Freitag, Februar 11 2011 21: 14

Berufliche Rehabilitation und Beschäftigungsunterstützungsdienste

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Menschen mit Behinderungen stehen in der Regel weit weniger Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung offen als der Allgemeinbevölkerung, was durch alle verfügbaren Daten bestätigt wird. In vielen Ländern wurden jedoch politische Initiativen entwickelt, um diese Situation zu verbessern. So finden sich beispielsweise gesetzliche Regelungen, die Unternehmen verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz behinderter Menschen einzustellen, sowie – oft zusätzlich – finanzielle Anreize für Arbeitgeber, behinderte Menschen einzustellen. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren in vielen Ländern Dienste geschaffen, die Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg ins Erwerbsleben unterstützen und helfen. Der folgende Beitrag zielt darauf ab, diese Dienste und ihre spezifischen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Rehabilitation und der Eingliederung behinderter Menschen in das Erwerbsleben zu beschreiben.

Uns geht es um Dienstleistungen, die während der Rehabilitationsphase – der Vorbereitungsphase vor dem Eintritt des behinderten Menschen ins Berufsleben – beratend und unterstützend tätig werden. Während sich Unterstützungsdienste früher fast ausschließlich auf diesen Bereich beschränkten, richten moderne Dienste angesichts der weltweit fortbestehenden Beschäftigungsprobleme von Behinderten ihr Augenmerk zunehmend auf die Phasen der Vermittlung und Integration in ein Unternehmen.

Der Bedeutungszuwachs dieser Angebote zur Förderung der beruflichen Eingliederung ist nicht zuletzt auf wachsende gemeindenahe Rehabilitationsaktivitäten und praktisch immer zahlreichere und erfolgreichere Ansätze zur sozialen Eingliederung Behinderter in das Gemeinwesen zurückzuführen. Die anhaltende Tendenz zur Öffnung und Überwindung von Pflegeeinrichtungen als reinen Unterbringungsstätten für behinderte Menschen hat die Berufs- und Beschäftigungsanforderungen für diese Personengruppe erstmals wirklich sichtbar gemacht. Damit sehen wir uns mit einer wachsenden Vielfalt dieser Unterstützungsangebote konfrontiert, denn die wachsende Forderung nach Integration aller behinderten Menschen in das Gemeinwesen bringt eine Zunahme der damit verbundenen Aufgaben mit sich.

Rehabilitation und Integration

Erst wenn behinderte Menschen in die Gemeinschaft integriert werden, ist das eigentliche Ziel und der Zweck der Rehabilitation tatsächlich erreicht. Das Ziel beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen bleibt somit letztlich die Arbeitsplatzsuche und damit die Teilhabe am lokalen Arbeitsmarkt.

Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation legen in der Regel den Grundstein für die (Wieder-)Eingliederung behinderter Menschen in das Berufsleben. Sie zielen darauf ab, den behinderten Menschen in die Lage zu versetzen, seine eigenen Fähigkeiten so zu entwickeln, dass ein Leben ohne oder mit einem Minimum an Einschränkungen in der Gesellschaft möglich wird. Benannt werden die Dienste, die in dieser Phase aktiv sind und den behinderten Menschen in diesem Prozess begleiten Rehabilitationsunterstützungsdienste. Konnte man früher davon ausgehen, dass eine abgeschlossene medizinische Rehabilitation und eine fundierte berufliche Rehabilitation, wenn schon keine Garantien, so doch zumindest Schlüsselfaktoren für die berufliche Integration waren, reichen diese elementaren Voraussetzungen angesichts der veränderten Situation nicht mehr aus auf dem Arbeitsmarkt und den komplexen Anforderungen des Arbeitsplatzes. Sicherlich bildet nach wie vor eine solide berufliche Qualifikation die Grundlage der beruflichen Eingliederung, doch benötigen viele behinderte Menschen unter den heutigen Bedingungen zusätzliche Hilfestellungen bei der Arbeitssuche und der beruflichen Eingliederung. Die während dieser Phase aktiven Dienste lassen sich unter dem Namen zusammenfassen Beschäftigungsunterstützungsdienste.

Während medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen in erster Linie an den Behinderten selbst ansetzen und versuchen, ihre funktionalen Fähigkeiten und beruflichen Fähigkeiten zu entwickeln, liegt der Schwerpunkt der Beschäftigungsunterstützungsdienste auf der Seite des Arbeitsumfelds und damit der Anpassung der Umwelt an die Bedürfnisse der behinderten Person.

Allgemeine Perspektiven für die berufliche Integration

Bei aller Bedeutung der Unterstützungsangebote darf nie vergessen werden, dass die Rehabilitation in keiner Phase eine rein passive Behandlungsform sein darf, sondern ein von der behinderten Person aktiv gesteuerter Prozess. Diagnose, Beratung, Therapie und andere Formen der Unterstützung können allenfalls eine Hilfestellung bei der Verfolgung selbst gesetzter Ziele sein. Idealerweise besteht die Aufgabe dieser Dienste immer noch darin, die verschiedenen Handlungsoptionen aufzuzeigen, die Menschen mit Behinderungen letztendlich möglichst selbst entscheiden sollten.

Ein weiterer nicht minder bedeutsamer Parameter für die berufliche Integration ist im ganzheitlichen Charakter zu sehen, der diesen Prozess auszeichnen sollte. Das heißt, die Rehabilitation sollte umfassend sein und sich nicht nur mit der Überwindung von Beeinträchtigungen befassen. Sie soll den ganzen Menschen einbeziehen und ihn dabei unterstützen, eine neue Identität zu finden oder die sozialen Folgen einer Behinderung zu bewältigen. Die Rehabilitation behinderter Menschen ist in vielen Fällen weit mehr als ein Prozess der körperlichen Stabilisierung und der Erweiterung von Fähigkeiten; Soll der Rehabilitationsverlauf erfolgreich und zufriedenstellend verlaufen, muss er auch ein Prozess der psychosozialen Stabilisierung, Identitätsbildung und Integration in alltägliche soziale Beziehungen sein.

Ein wichtiges und leider allzu oft vernachlässigtes Arbeitsfeld der Unterstützungsdienste ist der Bereich der Prävention von Schwerbehinderungen. Gerade für das Arbeitsleben ist es entscheidend, dass Rehabilitations- und Arbeitsvermittlungsdienste nicht nur für bereits behinderte, sondern auch für von Behinderung bedrohte Menschen geöffnet sind. Je früher auf eine beginnende Behinderung reagiert wird, desto früher können Schritte zur beruflichen Neuorientierung eingeleitet und schwere Behinderungen vermieden werden.

Diese allgemeinen Perspektiven der beruflichen Rehabilitation skizzieren auch die wesentlichen Aufgaben und Rahmenbedingungen für die Arbeit der Unterstützungsdienste. Darüber hinaus sollte auch klar sein, dass die hier beschriebenen komplexen Aufgabenstellungen am besten durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Experten unterschiedlicher Professionen gelöst werden können. Moderne Rehabilitation kann daher als Zusammenarbeit zwischen dem behinderten Menschen und einem Team professioneller Trainer sowie qualifiziertem medizinischem, technischem, psychologischem und pädagogischem Personal verstanden werden.

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen finden in der Regel in Krankenhäusern oder in speziellen Rehabilitationskliniken statt. Die Aufgabe der Unterstützungsdienste besteht in dieser Phase darin, erste Schritte zur psychischen Bewältigung einer erlittenen Behinderung einzuleiten. Aber auch die berufliche (Neu-)Orientierung sollte so früh wie möglich praktisch am Patientenbett erfolgen, da durch den Aufbau einer neuen beruflichen Perspektive oft entscheidende Motivationsgrundlagen geschaffen werden, die auch den medizinischen Rehabilitationsprozess erleichtern können. Auch andere Maßnahmen wie motorische und sensorische Trainingsprogramme, Physiotherapie, Bewegungs- und Ergo- oder Logopädie können in dieser Phase dazu beitragen, den natürlichen Regenerationsprozess zu beschleunigen und Abhängigkeiten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Die Entscheidung über die beruflichen Perspektiven eines behinderten Menschen sollte keinesfalls aus rein medizinischer Sicht von einem Arzt getroffen werden, wie es in der Praxis leider immer noch häufig der Fall ist. Grundlage jeder Entscheidung über die berufliche Zukunft eines behinderten Menschen sollten nicht allein medizinisch feststellbare Defizite, sondern vielmehr vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten sein. Die Rehabilitationsunterstützungsdienste sollten daher gemeinsam mit dem behinderten Menschen eine umfassende Bestandsaufnahme des beruflichen Werdegangs des Klienten und eine Bestandsaufnahme möglicher Fähigkeiten und vorhandener Interessen vornehmen. Darauf aufbauend sollte dann ein individueller Rehabilitationsplan erstellt werden, der die Möglichkeiten, Interessen und Bedürfnisse der behinderten Person sowie die potenziellen Ressourcen in ihrem sozialen Umfeld berücksichtigt.

Ein weiteres Arbeitsgebiet der Rehabilitationsunterstützungsdienste in dieser Phase liegt in der Beratung des behinderten Menschen hinsichtlich eventuell erforderlicher technischer Hilfsmittel, Hilfsmittel, Rollstühle, Prothesen etc. Die Inanspruchnahme einer solchen technischen Hilfeleistung kann zunächst mit Ablehnung und Verweigerung einhergehen. Wenn eine behinderte Person während dieser Anfangsphase nicht die richtige Unterstützung und Anleitung erhält, kann sie oder er Gefahr laufen, dass die anfängliche Ablehnung zu einer Phobie eskaliert, die es später schwierig machen kann, den vollen Nutzen aus dem betreffenden Gerät zu ziehen. Angesichts der Vielfalt der heute verfügbaren technischen Hilfsmittel muss die Auswahl dieser Hilfsmittel mit größter Sorgfalt erfolgen und so weit wie möglich auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Person zugeschnitten sein. Idealerweise sollte die Auswahl der erforderlichen technischen Ausstattung sowohl die berufliche Perspektive des behinderten Menschen als auch – soweit möglich – die Anforderungen des zukünftigen Arbeitsplatzes berücksichtigen, da letztere auch den Zweck bestimmen, den die technische Hilfeleistung erfüllen muss.

Berufliche Rehabilitation

In dem 159 verabschiedeten „Übereinkommen (1983) der ILO über berufliche Rehabilitation und Beschäftigung (Behinderte)“ wird der Zweck der beruflichen Rehabilitation darin gesehen, „einer behinderten Person zu ermöglichen, eine angemessene Beschäftigung zu finden, zu behalten und aufzusteigen und dadurch weiterzukommen Integration oder Wiedereingliederung dieser Person in die Gesellschaft“.

In den letzten 30 Jahren haben sich die beruflichen Rehabilitationsdienste für behinderte Menschen rasant entwickelt. Dazu gehören die berufliche Bewertung, die darauf abzielt, sich ein klares Bild von den potenziellen Fähigkeiten der Person zu machen; Orientierungskurse, um der Person zu helfen, das verlorene Vertrauen in ihre Fähigkeiten wiederherzustellen; Berufsberatung, Entwicklung einer (neuen) beruflichen Perspektive und Berufswahl; Berufsausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten im gewählten Tätigkeitsbereich; und Vermittlungsdienste, die behinderten Menschen helfen sollen, eine ihrer Behinderung angepasste Beschäftigung zu finden.

Der (Wieder-)Einstieg eines behinderten Menschen ins Erwerbsleben erfolgt in der Regel über individuelle oder kombinierte berufliche Rehabilitationsprogramme, die an verschiedenen Orten durchgeführt werden können. Aufgabe der Rehabilitationsunterstützungsdienste ist es, mit der behinderten Person zu erörtern, ob die berufliche Qualifizierungsmaßnahme in einer Regeleinrichtung der beruflichen Bildung, in einer spezialisierten Einrichtung der beruflichen Rehabilitation, unter Nutzung kommunaler Einrichtungen oder gar durchgeführt werden soll direkt an einem normalen Arbeitsplatz. Letztere Variante bietet sich vor allem dann an, wenn die bisherige Stelle noch zu besetzen ist und die Betriebsleitung ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Wiedereinstellung ihres ehemaligen Mitarbeiters bekundet hat. In anderen Fällen kann jedoch bereits während der Berufsausbildung eine Kooperation mit einem regulären Arbeitsplatz sinnvoll sein, da eine solche Kooperation erfahrungsgemäß auch die Chancen auf eine spätere Übernahme in den Betrieb verbessert. Bei einer Berufsausbildung in einem Berufsrehabilitationszentrum ist es daher selbstverständlich, dass die Unterstützungsdienste die Aufgabe übernehmen, behinderte Menschen bei der Suche nach Möglichkeiten für ein betriebliches Praktikum zu unterstützen.

Natürlich sind diese Möglichkeiten zur Durchführung beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen nicht losgelöst von bestimmten, von Land zu Land unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Rahmenbedingungen zu sehen. Darüber hinaus hängt die konkrete Entscheidung über den Ort der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme auch von der Art der angestrebten Tätigkeit und der Art der Behinderung sowie vom sozialen Umfeld der behinderten Person und den darin vorhandenen natürlichen Unterstützungsmöglichkeiten ab.

Überall dort, wo berufliche Rehabilitation stattfindet, bleibt es Aufgabe der Rehabilitationsunterstützungsdienste, diesen Prozess zu begleiten, gemeinsam mit dem behinderten Menschen die gemachten Erfahrungen zu diskutieren und den individuellen Rehabilitationsplan weiter auszubauen und gegebenenfalls an neue Entwicklungen anzupassen.

Beschäftigungsunterstützungsdienste

Während die medizinische und berufliche Rehabilitation in vielen Ländern auf die Unterstützung durch ein mehr oder weniger umfangreiches System institutioneller Rahmenbedingungen zählen kann, existiert selbst in einigen hochindustrialisierten Ländern noch keine vergleichbare Infrastruktur zur Förderung der beruflichen Integration behinderter Menschen. Und obwohl verschiedene Länder eine Reihe recht erfolgreicher Modelle haben, von denen einige schon seit einigen Jahren bestehen, sind Arbeitsvermittlungen in den meisten Ländern, mit Ausnahme bestimmter Ansätze in Australien, den Vereinigten Staaten, Neuseeland und Deutschland, immer noch kein fester Bestandteil der nationalen Behindertenpolitik.

Während die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in vielen Ländern ein obligatorischer Bestandteil der allgemeinen Arbeitsverwaltung ist, sind diese Einrichtungen angesichts der wachsenden Zahl von Arbeitslosen immer weniger in der Lage, ihren Verpflichtungen zur Vermittlung von Menschen mit Behinderungen nachzukommen. Hinzu kommt in vielen Fällen ein Mangel an entsprechend qualifiziertem Personal, das den Fähigkeiten und Wünschen des behinderten Menschen sowie den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden kann. Die Schaffung von Beschäftigungsunterstützungsdiensten ist auch eine Reaktion auf die zunehmende Erfolgslosigkeit des traditionellen „Train and Place“-Ansatzes, der in der institutionalisierten beruflichen Rehabilitation impliziert ist. Trotz aufwändiger und oft erfolgreicher medizinischer und beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen wird die Integration in den Arbeitsmarkt ohne zusätzliche Hilfe immer schwieriger.

An dieser Stelle äußert sich der Bedarf an spezifischen Beschäftigungsunterstützungsdiensten. Wo immer solche Dienste eingerichtet wurden, stießen sie auf eine enorme Nachfrage von behinderten Menschen und ihren Familien. Gerade an den institutionellen Schnittstellen zwischen Schulen, Rehabilitationseinrichtungen, Behindertenwerkstätten und anderen Einrichtungen für behinderte Menschen auf der einen Seite und dem Arbeitsplatz auf der anderen Seite ist ein solches Angebot notwendig und erfolgreich. Die Existenz von Arbeitsvermittlungsdiensten spiegelt aber auch die Erfahrung wider, dass viele behinderte Menschen nicht nur in der Phase der Arbeitsvermittlung, sondern auch in der Phase der Eingewöhnung am Arbeitsplatz Unterstützung und Begleitung benötigen. Einige größere Betriebe haben einen eigenen, internen Mitarbeiter-Assistenz-Dienst, der für die Integration neu eingestellter Behinderter und den Erhalt der Arbeitsplätze bereits beschäftigter Behinderter zuständig ist.

Aufgaben der Arbeitsmarktservices

Der primäre Interventionsfokus der Arbeitsvermittlungsdienste liegt an der kritischen Schwelle des Berufseinstiegs. Ihre Aufgabe besteht im Allgemeinen darin, Verbindungen zwischen dem Behinderten und dem betreffenden Unternehmen herzustellen, dh mit dem direkten Vorgesetzten und den zukünftigen Kollegen am Arbeitsplatz.

Beschäftigungsunterstützungsdienste müssen einerseits die behinderte Person bei der Arbeitssuche unterstützen. Dies geschieht durch Selbstvertrauens- und (videogestütztes) Vorstellungsgesprächstraining und Hilfestellung beim Verfassen von Bewerbungsschreiben, aber auch und vor allem durch die Vermittlung ins Berufspraktikum. Alle Erfahrungen haben gezeigt, dass ein solches praxisnahes Training die wichtigste Brücke ins Unternehmen bildet. Bei Bedarf begleiten die Dienste den behinderten Menschen zu Vorstellungsgesprächen, bei Behördengängen und in der Eingewöhnungsphase am Arbeitsplatz. Mangelnde Kapazität bedeutet, dass die meisten Beschäftigungsunterstützungsdienste nicht in der Lage sind, Unterstützung über die Grenzen des Arbeitsplatzes hinaus anzubieten. Theoretisch ist eine solche Unterstützung jedoch auch unerwünscht. Soweit darüber hinaus weitere Hilfestellungen im privaten Bereich, sei es psychologischer, medizinischer oder lebenskundlicher Art, erforderlich sind, erfolgt diese in der Regel durch Überweisung an die entsprechend qualifizierten Einrichtungen und Institutionen.

Auf der anderen Seite bestehen die wichtigsten Aufgaben der Unterstützungsdienste in Bezug auf Unternehmen zunächst darin, einen Arbeitgeber zu motivieren, einen behinderten Menschen einzustellen. Auch wenn viele Betriebe große Vorbehalte gegen die Beschäftigung behinderter Menschen haben, lassen sich dennoch Betriebe finden, die bereit sind, eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Arbeitsvermittlungsdiensten einzugehen. Ist eine solche generelle Kooperationsbereitschaft festgestellt bzw. hergestellt, geht es darum, geeignete Stellen innerhalb des Unternehmens zu finden. Vor jeder Vermittlung in den Betrieb sollte natürlich ein Abgleich der Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der behinderten Person erfolgen. Der gelegentlich aufgewendete Zeit- und Arbeitsaufwand für Modellprojekte, die mit vermeintlich „objektiven“ Verfahren differenzierte Fähigkeits- und Anforderungsprofile vergleichen, um den „optimalen“ Arbeitsplatz für einen bestimmten Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, steht jedoch meist in keinem Verhältnis zu den Erfolgsaussichten und die praktischen Anstrengungen, die erforderlich sind, um die Stelle tatsächlich zu finden. Wichtiger ist es, Menschen mit Behinderungen zu Trägern ihrer eigenen beruflichen Entwicklung zu machen, da wir die Beteiligung der Betroffenen an der Gestaltung ihrer eigenen beruflichen Zukunft psychologisch nicht hoch genug einschätzen können.

Bereits ausgearbeitete Vermittlungsansätze versuchen, aufbauend auf detaillierten Analysen der Organisationsstruktur und Arbeitsweise, Vorschläge an die Betriebe zur Neugestaltung bestimmter Arbeitsbereiche zu machen und damit Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen zu schaffen. Solche Vorschläge können eine Reduzierung bestimmter Arbeitsanforderungen, die Schaffung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeiten sowie die Reduzierung von Lärm und Stress am Arbeitsplatz umfassen.

Die Arbeitsvermittlungsdienste unterstützen Unternehmen auch bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel wie Lohnzuschüsse oder bei der Überwindung bürokratischer Hürden bei der Beantragung von staatlichen Zuschüssen zum technischen Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen. Die Unterstützung des behinderten Menschen am Arbeitsplatz muss jedoch nicht unbedingt nur technischer Natur sein: Menschen mit Sehbehinderung benötigen unter Umständen nicht nur eine Braille-Tastatur für ihren Computer und einen entsprechenden Drucker, sondern auch eine Vorleseperson ; und Personen mit Hörbehinderung könnten durch einen Gebärdensprachdolmetscher unterstützt werden. Manchmal ist Unterstützung beim Erwerb der für die Stelle erforderlichen Qualifikationen oder bei der sozialen Integration in den Betrieb notwendig. Diese und andere ähnliche Aufgaben werden häufig von einem als „Job Coach“ bezeichneten Mitarbeiter des Arbeitsvermittlungsdienstes übernommen. Die individuelle Betreuung durch den Job Coach nimmt mit der Zeit ab.

Menschen mit geistiger oder psychiatrischer Behinderung benötigen in der Regel eine schrittweise Eingliederung mit schrittweiser Steigerung der Arbeitsanforderungen, Arbeitszeiten und Sozialkontakte, die von den Unterstützungsdiensten in Zusammenarbeit mit dem Betrieb und der behinderten Person zu organisieren ist.

Für jede Form der Unterstützung gilt die Maxime, dass sie auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Person zugeschnitten und mit den betrieblichen Ressourcen harmonisiert werden muss.

Das Beispiel Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen ist ein Konzept, bei dem Lohnzuschüsse für die beteiligten Unternehmen und individuelle Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen miteinander verbunden werden, um eine vollständige Integration in das Arbeitsleben zu erreichen. Besonders verbreitet ist dieses Konzept in Australien und Neuseeland, in verschiedenen europäischen Ländern und in den Vereinigten Staaten. Es dient bisher vor allem der betrieblichen Integration von geistig und psychiatrisch behinderten Menschen.

Die Arbeitsvermittlungsdienste übernehmen die Vermittlung behinderter Menschen in einen Betrieb, organisieren die finanzielle, fachliche und organisatorische Unterstützung des Betriebes und stellen einen Jobcoach zur Verfügung, der die berufliche und soziale Eingliederung des behinderten Menschen in den Betrieb begleitet.

Der Arbeitgeber wird somit von allen normalerweise zu erwartenden Problemen im Zusammenhang mit der Einstellung von Behinderten entlastet. Soweit möglich und erforderlich, nehmen die Arbeitsvermittlungsdienste auch die erforderlichen Anpassungen am Arbeitsplatz und im unmittelbaren Arbeitsumfeld der behinderten Person vor. Gelegentlich wird es für den Bewerber erforderlich sein, eine zusätzliche Ausbildung außerhalb des Unternehmens zu absolvieren, obwohl die Unterweisung normalerweise in Form einer Ausbildung am Arbeitsplatz durch den Jobcoach erfolgt. Aufgabe des Jobcoaches ist es auch, die Kollegen und Vorgesetzten in der fachlichen und sozialen Betreuung des behinderten Menschen zu orientieren, da es grundsätzlich darum geht, die fachliche Betreuung der Arbeitsvermittlung schrittweise abzubauen. Unabdingbar ist jedoch, dass bei akuten Problemen die Arbeitsvermittlungsstelle zur kontinuierlichen Hilfeleistung im erforderlichen Umfang präsent ist. Dies bedeutet, dass die Unterstützung sowohl für den behinderten Menschen als auch für den Arbeitgeber, den Vorgesetzten und die Kollegen individuell und bedarfsgerecht sein muss.

In den USA durchgeführte Kosten-Nutzen-Analysen dieses Ansatzes haben gezeigt, dass die anfängliche Integrationsphase zwar sehr förderungs- und damit kostenintensiv ist, je länger die Beschäftigung dauert, desto eher lohnt sich diese Investition auch aus finanzieller Sicht nicht nur für den Behinderten, sondern auch für den Arbeitgeber und die öffentlichen Haushalte.

Die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen durch unterstützte Beschäftigungsansätze findet am häufigsten in relativ wenig anspruchsvollen Jobs statt, die tendenziell Gefahr laufen, ausgeschieden zu werden. Über die Zukunft des Ansatzes der Unterstützten Beschäftigung entscheiden nicht nur die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch die Weiterentwicklung des Konzepts.

Herausforderungen für die Zukunft der Beschäftigungsunterstützungsdienste

In den folgenden Abschnitten werden einige kritische Punkte beschrieben, deren Bedeutung für die Weiterentwicklung der Konzepte und für die praktische Arbeit der Arbeitsvermittlungsdienste nicht zu unterschätzen ist.

Vernetzung mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Firmen

Damit die Arbeitsvermittlungsdienste am tatsächlichen Bedarf nicht vorbeigehen, wird es überall eine zentrale Aufgabe sein, organische Verknüpfungen mit den bestehenden Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation herzustellen. Integrationsangebote ohne Anbindung an Rehabilitationseinrichtungen laufen erfahrungsgemäß Gefahr, vorrangig als Selektionsinstrumente und weniger als Angebote zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen zu fungieren.

Unterstützungsangebote erfordern jedoch nicht nur die Vernetzung und Kooperation mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, sondern vor allem auch eine klare Positionierung in Bezug auf Kooperationen mit Betrieben. Unter keinen Umständen sollten Arbeitsvermittlungsdienste lediglich als Beratungsdienste für behinderte Menschen und ihre Familien fungieren; sie müssen auch in Arbeitsvermittlungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten tätig sein. Die Nähe zum Arbeitsmarkt ist der Schlüssel zum Zugang zu Unternehmen und letztlich zu Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Um die Zugangsschwelle dieser Dienstleistungen für das Unternehmen zu maximieren, müssen sie so nah wie möglich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität angesiedelt sein.

Zusammenhänge zwischen Qualifikation, Vermittlung und Beschäftigung

Ein wichtiger Bestandteil aller beruflichen Integrationsbemühungen und damit eine zentrale Herausforderung für die Arbeitsvermittlungsdienste ist die oft noch vernachlässigte Abstimmung der Berufsvorbereitung und Qualifizierung mit den Anforderungen des Arbeitsplatzes. So berechtigt die Kritik am traditionellen „Train and Place“-Modell auch sein mag, in der Praxis reicht es auch nicht aus, nur erst zu platzieren und dann die erforderlichen Skills zu vermitteln. Arbeiten bedeutet unter heutigen Bedingungen nicht nur über die sogenannten sekundären Arbeitstugenden Pünktlichkeit, Konzentration und Schnelligkeit zu verfügen, sondern auch über eine Reihe von fachlichen Qualifikationen, die immer erforderlich sind und bereits vor der Aufnahme einer Beschäftigung vorhanden sein müssen. Alles andere wäre zu viel verlangt, sowohl von den zu vermittelnden Personen als auch von den aufnahmewilligen Firmen.

Mobilisierung der natürlichen Unterstützung

Die Chancen einer erfolgreichen beruflichen Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt steigen mit der Möglichkeit, Hilfe und Unterstützung entweder parallel zum Arbeitsprozess oder direkt am Arbeitsplatz zu organisieren. Gerade in der ersten Eingewöhnungsphase ist es wichtig, sowohl den behinderten Menschen bei der Bewältigung der Arbeitsanforderungen zu unterstützen als auch das Arbeitsumfeld zu unterstützen. Diese Form der begleitenden Hilfe wird in der Regel von den Arbeitsvermittlungsstellen angeboten. Die Integration eines behinderten Menschen wird umso erfolgreicher sein, je mehr diese Art professioneller Hilfe durch eine Mobilisierung natürlicher Unterstützung im Betrieb, sei es durch Kollegen oder Vorgesetzte, ersetzt werden kann. In einem kürzlich in Deutschland durchgeführten Projekt zur Mobilisierung natürlicher Unterstützung durch sogenannte Pflegekräfte am Arbeitsplatz wurden 42 behinderte Menschen innerhalb von 24 Monaten erfolgreich integriert; Über 100 Unternehmen wurden zur Teilnahme aufgefordert. Das Projekt zeigte, dass nur wenige Mitarbeiter über das erforderliche Maß an Wissen und Erfahrung im Umgang mit behinderten Menschen verfügten. Daher erschien es für die Arbeitsverwaltungen von strategischer Bedeutung, einen konzeptionellen Rahmen zu entwickeln, um den Ersatz professioneller Unterstützung und die Mobilisierung natürlicher Unterstützung am Arbeitsplatz zu organisieren. In Großbritannien beispielsweise erhalten Mitarbeiter, die bereit sind, für eine bestimmte Zeit als Pflegekräfte zu fungieren, eine Anerkennung in Form einer kleinen finanziellen Belohnung.

Erfolgsorientierung und Nutzerkontrolle

Schließlich sollten die Arbeitsvermittlungsdienste auch ihren eigenen Mitarbeitern Anreize bieten, in Betriebe zu gehen und die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen zu bewirken, denn auf diesen Vermittlungsbemühungen innerhalb der Betriebe muss der zentrale Fokus der Dienste liegen. Die Vermittlung behinderter Menschen kann jedoch nur dann langfristig gesichert werden, wenn die Finanzierung der Arbeitsvermittlungsdienste und ihrer Mitarbeiter in gewissem Umfang erfolgsabhängig erfolgt. Wie können Servicemitarbeiter dauerhaft dazu motiviert werden, ihre Institution zu verlassen, nur um den Frust der Ablehnung in den Betrieben zu erleiden? Die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung ist ein schwieriges Geschäft. Woher soll der Anstoß kommen, hartnäckig und beständig gegen Vorurteile anzukämpfen? Alle Organisationen entwickeln ihre eigenen Interessen, die nicht unbedingt mit denen ihrer Kunden übereinstimmen; Alle öffentlich finanzierten Institutionen laufen Gefahr, sich von den Bedürfnissen ihrer Kunden zu lösen. Aus diesem Grund ist ein Korrektiv erforderlich, das allgemeine Anreize – nicht nur für Arbeitsvermittlungsdienste, sondern auch für andere soziale Einrichtungen – in Richtung des angestrebten Ergebnisses setzt.

Eine weitere notwendige Modifikation der Arbeit öffentlich finanzierter sozialer Einrichtungen besteht darin, dass die Nutzer und ihre Organisationen in sie betreffenden Angelegenheiten mitreden. Diese Beteiligungskultur soll sich auch in den Konzepten der Unterstützungsangebote wiederfinden. Dabei sollten die Dienste, wie alle anderen öffentlich geförderten Einrichtungen, einer regelmäßigen Kontrolle und Evaluation durch ihre Auftraggeber – ihre Nutzer und deren Angehörige – und nicht zuletzt durch die mit den Diensten kooperierenden Firmen unterzogen werden.

Abschließende Bemerkungen

Welche und wie viele behinderte Menschen letztendlich durch die Aktivitäten der beruflichen Rehabilitation und Beschäftigungsförderung in den Arbeitsmarkt integriert werden können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Erfahrung zeigt, dass weder der Grad der Behinderung noch die Situation auf dem Arbeitsmarkt als absolute Einschränkungen angesehen werden können. Zu den entwicklungsbestimmenden Faktoren in der Praxis zählen nicht nur die Arbeitsweise der Unterstützungsdienste und die Situation auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch die Dynamik, die innerhalb von Einrichtungen und Einrichtungen für behinderte Menschen entsteht, wenn diese Beschäftigungsmöglichkeit konkret wird. In jedem Fall haben Erfahrungen aus verschiedenen Ländern gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Beschäftigungsunterstützungsdiensten und geschützten Einrichtungen tendenziell erhebliche Auswirkungen auf die internen Praktiken in diesen Einrichtungen hat.

Menschen brauchen Perspektiven, und Motivation und Entwicklung entstehen in dem Maße, in dem Perspektiven bestehen oder durch neue Optionen geschaffen werden. So wichtig die absolute Zahl der durch die Arbeitsvermittlungsdienste realisierten Vermittlungen ist, so wichtig ist die Eröffnung von Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung von Menschen mit Behinderungen, die durch die Existenz solcher Dienste ermöglicht werden.

 

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