Mittwoch, 26 Oktober 2011 21: 40

Fallstudie: Dänemark: Arbeitnehmerbeteiligung an Gesundheit und Sicherheit

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Auszug aus Vogel 1994

Die dänischen Arbeitsbeziehungen sind ein Beispiel für ein Land mit einer Reihe von Institutionen, die in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit eine Rolle spielen. Die Hauptmerkmale sind:

SAMMLUNGSVERHANDLUNG: Verhandlung von Vereinbarungen, durch die Gewerkschaften und Arbeitgeber Löhne, Arbeitsbedingungen usw. festlegen. Relevante Highlights sind:

Vertrauensleute die von Arbeitnehmern im Rahmen von Tarifverträgen gewählt werden; genießen gesetzlichen Kündigungsschutz; dienen als Kanal zwischen Arbeitnehmern und Management in Bezug auf Arbeitsbedingungen.

Tarifvertrag über Zusammenarbeit und Kooperationsausschüsse sieht vor, dass Einzelpersonen und Gruppen von Arbeitnehmern im Voraus informiert werden, damit sie ihre Ansichten kundtun können, bevor eine Entscheidung getroffen wird, und dass Kooperationsausschüsse eingesetzt werden.

Kooperationsausschüsse muss in allen Unternehmen eingerichtet werden, die mehr als 35 Arbeitnehmer beschäftigen (25 im öffentlichen Dienst). Gemeinsame Ausschüsse zur Förderung der Zusammenarbeit im Tagesgeschäft; sie müssen bei der Einführung neuer Technologien und der Organisation der Produktion konsultiert werden; einige Mitbestimmungsrechte zu Arbeitsbedingungen, Ausbildung und personenbezogenen Daten.

Nationaler Tarifvertrag zu Arbeitskämpfen (von 1910) gibt Arbeitnehmern ein (selten ausgeübtes) Recht, die Arbeit niederzulegen, wenn Erwägungen des „Lebens, des Wohls oder der Ehre“ dies unbedingt erforderlich machen. Andere Tarifverträge enthalten Bestimmungen zur Ausbildung und die Gewerkschaften bieten diese ebenfalls an.

RAHMENGESETZ: Das Arbeitsschutzgesetz schafft „die Grundlage dafür, dass die Unternehmen unter Anleitung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und unter Anleitung und Aufsicht des Arbeitsaufsichtsdienstes selbst Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes lösen können“ (§ 1(b)). Das Gesetz schafft ein vollständiges System von der Betriebsebene bis zur nationalen Ebene, um die Arbeitnehmerbeteiligung zu ermöglichen:

Sicherheitsbeauftragte sind gewählte Vertreter in Betrieben mit mindestens zehn Beschäftigten erforderlich; sie genießen den gleichen Kündigungs- und Repressalienschutz wie Vertrauensleute und haben Anspruch auf Erstattung der Amtsauslagen.

Sicherheitsgruppen: Der Sicherheitsbeauftragte und der Abteilungsleiter bilden die Sicherheitsgruppe. Seine Funktionen sind:

  • Arbeitsbedingungen überwachen
  • Inspektion von Ausrüstung, Werkzeugen, Materialien
  • melden Sie jedes Risiko, das nicht sofort vermieden werden kann
  • die Produktion einzustellen, wenn dies erforderlich ist, um eine unmittelbar bevorstehende ernsthafte Gefahr abzuwenden
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeit sicher ausgeführt wird und ordnungsgemäße Anweisungen gegeben werden
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • an Präventionsaktivitäten teilnehmen
  • mit dem arbeitsmedizinischen Dienst zusammenarbeiten
  • als Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und dem Sicherheitsausschuss fungieren.

 

Mitglieder der Sicherheitsgruppe haben Anspruch auf Schulungen und notwendige Informationen.

Sicherheitsausschüsse sind in Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten erforderlich. In Betrieben mit mehr als zwei Sicherheitsgruppen bestehen die Sicherheitsausschüsse aus aus der Mitte der Sicherheitsvertreter gewählten Arbeitnehmern, zwei Vorgesetzten und einem Vertreter des Arbeitgebers.

Die Funktionen sind:

  • Planung, Leitung und Koordinierung von Gesundheits- und Sicherheitsaktivitäten
  • zu diesen Fragen konsultiert werden
  • Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, die am selben Arbeitsplatz tätig sind
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsärztlichen Dienst des Unternehmens
  • Überwachung der Tätigkeit von Sicherheitsgruppen
  • Abgabe von Empfehlungen zur Verhütung von Unfällen und Krankheiten.

 

ARBEITSUMWELTRAT bezieht Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in die Definition und Anwendung der Präventionspolitik auf nationaler Ebene ein. Zusammensetzung: 11 Vertreter von Arbeitnehmerverbänden der Arbeiter und Angestellten, einer für Vorgesetzte, zehn Arbeitgeberverbände, ein Arbeitsmediziner, ein technischer Sachverständiger und nicht stimmberechtigte Regierungsvertreter. Funktionen:

  • wird bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen konsultiert
  • kann sich aus eigener Initiative mit einer Gesundheits- und Sicherheitsangelegenheit befassen
  • gibt jährliche Empfehlungen zur Arbeitsschutzpolitik ab
  • koordiniert die Aktivitäten der Trade Safety Councils
  • überwacht die Tätigkeit des Arbeitsumweltfonds.

 

FONDS FÜR ARBEITSUMWELT wird von einem dreigliedrigen Vorstand geleitet. Der Fonds hat hauptsächlich Informations- und Ausbildungsaufgaben, finanziert aber auch Forschungsprogramme.

HANDELSSICHERHEITSRÄTE: Zwölf Trade Safety Councils untersuchen die Probleme ihres Gewerbes oder ihrer Branche und beraten Unternehmen. Sie werden auch zu Gesetzentwürfen konsultiert. Gleichmäßige Vertretung von Arbeitgeber- und Arbeitgeberverbänden einerseits und Arbeitnehmerverbänden andererseits.

REGIERUNGSBEHÖRDEN: Darüber hinaus bieten das Arbeitsministerium, die Arbeitsaufsichtsbehörde und darin das Dänische Institut für Arbeitsumwelt verschiedene Arten von Dienstleistungen und Beratung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an. Kollektive Arbeitskämpfe werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt.


Lesen Sie mehr 10307 mal 02: Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, November 2011 16 23 geändert

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