Freitag, Februar 11 2011 20: 05

Arbeitsmedizinische Dienste und Praxis

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Infrastrukturen, Praxis und Ansätze in der Arbeitsmedizin

Während seit den 1980er Jahren große Fortschritte in Richtung eines umfassenden Ansatzes im Arbeitsschutz erzielt wurden, bei dem der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer zusammen mit der Erhaltung und Förderung ihrer Arbeitsfähigkeit verfolgt werden, mit besonderem Schwerpunkt auf der Einrichtung und Wartung eines Safes und gesundes Arbeitsumfeld für alle gibt es viel Raum für Diskussionen darüber, wie Arbeitsschutz tatsächlich umgesetzt wird. Der Ausdruck arbeitsmedizinische Praxis wird derzeit verwendet, um das gesamte Spektrum der Aktivitäten abzudecken, die von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Organisationen, Designern und Architekten, Herstellern und Lieferanten, Gesetzgebern und Parlamentariern, Arbeits- und Gesundheitsinspektoren, Arbeitsanalysten und Spezialisten für Arbeitsorganisation, Normungsorganisationen, Universitäten und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden zum Schutz der Gesundheit und zur Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Der Ausdruck arbeitsmedizinische Praxis umfasst den Beitrag von Fachkräften der Arbeitsmedizin, ist jedoch nicht auf deren Praxis der Arbeitsmedizin beschränkt.

Verwirrung tritt oft auf, weil der Begriff arbeitsmedizinischer Dienst kann verwendet werden, um Folgendes zu bezeichnen:

  • die Bereitstellung arbeitsmedizinischer Dienst (d. h. der Beitrag von Arbeitsmedizinern zum Arbeitsschutz)
  • die institutionalisierten organisatorischen Vorkehrungen zur Erbringung solcher Dienste (d. h. die arbeitsmedizinischer Dienst die Teil der Infrastruktur zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer sind).

 

Um diese Schwierigkeit und mehrere andere häufige Ursachen für Missverständnisse zu überwinden, wurde für den zweiten Punkt auf der Tagesordnung der Zwölften Tagung des Gemeinsamen ILO/WHO-Ausschusses für Arbeitsmedizin folgender Wortlaut verwendet: „Infrastrukturen für die arbeitsmedizinische Praxis: Optionen und Modelle für nationale Politiken, Ansätze der primären Gesundheitsversorgung, Strategien und Programme sowie Funktionen betrieblicher Gesundheitsdienste“ (1995b) mit folgendem Begriffsverständnis:

  • Arbeitsmedizinische Praxis umfasst die Aktivitäten aller, die zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds beitragen; diese Begriffe sollten nicht nur als die Praxis von Fachkräften der Arbeitsmedizin verstanden werden.
  • Arbeitsmedizinische Ansätze verkörpert eine Reihe von Grundsätzen und Ansätzen für handlungsleitende Maßnahmen, wie z. B. den von der WHO befürworteten allgemeinen Grundsatz der primären Gesundheitsversorgung und die von der IAO befürwortete Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds.
  • Infrastrukturen für die arbeitsmedizinische Praxis bezeichnet die organisatorischen Vorkehrungen zur Umsetzung einer nationalen Politik und zur Durchführung von Maßnahmen auf Unternehmensebene; Infrastrukturen können die Form „institutionalisierter“ arbeitsmedizinischer Dienste annehmen und viele andere Einrichtungen wie nationale Institute für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umfassen.

 

Die Verwendung der Schlüsselwörter Infrastrukturen, Praxis und Ansätze ermöglicht es den verschiedenen Akteuren und Partnern in der Prävention, ihre individuelle Rolle in ihren jeweiligen Kompetenzfeldern wahrzunehmen und auch gemeinsam zu agieren.

Arbeitsmedizinischer Dienst zu .... beitragen arbeitsmedizinische Praxis, die von Natur aus multidisziplinär und branchenübergreifend ist und neben Fachleuten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch andere Spezialisten innerhalb und außerhalb des Unternehmens sowie die zuständigen Regierungsbehörden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertreter einbezieht. Funktional müssen arbeitsmedizinische Dienste sowohl als Teil der Gesundheitsinfrastrukturen auf Landesebene als auch der Infrastrukturen betrachtet werden, die für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorhanden sind. Es ist eine nationale Entscheidung, zu bestimmen, ob solche Dienste der Aufsicht des Arbeitsministeriums, des Gesundheitsministeriums, der Sozialversicherungsträger, eines dreigliedrigen nationalen Ausschusses oder anderer Gremien unterliegen sollten.

Es gibt eine Vielzahl von Modellen für arbeitsmedizinische Dienste. Einer von ihnen erfreut sich der Unterstützung eines breiten Konsenses auf internationaler Ebene: das Modell, das vom ILO-Übereinkommen (Nr. 161) und der Empfehlung (Nr. 171) über arbeitsmedizinische Dienste vorgeschlagen und von der Internationalen Arbeitskonferenz 1985 angenommen wurde. Die Länder sollten dies berücksichtigen Modell als Ziel, auf das hingearbeitet werden sollte, natürlich unter Berücksichtigung lokaler Unterschiede und der Verfügbarkeit von spezialisiertem Personal und finanziellen Ressourcen. Es sollte eine nationale Politik verabschiedet werden, um schrittweise arbeitsmedizinische Dienste für alle Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken der Unternehmen zu entwickeln. Eine solche Politik sollte im Lichte der innerstaatlichen Bedingungen und Gepflogenheiten in Absprache mit den repräsentativsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden formuliert, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. Es sollten Pläne erstellt werden, in denen die Schritte aufgeführt sind, die unternommen werden, wenn arbeitsmedizinische Dienste nicht sofort für alle Unternehmen eingerichtet werden können.

Multidisziplinäre Zusammenarbeit und intersektorale Zusammenarbeit: Eine Gesamtperspektive

Die IAO und die WHO haben eine gemeinsame Definition des Arbeitsschutzes (siehe Kasten), die vom Gemeinsamen ILO/WHO-Ausschuss für Arbeitsschutz auf seiner ersten Tagung (1950) angenommen und auf seiner zwölften Tagung (1995) überarbeitet wurde.

Die Regierungen sollten in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und den betroffenen Berufsverbänden angemessene und geeignete Strategien, Programme und Aktionspläne für die Entwicklung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz mit multidisziplinärem Inhalt und umfassender Abdeckung entwerfen. In jedem Land sollten Umfang und Inhalt der Programme an die nationalen Bedürfnisse angepasst werden, lokale Bedingungen berücksichtigen und in die nationalen Entwicklungspläne aufgenommen werden. Der Gemeinsame ILO/WHO-Ausschuss betonte, dass die in den ILO-Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 161 und ihren begleitenden Empfehlungen verankerten Grundsätze sowie die WHO-Resolutionen, -Richtlinien und -Ansätze zum Arbeitsschutz eine allgemein anerkannte Leitlinie für deren Gestaltung darstellen Strategien und Programme (Joint ILO/WHO Committee on Occupational Health 1992).

 


 

Vom Joint angenommene Definition des Arbeitsschutzes
IAO/WHO-Ausschuss für Gesundheit am Arbeitsplatz (1950)

Die Gesundheit am Arbeitsplatz sollte darauf abzielen, ein Höchstmaß an körperlichem, geistigem und sozialem Wohlbefinden der Arbeitnehmer in allen Berufen zu fördern und aufrechtzuerhalten; die Verhinderung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Arbeitnehmer durch ihre Arbeitsbedingungen; der Schutz der Arbeitnehmer bei ihrer Beschäftigung vor Risiken, die sich aus gesundheitsschädlichen Faktoren ergeben; die Unterbringung und Erhaltung des Arbeitnehmers in einem Arbeitsumfeld, das seinen physiologischen und psychologischen Fähigkeiten angepasst ist; zusammenfassend: die Anpassung der Arbeit an den Menschen und jedes Menschen an seinen Beruf.

Im Mittelpunkt des betrieblichen Gesundheitsschutzes stehen drei unterschiedliche Ziele: (i) die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer; (ii) die Verbesserung des Arbeitsumfelds und der Arbeit, um sicherheits- und gesundheitsförderlich zu werden, und (iii) die Entwicklung von Arbeitsorganisationen und Arbeitskulturen in eine Richtung, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt und dabei auch ein positives soziales Klima fördert und reibungslos Betrieb und kann die Produktivität der Unternehmen steigern. Der Begriff der Arbeitskultur soll in diesem Zusammenhang eine Widerspiegelung der wesentlichen Wertesysteme des betreffenden Unternehmens bedeuten. Eine solche Kultur spiegelt sich in der Praxis in den Führungssystemen, der Personalpolitik, den Grundsätzen für die Beteiligung, der Ausbildungspolitik und dem Qualitätsmanagement des Unternehmens wider.

 


 

Es gibt ähnliche Merkmale zwischen der Strategie der IAO zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung und dem allgemeinen Grundsatz der primären Gesundheitsversorgung der WHO. Beide beruhen auf ähnlichen technischen, ethischen und sozialen Erwägungen und beide:

  • auf alle Beteiligten abzielen, Arbeitnehmer oder die Öffentlichkeit
  • Politiken, Strategien und Aktionsmittel definieren
  • Bestehen Sie auf der Verantwortung jedes Arbeitgebers für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in seinem oder ihrem Beschäftigungsverhältnis
  • Betonung der Primärprävention und der Risikokontrolle an der Quelle
  • legen besonderen Wert auf Information, Gesundheitserziehung und -ausbildung
  • weisen auf die Notwendigkeit hin, eine arbeitsmedizinische Praxis zu entwickeln, die für alle leicht zugänglich und am Arbeitsplatz verfügbar ist
  • Anerkennung des zentralen Stellenwerts der Beteiligung, der Beteiligung der Gemeinschaft an Gesundheitsprogrammen, der branchenübergreifenden Beteiligung und der Arbeitnehmerbeteiligung an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds
  • die Wechselwirkungen zwischen Gesundheit, Umwelt und Entwicklung sowie zwischen Arbeitsschutz und produktiver Beschäftigung hervorheben.

 

Das Hauptaugenmerk der IAO-Tätigkeit lag auf der Bereitstellung internationaler Leitlinien und eines Rechtsrahmens für die Entwicklung von betrieblichen Gesundheitskonzepten und -infrastrukturen auf dreigliedriger Basis (einschließlich Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern) und der praktischen Unterstützung von Verbesserungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, während sich die WHO auf die Bereitstellung von wissenschaftlichem Hintergrund, Methoden, technischer Unterstützung und auf die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften und verwandten Arbeitskräften für den Arbeitsschutz konzentriert hat (Joint ILO/WHO Committee on Occupational Health 1992).

Multidisziplinäre Zusammenarbeit

Für die WHO, Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitssicherheit beinhaltet. Hygiene wird als auf die Prävention von Krankheiten ausgerichtet verstanden, während Sicherheit als die Disziplin verstanden wird, die körperliche Verletzungen durch Unfälle verhindert. Für die IAO Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gilt als eine Disziplin, die auf die Verhütung von Arbeitsunfällen (sowohl Berufskrankheiten als auch Unfälle) und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Umwelt abzielt. Die Bedingungen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Betriebliche Krankenpflege werden verwendet, um den Beitrag verschiedener Berufe (z. B. Ingenieure, Ärzte, Krankenschwestern, Hygieniker) anzuerkennen und in Anerkennung der Tatsache, dass die Organisation des Arbeitsschutzes auf Unternehmensebene sehr häufig separate Arbeitsschutzdienste und arbeitsmedizinische Dienste umfasst, sowie Sicherheits- und Gesundheitsausschüsse.

Bis zu einem gewissen Grad Arbeitssicherheit und Primärprävention sind direkter mit der verwendeten Technologie, dem Produktionsprozess und dem täglichen Management verbunden als dies der Fall ist Gesundheit am Arbeitsplatz, die sich stärker auf die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit konzentriert, insbesondere auf die Überwachung des Arbeitsumfelds und der Gesundheit der Arbeitnehmer (Sekundärprävention), sowie auf menschliche Faktoren und ergonomische Aspekte. Darüber hinaus sind Ingenieure auf Unternehmensebene eine notwendige Präsenz und integraler Bestandteil der Managementlinie (Produktionsingenieure, Wartungstechniker, Techniker usw.), während Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz die Intervention von Spezialisten im Gesundheitsbereich erfordern, die dies nicht benötigen für das Funktionieren des Unternehmens anwesend sein, können aber Berater sein oder einem externen arbeitsmedizinischen Dienst angehören.

Welche organisatorischen Regelungen und Terminologien auch immer verwendet werden, das Wichtigste ist, dass die Fachleute für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Team arbeiten. Sie müssen nicht unbedingt in derselben Einheit oder demselben Dienst angesiedelt sein, obwohl dies gegebenenfalls wünschenswert sein kann. Der Schwerpunkt sollte nicht auf der Struktur von Dienstleistungen liegen, sondern auf der (aus wissenschaftlicher, technischer und ethischer Sicht) soliden Ausübung ihrer Funktionen auf Unternehmensebene. Der Schwerpunkt sollte auf der Zusammenarbeit und Koordination bei der Erarbeitung und Umsetzung eines Aktionsprogramms sowie auf der Entwicklung verbindender Konzepte wie z. B. förderlicher „Arbeitskulturen“ (Sicherheitskultur, Arbeitsschutzkultur, Unternehmenskultur) liegen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und „kontinuierliche Qualitätsverbesserung“ der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds.

1992 betonte der Gemeinsame ILO/WHO-Ausschuss, dass der Anwendungsbereich des Arbeitsschutzes sehr breit ist (wie in Tabelle 1 gezeigt) und Disziplinen wie Arbeitsmedizin, Arbeitspflege, Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit, Ergonomie, Ingenieurwesen, Toxikologie und Umwelt umfasst Hygiene, Arbeitspsychologie und Personalführung. Die Zusammenarbeit und Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an arbeitsmedizinischen Programmen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitspraxis.

Tabelle 1. Sechs Prinzipien und drei Ebenen für eine solide arbeitsmedizinische Praxis

 

Die Prinzipien

Stufen

abwehr

Schutz

Anpassung

Bewerbung

Milderung

Einzelpersonen (Vielfalt)

Unfallverhütung

Industrielle Hygiene

1920er-Jahre

Arbeitsmedizin

Persönliche Schutzausrüstung

1930er-Jahre

Wissenschaftliche Arbeitsorganisation

Job-Analyse

1950er-Jahre

Hilfsprogramme für Mitarbeiter

1950er-Jahre

Vergütung der Behandlung

1910er-Jahre

Gruppen (exponierte Gruppen, besondere Bedürfnisse)

Sicheres und gesundes Arbeitsumfeld

Eingebaute Sicherheit

1970er-Jahre

Arbeitsmedizin

Maschinenschutz

1940er-Jahre

Ergonomie inklusive Design

1950er-Jahre

Gesundheitsförderungsprogramme für Arbeitnehmer

1980er-Jahre

Notfallplanung und Bereitschaft

1970er-Jahre

Gesellschaft und alle Arbeitnehmer
(allgemeiner Grundsatz der primären Gesundheitsversorgung)

Steuerungstechnologien

Umweltgesundheitsmanagement

1970er-Jahre

Umweltgesundheit

Epidemiologie

Gesundheitsvorsorge

1960er-Jahre

Passende Technologien

Verbraucherschutz

1970er-Jahre

Programme zur Gesundheitserziehung und -förderung

1970er-Jahre

Heilend

Gesundheitspflege
Rehabilitation

1920er-Jahre

Hinweis: Die Zeiten (1910, 1920 usw.) sind willkürlich. Die Daten werden lediglich angegeben, um eine Vorstellung vom Zeitrahmen für die fortschreitende Entwicklung eines umfassenden Ansatzes im Arbeitsschutz zu geben. Die Daten variieren von Land zu Land und können den Beginn oder die vollständige Entwicklung einer Disziplin oder das Erscheinen neuer Begriffe oder Ansätze für eine seit vielen Jahren durchgeführte Praxis anzeigen. Diese Tabelle soll nicht die genauen am Prozess beteiligten Disziplinen beschreiben, sondern ihre Beziehungen im Rahmen eines multidisziplinären Ansatzes und einer intersektoralen Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung und Gesundheit für alle mit einem partizipativen Ansatz und prägnant darstellen das Ziel neuer Formen der Entwicklung, die gerecht sein sollten, wenn sie nachhaltig sein sollen.

 

Die Definition eines gemeinsamen Ziels ist eine der Lösungen, um der Falle einer übermäßigen Abschottung von Disziplinen zu entgehen. Eine solche Abschottung von Disziplinen kann manchmal von Vorteil sein, da sie eine spezialisierte eingehende Analyse der Probleme ermöglicht. Dies kann oft ein negativer Faktor sein, da es die Entwicklung eines multidisziplinären Ansatzes verhindert. Es gilt, vereinheitlichende Konzepte zu entwickeln, die Felder der Zusammenarbeit eröffnen. Diesem Zweck dient die 1995 vom Gemeinsamen Ausschuss verabschiedete neue Definition des Arbeitsschutzes.

Manchmal kann es zu hitzigen Auseinandersetzungen darüber kommen, ob Arbeitsmedizin eine Disziplin für sich ist oder Teil des Arbeitsschutzes, der Umweltgesundheit oder der öffentlichen Gesundheit ist. Wenn es um mehr als nur akademische Fragen geht und es um Entscheidungen geht, welche Organisation oder welches Ministerium für bestimmte Fachgebiete zuständig ist, kann das Ergebnis erhebliche Auswirkungen auf die Zuweisung von Mitteln und die Verteilung der verfügbaren Ressourcen in Form von Fachwissen und Ausrüstung haben.

Eine der Lösungen für ein solches Problem besteht darin, konvergente Ansätze zu befürworten, die auf denselben Werten mit einem gemeinsamen Ziel basieren. Der WHO-Ansatz der primären Gesundheitsversorgung und der ILO-Ansatz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -umwelt können diesem Zweck dienen. Unter Berücksichtigung gemeinsamer Werte wie Chancengleichheit, Solidarität, Gesundheit und soziale Gerechtigkeit können diese Ansätze auch in Strategien (die WHO-Strategie „Gesundheit am Arbeitsplatz für alle“) und Programme (das Internationale Programm der ILO zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -umwelt) umgesetzt werden B. in Aktionsplänen und Aktivitäten, die auf betrieblicher, nationaler und internationaler Ebene von allen Partnern in den Bereichen Prävention, Schutz und Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer unabhängig oder gemeinsam umgesetzt oder durchgeführt werden.

Es gibt andere Möglichkeiten. Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) schlägt das „Konzept der Prävention“ als goldenen Weg zur sozialen Sicherheit vor, um „Sicherheit weltweit“ bei der Arbeit und zu Hause, im Straßenverkehr und in der Freizeit zu adressieren. Die International Commission on Occupational Health (ICOH) entwickelt einen ethischen Ansatz in der Arbeitsmedizin und katalysiert eine Annäherung und gegenseitige Befruchtung zwischen Arbeits- und Umweltgesundheit. Ein ähnlicher Trend ist in vielen Ländern zu beobachten, wo beispielsweise Berufsverbände jetzt Fachleute für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin zusammenbringen.

Branchenübergreifende Zusammenarbeit

1984 verabschiedete die jährliche Internationale Arbeitskonferenz der IAO eine Entschließung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds, in die das Konzept aufgenommen wurde, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds ein wesentliches Element zur Förderung sozialer Gerechtigkeit ist. Es betonte, dass verbesserte Arbeitsbedingungen und ein verbessertes Umfeld einen positiven Beitrag zur nationalen Entwicklung leisten und ein Maßstab für den Erfolg jeder Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen. Darin wurden drei Grundprinzipien formuliert:

  • Die Arbeit sollte in einer sicheren und gesunden Umgebung stattfinden.
  • Die Arbeitsbedingungen sollten mit dem Wohlergehen und der Menschenwürde der Arbeitnehmer vereinbar sein.
  • Arbeit sollte echte Möglichkeiten für persönliche Leistung, Selbstverwirklichung und Dienst an der Gesellschaft bieten.

 

In den 1980er Jahren vollzog sich eine Verschiebung vom Entwicklungskonzept hin zum Konzept der „nachhaltigen Entwicklung“, das „das Recht auf ein gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur“ umfasst, wie es im ersten Grundsatz der Erklärung von Rio (Konferenz der Vereinten Nationen) angegeben ist über Umwelt und Entwicklung – UNCED 1992). Das Ziel einer sicheren und gesunden Umwelt ist daher zu einem integralen Bestandteil des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung geworden, das auch ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, verbesserten Lebensgrundlagen und Gesundheit für alle beinhaltet. Sowohl der Umwelt- als auch der Arbeitsschutz tragen dazu bei, die Entwicklung nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus menschlicher, sozialer und ethischer Sicht nachhaltig, gerecht und solide zu gestalten. Dieser Paradigmenwechsel ist in Abbildung 1 dargestellt.

Abbildung 1. Ein multidisziplinärer Ansatz für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung

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Ziel dieser Abbildung ist es, die Wechselwirkungen zwischen Arbeits- und Umweltgesundheit und deren sich gegenseitig unterstützenden Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu veranschaulichen. Es identifiziert einen Bereich, der die Integration der wirtschaftlichen und sozialen Ziele darstellt, die erreicht werden können, während gleichzeitig Umwelt, Beschäftigung und Gesundheit berücksichtigt werden.

Die WHO-Kommission für Gesundheit und Umwelt hat ferner anerkannt, dass „die Art der Entwicklung, die zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen erforderlich ist, von vielen Bedingungen abhängen wird, einschließlich der Achtung der Umwelt, während eine Entwicklung ohne Rücksicht auf die Umwelt unweigerlich zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führen würde“. (WHO 1992). In gleicher Weise sollte die Gesundheit am Arbeitsplatz als „Mehrwert“ anerkannt werden, dh als positiver Beitrag zur nationalen Entwicklung und als Bedingung für deren Nachhaltigkeit.

Von besonderer Bedeutung für die Arbeit der IAO und der WHO sind die Erklärung und das Aktionsprogramm, die 1995 auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen angenommen wurden. Die Erklärung verpflichtet die Nationen der Welt, das Ziel einer vollständigen, produktiven und frei gewählte Beschäftigung als Grundpriorität ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Gipfel hat deutlich gemacht, dass das Ziel nicht die Schaffung beliebiger Arbeitsplätze sein darf, sondern qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, die die Grundrechte und Interessen der Arbeitnehmer schützen. Es wurde deutlich gemacht, dass die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze Maßnahmen zur Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfelds, zur Beseitigung umweltbedingter Gesundheitsgefahren und zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz umfassen muss. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Zukunft des Arbeitsschutzes durchaus eine aktive Partnerschaft bei der Vereinbarkeit von Beschäftigung, Gesundheit und Umwelt im Hinblick auf eine gerechte und nachhaltige Entwicklung sein kann.

Der Ansatz der primären Gesundheitsversorgung betont soziale Gerechtigkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit, Partizipation und Beteiligung der Gemeinschaft, wie vom Gemeinsamen ILO/WHO-Ausschuss für Gesundheit am Arbeitsplatz im Jahr 1995 festgestellt wurde. Diese grundlegenden moralischen und ethischen Werte sind der ILO und der WHO gemeinsam. Der Ansatz der primären Gesundheitsversorgung ist innovativ, weil er soziale Werte auf die präventive und kurative Gesundheitsversorgung anwendet. Diese Komplementarität wurde nicht immer klar verstanden; manchmal ist Verwirrung auf die Auslegung gemeinsamer Wörter zurückzuführen, was zu einem gewissen Missverständnis bei der Erörterung der tatsächlichen Rollen und Aktivitäten geführt hat, die von der IAO und der WHO durchgeführt werden sollen, die komplementär sind und sich gegenseitig unterstützen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die primäre Gesundheitsversorgung auf den Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, Eigenständigkeit und Gemeinschaftsentwicklung basiert. Es kann auch als Strategie zur Neuausrichtung der Gesundheitssysteme betrachtet werden, um die Beteiligung des Einzelnen und der Gemeinschaft und die Zusammenarbeit zwischen allen mit Gesundheit befassten Sektoren zu fördern. Ein allgemeiner Grundsatz sollte sein, dass die primäre Gesundheitsversorgung eine arbeitsmedizinische Komponente enthalten sollte und spezialisierte arbeitsmedizinische Dienste den allgemeinen Grundsatz der primären Gesundheitsversorgung anwenden sollten, unabhängig vom bestehenden Strukturmodell.

Es gibt viele Partner in der Prävention, die die Philosophie sowohl der ILO als auch der WHO teilen und die die notwendigen Beiträge zur Umsetzung einer guten beruflichen Praxis liefern sollten. Der Gemeinsame IAO/WHO-Ausschuss hat darauf hingewiesen, dass die IAO und die WHO in ihren Mitgliedsländern einen integrativen Ansatz für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fördern sollten. Wird ein solcher Ansatz verfolgt, kann Arbeitsmedizin als multidisziplinäres und integriertes Fach betrachtet werden. Unter diesem Gesichtspunkt werden die Aktivitäten verschiedener Organisationen und Ministerien nicht konkurrierend oder widersprüchlich sein, sondern sich ergänzen und gegenseitig unterstützen und auf eine gerechte und nachhaltige Entwicklung hinarbeiten. Der Schwerpunkt sollte auf gemeinsamen Zielen, einheitlichen Konzepten und Grundwerten liegen.

Wie der Gemeinsame ILO/WHO-Ausschuss 1995 betonte, besteht die Notwendigkeit, arbeitsmedizinische Indikatoren zur Förderung und Überwachung des Fortschritts hin zu Gesundheit und nachhaltiger Entwicklung zu entwickeln. Gesundheitsgefährdende Entwicklungsformen können nicht den Anspruch erheben, gerecht oder nachhaltig zu sein. Indikatoren für „Nachhaltigkeit“ beinhalten zwangsläufig Gesundheitsindikatoren, da UNCED betonte, dass die Verpflichtung zum „Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit“ ein grundlegendes Prinzip für nachhaltige Entwicklung ist (Agenda 21, Kapitel 6). Die WHO hat eine führende Rolle bei der Entwicklung sowohl des Konzepts als auch der Verwendung von Umweltgesundheitsindikatoren übernommen, von denen einige die Gesundheit und das Arbeitsumfeld betreffen.

Von der WHO und der ILO wird erwartet, dass sie Arbeitsschutzindikatoren entwickeln, die den Ländern bei der rückblickenden und künftigen Bewertung ihrer Arbeitsschutzpraxis helfen und ihnen helfen könnten, die Fortschritte zu überwachen, die im Hinblick auf die Ziele der nationalen Politiken zur Arbeitssicherheit erzielt wurden. Arbeitsschutz und Arbeitsumfeld. Die Entwicklung solcher Indikatoren, die sich auf die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit konzentrieren, könnte die arbeitsmedizinischen Dienste auch bei der Bewertung und Lenkung ihrer Programme und ihrer Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsumfelds unterstützen (d. h. bei der Überwachung der Effizienz und Art und Weise ihrer Durchführung). ihre Funktionen).

Standards und Leitlinien

Die ILO-Konventionen und -Empfehlungen zum Arbeitsschutz definieren die Rechte der Arbeitnehmer und weisen den zuständigen Behörden, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsschutzes Pflichten und Verantwortlichkeiten zu. Die von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedeten IAO-Übereinkommen und -Empfehlungen bilden zusammengenommen das Internationale Arbeitsgesetzbuch, das Mindestnormen im Bereich der Arbeit festlegt.

Die IAO-Politik zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist im Wesentlichen in zwei internationalen Übereinkommen und den dazugehörigen Empfehlungen enthalten. Das Arbeitsschutzübereinkommen (Nr. 155) der ILO und seine Empfehlung (Nr. 164) von 1981 sehen die Verabschiedung einer nationalen Arbeitsschutzpolitik auf nationaler Ebene vor und beschreiben die auf nationaler und nationaler Ebene erforderlichen Maßnahmen Unternehmensebene zur Förderung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung des Arbeitsumfelds. Das ILO-Übereinkommen (Nr. 161) und seine Empfehlung (Nr. 171) von 1985 sehen die Einrichtung von arbeitsmedizinischen Diensten vor, die zur Umsetzung der Arbeitsschutzpolitik beitragen und ihre Aufgaben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erfüllen Unternehmensebene.

Diese Instrumente bieten einen umfassenden Ansatz für den Arbeitsschutz, der primäre, sekundäre und tertiäre Prävention umfasst und mit den allgemeinen Grundsätzen der primären Gesundheitsversorgung vereinbar ist. Sie zeigen die Art und Weise auf, in der arbeitsmedizinische Versorgung idealerweise für die arbeitende Bevölkerung bereitgestellt werden sollte, und schlagen ein Modell vor, das in Richtung arbeitsplatzorganisierter Aktivitäten lenkt, die Fachpersonal erfordern, um eine Interaktion zwischen verschiedenen Disziplinen zu katalysieren, um die Zusammenarbeit zwischen allen Partnern in der Prävention zu fördern . Diese Instrumente bieten auch einen organisatorischen Rahmen, in dem Arbeitsmediziner effizient hochwertige Dienstleistungen erbringen können, um den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer zu gewährleisten und zur Gesundheit von Unternehmen beizutragen.

Funktionen

Das Übereinkommen Nr. 161 definiert arbeitsmedizinischer Dienst als Dienste, die im Wesentlichen präventiven Funktionen dienen und für die Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Vertretern im Unternehmen zu den Anforderungen für die Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds verantwortlich sind, das die körperliche und geistige Gesundheit in Bezug auf die Arbeit und die Anpassung der Arbeit optimiert auf die Fähigkeiten der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung ihres körperlichen und geistigen Gesundheitszustands.

Das Übereinkommen legt fest, dass arbeitsmedizinische Dienste diejenigen der folgenden Funktionen umfassen sollten, die den Berufsrisiken am Arbeitsplatz angemessen und angemessen sind:

  • Identifizierung und Bewertung der Risiken durch Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
  • Überwachung der Faktoren des Arbeitsumfelds und der Arbeitspraktiken, die sich auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken können, einschließlich sanitärer Einrichtungen, Kantinen und Wohnungen, sofern diese Einrichtungen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden
  • Beratung bei der Planung und Organisation der Arbeit, einschließlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl, Wartung und Beschaffenheit von Maschinen und anderen Geräten und bei der Arbeit verwendeten Stoffen
  • Beteiligung an der Entwicklung von Programmen zur Verbesserung der Arbeitspraktiken sowie Prüfung und Bewertung von Gesundheitsaspekten neuer Geräte
  • Beratung zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Hygiene sowie zu Ergonomie und individueller und kollektiver Schutzausrüstung
  • Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Arbeit
  • Förderung der Anpassung der Arbeit an den Arbeitnehmer
  • Beitrag zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
  • Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Informationen, Schulungen und Bildung in den Bereichen Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz und Ergonomie
  • Organisation von Erster Hilfe und Notfallbehandlung
  • Teilnahme an der Analyse von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

 

Die ILO-Konvention und -Empfehlung sind hinsichtlich der Organisationsformen arbeitsmedizinischer Dienste sehr flexibel. Die Einrichtung arbeitsmedizinischer Dienste kann durch Gesetze oder Verordnungen, durch Tarifverträge oder auf andere von der zuständigen Behörde genehmigte Weise erfolgen, nach Rücksprache mit den repräsentativen Verbänden der betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitsmedizinische Dienste können als Dienst für ein einzelnes Unternehmen oder als gemeinsamer Dienst für mehrere Unternehmen organisiert werden. Die arbeitsmedizinischen Dienste sollten nach Möglichkeit in der Nähe des Beschäftigungsortes angesiedelt oder so organisiert sein, dass ihr ordnungsgemäßes Funktionieren am Beschäftigungsort gewährleistet ist. Sie können von den betroffenen Unternehmen, von Behörden oder öffentlichen Diensten, von Sozialversicherungsträgern, von anderen behördlich zugelassenen Stellen oder auch von einer Kombination aus diesen organisiert werden. Dies bietet ein hohes Maß an Flexibilität, und selbst im selben Land können je nach örtlichen Gegebenheiten und Gepflogenheiten mehrere oder alle dieser Methoden verwendet werden.

Die Flexibilität des Übereinkommens zeigt, dass der Geist der IAO-Instrumente zu arbeitsmedizinischen Diensten darin besteht, mehr Gewicht auf seine Ziele zu legen als auf die Verwaltungsvorschriften zu ihrer Verwirklichung. Es ist wichtig, allen Arbeitnehmern den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten oder zumindest Fortschritte in Richtung dieses Ziels zu erzielen. Solche Fortschritte sind in der Regel schrittweise zu erreichen, aber es ist notwendig, einige Fortschritte zu erzielen, um diese Ziele zu erreichen, und Ressourcen für diesen Zweck so effizient wie möglich zu mobilisieren.

Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Gesundheitsfinanzierung. In vielen Ländern liegt die Verpflichtung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung arbeitsmedizinischer Dienste bei den Arbeitgebern. In anderen Ländern sind sie Teil nationaler Gesundheitssysteme oder öffentlicher Gesundheitsdienste. Personal, Finanzierung und Ausbildung des Personals werden im Übereinkommen nicht detailliert behandelt, sondern sind individuelle nationale Ansätze.

Es gibt viele Beispiele für arbeitsmedizinische Dienste, die von Sozialversicherungsträgern eingerichtet oder von speziellen Arbeitnehmerversicherungssystemen finanziert werden. Manchmal wird ihre Finanzierung durch eine Vereinbarung geregelt, die vom Arbeitsministerium und vom Gesundheitsministerium oder von den Sozialversicherungsträgern vereinbart wird. In einigen Ländern betreiben Gewerkschaften arbeitsmedizinische Dienste. Es gibt auch Sonderregelungen, bei denen Mittel von Arbeitgebern durch eine zentrale Einrichtung oder eine dreigliedrige Einrichtung eingezogen und dann zur Bereitstellung arbeitsmedizinischer Versorgung ausgezahlt oder verteilt werden, um den Betrieb arbeitsmedizinischer Dienste zu finanzieren.

Auch die Quellen der Finanzierung arbeitsmedizinischer Dienste können je nach Tätigkeit variieren. Wenn sie beispielsweise Heiltätigkeiten ausüben, kann die Sozialversicherung zu ihrer Finanzierung beitragen. Wenn arbeitsmedizinische Dienste an Programmen der öffentlichen Gesundheit und an der Gesundheitsförderung oder an Forschungsaktivitäten teilnehmen, können andere Finanzierungsquellen gefunden werden oder verfügbar werden. Die Finanzierung hängt nicht nur vom gewählten Strukturmodell der arbeitsmedizinischen Dienste ab, sondern auch vom Stellenwert, den die Gesellschaft dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung beimisst, und von ihrer Bereitschaft, in den Arbeitsschutz und die Verhütung von Berufskrankheiten zu investieren.

Betriebsbedingungen

Besonderes Augenmerk wird auf die Betriebsbedingungen der arbeitsmedizinischen Dienste gelegt. Es ist nicht nur notwendig, dass der arbeitsmedizinische Dienst eine Reihe von Aufgaben wahrnimmt, sondern es ist ebenso wichtig, dass diese Aufgaben in angemessener Weise unter Berücksichtigung technischer und ethischer Aspekte ausgeführt werden.

Es gibt einige grundlegende Anforderungen an den Betrieb arbeitsmedizinischer Dienste, die im ILO-Übereinkommen und insbesondere in der Empfehlung zu arbeitsmedizinischen Diensten festgelegt sind. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das Personal in arbeitsmedizinischen Diensten sollte qualifiziert sein und von einer vollständigen beruflichen Unabhängigkeit profitieren.
  • Die Vertraulichkeit sollte gewährleistet sein.
  • Die Arbeitnehmer sollten über die Tätigkeiten der Dienste und die Ergebnisse ihrer Gesundheitsbewertungen informiert werden.
  • Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertreter sollten sich an der Durchführung der Dienste und an der Gestaltung ihrer Programme beteiligen.

 

Ethische Dimensionen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz werden zunehmend berücksichtigt, und es wird Wert auf die Notwendigkeit sowohl der Qualität als auch der fortlaufenden Bewertung arbeitsmedizinischer Dienste gelegt. Es muss nicht nur festgelegt werden, was getan werden soll, sondern auch zu welchem ​​Zweck und unter welchen Bedingungen. Die IAO-Empfehlung zu arbeitsmedizinischen Diensten (Nr. 171) führte diesbezüglich eine erste Reihe von Grundsätzen ein. Weitere Leitlinien enthält der Internationale Ethikkodex für Berufstätige im Bereich der Arbeitsmedizin, der von der International Commission on Occupational Health (ICOH 1992) verabschiedet wurde.

1995 betonte der Gemeinsame ILO/WHO-Ausschuss für Gesundheit am Arbeitsplatz, dass „die Qualitätssicherung von Dienstleistungen ein integraler Bestandteil der Entwicklung von betriebsärztlichen Diensten sein muss. Es ist unethisch, Dienstleistungen von schlechter Qualität zu erbringen.“ Der ICOH-Ethikkodex schreibt vor, dass „Arbeitsmediziner ein Programm zur professionellen Überprüfung ihrer eigenen Aktivitäten einführen sollten, um sicherzustellen, dass angemessene Standards festgelegt wurden, dass sie eingehalten werden und dass etwaige Mängel erkannt und behoben werden“. .

Gemeinsame Ziele und Werte

Die Rolle institutionalisierter arbeitsmedizinischer Dienste sollte im breiteren Rahmen der Gesundheits- und Sozialpolitik und -infrastruktur gesehen werden. Die Funktionen der arbeitsmedizinischen Dienste tragen zur Umsetzung der nationalen Politiken zu Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitsumwelt bei, die durch das IAO-Übereinkommen (Nr. 155) und Empfehlung (Nr. 164) über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 1981, befürwortet werden. Arbeitsmedizin Dienstleistungen tragen auch zum Erreichen der Ziele bei, die in der Strategie „Gesundheit für alle“ verkörpert sind, die von der WHO als Politik für Gerechtigkeit, Solidarität und Gesundheit befürwortet wird.

Es zeichnet sich ein zunehmender Trend ab, Know-how und Ressourcen im Rahmen von Netzwerken und Joint Ventures zu mobilisieren. Auf internationaler Ebene ist dies bereits für die Chemikaliensicherheit der Fall, wo es einen organisationsübergreifenden Mechanismus für die Chemikaliensicherheit gibt: das Inter-Organization Program for the Sound Management of Chemicals (IOMC). Es gibt viele andere Bereiche, in denen neue flexible Formen der internationalen Zusammenarbeit zwischen Ländern und internationalen Organisationen entstehen oder entwickelt werden könnten, wie etwa Strahlenschutz und biologische Sicherheit.

Vernetzungen eröffnen neue Kooperationsfelder, die flexibel an das zu behandelnde Thema angepasst werden können, wie z. B. berufliche Belastungen, die Koordinierung der Forschung oder deren Aktualisierung Enzyklopädie. Die Betonung liegt auf Wechselwirkungen und nicht mehr auf einer vertikalen Abschottung von Disziplinen. Der Führungsbegriff weicht einer aktiven Partnerschaft. Die internationale Vernetzung des Arbeitsschutzes entwickelt sich rasant und könnte auf der Grundlage bestehender vernetzbarer Strukturen weiterentwickelt werden. Die Rolle der IAO und der WHO kann durchaus darin bestehen, internationale Netzwerke zu initiieren, die darauf ausgerichtet sind, die Bedürfnisse und Forderungen ihrer Mitgliedsgruppen zu erfüllen und das gemeinsame Ziel des Schutzes der Menschen bei der Arbeit zu erreichen.

Die von der internationalen Gemeinschaft vereinbarten sozialen und ethischen Werte werden in die ILO-Konventionen und -Empfehlungen sowie in die WHO-Politik „Gesundheit für alle“ aufgenommen. Seit den 1980er Jahren hat sich das Konzept der nachhaltigen Entwicklung zunehmend herausgebildet und berücksichtigt nun nach der Rio-Konferenz und dem Sozialgipfel in Kopenhagen die Wechselbeziehungen zwischen Beschäftigung, Gesundheit und Umwelt. Das gemeinsame Ziel einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für alle wird die Entschlossenheit aller am Arbeitsschutz Beteiligten stärken, der Gesundheit der Arbeitnehmer besser zu dienen und zu einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung für alle beizutragen. Eine der größten Herausforderungen im Arbeitsschutz kann durchaus darin bestehen, den Konflikt zwischen Werten wie dem Recht auf Gesundheit und dem Recht auf Arbeit sowohl auf der Ebene des Einzelnen als auch aller Arbeitnehmer zu lösen, um die Gesundheit zu schützen und Beschäftigung zu ermöglichen.

 

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Referenzen zum Arbeitsmedizinischen Dienst

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