Tatsachenfeststellungen und Empfehlungen der Untersuchungskommission werden dann veröffentlicht. Die Empfehlungen können eine Direktkontaktmission umfassen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Empfehlungen der Untersuchungskommission kann eine Beschwerde an den Internationalen Gerichtshof verwiesen werden, dessen Entscheidung endgültig ist.

                                                      Verfahren zur Vereinigungsfreiheit. Da die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen im Mittelpunkt der Mitgliedschaft in der ILO stehen, hat sie spezielle Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden über angebliche Verletzungen dieser Rechte eingeführt. Ein Ausschuss des Verwaltungsrats für Vereinigungsfreiheit prüft Beschwerden nationaler oder internationaler Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen gegen einen ILO-Mitgliedstaat, auch wenn dieser die beiden wichtigsten IAO-Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen nicht ratifiziert hat. Dieser Ausschuss kann auch empfehlen, dass eine Regierung eine Direktkontaktmission annimmt, um sie dabei zu unterstützen, die Einhaltung dieser Grundprinzipien sicherzustellen.

                                                      Wirkung. Während die ILO keine Polizeikräfte oder Arbeitsaufsichtsbehörden hat, die befugt sind, die Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz anzuordnen, reagieren die Regierungen empfindlich auf Bitten, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen, die sie bei der Ratifizierung von ILO-Übereinkommen eingegangen sind. Der durch die Anwendung der ILO-Verfahren ausgeübte öffentliche Druck hat in einer Reihe von Fällen zu Änderungen in Recht und Praxis und damit zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt.

                                                       

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                                                      Dienstag, Februar 15 2011 19: 04

                                                      Internationale Organisation für Normung (ISO)

                                                      Die Internationale Organisation für Normung (ISO) ist ein weltweiter Zusammenschluss nationaler Normungsgremien, dem derzeit die nationalen Normungsgremien von 120 Ländern (Stand 1996) angehören. Das Ziel der ISO ist es, die Entwicklung von Normen weltweit zu fördern, um sie international zu erleichtern Austausch von Waren und Dienstleistungen und Entwicklung der gegenseitigen Zusammenarbeit im Bereich der intellektuellen, wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Ergebnisse der technischen Arbeit der ISO werden als internationale Normen veröffentlicht.

                                                      Der Anwendungsbereich von ISO ist nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt; sie umfasst alle Normungsbereiche mit Ausnahme der Normen für Elektrotechnik und Elektronik, für die die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) zuständig ist.

                                                      ISO bringt die Interessen von Herstellern, Anwendern (einschließlich Verbrauchern), Regierungen und der wissenschaftlichen Gemeinschaft bei der Erstellung internationaler Normen zusammen.

                                                      Die ISO-Arbeit wird von etwa 2,800 Fachgremien durchgeführt. Mehr als 100,000 Experten aus allen Teilen der Welt sind an dieser Arbeit beteiligt, die bis heute zur Veröffentlichung von über 10,000 Internationalen Normen geführt hat, die etwa 188,000 Seiten prägnanter Referenzdaten in Englisch und Französisch darstellen.

                                                      Herkunft und Mitgliedschaft

                                                      Vor rund 90 Jahren begann die internationale Normung im Bereich der Elektrotechnik. Während in den 1930er Jahren einige Versuche unternommen wurden, internationale Normen in anderen technischen Bereichen zu entwickeln, entstand erst mit der Gründung der ISO eine internationale Organisation, die sich der Normung als Ganzes widmete.

                                                      Nach einem Treffen in London im Jahr 1946 beschlossen Delegierte aus 25 Ländern, eine neue internationale Organisation zu gründen, „deren Ziel es sein soll, die internationale Koordinierung und Vereinheitlichung von Industrienormen zu erleichtern“. Die neue Organisation ISO nahm am 23. Februar 1947 offiziell ihre Arbeit auf.

                                                      A Mitglied Körper der ISO ist die nationale Organisation, die „in ihrem Land am repräsentativsten für die Normung“ ist. Daraus folgt, dass nur ein solches Gremium für jedes Land als Mitglied in die ISO aufgenommen wird. Die Mitgliedsorganisationen sind berechtigt, in jedem technischen Komitee der ISO teilzunehmen und volles Stimmrecht auszuüben, können dem Council angehören und haben einen Sitz in der Generalversammlung. Bis September 1995 betrug die Zahl der Mitgliedsorganisationen 83. Mehr als 70 % der ISO-Mitgliedsorganisationen sind staatliche Institutionen oder Organisationen des öffentlichen Rechts. Die übrigen haben enge Verbindungen zur öffentlichen Verwaltung in ihren jeweiligen Ländern.

                                                      A korrespondierendes Mitglied ist in der Regel eine Organisation in einem Entwicklungsland, die noch keine eigene nationale Normungsorganisation hat. Die korrespondierenden Mitglieder beteiligen sich nicht aktiv an der technischen Arbeit, werden aber umfassend darüber informiert. Normalerweise wird ein korrespondierendes Mitglied nach einigen Jahren zu einer Mitgliedsorganisation. Fast alle gegenwärtigen korrespondierenden Mitglieder sind Regierungsinstitutionen. Bis September 1995 betrug die Zahl der korrespondierenden Mitglieder 24.

                                                      Eine dritte Kategorie, Teilnehmer Mitgliedschaft, wurde für Länder mit kleineren Volkswirtschaften eingerichtet. Diese abonnierenden Mitglieder zahlen reduzierte Mitgliedsbeiträge, die es ihnen dennoch ermöglichen, den Kontakt zur internationalen Normung aufrechtzuerhalten. Bis September 1995 betrug die Zahl der Abonnenten acht.

                                                      Grundlegende Daten zu jedem ISO-Mitgliedsorgan sind in der Veröffentlichung angegeben ISO-Mitgliedschaft.

                                                      Technische Arbeit

                                                      Die fachliche Arbeit der ISO wird durch Technische Komitees (TC) durchgeführt. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Fachausschusses trifft der Technische Vorstand, der auch den Aufgabenbereich des Ausschusses genehmigt. In diesem Rahmen legt der Ausschuss sein eigenes Arbeitsprogramm fest.

                                                      Die Fachausschüsse können wiederum Unterausschüsse (SC) und Arbeitsgruppen (WG) bilden, um verschiedene Aspekte der Arbeit abzudecken. Jedes technische Komitee oder Unterkomitee hat ein Sekretariat, das einem ISO-Mitgliedsorgan zugeordnet ist. Ende 1995 bestanden 185 Fachausschüsse, 611 Unterausschüsse und 2,022 Arbeitsgruppen.

                                                      Ein Vorschlag zur Aufnahme eines neuen technischen Tätigkeitsbereichs in das ISO-Arbeitsprogramm kommt normalerweise von einer Mitgliedsorganisation, kann aber auch von einer anderen internationalen Organisation stammen. Da die Ressourcen begrenzt sind, müssen Prioritäten gesetzt werden. Daher werden alle neuen Vorschläge den ISO-Mitgliedsorganisationen zur Prüfung vorgelegt. Bei Annahme wird die neue Arbeit entweder an das entsprechende bestehende technische Komitee verwiesen oder ein neues Komitee wird gegründet.

                                                      Jede Mitgliedsorganisation, die an einem Thema interessiert ist, für das ein Fachausschuss zugelassen wurde, hat das Recht, in diesem Ausschuss vertreten zu sein. Eine ausführliche Geschäftsordnung ist in der ISO/IEC-Richtlinien.

                                                      Internationale Standards

                                                      Eine Internationale Norm ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den Mitgliedsorganisationen der ISO. Sie kann als solche verwendet oder durch Aufnahme in nationale Normen verschiedener Länder implementiert werden.

                                                      Ein wichtiger erster Schritt hin zu einer Internationalen Norm erfolgt in Form eines Komitee-Entwurfs (CD), eines Dokuments, das zum Studium innerhalb des Technischen Komitees verteilt wird. Dieses Dokument muss eine Reihe von Phasen durchlaufen, bevor es als internationale Norm akzeptiert werden kann. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass das Endergebnis für möglichst viele Länder akzeptabel ist. Nach endgültiger Einigung im Technischen Komitee wird der Vorschlagsentwurf an das Zentralsekretariat zur Registrierung als Entwurf einer Internationalen Norm (DIS) gesendet; die DIS wird dann an alle Mitgliedsgremien zur Abstimmung versandt. In vielen Ländern wird die DIS öffentlich zugänglich gemacht, wodurch eine größtmögliche Konsultation sichergestellt wird. Wenn 75 % der abgegebenen Stimmen für den DIS ausfallen, wird er zur weiteren Bearbeitung als Final Draft International Standard (FDIS) akzeptiert, der an alle Mitgliedsorganisationen zur formellen Annahme durch ISO verteilt wird. Auch hier müssen 75 % der abgegebenen Stimmen für die FDIS ausfallen, damit der Internationale Standard veröffentlicht werden kann. Normalerweise werden die grundlegenden technischen Fragen auf der Ebene der Fachausschüsse gelöst. Das Abstimmungsverfahren der Mitglieder bietet jedoch die Gewissheit, dass keine wichtigen Einwände übersehen wurden.

                                                      Der größte Teil der Arbeit wird auf dem Schriftweg erledigt, und Sitzungen werden nur einberufen, wenn sie gründlich begründet sind. Jedes Jahr werden etwa 10,000 Arbeitsdokumente in Umlauf gebracht. Die meisten Standards erfordern eine regelmäßige Überarbeitung. Mehrere Faktoren wirken zusammen, um eine Norm veraltet zu machen: technologische Entwicklung, neue Methoden und Materialien sowie neue Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Um diesen Faktoren Rechnung zu tragen, hat die ISO die allgemeine Regel aufgestellt, dass alle ISO-Normen alle fünf Jahre überprüft werden sollten. Gelegentlich ist es notwendig, eine Norm früher zu überarbeiten.

                                                      Eine vollständige Liste aller veröffentlichten ISO-Normen finden Sie in der ISO-Katalog.

                                                      ISO Arbeiten im Bereich Arbeitssicherheit

                                                      Jede internationale ISO-Norm wird unter Berücksichtigung der Sicherheit erstellt; Der Sicherheitsfaktor ist ein integraler Bestandteil der Arbeit von ISO.

                                                      Die mehr als 10,000 bereits von ISO veröffentlichten Internationalen Normen decken ein breites Spektrum ab, von Luft- und Raumfahrt, Flugzeugen und Landwirtschaft bis hin zu Bauwesen, Brandversuchen, Containern, medizinischen Geräten, Bergbauausrüstung, Computersprachen, Umwelt, persönlicher Sicherheit, Ergonomie, Pestiziden und Kernenergie usw.

                                                      Viele internationale Normen sind leicht als wichtig für die Verhütung von Berufsrisiken zu erkennen: Beispiele sind das Grundsymbol zur Kennzeichnung von ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen (ISO 361), Sicherheitsfarben und -zeichen (ISO 3864) und der Industrieschutzhelm (ISO 3873), der für mittelschwer spezifiziert ist Schutz im Bergbau, Steinbruch, Schiffsbau, Hochbau und Forstwirtschaft und so weiter. Andere internationale Normen sind nicht so leicht als direkt relevant zu identifizieren, haben aber die gleiche Auswirkung auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Ein Beispiel ist ISO 2631, Bewertung der Exposition des Menschen gegenüber Ganzkörpervibrationen, veröffentlicht in drei Teilen, die die „reduzierte Komfortgrenze“, die „ermüdungsreduzierte Leistungsgrenze“ und die „Expositionsgrenze“ nach unterschiedlicher Vibrationsfrequenz, Beschleunigungsgröße und Expositionszeit sowie nach Vibrationsrichtung klassifizieren relativ zu anerkannten Achsen des menschlichen Körpers. Diese Norm wird wie alle anderen im Lichte von Forschung und Erfahrung ständig aktualisiert und bezieht sich auf Transportmittel wie Muldenkipper, Traktoren, Bagger und viele andere Fahrzeuge und Baustellen.

                                                      Die in Tabelle 1 aufgeführten Technischen Komitees der ISO gehören zu den bedeutendsten in der Arbeit für Sicherheit und Unfall- und Krankheitsverhütung.

                                                      Tabelle 1. Technische Komitees der ISO, die sich am meisten mit der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten befassen

                                                      Nein.

                                                      Titel

                                                      Typisches Beispiel für ISO-Norm

                                                      10

                                                      Technische Zeichnungen, Produktdefinition und zugehörige Dokumentation

                                                      ISO / DIS 11604

                                                      Technische Produktdokumentation – Datenblätter für Ziehmaterialien und -geräte und zugehörige Dokumentation

                                                      21

                                                      Ausrüstung für den Brandschutz und die Brandbekämpfung

                                                      ISO 3941

                                                      Klassifizierung von Bränden

                                                      23

                                                      Traktoren und Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft

                                                      ISO 3776

                                                      Traktoren für die Landwirtschaft – Sicherheitsgurtverankerungen

                                                      35

                                                      Farben und Lacke

                                                      ISO 3679

                                                      Farben, Lacke, Erdöl und verwandte Produkte—Bestimmung des Flammpunkts—Schnellgleichgewichtsverfahren

                                                      43

                                                      Akustik

                                                      ISO 4872

                                                      Akustik – Messung des Luftschalls von Baumaschinen, die für den Außenbereich bestimmt sind – Verfahren zur Feststellung der Einhaltung von Lärmgrenzwerten

                                                      44

                                                      Schweißen und verwandte Verfahren

                                                      ISO/DIS 10882-2

                                                      Gesundheit und Sicherheit beim Schweißen und verwandten Verfahren – Probenahme von luftgetragenen Partikeln und Gasen im Atembereich des Bedieners – Teil 2: Probenahme von Gasen

                                                      59

                                                      Hochbau

                                                      ISO / TR 9527

                                                      Hochbau – Bedürfnisse behinderter Menschen in Gebäuden – Gestaltungsleitlinien

                                                      67

                                                      Materialien, Ausrüstung und Offshore-Strukturen für die Erdöl- und Erdgasindustrie

                                                      ISO 10418

                                                      Erdöl- und Erdgasindustrie – Offshore-Produktionsplattformen – Analyse, Design, Installation und Prüfung von grundlegenden Oberflächensicherheitssystemen

                                                      82

                                                      Bergbau

                                                      ISO 3155

                                                      Litzenseile für den Bergbau – Faserkomponenten – Eigenschaften und Prüfungen

                                                      85

                                                      Kernenergie

                                                      ISO 1709

                                                      Kernenergie – Spaltbare Materialien – Grundsätze der Kritikalität, Sicherheit bei Lagerung, Handhabung und Verarbeitung

                                                      86

                                                      KALSTEIN

                                                      ISO 5149

                                                      Mechanische Kälteanlagen zum Kühlen und Heizen – Sicherheitsanforderungen

                                                      92

                                                      Brandschutz

                                                      ISO 1716

                                                      Baustoffe – Bestimmung des Heizpotentials

                                                      94

                                                      Persönliche Sicherheit – Schutzkleidung und -ausrüstung

                                                      ISO 2801

                                                      Kleidung zum Schutz vor Hitze und Feuer – Allgemeine Empfehlungen für Benutzer und die Verantwortlichen dieser Benutzer

                                                      96

                                                      Cranes

                                                      ISO 10245-1

                                                      Krane – Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen – Teil 1: Allgemeines

                                                      98

                                                      Grundlagen für die Gestaltung von Bauwerken

                                                      ISO 2394

                                                      Allgemeine Grundsätze zur Zuverlässigkeit von Bauwerken

                                                      101

                                                      Kontinuierliche mechanische Handhabungsgeräte

                                                      ISO 1819

                                                      Kontinuierliche Fördertechnik – Sicherheitscode – Allgemeine Regeln

                                                      108

                                                      Mechanische Vibration und Schock

                                                      ISO 2631-1

                                                      Bewertung der Exposition des Menschen gegenüber Ganzkörpervibrationen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen

                                                      110

                                                      Flurförderzeuge

                                                      ISO 1074

                                                      Gabelstapler mit Gegengewicht – Stabilitätsprüfungen

                                                      118

                                                      Kompressoren, pneumatische Werkzeuge und pneumatische Maschinen

                                                      ISO 5388

                                                      Stationäre Luftkompressoren – Sicherheitsregeln und Verfahrensregeln

                                                      146

                                                      Luftqualität

                                                      ISO 8518

                                                      Luft am Arbeitsplatz – Bestimmung von partikelförmigem Blei und Bleiverbindungen – Flammenatomabsorptionsspektrometrisches Verfahren

                                                      159

                                                      Ergonomie

                                                      ISO 7243

                                                      Heiße Umgebungen – Abschätzung der Hitzebelastung des Arbeiters, basierend auf dem WBGT-Index (Wet Bulb Globe Temperature)

                                                      199

                                                      Sicherheit von Maschinen

                                                      ISO/TR 12100-1

                                                      Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze – Teil 1: Grundbegriffe, Methodik

                                                       

                                                      Diese Technischen Komitees und andere haben Internationale Normen erarbeitet oder bereiten diese vor, die sich mit Berufsrisiken in Bereichen wie Baustellen, Fabriken, Hafenanlagen, Land- und Forstwirtschaft, Nuklearanlagen, Umgang mit Materialien und persönlicher Schutzkleidung und -ausrüstung befassen.

                                                      Der Baubereich ist ein sehr anschauliches Beispiel für die intensive Beschäftigung mit der Unfall- und Krankheitsverhütung in der Arbeit der ISO. Von den mehr als 50 ISO-Fachausschüssen, die sich mit bestimmten Aspekten des Bauens oder der Baustoffe befassen, befassen sich zehn mit den Problemen der Arbeitsumgebung. Die physikalischen Faktoren im Baubereich umfassen Aspekte wie Personensicherheit, Vibration und Schock, Lärm, Anlagen und Geräte, Erdbewegungsmaschinen, Krane und Hebezeuge sowie Ergonomie. Die chemischen Faktoren umfassen die Luftqualität, Farben und Lacke, den Schutz von Schweißarbeitern sowie Schutzkleidung und -ausrüstung.

                                                      ISOTC 127 (Erdbaumaschinen) hat einen Unterausschuss eingesetzt, der sich speziell mit Sicherheitsanforderungen und menschlichen Faktoren in Bezug auf alle gängigen Grundtypen von Erdbewegungsmaschinen wie Traktoren, Lader, Muldenkipper, Traktorschaber, Bagger und Grader befasst. Es gibt bereits Standards für den sicheren Zugang zu Fahrerkabinen über Stufen, Leitern, Laufstege und Plattformen, und die Kabinenabmessungen wurden für große und kleine Bediener, sitzend oder stehend und in arktischer Kleidung oder nicht, je nach Bedarf, festgelegt.

                                                      Sitzpositionen und die Größen und Formen von Sitzen für verschiedene Bediener sind ebenfalls Gegenstand internationaler Normen. Sitzpositionen werden jetzt mit Bereichen des Komforts in Verbindung gebracht und sowohl mit Hand- als auch mit Fußsteuerungen erreicht, und es wurden Standards erstellt, um das Sichtfeld zu bestimmen, das den Bedienern von Erdbewegungsmaschinen zur Verfügung steht, basierend auf der Bestimmung der Form, Größe und Position von Unsichtbarkeitsbereichen, die durch blockierende Maschinenteile verursacht werden.

                                                      Um zu verhindern, dass Maschinen ihre Bediener im Falle eines versehentlichen Umkippens quetschen, wurden Überrollschutzstrukturen (ROPS) entwickelt und standardisiert. Herabfallende Steine, Bäume und Gebäudeteile können sich beim Abriss als gefährlich erweisen, daher wurden Schutzstrukturen gegen herabfallende Objekte (FOPS) standardisiert, um die Möglichkeit einer Verletzung des Bedieners zu minimieren.

                                                      ISO 7000, Grafische Symbole zur Verwendung auf Geräten – Index und Zusammenfassung, enthält eine Zusammenfassung von mehreren hundert international vereinbarten grafischen Symbolen, die auf Geräten oder Teilen von Geräten aller Art anzubringen sind, um die Personen, die mit dem Gerät umgehen, über dessen Verwendung und Betrieb zu unterweisen.

                                                      Die ISO-Arbeit im Baubereich ist sowohl intensiv als auch umfangreich, ebenso wie in anderen von ISO abgedeckten Bereichen. (Der Anwendungsbereich von ISO umfasst die meisten industriellen, landwirtschaftlichen und maritimen Aktivitäten mit Ausnahme des elektrotechnischen Bereichs, der von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission verwaltet wird, und pharmazeutischer Produkte, die von der Weltgesundheitsorganisation verwaltet werden.)

                                                      In der Fabrikhalle nehmen Internationale Standards eine besondere Bedeutung ein, da Arbeitssuchende von einem Land in ein anderes migrieren und oft zu Arbeitsplätzen, wo sie die Landessprache nicht sprechen oder lesen können. Leicht erkennbare grafische Symbole für Bedienelemente an Maschinen, die internationalen Standards entsprechen, sind hier wie in der Bauindustrie von entscheidender Bedeutung; ebenso genormte Stellen für Fuß- und Handbedienungen und internationale Normen für Schutzvorrichtungen an beweglichen Teilen.

                                                      Ein ISO-Sicherheitscode für Kompressoren deckt eine breite Palette von Sicherheits- und Umweltfaktoren ab, wie z. B. die Verhinderung des Einatmens von Öl und die Kontrolle von Inhibitoren für giftiges Öl, die Verhinderung der Entzündung von Ölkoks und der Explosion des Kurbelgehäuses sowie die Verwendung von Entlastungs- und Sicherheitsventilen .

                                                      Die Sicherheit von kontinuierlichen mechanischen Handhabungsgeräten ist Gegenstand von fast 40 internationalen Normen. Sie behandeln Aspekte wie Sicherheit und Sicherheitscodes für die verschiedenen Arten von Ausrüstung, wie Bandförderer, Vibrationsförderer, Hängekettenförderer, hydraulische Förderer, pneumatische Handhabungsgeräte und Rollen- und Schneckenförderer.

                                                      Auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft hat die ISO wichtige internationale Normen zum Schutz der Arbeitnehmer entwickelt. Verankerungen für Sicherheitsgurte für Ackerschlepper sind Gegenstand einer bekannten Norm, die durch ihre Umsetzung den Import-Export-Handel für Hersteller erleichtert und eine Fülle nationaler Normen und Vorschriften zu diesem Thema ersetzt. ISO-Normen enthalten sogar Regeln für die Präsentation von Bedienungsanleitungen und technischen Veröffentlichungen für landwirtschaftliche Traktoren und Maschinen, sodass diese leicht lesbar und verständlich sind.

                                                      Auf den Docks wird der Arbeiter durch internationale Normen geschützt, die die Stabilität von Kränen und Mobilkranen im Einsatz bestimmen und die Auswirkungen von Windlasten auf Kranstrukturen bestimmen. Andere Standards decken Anzeigen und Sicherheitsvorrichtungen ab, die im Falle einer Fehleinschätzung des Bedieners funktionieren. Wieder andere umfassen Anzeigen wie Windmesser, Überspannungsmelder und Masse-, Neigungs- und Schwenkanzeigen und „automatische Abschaltung“ wie Derrickbegrenzer, Lasthebekraftbegrenzer und Schlaffseilstopper. Die erstellten und in Vorbereitung befindlichen Normen sollten nicht nur die Bediener bei ihrer Arbeit unterstützen, sondern auch die Arbeitsumgebung verbessern, indem sie das Vertrauen des gesamten Arbeitspersonals wecken, das sich unter und um den Kran herum bewegt. Eine verwandte Internationale Norm enthält Ablegekriterien in Bezug auf Verschleiß, Korrosion, Verformung und Drahtbruch und soll kompetenten Personen, die mit der Wartung und Prüfung von Kränen und Hebezeugen befasst sind, eine Anleitung geben. Neue Normen, die sich in der Entwicklung befinden, umfassen außer Betrieb befindliche Verankerungsvorrichtungen, Wartung, Zustandsüberwachung, sichere Verwendung und Sicherheitszeichen.

                                                      Die Sicherheit für Arbeiter und andere in oder in der Nähe von kerntechnischen Anlagen wird von einer Reihe internationaler Normen abgedeckt, und die Arbeit in diesem Bereich geht weiter. Behandelte Themen sind Methoden zum Testen von Expositionsmessgeräten und Dosimetern, ein Test auf Inhaltsleckage und Strahlungsleckage und die allgemeinen Prinzipien für die Probenahme radioaktiver Materialien in der Luft.

                                                      Internationale Normen für Schutzkleidung und -ausrüstung liegen in der Verantwortung des ISO TC 94. Neben der Norm für Industrieschutzhelme hat es ein standardisiertes Vokabular für persönliche Augenschutzgeräte entwickelt, Gebrauchs- und Transmissionsanforderungen für Infrarotfilter für Augenschutzgeräte festgelegt und Allgemeine Empfehlungen für Benutzer und Verantwortliche von Benutzern von Hitze- und Feuerschutzkleidung.

                                                      Die Erstellung und Verwendung internationaler ISO-Normen wie dieser, die durch weltweite Zusammenarbeit erstellt wurden, hat die Qualität des Arbeitsplatzes zweifellos verbessert.

                                                       

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                                                      Raison d'être und historische Perspektive

                                                      Das Ziel der IVSS ist es, auf internationaler Ebene bei der Verteidigung, Förderung und Entwicklung der sozialen Sicherheit in der ganzen Welt zusammenzuarbeiten, hauptsächlich durch ihre technische und administrative Verbesserung. Die Prävention sozialer Risiken gilt heute als integraler Bestandteil der sozialen Sicherheit.

                                                      Die IVSS hatte einen frühen Vorläufer, das Ständige Internationale Komitee für Sozialversicherung (CPIAS), das sich zunächst mit dem Unfallrisiko befasste und 1891 seinen Geltungsbereich auf die Sozialversicherung im Allgemeinen ausdehnte. 1927 verabschiedete die Zehnte Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz das Übereinkommen Nr. 24, bekannt als Übereinkommen über die Krankenversicherung (Industrie), und das Übereinkommen Nr. 25, bekannt als Übereinkommen über die Krankenversicherung (Landwirtschaft). Die IVSS wurde zu dieser Zeit auf Initiative des Internationalen Arbeitsamtes mit dem Ziel gegründet, Experten in mehreren europäischen Ländern für die Ratifizierung dieser Urkunden zu gewinnen. Bis 1947 war die Organisation als Internationale Konferenz der Krankenkassen und Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit (CIMAS) bekannt.

                                                      Das Konzept der Prävention existierte bereits in den Köpfen der CIMAS-Pioniere, als sie diesen Begriff in die von ihrer verfassungsgebenden Versammlung angenommenen grundlegenden politischen Prinzipien aufbauten. Erst 1954 beteiligte sich der Verband jedoch aktiv an Arbeitsschutzaktivitäten durch die Gründung seines Ständigen Ausschusses zur Verhütung von Arbeitsrisiken. Es sei darauf hingewiesen, dass die Rolle der IVSS in dieser Hinsicht die der IAO ergänzt. Die Sachverständigen der IVSS können nicht nur bei der Verwirklichung von IAO-Übereinkommen und -Empfehlungen mitwirken, sondern sind auch aufgefordert, diese umzusetzen.

                                                      Obwohl Präventionsprogramme offensichtlich im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am weitesten verbreitet sind, hat die Prävention in den letzten zwei Jahrzehnten auch in anderen Zweigen der sozialen Sicherheit, insbesondere in der Krankenversicherung und neuerdings auch in der Arbeitslosenversicherung, zunehmend an Bedeutung gewonnen aus den Aktivitäten der Ständigen IVSS-Ausschüsse ersichtlich. Die Aktivitäten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haben in den modernen Industriegesellschaften im letzten Jahrzehnt erhebliche Veränderungen erfahren, wie im Folgenden anhand des „Präventionskonzepts“ des Verbandes ausgeführt wird.

                                                      Struktur und Mitgliedschaft

                                                      Die IVSS ist eine internationale Organisation von Diensten, Institutionen oder Körperschaften, die einen oder mehrere Zweige der sozialen Sicherheit oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit verwalten. Sie hat ihren Sitz am Sitz der ILO in Genf.

                                                      Der Verband hat zwei Kategorien von Mitgliedschaften:Affiliate-Mitgliedschaft, für Regierungsstellen, zentrale Einrichtungen und nationale Verbände von Einrichtungen, die die soziale Sicherheit oder eine ihrer Zweigstellen auf nationaler Ebene verwalten, und assoziierte Mitgliedschaft, offen für nationale gemeinnützige Einrichtungen wie Forschungs- und Sicherheits- und Gesundheitseinrichtungen, deren Ziele mit denen der Vereinigung vereinbar sind, die jedoch nicht berechtigt sind, angeschlossene Mitglieder zu werden.

                                                      1995 hatte die IVSS über 240 angeschlossene Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern und 95 assoziierte Mitgliedsinstitutionen in 35 Ländern, was einer Gesamtmitgliedschaft von etwa 338 Organisationen in 127 Ländern auf der ganzen Welt entspricht. Mehr als 200 Mitgliedsinstitute engagieren sich direkt in der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und/oder in der Unfallverhütung und der Förderung von Sicherheit und Gesundheit.

                                                      Abbildung 1. Struktur der International Social Security Association (IVSS)

                                                      ISL102F1

                                                      Wie aus dem Organigramm (Abbildung 1) ersichtlich ist, werden alle IVSS-Aktivitäten von der Generalversammlung geleitet, die sich aus von den Mitgliedsinstitutionen ernannten Delegierten zusammensetzt und manchmal als das Weltparlament der sozialen Sicherheit bezeichnet wird. Der Rat, der aus je einem Delegierten aus jedem Land mit angeschlossenen Mitgliedsinstitutionen besteht, trifft sich regelmäßig anlässlich der alle drei Jahre stattfindenden Generalversammlungen der Vereinigung. Das Präsidium, das zusammen mit dem Rat die von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse umsetzt, tritt zweimal jährlich zusammen und besteht aus 30 gewählten Mitgliedern und den Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse.

                                                       

                                                       

                                                       

                                                       

                                                       

                                                       

                                                       

                                                       

                                                      Aktivitäten

                                                      Der Verein hat drei Hauptprogramme:

                                                      1. Regionale Aktivitäten. Diese zielen darauf ab, den besonderen Bedürfnissen der Mitgliedsinstitutionen in den verschiedenen Teilen der Welt gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat die IVSS Regionalbüros für Afrika, Amerika, Asien und den Pazifik und Europa in Abidjan, Buenos Aires, Manila bzw. Paris.
                                                      2. Recherche und Dokumentation. Weltweite Entwicklungen und Trends in der sozialen Sicherheit werden aus der Perspektive nationaler und länderübergreifender Forschung durch ein Netzwerk von Korrespondenten beobachtet und analysiert. Die Vereinigung unterhält die weltweit größte Bibliothek zur sozialen Sicherheit und arbeitet mit der Abteilung für soziale Sicherheit der ILO zusammen, um aktuelle Informationen zur sozialen Sicherheit bereitzustellen.
                                                      3. Technische Aktivitäten. Zehn Ständige Ausschüsse und eine Studiengruppe befassen sich jeweils mit einem bestimmten Zweig oder Aspekt der sozialen Sicherheit. Sie untersuchen branchenspezifische Probleme wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Familienschutz, Rehabilitation, Organisation und Methoden, versicherungsmathematische und statistische Fragestellungen.

                                                       

                                                      Von besonderer Bedeutung für die Förderung von Sicherheit und Gesundheit sind der Ständige Ausschuss für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und der Ständige Ausschuss für die Verhütung von Berufsrisiken mit seinen 11 internationalen Sektionen zur Unfallverhütung.

                                                      Der Ständige Ausschuss zur Verhütung von Berufsrisiken

                                                      Zwei unterschiedliche und sich ergänzende Aspekte (nämlich präventive Werbeaktivitäten und technische Aktivitäten) fallen in den Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses, der zusammen mit seinem Beirat weltweite Entwicklungen beobachtet und Erhebungen und Studien zu allgemeinen Problembereichen durchführt.

                                                      Der Ausschuss ist damit beauftragt, auf internationaler Ebene die folgenden Arten von Aktivitäten zur Verhütung von Berufsrisiken durchzuführen:

                                                        • Informations- und Erfahrungsaustausch
                                                        • Organisation internationaler Tagungen und Weltkongresse
                                                        • Durchführung von Erhebungen und Förderung der Forschung im Bereich der Verhütung von Berufsrisiken
                                                        • Koordinierung der Aktivitäten der IVSS International Sections for the Prevention of Occupational Risks
                                                        • Zusammenarbeit mit der IAO und anderen Organisationen, die sich mit der Verhütung von Berufsrisiken befassen
                                                        • andere Maßnahmen, die den Zwecken des Ausschusses angemessen sind.

                                                                   

                                                                  Weltkongresse

                                                                  Seit 1955 organisieren die IAO und die IVSS in Zusammenarbeit mit den IVSS-Mitgliedsinstitutionen und den betroffenen Mitgliedsgruppen der IAO im Gastland alle drei Jahre Weltkongresse für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Inwieweit die Weltkongresse mit den unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Prävention von Berufsrisiken im Einklang mit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und industriellen Fortschritt der letzten 25 Jahre Schritt gehalten haben bzw. haben, ist nicht leicht zu beziffern diese Entwicklung angeleitet oder gefördert. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass der daraus resultierende Austausch von Ideen und Informationen in Bezug auf die neueste Forschung und ihre praktische Anwendung in verschiedenen Ländern, sowohl auf nationaler Ebene als auch innerhalb der Industrie, es einer großen Zahl von Teilnehmern an diesen Kongressen ermöglicht hat, sich der Tatsache bewusst zu werden viele Änderungen werden eingeführt. Dies wiederum hat es ihnen ermöglicht, einen größeren Beitrag zu ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld zu leisten.

                                                                  Die letzten vier Weltkongresse fanden in Ottawa-Hull (1983), Stockholm (1987), Hamburg (1990), Neu-Delhi (1993) und Madrid (1996) statt. 1999 ist der Standort Brasilien.

                                                                  IVSS Internationale Sektionen für Prävention

                                                                  Seit Ende der 1960er Jahre hat das Präsidium der IVSS auf Anraten des Ständigen Ausschusses zur Verhütung von Berufsrisiken und seines Beirats 11 internationale Sektionen zur Verhütung von Berufsrisiken eingerichtet. Acht von ihnen befassen sich mit der Unfallverhütung in verschiedenen Bereichen der Industrie und der Landwirtschaft und drei befassen sich jeweils mit Informationstechniken, Forschung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Aus- und Weiterbildung zur Unfallverhütung.

                                                                  Jede internationale Sektion der IVSS wird durch ihren Vorsitzenden und Generalsekretär im Beirat des Ständigen Ausschusses vertreten, der das Präsidium des Ausschusses in grundlegenden Fragen bezüglich der Aktivitäten des Ausschusses und seiner internationalen Sektionen berät. Ein konkretes Beispiel ist das Präventionskonzept (unten gesondert behandelt).

                                                                  Die Internationalen Sektionen sind finanziell unabhängig, haben eine dezentrale Struktur und eine eigene Mitgliedschaft, die sich aus Vollmitgliedern, assoziierten Mitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern zusammensetzt. Die Vollmitgliedschaft steht IVSS-Mitgliedsinstitutionen und anderen gemeinnützigen Organisationen offen; als außerordentliche Mitglieder können Unternehmen mit Erwerbscharakter und Tätigkeiten, die mit dem Zuständigkeitsbereich einer Sektion vereinbar sind, aufgenommen werden, und einzelne Experten können eine entsprechende Mitgliedschaft beantragen. Die Sekretariate der Sektionen werden in verschiedenen Ländern von Mitgliedsinstitutionen der IVSS gestellt, die auf die jeweiligen Fachgebiete spezialisiert sind.

                                                                  Jede Sektion ist eine Clearingstelle für Informationen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Alle Sektionen organisieren internationale Symposien, Runde Tische und Expertentreffen, deren Protokolle und Berichte in der IVSS-Präventionsreihe 1000 veröffentlicht werden Sicherheitsratschläge für Wanderarbeiter in der Baubranche oder eine Checkliste zur Einstufung von Maschinen nach ergonomischen Gesichtspunkten bis hin zum sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen werden als technische Broschüren in der IVSS Präventionsreihe 45 veröffentlicht. Die meisten Titel existieren in Englisch, Französisch und Deutsch, einige auch in Spanisch und anderen Sprachen. Diese Veröffentlichungen können direkt beim Sekretariat der betreffenden Sektion bestellt werden.

                                                                  Von besonderem Interesse sind die Internationalen Film- und Videofestivals, die im Rahmen von Weltkongressen stattfinden und für die eine Arbeitsgruppe der Elektrizitätssektion eine Clearingstelle bildet. Alle bei diesen Festivals eingereichten Produktionen sind in einem Katalog in vier Sprachen aufgelistet, der kostenlos in dieser Sektion erhältlich ist.

                                                                  Es folgt eine kurze Beschreibung jeder der internationalen IVSS-Sektionen.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für Forschung.

                                                                  Die Sektion bietet aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Forschungsprojekten weltweit. Zwei Datenbanken ermöglichen einen schnellen und effizienten Zugriff auf diese Informationen. Der Arbeitskreis „Forschungskonzepte“ fördert die notwendigen theoretischen Grundlagen, um wirksam sicherzustellen, dass die Forschung stärker als bisher sowohl der Praxis als auch der praktischeren Umsetzung von Forschungsergebnissen dient.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für Information.

                                                                  Der Informationsteil informiert über effiziente Informationstechniken. Der Arbeitskreis „Sicherheits- und Gesundheitszeitschriften“ informiert Sicherheitsexperten darüber, wie sie ihr Publikum am effektivsten erreichen. Die Fachgruppe bietet fachliche Beratung zum Thema „Werbung für Sicherheit“.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für die Bergbauindustrie.

                                                                  Die Sektion befasst sich mit den klassischen Risiken der untertägigen Arbeit im Steinkohlenbergbau (Dunkelheit, Staub, Hitze, Gase, Explosionen, Einstürze) und kümmert sich um die Ausbildung von Grubenwehren.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für die Chemische Industrie.

                                                                  Obwohl neue Stoffe neue Risiken mit sich bringen, hat die chemische Industrie hohe Sicherheitsstandards entwickelt, die sich als vorbildlich erwiesen haben. Die Sektion Chemie setzt sich dafür ein, dass diese Sicherheitsstandards ebenso grenzüberschreitend sind wie – wenn nicht sogar mehr – Risiken.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für die Eisen- und Metallindustrie.

                                                                  Die hohe Unfallrate in diesem wichtigen Wirtschaftszweig muss gesenkt werden. Gegen die häufigsten Gefahren und Unfallursachen werden Sicherheitskonzepte entwickelt. Die Arbeitsgruppen der Sektion befassen sich vor allem mit neuen Technologien und Ersatzstoffen für gefährliche Arbeitsstoffe.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für Elektrizität.

                                                                  „Unsichtbare“ Energie erzeugt viele unsichtbare Risiken. Die Sektion erarbeitet Empfehlungen für die praktische Unfallverhütung, Grundsätze für eine behördliche Überwachung elektrischer Geräte und Anlagen, flankiert durch wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Elektrounfällen. Die Sektion unterhält eine Clearingstelle für Filme und Videos im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für die Bauindustrie.

                                                                  Die extrem hohen Unfallrisiken in der Baubranche erfordern ein Sicherheitskonzept, das den ständigen Veränderungen der Arbeitsumgebung auf Baustellen gerecht wird. Ziel der Sektion ist es, nicht nur einzelne Probleme zu lösen, sondern die Sicherheit und Unfallverhütung im Baugewerbe insgesamt zu erhöhen, insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gewerken, die auf einer Baustelle tätig sind.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für Landwirtschaft.

                                                                  Die Mechanisierung der Landwirtschaft und der Einsatz chemischer Substanzen in der Landwirtschaft sind weltweite Probleme. Die Sektion setzt sich angesichts der technischen Revolution für eine rasche sozio-technische Evolution ein und bemüht sich gleichzeitig darum, dass die Produktion von Lebensmitteln nicht zu Lebensgefahr wird.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für Maschinensicherheit.

                                                                  Das Fachgebiet beschäftigt sich mit Anlagensicherheit und Unfallverhütung von Maschinen, Geräten, Apparaten und Anlagen. Normung von Sicherheitseinrichtungen, ergonomische Fragestellungen, Lärmminderung, Sicherheitsschalter und Vermeidung von Staubexplosionen sind Schwerpunkte der Arbeitskreise der Sektion.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für allgemeine und berufliche Bildung.

                                                                  Der technische Fortschritt breitet sich in allen Lebensbereichen aus; aber gleichzeitig bringt es neue Risiken mit sich. Der Hauptfaktor bei Unfällen ist der Mangel an Bildung und Ausbildung im Bereich der Sicherheit. Sicherheit muss ein integrierter Bestandteil des menschlichen Verhaltens in allen Lebensbereichen sein. Die Sektion befasst sich mit pädagogischen Aspekten der Aus- und Weiterbildung zur Prävention und strebt einen ganzheitlichen Präventionsansatz an, der die Erfahrungen aus der Prävention am Arbeitsplatz für die Sicherheit in allen Lebensbereichen nutzt.

                                                                  IVSS Internationale Sektion für Gesundheitsdienste.

                                                                  Die Sektion ist bestrebt, durch internationale Zusammenarbeit die Sicherheitsdefizite im Gesundheitswesen zu überwinden. Das Gesundheitswesen weist typische Berufsrisiken auf, die sich zum Teil stark von denen anderer Tätigkeitsfelder unterscheiden – etwa die direkte Exposition gegenüber Krankheiten, Risiken durch Medikamente, insbesondere Narkosegase, Desinfektionsmittel und infektiöse Abfälle.

                                                                  Das IVSS-Präventionskonzept „Safety Worldwide“

                                                                  Das IVSS-Präsidium verabschiedete dieses Konzept im Oktober 1994 unter dem Titel „IVSS-Präventionskonzept „Sicherheit weltweit“ – Der goldene Weg zur Sozialpolitik“.

                                                                  Da nur sieben von 100 tödlichen Unfällen Arbeitsunfälle sind, alle anderen sich im Straßenverkehr, im Haushalt, beim Sport oder in der Schule ereignen, will das Konzept die Erfahrungen aus der Prävention in anderen Bereichen sinnvoll nutzen Arbeitswelt.

                                                                  Ausgehend von der Sichtweise, dass die Erhaltung der Gesundheit eine grundlegende Aufgabe der Menschheit und damit ein zentrales Ziel sozialer Sicherung ist, fordert das Konzept die Verzahnung von Prävention, Rehabilitation und Kompensation sowie die Erhaltung einer intakten Umwelt. Der Faktor Mensch wird in der Planungs-, Organisations- und Umsetzungsphase betont und die Notwendigkeit, mit der Präventionserziehung bereits in der frühen Kindheit zu beginnen. Es sollen alle diejenigen angesprochen werden, die durch ihre eigenen Aktivitäten den Schutz des Einzelnen vor Gefahren verbessern können. Dazu gehören Gesetzgeber und Standardsetzer, Sozialpartner, Verantwortliche für die Entwicklung, Planung, Gestaltung und Herstellung von Produkten und Dienstleistungen, Schulplaner und Lehrkräfte, aber auch Informationsspezialisten in der Öffentlichkeitsarbeit, Arbeitsmediziner, Aufsichts- und Beratungsgremien , Verantwortliche in Sozial- und Privatversicherungen, Entscheidungsträger und Programmverantwortliche in internationalen Organisationen, Berufs- und sonstigen Organisationen und so weiter – und nicht zuletzt Eltern und Kinder.

                                                                  Die gründliche Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und anderswo erfordert Maßnahmen dreier Art – technische Maßnahmen, Maßnahmen zur Verhaltensänderung und organisatorische Maßnahmen. Dazu definiert das Präventionskonzept der IVSS drei Interventionsebenen:

                                                                    1. Information der breiten Öffentlichkeit und Sensibilisierung in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsfragen durch Massenmedien, Zeitungen, Broschüren, Plakate usw
                                                                    2. Breiten- und Tiefenwirkung zu erzielen, indem Einstellungen und Verhaltensweisen durch Multiplikatoren mit Multiplikatorwirkung verändert werden sollen und zielgruppenspezifische Medien und Techniken wie Lehrfilme und andere Bildungsmaterialien zum Einsatz kommen
                                                                    3. mit dem Ziel einer vertieften Wirkung auf unmittelbar gefährdete Gruppen durch konkrete Maßnahmen wie Beratung oder Fachbroschüren.

                                                                         

                                                                        Der erste Schritt in der Umsetzung des Konzepts wird eine Bestandsaufnahme der Präventionsaktivitäten sein, um regionale Bedarfe und Defizite zu ermitteln. Außerdem wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Unterstützungseinrichtungen und -materialien erstellt. Darüber hinaus wird die IVSS ihre Informations- und Forschungsaktivitäten und ihr Tagungsprogramm intensivieren, die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen stärken, die im Bereich der Prävention tätig sind, und deren Projekte in ihren eigenen Aktivitäten berücksichtigen.

                                                                        Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der einzig sichere Weg zum Erfolg in der Zusammenarbeit von Präventions-, Rehabilitations- und Kompensationsdiensten liegt; die positiven Erfahrungen betrieblicher Prävention müssen in außerberufliche Bereiche übertragen werden; und der menschliche Faktor muss stärker berücksichtigt werden.

                                                                        Publikationen

                                                                        Die IVSS gibt eine ganze Reihe von periodischen und nicht periodischen Veröffentlichungen, Studien, Umfragen, Newslettern und Bulletins heraus; weitere Informationen dazu sind im IVSS-Katalog der Veröffentlichungen enthalten, der kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden kann: IVSS, Case postale 1, CH-1211 Genf 22, Schweiz.

                                                                        Neben den Tagungsbänden der Weltkongresse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die vom Nationalen Organisationskomitee des Gastgeberlandes herausgegeben werden, sind die von den Internationalen Sektionen herausgegebenen Publikationen im aufgeführt IVSS-Präventionsserien 1000 und 2000, und sind ebenfalls unter der oben genannten Adresse erhältlich.

                                                                         

                                                                        Zurück

                                                                        Historische Perspektive und Raison d'être

                                                                        Die International Commission on Occupational Health (ICOH) ist eine internationale nichtstaatliche Fachgesellschaft, deren Ziel es ist, den wissenschaftlichen Fortschritt, das Wissen und die Entwicklung des Arbeitsschutzes in all seinen Aspekten zu fördern. Sie wurde 1906 in Mailand als Ständige Kommission für Arbeitsmedizin gegründet. Heute ist ICOH die weltweit führende internationale wissenschaftliche Gesellschaft auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin mit einer Mitgliedschaft von 2,000 Fachleuten aus 91 Ländern. Die ICOH ist von den Vereinten Nationen anerkannt und unterhält enge Arbeitsbeziehungen zu ILO, WHO, UNEP, CEC und IVSS. Seine Amtssprachen sind Englisch und Französisch.

                                                                        Bei ihrer Gründung hatte die Kommission 18 Mitglieder aus 12 Ländern. Eine ihrer Hauptaufgaben bestand darin, alle drei Jahre internationale Kongresse zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen führenden Wissenschaftlern der Arbeitsmedizin zu organisieren, eine Tradition, die bis heute fortgesetzt wird, wobei der 25. Kongress 1996 in Stockholm stattfand.

                                                                        Nach dem Londoner Kongress im Jahr 1948 war das internationale Interesse offensichtlich und die Kommission wurde mit Änderungen in ihrer Satzung internationalisiert, und der Name wurde in Permanent Commission and International Association on Occupation Health geändert, eine Änderung, die 1957 abgeschlossen wurde. Die Internationalisierung und Demokratisierung der Kommission wuchs mit der Zeit und 1984 entstand der heutige Name.

                                                                        ICOH bietet ein Forum für wissenschaftliche und professionelle Kommunikation. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die ICOH:

                                                                          • sponsert internationale Kongresse und Tagungen zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz
                                                                          • richtet wissenschaftliche Ausschüsse in verschiedenen Bereichen des Arbeitsschutzes und verwandter Themen ein
                                                                          • verbreitet Informationen über arbeitsmedizinische Aktivitäten
                                                                          • gibt Richtlinien und Berichte zum Arbeitsschutz und verwandten Themen heraus
                                                                          • arbeitet mit geeigneten internationalen und nationalen Gremien in Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes zusammen
                                                                          • ergreift alle anderen geeigneten Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes
                                                                          • erbittet und verwaltet solche Mittel, die zur Förderung seiner Ziele erforderlich sind.

                                                                                       

                                                                                      Struktur und Mitgliedschaft

                                                                                      Die ICOH wird im Namen ihrer Mitglieder von ihren Amtsträgern und ihrem Vorstand geleitet. Die Amtsträger der ICOH sind der Präsident, zwei Vizepräsidenten und der Generalsekretär, während der Vorstand aus dem ehemaligen Präsidenten und 16 Mitgliedern besteht, die aus der allgemeinen Mitgliedschaft gewählt werden. Darüber hinaus kann der Präsident bei Bedarf zwei Mitglieder in den Vorstand kooptieren, um unterrepräsentierte geografische Gebiete oder Disziplinen zu vertreten.

                                                                                      ICOH hat sowohl individuelle als auch kollektive Mitglieder. Eine Organisation, Gesellschaft, Branche oder ein Unternehmen kann Fördermitglied der ICOH werden. Eine Berufsorganisation oder eine wissenschaftliche Gesellschaft kann angeschlossenes Mitglied werden.

                                                                                      Fördermitglieder können einen Vertreter ernennen, der die Kriterien für eine Vollmitgliedschaft erfüllt und alle Vorteile eines Einzelmitglieds genießt. Ein angeschlossenes Mitglied kann einen Vertreter ernennen, der die Kriterien für eine Vollmitgliedschaft erfüllt und die gleichen Rechte wie ein Vollmitglied genießt. Die einzelnen Mitglieder von ICOH haben eine breite berufliche Verteilung und umfassen Ärzte, Arbeitshygieniker, Arbeitskrankenschwestern, Sicherheitsingenieure, Psychologen, Chemiker, Physiker, Ergonomie, Statistiker, Epidemiologen, Sozialwissenschaftler und Physiotherapeuten. Diese Fachleute arbeiten entweder für Universitäten, Institute für Arbeitsmedizin, Regierungen oder Industrien. Ende 1993 waren die größten nationalen Gruppen die von Frankreich, den Vereinigten Staaten, Finnland, Japan, dem Vereinigten Königreich und Schweden mit jeweils mehr als 100 Mitgliedern. Fördernde und angeschlossene Mitglieder können in der Generalversammlung vertreten sein und an den Aktivitäten wissenschaftlicher Ausschüsse teilnehmen; Sie können auch Materialien zur Veröffentlichung im Newsletter einreichen, der sie auch über laufende und geplante Aktivitäten auf dem Laufenden hält.

                                                                                      Aktivitäten

                                                                                      Die sichtbarsten Aktivitäten der ICOH sind die alle drei Jahre stattfindenden Weltkongresse für Arbeitsmedizin, an denen normalerweise etwa 3,000 Teilnehmer teilnehmen. Der Kongress 1990 wurde in Montreal, Kanada, und 1993 in Nizza und der Kongress 1996 in Stockholm abgehalten. Der Kongress im Jahr 2000 soll in Singapur stattfinden. Die Veranstaltungsorte der alle drei Jahre stattfindenden Kongresse seit 1906 sind in Tabelle 1 aufgeführt.

                                                                                      Tabelle 1. Veranstaltungsorte der alle drei Jahre stattfindenden Kongresse seit 1906

                                                                                      Veranstaltungsort

                                                                                      Jahr

                                                                                      Veranstaltungsort

                                                                                      Jahr

                                                                                      Milan

                                                                                      1906

                                                                                      Madrid

                                                                                      1963

                                                                                      Brüssel

                                                                                      1910

                                                                                      Wien

                                                                                      1966

                                                                                      Wien (abgesagt)

                                                                                      1924

                                                                                      Tokio

                                                                                      1969

                                                                                      Amsterdam

                                                                                      1925

                                                                                      Buenos Aires

                                                                                      1972

                                                                                      Budapest

                                                                                      1928

                                                                                      Brighton

                                                                                      1975

                                                                                      Genf

                                                                                      1931

                                                                                      Dubrovnik

                                                                                      1978

                                                                                      Brüssel

                                                                                      1935

                                                                                      Kairo

                                                                                      1981

                                                                                      XNUMX Frankfurt

                                                                                      1938

                                                                                      Dublin

                                                                                      1984

                                                                                      London

                                                                                      1948

                                                                                      Sydney

                                                                                      1987

                                                                                      Lissabon

                                                                                      1951

                                                                                      Montreal

                                                                                      1990

                                                                                      Neapel

                                                                                      1954

                                                                                      Nice

                                                                                      1993

                                                                                      Helsinki

                                                                                      1957

                                                                                      Stockholm

                                                                                      1996

                                                                                      New York

                                                                                      1960

                                                                                      Singapur

                                                                                      2000

                                                                                       

                                                                                      Gegenwärtig hat die ICOH 26 wissenschaftliche Komitees und vier Arbeitsgruppen, die in Tabelle 2 aufgeführt sind. Die meisten Komitees veranstalten regelmäßig Symposien, veröffentlichen Monographien und sehen eine Vorschau auf die bei internationalen Kongressen eingereichten Abstracts. ICOH gibt einen vierteljährlichen Newsletter heraus, der kostenlos an alle Mitglieder verteilt wird. Der zweisprachige Newsletter enthält Kongressberichte, Rezensionen von Veröffentlichungen, eine Liste kommender Veranstaltungen und Informationen zu Forschung und Lehre sowie andere für Mitglieder relevante Ankündigungen. Mehrere der wissenschaftlichen Komitees veröffentlichen auch Monographien und Protokolle ihrer Sitzungen. ICOH führt eine computerisierte Mitgliederdatei, die in regelmäßigen Abständen gedruckt und an die Mitglieder verteilt wird. Die ICOH sponsert ihre wissenschaftliche Zeitschrift, das International Journal of Occupational and Environmental Health (IJOEH). Die Zeitschrift ist für Mitglieder zu einem sehr günstigen Abonnementpreis erhältlich.

                                                                                       


                                                                                      Tabelle 2. Liste der wissenschaftlichen Ausschüsse und Arbeitsgruppen der ICOH, 1996

                                                                                       

                                                                                      Wissenschaftliche Ausschüsse

                                                                                      1. Unfallverhütung

                                                                                      2. Altern und Arbeit

                                                                                      3. Landwirtschaft

                                                                                      4. Kardiologie

                                                                                      5. Chemische Industrie (Medichem)

                                                                                      6. Computing im Arbeits- und Umweltgesundheitswesen

                                                                                      7. Baugewerbe

                                                                                      8. Entwicklungsländer

                                                                                      9. Bildung und Ausbildung

                                                                                      10. Epidemiologie in der Arbeitsmedizin

                                                                                      11. Fasern

                                                                                      12. Beschäftigte im Gesundheitswesen

                                                                                      13. Forschung und Bewertung von Gesundheitsdiensten

                                                                                      14. Arbeitshygiene

                                                                                      15. Muskel-Skelett-Erkrankungen

                                                                                      16. Neurotoxikologie und Psychophysiologie

                                                                                      17. Arbeitsmedizinische Krankenpflege

                                                                                      18. Arbeitstoxikologie

                                                                                      19. Organische Stäube

                                                                                      20. Pestizide

                                                                                      21. Strahlung und Arbeit

                                                                                      22. Arbeitsmedizinische Dienste in kleinen Industrien

                                                                                      23. Schichtarbeit

                                                                                      24. Toxikologie von Metallen

                                                                                      25. Arbeitsbedingte Atemwegserkrankungen

                                                                                      26. Vibrationen und Geräusche

                                                                                      Wissenschaftliche Arbeitsgruppen

                                                                                      1. Berufliche und umweltbedingte Dermatosen

                                                                                      2. Behinderung und Arbeit

                                                                                      3. Reproduktionsgefährdung am Arbeitsplatz

                                                                                      4. Thermische Faktoren

                                                                                       


                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      Zurück

                                                                                      Historische Perspektive und Raison d'être

                                                                                      Die International Association of Labour Inspection (IALI) wurde 1972 gegründet, um ein professionelles Forum für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Inspektoren über ihre Arbeit zu bieten. Es fördert eine engere Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis zwischen Aufsichtsbehörden, Behörden und anderen Institutionen hinsichtlich der Rolle, der Realitäten und Herausforderungen der Arbeitsaufsicht. Die Statuten schließen jegliche politische, gewerkschaftliche oder religiöse Betätigung sowie jegliche Urteile in Bezug auf das Arbeitsrecht oder die Aufsichtssysteme einzelner Staaten aus. Der Verband ist eine von der ILO anerkannte Nichtregierungsorganisation (NGO).

                                                                                      Struktur und Mitgliedschaft

                                                                                      1996 wählte die Generalversammlung (die alle drei Jahre gleichzeitig mit dem alle drei Jahre stattfindenden Kongress zusammentritt) ein siebenköpfiges Exekutivkomitee (EC). Die EK wählte den Präsidenten (Deutschland) und ernannte den Ehrensekretär (Vereinigtes Königreich) sowie den Ehrenschatzmeister (Schweiz). Die vier Vizepräsidenten kamen aus Spanien, Dänemark, Tunesien und Ungarn. Das Exekutivkomitee tritt nach Bedarf zusammen, um die Angelegenheiten der Vereinigung zu regeln, deren eingetragener Sitz sich in 23 rue Ferdinand-Hodler, CP3974/1211, Genf 3, Schweiz befindet. Das Sekretariat befindet sich in: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden, Deutschland. Tel: +49-611-8173316; Telefax: +49-611-86837.

                                                                                      Die Mitgliedschaft bei IALI steht offen für:

                                                                                      • nationale und regionale Arbeitsämter (Direktionen der Arbeitsaufsicht, Direktionen für Sicherheit und Hygiene usw.)
                                                                                      • nationale Gruppen von Arbeitsaufsichtsbeamten (Verbände, Gewerkschaften usw.).

                                                                                       

                                                                                      Es gibt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der von der Größe der Organisation abhängt, die den Antrag stellt. Dies deckt die Kosten für die Organisation des Aktivitätenprogramms. Im September 1995 umfasste der Verband 65 Mitgliedsorganisationen aus 50 Ländern. Die Mehrheit der Mitglieder sind jetzt Arbeitsabteilungen oder Arbeitsaufsichtsämter.

                                                                                      Aktivitäten

                                                                                      Durch das Sammeln und Zusammenfassen von Informationen und Dokumentationen zu bestimmten Aspekten der Arbeit der Arbeitsaufsicht und durch die Durchführung vergleichender Studien unter seinen Mitgliedern fördert der Verband das fachliche Verständnis aller Aspekte der Arbeitsaufsicht und bietet Möglichkeiten für den Meinungsaustausch zwischen Praktikern. Die technischen Symposien (gemeinsam mit den Mitgliedsländern organisiert) und der alle drei Jahre stattfindende Kongress ermöglichen es den Inspektoren, ihre Kollegen persönlich kennenzulernen, Informationen über Probleme, Lösungen und neue Entwicklungen auszutauschen und ihre eigene Denkweise zu entwickeln. Diese Treffen dienen auch dazu, die Aufmerksamkeit auf praktische Weise auf ein breites Spektrum spezifischer, aber sorgfältig ausgewählter Aspekte der Arbeitsaufsicht zu lenken und so eine größere Einheitlichkeit der Praxis zwischen den Aufsichtsbehörden in verschiedenen Ländern zu fördern. Die Proceedings werden veröffentlicht und ein regelmäßiger Newsletter wird auch an die Mitglieder verschickt.

                                                                                      Die Programme von IALI widmen sich ausschließlich der Verbreitung von Informationen, die durch internationale Erhebungen auf der Grundlage von Fragebögen und Berichten von internationalen oder regionalen Symposien gesammelt wurden. Alle drei Jahre findet in Genf ein internationaler Kongress statt, der mit großzügiger technischer Unterstützung der IAO anlässlich ihrer jährlichen internationalen Konferenz durchgeführt wird. Die IAO wirkt auch bei der Organisation vieler Symposien mit. Seit 1974 widmen sich die Programme dem Studium einer breiten Palette von Praktiken in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsumfeld. Zu den Themen gehörten Aufzeichnungssysteme für Grundstücke und Unfälle, Methoden zur Inspektion kleinerer Unternehmen, die Probleme von Großbaustellen und der Einsatz von Computern durch Inspektoren. Der Verband hat sich mit Unfallursachen und anderen Problemen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Robotern und anderen programmierbaren elektronischen Systemen befasst. In jüngerer Zeit umfassten seine Symposien und Kongresse so unterschiedliche Themen wie menschliche Faktoren, Schulung von Inspektoren, Inspektion öffentlicher Dienste, Kinderarbeit, Landwirtschaft, Risikobewertung und Gesundheit am Arbeitsplatz.

                                                                                      Die Arbeitswelt im Wandel

                                                                                      Die Notwendigkeit eines effektiveren Informations- und Erfahrungsaustauschs wurde durch eine Reihe bedeutender Entwicklungen auf dem Gebiet der Arbeitsaufsicht angeregt, darunter:

                                                                                      • die zunehmende Komplexität und Reichweite des Arbeitsrechts
                                                                                      • die Einführung neuer Aufsichtskonzepte wie Risikobewertung und Risikomanagement
                                                                                      • das Ausmaß und die Breite der technologischen Innovation (z. B. in der Einführung neuer Chemikalien und Verbindungen, der zunehmenden Abhängigkeit von programmierbaren elektronischen Systemen, Genmanipulation, neuen Anwendungen für ionisierende Strahlung oder allgemein der zunehmenden Nutzung von Informationstechnologie)
                                                                                      • die sich verändernde Industriestruktur in etablierten Marktwirtschaften, in Ländern im Übergang zur Marktwirtschaft und in Entwicklungsländern
                                                                                      • die zum Teil durch die bisherige Entwicklung bedingte Zunahme der Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen
                                                                                      • der Rückgang der Mitgliedschaft und des Einflusses der Gewerkschaften, insbesondere in vielen industriellen Marktwirtschaften
                                                                                      • der Druck auf die Arbeitsaufsichtsbehörden selbst durch Haushaltszwänge und Forderungen der Regierung, dass sie ihre Existenz rechtfertigen und ihre Effizienz und Effektivität nachweisen (und wenn möglich verbessern).

                                                                                       

                                                                                      Herausforderungen für die Inspektion

                                                                                      All diese Probleme werden durch die zunehmende Betonung des menschlichen Faktors beeinflusst. Arbeitsaufsichtsbeamte müssen ihre Fähigkeiten analysieren, verstehen und konstruktiv nutzen, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei zu helfen, dieses zentrale Element bei der Entwicklung von Präventionsstrategien für Gesundheit und Sicherheit zu berücksichtigen. Auch in vielen Ländern wächst das öffentliche Bewusstsein und die Sorge um die Folgen von Arbeit und Arbeitsprozessen. In vielen zukunftsweisenden Gesetzen wird dies als Ziel ausgedrückt, dass niemand durch die Notwendigkeit zu arbeiten in irgendeiner Weise geschädigt werden soll. Sie zeigt sich aber auch in der Sorge um die Auswirkungen von Industrie und Gewerbe auf Umwelt und Lebensqualität.

                                                                                      Arbeitsinspektoren können diese Trends nicht einfach ignorieren; sie müssen die Initiative ergreifen und über die Medien ihre Rolle, ihre Ratschläge und die Wirkung ihrer Compliance-Arbeit erläutern, um das Vertrauen in ihre konstruktive Arbeit zu fördern. Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt mussten ihre Arbeitsweise überprüfen, ihre Prioritäten setzen und ihre Inspektionen durchführen, damit sie mehr Zeit und einen größeren Teil ihrer begrenzten Ressourcen produktiven Tätigkeiten widmen können.

                                                                                      Der Informations- und Erfahrungsaustausch zu all diesen Themen ist für Inspektoren von großem Interesse. Denn obwohl Aufsichtsbehörden in sehr unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Klimazonen tätig sind, zeigt die Erfahrung, dass sie viele praktische Anliegen gemeinsam haben und auf sehr lehrreiche Weise von den Erfahrungen, den unterschiedlichen Standpunkten, den Ideen sowie den Erfolgen und Misserfolgen profitieren können ihre Kollegen in anderen Ländern.

                                                                                       

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