Wie in vielen anderen Ländern wird das Risiko aufgrund der Exposition gegenüber Chemikalien in Japan gemäß der Kategorie der betreffenden Chemikalien reguliert, wie in Tabelle 1 aufgeführt. Das zuständige Ministerium oder die zuständige Behörde ist unterschiedlich. Bei Industriechemikalien im Allgemeinen gilt als wichtigstes Gesetz das Gesetz zur Prüfung und Regulierung der Herstellung usw. chemischer Stoffe oder kurz CSCL (Chemical Substances Control Law). Zuständige Behörden sind das Ministerium für internationalen Handel und Industrie und das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt. Darüber hinaus sieht das Arbeitssicherheits- und Hygienegesetz (vom Arbeitsministerium) vor, dass Industriechemikalien auf mögliche Mutagenität untersucht werden sollten und, wenn sich herausstellt, dass die betreffende Chemikalie mutagen ist, die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber der Chemikalie minimiert werden sollte Einhausung von Produktionsanlagen, Installation lokaler Abgassysteme, Verwendung von Schutzausrüstung und so weiter.
Tabelle 1. Regulierung chemischer Stoffe durch Gesetze, Japan
Kategorie | Recht | Missionsdienst |
Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe | Lebensmittelhygienegesetz | MHW |
Medizin | Arzneimittelgesetz | MHW |
Betäubungsmittel | Betäubungsmittelgesetz | MHW |
Chemikalien für die Landwirtschaft | Agrarchemikalienkontrollgesetz | MAFF |
Industrielle Chemikalien | Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe | MHW & MITI |
Alle Chemikalien außer radioaktiven Stoffen | Gesetz über die Regulierung von Haushaltsprodukte mit Gefahrstoffe Giftig und schädlich Stoffkontrollgesetz Arbeitsschutz- und Hygienerecht |
MHW MHW MOL |
Radioaktive Substanzen | Gesetz über radioaktive Stoffe | STA |
Abkürzungen: MHW – Ministerium für Gesundheit und Soziales; MAFF – Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei; MITI – Ministerium für internationalen Handel und Industrie; MOL – Arbeitsministerium; STA – Agentur für Wissenschaft und Technologie.
Da gefährliche Industriechemikalien in erster Linie durch CSCL identifiziert werden, wird in diesem Abschnitt der Testrahmen für die Gefahrenidentifizierung unter CSCL beschrieben.
Das Konzept des Chemikalienkontrollgesetzes
Die ursprüngliche CSCL wurde 1973 vom Landtag (dem japanischen Parlament) verabschiedet und trat am 16. April 1974 in Kraft. Die grundlegende Motivation für das Gesetz war die Vermeidung von Umweltverschmutzung und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch PCB und PCB-ähnliche Substanzen. PCB sind gekennzeichnet durch (1) Persistenz in der Umwelt (schwer biologisch abbaubar), (2) zunehmende Konzentration in der Nahrungskette (oder dem Nahrungsnetz) (Bioakkumulation) und (3) chronische Toxizität beim Menschen. Dementsprechend schreibt das Gesetz vor, dass jede Industriechemikalie vor der Vermarktung in Japan auf solche Eigenschaften untersucht wird. Parallel zur Verabschiedung des Gesetzes beschloss der Landtag, dass die Umweltbehörde die allgemeine Umwelt auf mögliche chemische Verschmutzung überwachen sollte. Das Gesetz wurde dann 1986 vom Landtag geändert (die Änderung trat 1987 in Kraft), um es mit Maßnahmen der OECD in Bezug auf Gesundheit und Umwelt, die Senkung nichttarifärer Handelshemmnisse und insbesondere die Festlegung eines Mindestbetrags in Einklang zu bringen Premarketing-Datensatz (MPD) und zugehörige Testrichtlinien. Die Änderung spiegelt auch die damalige Beobachtung durch Umweltüberwachung wider, dass Chemikalien wie Trichlorethylen und Tetrachlorethylen, die keine hohe Bioakkumulation aufweisen, obwohl sie schlecht biologisch abbaubar und chronisch toxisch sind, die Umwelt verschmutzen können; Diese chemischen Substanzen wurden bundesweit im Grundwasser nachgewiesen.
Das Gesetz unterteilt Industriechemikalien in zwei Kategorien: bestehende Chemikalien und neue Chemikalien. Die vorhandenen Chemikalien sind diejenigen, die im „Bestandsverzeichnis der Chemikalien“ aufgeführt sind (erstellt mit der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzes) und belaufen sich auf etwa 20,000, wobei die Anzahl davon abhängt, wie einige Chemikalien im Verzeichnis benannt sind. Chemikalien, die nicht im Inventar enthalten sind, werden als neue Chemikalien bezeichnet. Die Regierung ist für die Gefahrenidentifizierung der bestehenden Chemikalien verantwortlich, während das Unternehmen oder eine andere Einheit, die eine neue Chemikalie auf den Markt in Japan einführen möchte, für die Gefahrenidentifizierung der neuen Chemikalie verantwortlich ist. Zwei Regierungsministerien, das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt (MHW) und das Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI), sind für das Gesetz zuständig, und die Umweltbehörde kann bei Bedarf ihre Meinung äußern. Radioaktive Stoffe, bestimmte Gifte, Genussmittel und Betäubungsmittel sind ausgeschlossen, da sie anderen Gesetzen unterliegen.
Testsystem unter CSCL
Das Ablaufschema der Untersuchung ist in Abbildung 1 dargestellt, die im Prinzip ein schrittweises System ist. Alle Chemikalien (Ausnahmen siehe unten) sollten auf ihre biologische Abbaubarkeit in vitro untersucht werden. Wenn die Chemikalie leicht biologisch abbaubar ist, gilt sie als „sicher“. Andernfalls wird die Chemikalie anschließend auf Bioakkumulation untersucht. Wenn festgestellt wird, dass sie „stark akkumulierend“ ist, werden vollständige Toxizitätsdaten angefordert, auf deren Grundlage die Chemikalie bei bestätigter Toxizität als „spezifizierter chemischer Stoff der Klasse 1“ oder andernfalls als „sicher“ eingestuft wird. Die Chemikalie ohne oder mit geringer Akkumulation wird Toxizitäts-Screening-Tests unterzogen, die aus Mutagenitätstests und 28-tägiger wiederholter Verabreichung an Versuchstiere bestehen (Einzelheiten siehe Tabelle 2). Nach umfassender Bewertung der Toxizitätsdaten wird die Chemikalie als „Designierter chemischer Stoff“ eingestuft, wenn die Daten auf Toxizität hinweisen. Andernfalls gilt es als „sicher“. Wenn andere Daten darauf hindeuten, dass eine große Möglichkeit einer Umweltverschmutzung durch die betreffende Chemikalie besteht, werden vollständige Toxizitätsdaten angefordert, aus denen die bezeichnete Chemikalie im positiven Fall als „spezifizierter chemischer Stoff der Klasse 2“ neu eingestuft wird. Andernfalls gilt es als „sicher“. Toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften von „spezifischen chemischen Stoffen der Klasse 1“, „spezifischen chemischen Stoffen der Klasse 2“ und „ausgewiesenen chemischen Stoffen“ sind in Tabelle 3 zusammen mit Umrissen von Regulierungsmaßnahmen aufgeführt.
Abbildung 1. Untersuchungsschema
Tabelle 2. Prüfgegenstände gemäß dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Substanzen, Japan
Artikel | Testdesign |
Bioabbau | Prinzipiell für 2 Wochen, in vitro, mit aktiviertem Schlamm |
Bioakkumulation | Prinzipiell für 8 Wochen mit Karpfen |
Toxizitäts-Screening Mutagenitätstests Bakterielles System Chromosomenaberration |
Ames-Test und Test mit E. coli, ± S9-Mix CHL-Zellen usw., ±S9-Mischung |
28-tägige wiederholte Dosierung | Ratten, 3 Dosisstufen plus Kontrolle für NOEL, 2 Wochen Erholungstest auf der höchsten Dosisstufe zusätzlich |
Tabelle 3. Eigenschaften klassifizierter chemischer Substanzen und Vorschriften nach dem japanischen Gesetz zur Kontrolle chemischer Substanzen
Chemische Substanz | Eigenschaften | Rechtliches |
Kurs 1 bestimmten chemischen Substanzen |
Nicht biologisch abbaubar Hohe Bioakkumulation Chronische Toxizität |
Genehmigung zur Herstellung oder Einfuhr erforderlich1 Nutzungsbeschränkung |
Kurs 2 bestimmten chemischen Substanzen |
Nicht biologisch abbaubar Keine oder geringe Bioakkumulation Chronische Toxizität Verdacht auf Umweltverschmutzung |
Benachrichtigung über geplante Herstellungs- oder Importmenge Technische Richtlinie zur Vermeidung von Umweltverschmutzung/Heideeinwirkung |
Ausgewiesene chemische Substanzen | Nicht biologisch abbaubar Keine oder geringe Bioakkumulation Verdacht auf chronische Toxizität |
Bericht über die Herstellungs- oder Importmenge Studien- und Literaturrecherche |
1 Keine Berechtigung in der Praxis.
Für eine neue Chemikalie mit begrenzter Verwendungsmenge (dh weniger als 1,000 kg/Unternehmen/Jahr und weniger als 1,000 kg/Jahr für ganz Japan) ist keine Prüfung erforderlich. Polymere werden nach dem Fließschema für Verbindungen mit hohem Molekulargewicht untersucht, das unter der Annahme entwickelt wurde, dass die Wahrscheinlichkeit einer Absorption in den Körper gering ist, wenn die Chemikalie ein Molekulargewicht von mehr als 1,000 hat und in der Umwelt stabil ist.
Ergebnisse der Klassifizierung von Industriechemikalien, Stand 1996
In den 26 Jahren seit dem Inkrafttreten des CSCL im Jahr 1973 bis Ende 1996 wurden 1,087 vorhandene Chemikalien im Rahmen des ursprünglichen und des geänderten CSCL untersucht. Unter den 1,087 wurden neun Artikel (einige sind durch Gattungsnamen gekennzeichnet) als „spezifizierte chemische Substanz der Klasse 1“ eingestuft. Von den verbleibenden wurden 36 als „benannt“ eingestuft, von denen 23 als „spezifizierter chemischer Stoff der Klasse 2“ umklassifiziert wurden und weitere 13 als „benannt“ verblieben. Die Namen der spezifizierten chemischen Substanzen der Klassen 1 und 2 sind in Abbildung 2 aufgeführt. Aus der Tabelle geht hervor, dass die meisten Chemikalien der Klasse 1 Organochlor-Pestizide sind, zusätzlich zu PCB und seinen Ersatzstoffen, mit Ausnahme eines Algenkillers. Ein Großteil der Chemikalien der Klasse 2 sind Algenkiller, mit Ausnahme von drei einst weit verbreiteten chlorierten Kohlenwasserstoff-Lösungsmitteln.
Abbildung 2. Spezifizierte und bezeichnete chemische Substanzen gemäß dem japanischen Gesetz zur Kontrolle chemischer Substanzen
Im gleichen Zeitraum von 1973 bis Ende 1996 wurden ca. 2,335 neue Chemikalien zur Zulassung eingereicht, von denen 221 (ca. 9.5 %) als „designated“, aber keine als Klasse 1 oder 2 Chemikalien identifiziert wurden. Andere Chemikalien wurden als „sicher“ angesehen und für die Herstellung oder den Import zugelassen.