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61. Verwendung, Lagerung und Transport von Chemikalien

Kapitel-Editoren: Jeanne Mager Stellman und Debra Osinsky


 

Inhaltsverzeichnis

Tabellen und Abbildungen

Sichere Handhabung und Verwendung von Chemikalien

     Fallstudie: Gefahrenkommunikation: Das Stoffsicherheitsdatenblatt oder das Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS)

Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme für Chemikalien
Konstantin K. Sidorov und Igor V. Sanotsky

     Fallstudie: Klassifizierungssysteme

Sichere Handhabung und Lagerung von Chemikalien
AE Quinn

Komprimierte Gase: Handhabung, Lagerung und Transport
A. Türkdogan und KR Mathisen

Laborhygiene
Frank Miller

Methoden zur lokalisierten Kontrolle von Luftschadstoffen
Louis DiBernardinis

Das GESTIS-Chemikalieninformationssystem: Eine Fallstudie
Karlheinz Meffert und Roger Stamm

Tische

Klicken Sie unten auf einen Link, um die Tabelle im Artikelkontext anzuzeigen.

  1. Gase werden oft in komprimierter Form gefunden
  2. Einheitliches GESTIS-Codesystem

Zahlen

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Der IAO-Verhaltenskodex

Viele der Informationen und Auszüge in diesem Kapitel sind dem Code of Practice „Safety in the Use of Chemicals at Work“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 1993) entnommen. Der IAO-Kodex enthält praktische Leitlinien zur Umsetzung der Bestimmungen des Chemikalien-Übereinkommens, 1990 (Nr. 170), und der Empfehlung, 1990 (Nr. 177). Der Zweck des Kodex besteht darin, denjenigen, die möglicherweise mit der Ausarbeitung von Bestimmungen in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz befasst sind, eine Anleitung zu geben, wie z sollte auch Leitlinien für Lieferanten-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bieten. Der Kodex enthält Mindeststandards und soll die zuständigen Behörden nicht davon abhalten, höhere Standards zu übernehmen. Nähere Informationen zu einzelnen Chemikalien und Chemikalienfamilien finden Sie im „Leitfaden Chemikalien“ in Band IV dieser „Enzyklopädie“.

Das Ziel (Abschnitt 1.1.1) des IAO-Verhaltenskodex Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz besteht darin, die Arbeitnehmer vor den Gefahren von Chemikalien zu schützen, das Auftreten von durch Chemikalien verursachten Krankheiten und Verletzungen infolge der Verwendung von Chemikalien bei der Arbeit zu verhindern oder zu verringern und folglich den Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt zu verbessern, indem Richtlinien bereitgestellt werden für:

  • Gewährleistung, dass alle Chemikalien zur Verwendung bei der Arbeit – einschließlich Verunreinigungen, Nebenprodukte und Zwischenprodukte sowie Abfälle, die möglicherweise entstehen – auf ihre Gefahren hin bewertet werden
  • Gewährleistung, dass Arbeitgebern ein Mechanismus zur Verfügung gestellt wird, um von ihren Lieferanten Informationen über die bei der Arbeit verwendeten Chemikalien zu erhalten, damit sie wirksame Programme zum Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Gefahren umsetzen können
  • Bereitstellung von Informationen über die Chemikalien an ihren Arbeitsplätzen und über geeignete Präventivmaßnahmen für die Arbeitnehmer, damit sie wirksam an Sicherheitsprogrammen teilnehmen können
  • Festlegung von Grundsätzen für solche Programme, um sicherzustellen, dass Chemikalien sicher verwendet werden
  • besondere Vorkehrungen zum Schutz vertraulicher Informationen treffen, deren Weitergabe an einen Wettbewerber dem Unternehmen des Arbeitgebers schaden könnte, solange die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer dadurch nicht gefährdet werden.

 

Abschnitt 2 des IAO-Verhaltenskodex umreißt die allgemeinen Pflichten, Verantwortlichkeiten und Pflichten der zuständigen Behörde, des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Abschnitt beschreibt auch die allgemeinen Verantwortlichkeiten von Lieferanten und die Rechte von Arbeitnehmern und bietet Richtlinien zu besonderen Bestimmungen für die Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Arbeitgeber. Die abschließenden Empfehlungen sprechen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Vertretern an.

Allgemeine Pflichten, Verantwortlichkeiten und Pflichten

Es liegt in der Verantwortung der zuständigen Regierungsbehörde, bestehende nationale Maßnahmen und Praktiken in Absprache mit den repräsentativsten Verbänden der betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu befolgen, um die Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Nationale Praktiken und Gesetze sollten im Zusammenhang mit internationalen Vorschriften, Standards und Systemen und mit den vom ILO-Verhaltenskodex und dem ILO-Übereinkommen Nr. 170 und der Empfehlung Nr. 177 empfohlenen Maßnahmen und Praktiken betrachtet werden.

Schwerpunkte solcher Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind insbesondere:

  • Herstellung und Umgang mit gefährlichen Chemikalien
  • die Lagerung gefährlicher Chemikalien
  • den Transport von gefährlichen Chemikalien im Einklang mit nationalen oder internationalen Transportvorschriften
  • die Entsorgung und Behandlung gefährlicher Chemikalien und gefährlicher Abfallprodukte im Einklang mit nationalen oder internationalen Vorschriften.

 

Es gibt verschiedene Mittel, mit denen die zuständige Behörde dieses Ziel erreichen kann. Er kann nationale Gesetze und Verordnungen erlassen; bestehende Standards, Kodizes oder Richtlinien annehmen, genehmigen oder anerkennen; und wo solche Standards, Kodizes oder Richtlinien nicht existieren, kann eine Behörde ihre Annahme durch eine andere Behörde fördern, die dann anerkannt werden kann. Die Regierungsbehörde kann auch verlangen, dass Arbeitgeber die Kriterien rechtfertigen, nach denen sie arbeiten.

Gemäß dem Verhaltenskodex (Abschnitt 2.3.1) liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, ihre Richtlinien und Vorkehrungen zur Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien als Teil ihrer allgemeinen Richtlinien und Vorkehrungen im Bereich Chemikalien schriftlich festzulegen Arbeitsschutz und die verschiedenen Verantwortlichkeiten, die im Rahmen dieser Vereinbarungen ausgeübt werden, in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen des Übereinkommens (Nr. 1981) und der Empfehlung, 155 (Nr. 1981) über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Diese Informationen sollten ihren Arbeitnehmern in einer Sprache zur Kenntnis gebracht werden, die letztere leicht verstehen.

Die Arbeitnehmer sollten ihrerseits für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit und die anderer Personen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sein könnten, so weit wie möglich und in Übereinstimmung mit ihrer Ausbildung und den Anweisungen ihres Arbeitgebers sorgen ( Abschnitt 2.3.2).

Die Lieferanten von Chemikalien, ob Hersteller, Importeure oder Vertreiber, sollten sicherstellen, dass in Übereinstimmung mit den Richtlinien in den relevanten Absätzen des Kodex und in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 170 und der Empfehlung Nr. 177:

  • solche Chemikalien wurden klassifiziert oder ihre Eigenschaften bewertet
  • solche Chemikalien sind gekennzeichnet
  • Gefährliche Chemikalien sind gekennzeichnet
  • Chemikaliensicherheitsdatenblätter für gefährliche Chemikalien werden erstellt und den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt.

 

Betriebskontrollmaßnahmen

Es gibt bestimmte allgemeine Grundsätze für die Betriebskontrolle von Chemikalien am Arbeitsplatz. Diese werden in Abschnitt 6 des IAO-Verhaltenskodex behandelt, der vorschreibt, dass Arbeitgeber nach Überprüfung der bei der Arbeit verwendeten Chemikalien, Einholung von Informationen über ihre Gefahren und einer Bewertung der damit verbundenen potenziellen Risiken Maßnahmen ergreifen sollten, um die Exposition der Arbeitnehmer zu begrenzen auf gefährliche Chemikalien (auf der Grundlage der in den Abschnitten 6.4 bis 6.9 des Kodex beschriebenen Maßnahmen), um Arbeitnehmer vor Gefahren durch die Verwendung von Chemikalien bei der Arbeit zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen sollten die Risiken beseitigen oder minimieren, vorzugsweise durch Substitution von ungefährlichen oder weniger gefährlichen Chemikalien oder durch die Wahl besserer Technologie. Wenn weder Ersatz noch technische Kontrolle möglich sind, werden andere Maßnahmen wie sichere Arbeitssysteme und -praktiken, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und die Bereitstellung von Informationen und Schulungen die Risiken weiter minimieren und müssen möglicherweise für einige Aktivitäten, die die Verwendung beinhalten, herangezogen werden von Chemikalien.

Wenn Arbeitnehmer potenziell gesundheitsgefährdenden Chemikalien ausgesetzt sind, müssen sie vor Verletzungs- oder Krankheitsrisiken durch diese Chemikalien geschützt werden. Es sollte keine Exposition auftreten, die die Expositionsgrenzwerte oder andere Expositionskriterien für die Bewertung und Kontrolle der Arbeitsumgebung überschreitet, die von der zuständigen Behörde oder einer von der zuständigen Behörde gemäß nationalen oder internationalen Normen zugelassenen oder anerkannten Stelle festgelegt wurden.

Kontrollmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer können eine beliebige Kombination der folgenden sein:

1. Gute Design- und Installationspraxis:

  • vollständig geschlossene Prozess- und Handhabungssysteme
  • Trennung des gefährlichen Prozesses von den Bedienern oder von anderen Prozessen

 

2. Anlagen, Prozesse oder Arbeitssysteme, die die Entstehung gefährlicher Stäube, Dämpfe usw. minimieren oder unterdrücken oder enthalten und die den Bereich der Kontamination im Falle von Verschüttungen und Leckagen begrenzen:

  • teilweise Einhausung, mit lokaler Absaugung (LEV)
  • LEV
  • ausreichende allgemeine Belüftung

 

3. Arbeitssysteme und -praktiken:

  • Verringerung der Zahl der exponierten Arbeitnehmer und Ausschluss nicht unbedingt erforderlichen Zugangs
  • Verkürzung der Expositionszeit gegenüber Arbeitnehmern
  • regelmäßige Reinigung kontaminierter Wände, Oberflächen etc.
  • Verwendung und ordnungsgemäße Wartung von technischen Kontrollmaßnahmen
  • Bereitstellung von Mitteln zur sicheren Lagerung und Entsorgung von gesundheitsgefährdenden Chemikalien

 

4. Persönlicher Schutz (wo die oben genannten Maßnahmen nicht ausreichen, sollte geeignete PSA bereitgestellt werden, bis das Risiko beseitigt oder auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß minimiert ist)

5. Verbot des Essens, Kauens, Trinkens und Rauchens in kontaminierten Bereichen

6. Bereitstellung angemessener Einrichtungen zum Waschen, Wechseln und Aufbewahren von Kleidung, einschließlich Vorkehrungen zum Waschen kontaminierter Kleidung

7. Verwendung von Schildern und Hinweisen

8. angemessene Vorkehrungen für den Notfall.

Chemikalien, von denen bekannt ist, dass sie krebserzeugende, mutagene oder teratogene Auswirkungen auf die Gesundheit haben, sollten unter strenger Kontrolle gehalten werden.

Record Keeping

Das Führen von Aufzeichnungen ist ein wesentliches Element der Arbeitspraktiken, die eine sichere Verwendung von Chemikalien gewährleisten. Die Arbeitgeber sollten Aufzeichnungen über Messungen von gefährlichen Chemikalien in der Luft führen. Solche Aufzeichnungen sollten eindeutig mit Datum, Arbeitsbereich und Standort der Anlage gekennzeichnet sein. Im Folgenden sind einige Elemente von Abschnitt 12.4 des IAO-Verhaltenskodex aufgeführt, der sich mit den Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen befasst.

  • Personenbezogene Stichprobenmessungen, einschließlich der berechneten Expositionen, sollten aufgezeichnet werden.
  • Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter sowie die zuständige Behörde sollten Zugang zu diesen Aufzeichnungen haben.

 

Neben den numerischen Messergebnissen sollten die Überwachungsdaten beispielsweise Folgendes umfassen:

  • die Kennzeichnung der gefährlichen Chemikalie
  • Ort, Art, Abmessungen und andere Besonderheiten des Arbeitsplatzes, an dem statische Messungen durchgeführt wurden; der genaue Ort, an dem Personenüberwachungsmessungen durchgeführt wurden, sowie die Namen und Berufsbezeichnungen der beteiligten Arbeitnehmer
  • die Quelle oder Quellen luftgetragener Emissionen, ihr Standort und die Art der Arbeiten und Vorgänge, die während der Probenahme durchgeführt werden
  • relevante Informationen über die Funktionsweise des Prozesses, technische Steuerungen, Belüftung und Wetterbedingungen in Bezug auf die Emissionen
  • das verwendete Probenahmegerät, sein Zubehör und die Analysemethode
  • das Datum und die genaue Uhrzeit der Probenahme
  • die Dauer der Exposition der Arbeitnehmer, die Verwendung oder Nichtverwendung von Atemschutz und andere Bemerkungen in Bezug auf die Expositionsbewertung
  • die Namen der für die Probenahme und die analytischen Bestimmungen verantwortlichen Personen.

 

Aufzeichnungen sollten für einen bestimmten, von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Wo dies nicht vorgeschrieben ist, wird empfohlen, dass der Arbeitgeber die Aufzeichnungen oder eine geeignete Zusammenfassung führt über:

  1. mindestens 30 Jahre, wenn die Aufzeichnung repräsentativ für die persönliche Exposition identifizierbarer Mitarbeiter ist
  2. in allen anderen Fällen mindestens 5 Jahre.

 

Informationen und Schulungen

Korrekte Einweisung und qualitativ hochwertiges Training sind wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Gefahrenkommunikationsprogramms. Der IAO-Verhaltenskodex Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz enthält allgemeine Ausbildungsgrundsätze (Abschnitte 10.1 und 10.2). Dazu gehören die folgenden:

  • Arbeitnehmer sollten über die Gefahren informiert werden, die mit Chemikalien verbunden sind, die an ihrem Arbeitsplatz verwendet werden.
  • Arbeitnehmer sollten darüber informiert werden, wie sie die Informationen auf Etiketten und Stoffsicherheitsdatenblättern erhalten und verwenden können.
  • Beschäftigte sollten in der korrekten und wirksamen Anwendung der Schutzmaßnahmen, insbesondere der vorgesehenen technischen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Personenschutz, geschult und für deren Bedeutung sensibilisiert werden.
  • Arbeitgeber sollten Stoffsicherheitsdatenblätter zusammen mit arbeitsplatzspezifischen Informationen als Grundlage für die Ausarbeitung von gegebenenfalls schriftlichen Unterweisungen für Arbeitnehmer verwenden.
  • Beschäftigte sollten kontinuierlich über die zu befolgenden Arbeitssysteme und -praktiken und deren Bedeutung für die Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien bei der Arbeit und den Umgang mit Notfällen geschult werden.

 

Überprüfung des Schulungsbedarfs

Der Umfang der erhaltenen und erforderlichen Schulungen und Unterweisungen sollte gleichzeitig mit der Überprüfung der Arbeitssysteme und -praktiken gemäß Abschnitt 8.2 (Überprüfung der Arbeitssysteme) überprüft und aktualisiert werden.

Die Überprüfung sollte die Prüfung umfassen von:

  • ob Arbeitnehmer verstehen, wann Schutzausrüstung erforderlich ist, und deren Grenzen
  • ob die Arbeitnehmer die effektivste Anwendung der bereitgestellten technischen Kontrollmaßnahmen verstehen
  • ob die Arbeitnehmer mit den Verfahren im Falle eines Notfalls im Zusammenhang mit einer gefährlichen Chemikalie vertraut sind
  • Verfahren für den Informationsaustausch zwischen Schichtarbeitern.

 

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Gefahreneinstufungs- und Kennzeichnungssysteme sind in der Gesetzgebung enthalten, die die sichere Herstellung, den Transport, die Verwendung und die Entsorgung von Chemikalien abdeckt. Diese Klassifikationen sollen eine systematische und nachvollziehbare Übermittlung von Gesundheitsinformationen ermöglichen. Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene gibt es nur eine kleine Anzahl bedeutender Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme. Die Einstufungskriterien und ihre Definitionen, die in diesen Systemen verwendet werden, unterscheiden sich in der Anzahl und dem Grad der Gefahrenskalen, der spezifischen Terminologie und Testmethoden sowie der Methodik zur Einstufung von Gemischen von Chemikalien. Die Einrichtung einer internationalen Struktur zur Harmonisierung von Einstufungs- und Kennzeichnungssystemen für Chemikalien hätte positive Auswirkungen auf den Chemikalienhandel, den Informationsaustausch über Chemikalien, die Kosten der Risikobewertung und des Chemikalienmanagements und letztendlich auf den Schutz der Arbeitnehmer , der Öffentlichkeit und der Umwelt.

Die Hauptgrundlage für die Einstufung von Chemikalien ist die Bewertung von Expositionsniveaus und Umweltauswirkungen (Wasser, Luft und Boden). Etwa die Hälfte der internationalen Systeme enthält Kriterien, die sich auf die Produktionsmenge einer Chemikalie oder die Auswirkungen von Schadstoffemissionen beziehen. Die am weitesten verbreiteten Kriterien zur chemischen Einstufung sind Werte der mittleren letalen Dosis (LD50) und mittlere letale Konzentration (LC50). Diese Werte werden in Versuchstieren über drei Hauptwege – oral, dermal und inhalativ – mit einer einmaligen Exposition bewertet. Werte von LD50 und LC50 bei der gleichen Tierart und mit den gleichen Expositionswegen bewertet werden. Die Republik Korea betrachtet LD50 auch bei intravenöser und intrakutaner Gabe. In der Schweiz und in Jugoslawien verlangt die Chemikaliengesetzgebung quantitative Kriterien für LD50 bei oraler Verabreichung und fügt eine Vorschrift hinzu, die die Möglichkeit unterschiedlicher Gefahreneinstufungen je nach Expositionsweg festlegt.

Darüber hinaus bestehen Unterschiede in den Definitionen vergleichbarer Gefährdungsstufen. Während das System der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine dreistufige Skala für akute Toxizität verwendet („sehr giftig“, „toxisch“ und „schädlich“), verwendet der Gefahrenkommunikationsstandard der US-amerikanischen Arbeitsschutzbehörde (OSHA) zwei akute Toxizitätsstufen ( „sehr giftig“ und „giftig“). Die meisten Klassifikationen gelten entweder für drei Kategorien (Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), EG und andere) oder vier (der ehemalige Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (CMEA), die Russische Föderation, China, Mexiko und Jugoslawien ).

Internationale Systeme

Die folgende Erörterung bestehender chemischer Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme konzentriert sich hauptsächlich auf größere Systeme mit langer Anwendungserfahrung. Gefahrenbewertungen von Pestiziden fallen nicht unter allgemeine chemische Einstufungen, sind aber in der Einstufung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation/Weltgesundheitsorganisation (FAO/WHO) sowie in verschiedenen nationalen Gesetzen (z. B. Bangladesch, Bulgarien, China, Republik China) enthalten Korea, Polen, Russische Föderation, Sri Lanka, Venezuela und Simbabwe).

Transportorientierte Klassifikationen

Die weit verbreiteten Transportklassifizierungen dienen als Grundlage für Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und zum Transport gefährlicher Güter. Zu diesen Klassifizierungen gehören die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (UNRTDG), der von der IMO entwickelte Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und die von der Expertengruppe für wissenschaftliche Aspekte der Meeresverschmutzung (GESAMP) festgelegte Klassifizierung für beförderte gefährliche Chemikalien per Schiff, sowie nationale Transportklassifikationen. Nationale Klassifikationen entsprechen in der Regel UN-, IMO- und anderen Klassifikationen im Rahmen internationaler Abkommen zur Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luft-, Schienen-, Straßen- und Binnenschifffahrtsweg, harmonisiert mit dem UN-System.

Die Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter und die damit verbundenen Behörden für Transportmodalitäten

Die UNRTDG schaffen ein weithin akzeptiertes globales System, das einen Rahmen für intermodale, internationale und regionale Transportvorschriften bietet. Diese Empfehlungen werden zunehmend als Grundlage nationaler Vorschriften für den Inlandsverkehr übernommen. Die UNRTDG ist in Bezug auf Themen wie Benachrichtigung, Identifizierung und Gefahrenkommunikation eher allgemein gehalten. Der Anwendungsbereich wurde auf die Beförderung gefährlicher Stoffe in verpackter Form beschränkt; die Empfehlungen gelten nicht für exponierte gefährliche Chemikalien oder den Transport in loser Schüttung. Ursprünglich sollte verhindert werden, dass gefährliche Güter akute Verletzungen von Arbeitnehmern oder der Allgemeinheit oder Schäden an anderen Gütern oder dem eingesetzten Transportmittel (Flugzeug, Schiff, Schienen- oder Straßenfahrzeug) verursachen. Das System wurde nun um Asbest und umweltgefährdende Stoffe erweitert.

Die UNRTDG konzentrieren sich in erster Linie auf die Gefahrenkommunikation auf der Grundlage von Etiketten, die eine Kombination aus grafischen Symbolen, Farben, Warnwörtern und Klassifizierungscodes enthalten. Sie liefern auch wichtige Daten für Notfallteams. Die UNRTDG sind für den Schutz von Transportarbeitern wie Flugzeugbesatzungen, Seeleuten und Besatzungen von Zügen und Straßenfahrzeugen relevant. In vielen Ländern wurden die Empfehlungen in die Gesetzgebung zum Schutz von Hafenarbeitern aufgenommen. Teile des Systems, wie z. B. die Empfehlungen zu Explosivstoffen, wurden an regionale und nationale Vorschriften für den Arbeitsplatz, im Allgemeinen einschließlich Herstellung und Lagerung, angepasst. Andere mit Verkehr befasste UN-Organisationen haben die UNRTDG übernommen. Die Transportklassifizierungssysteme für gefährliche Güter beispielsweise von Australien, Kanada, Indien, Jordanien, Kuwait, Malaysia und dem Vereinigten Königreich entsprechen grundsätzlich den wesentlichen Grundsätzen dieser Empfehlungen.

Die UN-Klassifizierung unterteilt Chemikalien in neun Gefahrenklassen:

    • 1. Klasse – explosive Stoffe
    • 2. Klasse – komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tief kondensierte Gase
    • 3. Klasse – leicht entzündliche Flüssigkeiten
    • 4. Klasse – leicht entzündliche feste Stoffe
    • 5. Klasse – oxidierende Substanzen, organische Peroxide
    • 6. Klasse – giftige (toxische) und ansteckende Substanzen
    • 7. Klasse – radioaktive Stoffe
    • 8. Klasse – ätzende Mittel
    • 9. Klasse – andere gefährliche Stoffe.

                     

                    Die Verpackung von Gütern zu Transportzwecken, ein von der UNRTDG spezifizierter Bereich, wird von anderen Systemen nicht so umfassend abgedeckt. Zur Unterstützung der Empfehlungen führen Organisationen wie die IMO und die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sehr wichtige Programme durch, die darauf abzielen, Hafenarbeiter und Flughafenpersonal in der Anerkennung von Etiketteninformationen und Verpackungsstandards zu schulen.

                    Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation

                    Die IMO hat im Auftrag der Konferenz zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1960 (SOLAS 1960) den International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code entwickelt. Dieser Code ergänzt die zwingenden Anforderungen von Kapitel VII (Beförderung gefährlicher Güter) von SOLAS 74 und die von Anhang III des Übereinkommens über die Meeresverschmutzung (MARPOL 73/78). Der IMDG-Code wird seit mehr als 30 Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem UN-Expertenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter (CETG) entwickelt und auf dem neuesten Stand gehalten und von 50 IMO-Mitgliedern umgesetzt, die 85 % der weltweiten Handelstonnage repräsentieren.

                    Die Harmonisierung des IMDG-Codes mit dem UNRTDG stellt die Kompatibilität mit den nationalen und internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit anderen Verkehrsträgern sicher, sofern diese anderen Verkehrsträgerregeln ebenfalls auf den Empfehlungen der UNCETG – dh ICAO Technical – beruhen Anweisungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg und die europäischen Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und auf der Schiene (RID).

                    1991 nahm die 17. IMO-Versammlung eine Entschließung zur Koordinierung der Arbeit in Angelegenheiten im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern und gefährlichen Stoffen an und forderte unter anderem, UN-Gremien und Regierungen, ihre Arbeit zu koordinieren, um sicherzustellen, dass alle Rechtsvorschriften zu Chemikalien, gefährlichen Gütern und gefährlichen Stoffen mit bestehenden internationalen Transportvorschriften vereinbar sind.

                    Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, 1989

                    Die Anhänge des Übereinkommens definieren 47 Abfallkategorien, einschließlich Hausmüll. Obwohl die Gefahrenklassifizierung mit der der UNRTDG übereinstimmt, besteht ein wesentlicher Unterschied darin, dass drei Kategorien hinzugefügt wurden, die die Natur giftiger Abfälle genauer widerspiegeln: chronische Toxizität, Freisetzung giftiger Gase aus der Wechselwirkung von Abfällen mit Luft oder Wasser und Kapazität von Abfällen sekundär toxisches Material nach der Entsorgung.

                    Pestizide

                    Nationale Einstufungssysteme im Zusammenhang mit der Gefahrenbewertung von Pestiziden sind aufgrund der breiten Verwendung dieser Chemikalien und der möglichen langfristigen Umweltschäden in der Regel recht umfassend. Diese Systeme können zwei bis fünf Gefahrenklassifikationen identifizieren. Die Kriterien basieren auf mittleren tödlichen Dosen bei unterschiedlichen Expositionswegen. Während Venezuela und Polen nur einen Expositionsweg, die Einnahme, anerkennen, identifizieren die WHO und verschiedene andere Länder sowohl die Einnahme als auch die Anwendung auf der Haut.

                    Die Kriterien für die Gefahrenbewertung von Pestiziden in osteuropäischen Ländern, Zypern, Simbabwe, China und anderen basieren auf mittleren tödlichen Dosen durch Inhalation. Bulgariens Kriterien umfassen jedoch Haut- und Augenreizung, Sensibilisierung, Anreicherungsfähigkeit, Persistenz in Umweltmedien, blastogene und teratogene Wirkungen, Embryotoxizität, akute Toxizität und medizinische Behandlung. Viele Klassifikationen von Pestiziden enthalten auch separate Kriterien, die auf mittleren tödlichen Dosen mit unterschiedlichen Aggregatzuständen basieren. Beispielsweise sind die Kriterien für flüssige Pestizide in der Regel strenger als die für feste.

                    Von der WHO empfohlene Klassifizierung von Pestiziden nach Gefahren

                    Diese Klassifikation wurde erstmals 1975 von der WHO herausgegeben und anschließend regelmäßig vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der ILO und dem Internationalen Programm für Chemikaliensicherheit (IPCS) der WHO (UNEP/ILO/WHO) mit Beiträgen der Lebensmittel- und Landwirtschaftsorganisation (FAO). Es besteht aus einer Gefahrenkategorie oder einem Einstufungskriterium, akute Toxizität, unterteilt in vier Einstufungsstufen basierend auf LD50 (Rate, orale und dermale Werte für flüssige und feste Formen) und reichen von extrem bis leicht gefährlich. Abgesehen von allgemeinen Erwägungen sind keine spezifischen Kennzeichnungsregeln vorgesehen. Die Aktualisierung von 1996–97 enthält einen Leitfaden zur Klassifizierung, der eine Liste klassifizierter Pestizide und umfassende Sicherheitsverfahren enthält. (Siehe Kapitel Mineralien und landwirtschaftliche Chemikalien.)

                    Internationaler Verhaltenskodex der FAO für die Verteilung und Verwendung von Pestiziden

                    Die WHO-Klassifikation wird durch ein weiteres Dokument gestützt, das Internationaler Verhaltenskodex der FAO für die Verteilung und Verwendung von Pestiziden. Obwohl es sich nur um eine Empfehlung handelt, wird diese Klassifizierung am häufigsten in Entwicklungsländern angewendet, wo sie häufig in die einschlägige nationale Gesetzgebung aufgenommen wird. Zur Kennzeichnung hat die FAO veröffentlicht Leitlinien zur guten Kennzeichnungspraxis für Pestizide als Ergänzung zu diesen Richtlinien.

                    Regionale Systeme (EG, EFTA, RGW)

                    Die EG-Richtlinie 67/548/EWG des Rates ist seit über zwei Jahrzehnten in Kraft und hat die einschlägigen Rechtsvorschriften von 12 Ländern harmonisiert. Es hat sich zu einem umfassenden System entwickelt, das ein Inventar vorhandener Chemikalien, ein Meldeverfahren für neue Chemikalien vor der Vermarktung, eine Reihe von Gefahrenkategorien, Einstufungskriterien für jede Kategorie, Testmethoden und ein Gefahrenkommunikationssystem einschließlich Kennzeichnung mit kodifiziertem Risiko umfasst und Sicherheitssätze und Gefahrensymbole. Chemische Zubereitungen (Gemische von Chemikalien) werden durch die Richtlinie 88/379/EWG des Rates geregelt. Die Definition der Datenelemente des Stoffsicherheitsdatenblatts ist praktisch identisch mit der Definition in der ILO-Empfehlung Nr. 177, wie weiter oben in diesem Kapitel erörtert. Eine Reihe von Einstufungskriterien und ein Etikett für umweltgefährdende Chemikalien wurden erstellt. Die Richtlinien regeln das Inverkehrbringen von Chemikalien mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Vierzehn Kategorien sind in zwei Gruppen unterteilt, die sich auf physikalisch-chemische Eigenschaften (explosiv, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich) und toxikologische Eigenschaften (sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, gesundheits- oder umweltgefährdende Eigenschaften).

                    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (CEC) hat eine Erweiterung des Systems speziell für den Arbeitsplatz entwickelt. Darüber hinaus sollten diese Maßnahmen zu Chemikalien im Gesamtrahmen des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gemäß der Richtlinie 89/391/EWG und ihren Einzelrichtlinien betrachtet werden.

                    Mit Ausnahme der Schweiz folgen die Länder der EFTA weitgehend dem EG-System.

                    Ehemaliger Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)

                    Dieses System wurde unter dem Dach der Ständigen Kommission für Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit des RGW ausgearbeitet, der Polen, Ungarn, Bulgarien, die ehemalige UdSSR, die Mongolei, Kuba, Rumänien, Vietnam und die Tschechoslowakei angehörten. China verwendet immer noch ein System, das im Konzept ähnlich ist. Es besteht aus zwei Einstufungskategorien, nämlich Toxizität und Gefährlichkeit, unter Verwendung einer vierstufigen Rangskala. Ein weiteres Element des RGW-Systems ist die Anforderung zur Erstellung eines „toxikologischen Passes neuer chemischer Verbindungen, die in die Wirtschaft und das häusliche Leben eingeführt werden sollen“. Kriterien für Reizung, allergische Wirkungen, Sensibilisierung, Karzinogenität, Mutagenität, Teratogenität, Antifertilität und Umweltgefährdung werden definiert. Die wissenschaftliche Grundlage und die Testmethodik in Bezug auf die Einstufungskriterien unterscheiden sich jedoch erheblich von denen, die von den anderen Systemen verwendet werden.

                    Auch die Vorschriften für die Arbeitsplatzkennzeichnung und Gefahrensymbole sind unterschiedlich. Das UNRTDG-System wird zur Kennzeichnung von Waren für den Transport verwendet, aber es scheint keine Verbindung zwischen den beiden Systemen zu geben. Es gibt keine spezifischen Empfehlungen für Stoffsicherheitsdatenblätter. Das System ist im UNEP International Register of Potentially Toxic Chemicals (IRPTC) International Survey of Classification Systems ausführlich beschrieben. Während das CMEA-System die meisten Grundelemente der anderen Klassifizierungssysteme enthält, unterscheidet es sich erheblich im Bereich der Gefahrenbewertungsmethodik und verwendet Expositionsstandards als eines der Gefahrenklassifizierungskriterien.

                    Beispiele nationaler Systeme

                    Australien

                    Australien hat Gesetze zur Meldung und Bewertung von Industriechemikalien erlassen, den Industrial Chemicals Notification and Assessment Act von 1989, mit ähnlichen Gesetzen, die 1992 für landwirtschaftliche und Veterinärchemikalien erlassen wurden. Das australische System ähnelt dem der EG. Die Unterschiede sind hauptsächlich auf die Verwendung der UNRTDG-Klassifikation (dh die Einbeziehung der Kategorien Druckgas, radioaktiv und Sonstiges) zurückzuführen.

                    Kanada

                    Das Workplace Hazardous Materials Information System (WHMIS) wurde 1988 durch eine Kombination von Bundes- und Provinzgesetzen eingeführt, um die Weitergabe von Informationen über gefährliche Materialien von Herstellern, Lieferanten und Importeuren an Arbeitgeber und damit an Arbeitnehmer durchzusetzen. Es gilt für alle Branchen und Arbeitsplätze in Kanada. WHMIS ist ein Kommunikationssystem, das sich hauptsächlich an Industriechemikalien richtet und aus drei miteinander verbundenen Gefahrenkommunikationselementen besteht: Etiketten, Sicherheitsdatenblätter für Chemikalien und Schulungsprogramme für Arbeitnehmer. Eine wertvolle Unterstützung für dieses System war die frühere Erstellung und weltweite kommerzielle Verbreitung einer computergestützten Datenbank, die jetzt auf CD verfügbar ist und über 70,000 chemische Sicherheitsdatenblätter enthält, die freiwillig von Herstellern und Lieferanten an das kanadische Zentrum für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz übermittelt wurden.

                    Japan

                    In Japan wird die Kontrolle von Chemikalien hauptsächlich durch zwei Gesetze geregelt. Erstens zielt das Gesetz zur Kontrolle chemischer Substanzen in seiner geänderten Fassung von 1987 darauf ab, die Umweltverschmutzung durch chemische Substanzen zu verhindern, die schwer biologisch abbaubar und schädlich für die menschliche Gesundheit sind. Das Gesetz definiert ein vorbörsliches Meldeverfahren und drei „Gefahren“-Klassen:

                      • Klasse 1 – spezifizierte chemische Substanzen (geringe biologische Abbaubarkeit, hohe Bioakkumulation, Risiko für die menschliche Gesundheit)
                      • Klasse 2 – spezifizierte chemische Stoffe (geringe biologische Abbaubarkeit und Bioakkumulation, Gefahr für die menschliche Gesundheit und Verschmutzung der Umwelt in weiten Gebieten)
                      • Klasse 3 – Ausgewiesene Stoffe (geringe Bioabbaubarkeit und Bioakkumulation, Verdacht auf Gefährdung der menschlichen Gesundheit)

                           

                          Kontrollmaßnahmen werden definiert und eine Liste vorhandener Chemikalien wird bereitgestellt.

                          Die zweite Verordnung, das Arbeitsschutzgesetz, ist ein Parallelsystem mit einer eigenen Liste „spezifizierter chemischer Stoffe“, die kennzeichnungspflichtig sind. Chemikalien werden in vier Gruppen eingeteilt (Blei, Tetraalkylblei, organische Lösungsmittel, bestimmte chemische Substanzen). Die Einstufungskriterien sind (1) mögliches Auftreten einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung, (2) mögliches häufiges Auftreten einer Gesundheitsbeeinträchtigung und (3) tatsächliche Gesundheitsbeeinträchtigung. Andere Gesetze, die sich mit der Kontrolle gefährlicher Chemikalien befassen, umfassen das Sprengstoffkontrollgesetz; das Hochdruckgaskontrollgesetz; das Brandschutzgesetz; das Lebensmittelhygienegesetz; und das Gesetz über Arzneimittel, Kosmetika und medizinische Instrumente.

                          USA

                          Der Hazard Communication Standard (HCS), ein verbindlicher Standard der OSHA, ist eine arbeitsplatzorientierte verbindliche Vorschrift, die auf andere bestehende Gesetze verweist. Sein Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle produzierten oder importierten Chemikalien bewertet werden und dass Informationen über ihre Gefahren durch ein umfassendes Gefahrenkommunikationsprogramm an Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitergegeben werden. Das Programm umfasst Kennzeichnung und andere Formen von Warnhinweisen, Sicherheitsdatenblätter für Chemikalien und Schulungen. Mindestinhalte für Etiketten und Datenblätter sind definiert, die Verwendung von Gefahrensymbolen ist jedoch nicht obligatorisch.

                          Gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA), das von der Environmental Protection Agency (EPA) verwaltet wird, wird ein Inventar geführt, das etwa 70,000 vorhandene Chemikalien auflistet. Die EPA entwickelt Vorschriften zur Ergänzung des OSHA HCS, die ähnliche Anforderungen an die Gefahrenbewertung und die Mitarbeiterkommunikation für die Umweltgefahren von Chemikalien im Verzeichnis haben würden. Gemäß TSCA muss der Hersteller vor der Herstellung oder dem Import von Chemikalien, die nicht im Inventar aufgeführt sind, eine Vorherstellungsmitteilung einreichen. Die EPA kann Tests oder andere Anforderungen auf der Grundlage der Überprüfung der Benachrichtigung vor der Herstellung auferlegen. Wenn neue Chemikalien in den Handel kommen, werden sie dem Inventar hinzugefügt.

                          Beschriftung

                          Etiketten auf Behältern mit gefährlichen Chemikalien geben den ersten Hinweis darauf, dass eine Chemikalie gefährlich ist, und sollten grundlegende Informationen über sichere Handhabungsverfahren, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe und die Gefahren der Chemikalie enthalten. Das Etikett sollte auch die Identität der gefährlichen Chemikalie(n) sowie den Namen und die Adresse des Chemikalienherstellers enthalten.

                          Die Kennzeichnung besteht aus Sätzen sowie grafischen und farbigen Symbolen, die direkt auf dem Produkt, der Verpackung, dem Etikett oder dem Anhänger angebracht werden. Die Kennzeichnung sollte klar und leicht verständlich sein und widrigen klimatischen Bedingungen standhalten. Die Kennzeichnung sollte vor einem Hintergrund platziert werden, der sich von den Produktbegleitdaten oder der Verpackungsfarbe abhebt. Das Sicherheitsdatenblatt enthält detailliertere Informationen über die Art der Gefahren des chemischen Produkts und die entsprechenden Sicherheitshinweise.

                          Während es derzeit keine weltweit harmonisierten Kennzeichnungsvorschriften gibt, gibt es etablierte internationale, nationale und regionale Vorschriften zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Anforderungen an die Kennzeichnung sind im Chemikaliengesetz (Finnland), im Gesetz über gefährliche Produkte (Kanada) und in der EG-Richtlinie Nr. 67/548 enthalten. Die Mindestanforderungen für den Etiketteninhalt der Systeme der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und Kanadas sind relativ ähnlich.

                          Mehrere internationale Organisationen haben Anforderungen an den Kennzeichnungsinhalt für den Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz und beim Transport festgelegt. Die Etiketten, Gefahrensymbole, Risiko- und Sicherheitssätze und Notfallcodes der Internationalen Organisation für Normung (ISO), der UNRTDG, der ILO und der EU werden nachstehend erörtert.

                          Der Abschnitt zur Kennzeichnung im ISO/IEC-Leitfaden 51, Richtlinien zur Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen, umfasst allgemein anerkannte Piktogramme (Zeichnung, Farbe, Zeichen). Darüber hinaus machen kurze und klare Warnhinweise den Benutzer auf mögliche Gefahren aufmerksam und informieren über vorbeugende Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.

                          Die Richtlinien empfehlen die Verwendung der folgenden „Signal“-Wörter, um den Benutzer zu warnen:

                            • GEFAHR – hohe Gefahr
                            • VORSICHTIG BEHANDELN – mittlere Gefahr
                            • VORSICHT – potenzielle Gefahr.

                                 

                                Die UNRTDG legt fünf Hauptpiktogramme zur einfachen sichtbaren Erkennung gefährlicher Güter und zur Identifizierung wesentlicher Gefahren fest:

                                  • Bombe – explosiv
                                  • Flamme – brennbar
                                  • Totenkopf mit gekreuzten Knochen – giftig
                                  • Kleeblatt – radioaktiv
                                  • Flüssigkeit, die aus zwei Reagenzgläsern auf eine Hand und ein Stück Metall strömt – ätzend.

                                   

                                  Diese Symbole werden ergänzt durch weitere Darstellungen wie:

                                    • oxidierende Substanzen – Flamme über einem Kreis
                                    • nicht brennbare Gase – eine Gasflasche
                                    • infektiöse Substanzen – drei sichelförmige Zeichen, die einem Kreis überlagert sind
                                    • Schadstoffe, die verstaut werden sollten – St. Andreaskreuz posierte auf einer Ähre.

                                           

                                          Das Chemikalien-Übereinkommen, 1990 (Nr. 170), und die Empfehlung, 1990 (Nr. 177), wurden auf der 77. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (ILC) angenommen. Sie legen Anforderungen für die Kennzeichnung von Chemikalien fest, um die Übermittlung grundlegender Gefahreninformationen sicherzustellen. Das Übereinkommen besagt, dass Informationen auf dem Etikett leicht verständlich sein und dem Benutzer die potenziellen Risiken und geeigneten Vorsichtsmaßnahmen vermitteln sollten. Bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter verweist das Übereinkommen auf die UNRTDG.

                                          Die Empfehlung umreißt Kennzeichnungsanforderungen in Übereinstimmung mit bestehenden nationalen und internationalen Systemen und legt Kriterien für die Einstufung von Chemikalien fest, einschließlich chemischer und physikalischer Eigenschaften; Toxizität; nekrotische und irritierende Eigenschaften; und allergische, teratogene, mutagene und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen.

                                          Die EG-Richtlinie N 67/548 des Rates schreibt die Form der Kennzeichnungsinformationen vor: grafische Gefahrensymbole und Piktogramme einschließlich Risiko- und Sicherheitssätze. Gefahren werden durch den lateinischen Buchstaben R in Verbindung mit arabischen Zahlenkombinationen von 1 bis 59 kodiert. So entspricht beispielsweise R10 „entzündlich“, R23 „giftig beim Einatmen“. Der Gefahrencode wird mit einem Sicherheitscode angegeben, der aus dem lateinischen Buchstaben S und Zahlenkombinationen von 1 bis 60 besteht. S39 bedeutet beispielsweise „Augen-/Gesichtsschutz tragen“. Die EG-Kennzeichnungsvorschriften dienen als Referenz für Chemie- und Pharmaunternehmen auf der ganzen Welt.

                                          Trotz erheblicher Anstrengungen bei der Erfassung, Bewertung und Organisation von Daten zu chemischen Gefahren durch verschiedene internationale und regionale Organisationen mangelt es immer noch an der Koordinierung dieser Bemühungen, insbesondere bei der Standardisierung von Bewertungsprotokollen und -methoden und der Interpretation von Daten. Die IAO, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), das IPCS und andere betroffene Gremien haben eine Reihe internationaler Aktivitäten initiiert, die darauf abzielen, eine weltweite Harmonisierung von Einstufungs- und Kennzeichnungssystemen für Chemikalien zu erreichen. Die Einrichtung einer internationalen Struktur zur Überwachung chemischer Gefahrenbewertungsaktivitäten würde Arbeitnehmern, der allgemeinen Öffentlichkeit und der Umwelt großen Nutzen bringen. Ein idealer Harmonisierungsprozess würde den Transport, die Vermarktung und die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz in Einklang bringen und Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltbelange ansprechen.

                                           

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                                          Angepasst aus der 3. Auflage, Enzyklopädie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

                                          Bevor ein neuer gefährlicher Stoff zur Lagerung eingeht, sollten alle Benutzer über den richtigen Umgang informiert werden. Planung und Instandhaltung von Lagerflächen sind notwendig, um Materialverluste, Unfälle und Katastrophen zu vermeiden. Eine gute Haushaltsführung ist unerlässlich, und besonderes Augenmerk sollte auf unverträgliche Substanzen, einen geeigneten Standort der Produkte und klimatische Bedingungen gelegt werden.

                                          Schriftliche Anweisungen zur Lagerung sollten bereitgestellt werden, und die Materialsicherheitsdatenblätter (MSDSs) der Chemikalien sollten in den Lagerbereichen verfügbar sein. Die Standorte der verschiedenen Chemikalienklassen sollten in einer Lagerkarte und in einem Chemikalienkataster dargestellt werden. Das Register sollte die maximal zulässige Menge aller chemischen Produkte und die maximal zulässige Menge aller chemischen Produkte pro Klasse enthalten. Alle Stoffe sollten an einer zentralen Stelle zur Verteilung an die Lagerräume, Vorratsräume und Labors entgegengenommen werden. Eine zentrale Annahmestelle ist auch hilfreich bei der Überwachung von Stoffen, die eventuell in die Abfallentsorgung gelangen. Ein Verzeichnis der in den Lagerräumen und Vorratsräumen enthaltenen Stoffe gibt Aufschluss über die Menge und Art der Stoffe, die für eine zukünftige Entsorgung vorgesehen sind.

                                          Gelagerte Chemikalien sollten regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden. Chemikalien mit abgelaufener Haltbarkeit und beschädigte oder undichte Behälter sollten sicher entsorgt werden. Bei der Lagerhaltung sollte ein „first in, first out“-System angewendet werden.

                                          Die Lagerung gefährlicher Stoffe sollte von einer kompetenten, geschulten Person überwacht werden. Alle Arbeiter, die Lagerbereiche betreten müssen, sollten vollständig in angemessenen sicheren Arbeitspraktiken geschult werden, und eine regelmäßige Inspektion aller Lagerbereiche sollte von einem Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden. Ein Feuermelder sollte in oder in der Nähe der Lagerräume aufgestellt werden. Es wird empfohlen, dass Personen nicht alleine in einem Lagerbereich mit giftigen Stoffen arbeiten. Lagerbereiche für Chemikalien sollten sich entfernt von Prozessbereichen, bewohnten Gebäuden und anderen Lagerbereichen befinden. Außerdem sollten sie sich nicht in der Nähe fester Zündquellen befinden.

                                          Kennzeichnungs- und Umkennzeichnungsanforderungen

                                          Das Etikett ist der Schlüssel zur Organisation chemischer Produkte für die Lagerung. Tanks und Behälter sollten mit Schildern gekennzeichnet sein, die den Namen des chemischen Produkts angeben. Keine Behälter oder Flaschen mit komprimierten Gasen sollten ohne die folgenden Identifizierungsetiketten angenommen werden:

                                          • Identifizierung von Inhalten
                                          • Beschreibung der Hauptgefahr (z. B. brennbare Flüssigkeit)
                                          • Vorsichtsmaßnahmen zur Minimierung von Gefahren und zur Vermeidung von Unfällen
                                          • richtige Erste-Hilfe-Maßnahmen
                                          • richtige Verfahren zur Beseitigung von Verschüttungen
                                          • besondere Anweisungen an medizinisches Personal im Falle eines Unfalls.

                                           

                                          Das Etikett kann auch Vorsichtsmaßnahmen für die richtige Lagerung enthalten, z. B. „Kühl aufbewahren“ oder „Behälter trocken halten“. Wenn bestimmte gefährliche Produkte in Tankwagen, Fässern oder Säcken geliefert und am Arbeitsplatz neu verpackt werden, sollte jeder neue Behälter neu gekennzeichnet werden, damit der Benutzer die Chemikalie identifizieren und die Risiken sofort erkennen kann.

                                          Explosive Stoffe

                                          Explosivstoffe sind alle Chemikalien, Pyrotechnik und Streichhölzer, die Explosivstoffe sind an sich und solche Stoffe wie empfindliche Metallsalze, die allein oder in bestimmten Mischungen oder wenn sie bestimmten Temperatur-, Stoß-, Reibungs- oder chemischen Einwirkungsbedingungen ausgesetzt sind, sich umwandeln und eine explosionsartige Reaktion eingehen können. Im Fall von Explosivstoffen haben die meisten Länder strenge Vorschriften bezüglich der Anforderungen an eine sichere Lagerung und zu treffende Vorsichtsmaßnahmen, um Diebstahl zur Verwendung bei kriminellen Aktivitäten zu verhindern.

                                          Die Lagerplätze sollten weit entfernt von anderen Gebäuden und Bauwerken liegen, um Schäden im Falle einer Explosion zu minimieren. Hersteller von Explosivstoffen geben Hinweise zur geeignetsten Art der Lagerung. Die Lagerräume sollten solide gebaut und bei Nichtbenutzung sicher verschlossen sein. Kein Lager sollte sich in der Nähe eines Gebäudes befinden, das Öl, Fett, brennbares Abfallmaterial oder brennbares Material, offenes Feuer oder Flammen enthält.

                                          In einigen Ländern ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Magazine mindestens 60 m von Kraftwerken, Tunneln, Minenschächten, Staudämmen, Autobahnen oder Gebäuden entfernt sein müssen. Jeglicher Schutz, der durch natürliche Merkmale wie Hügel, Mulden, dichte Wälder oder Wälder geboten wird, sollte genutzt werden. Um solche Lagerplätze herum werden manchmal künstliche Barrieren aus Erde oder Steinmauern aufgestellt.

                                          Der Lagerort sollte gut belüftet und frei von Feuchtigkeit sein. Es sollte natürliches Licht oder tragbare elektrische Lampen verwendet oder eine Beleuchtung von außerhalb des Lagerhauses bereitgestellt werden. Fußböden sollten aus Holz oder einem anderen funkenfreien Material bestehen. Der Bereich um den Lagerort herum sollte frei von trockenem Gras, Müll oder anderen brennbaren Materialien gehalten werden. Schwarzpulver und Sprengstoffe sollten in getrennten Lagern gelagert werden, und keine Zünder, Werkzeuge oder andere Materialien sollten in einem Sprengstofflager aufbewahrt werden. Zum Öffnen von Sprengstoffkisten sollten eisenfreie Werkzeuge verwendet werden.

                                          Oxidierende Substanzen

                                          Oxidierende Substanzen stellen Sauerstoffquellen dar und sind daher in der Lage, die Verbrennung zu unterstützen und die Heftigkeit eines jeden Feuers zu verstärken. Einige dieser Sauerstofflieferanten geben Sauerstoff bei Lagerraumtemperatur ab, andere erfordern die Zufuhr von Wärme. Wenn Behälter mit oxidierenden Materialien beschädigt werden, kann sich der Inhalt mit anderen brennbaren Materialien vermischen und einen Brand auslösen. Dieses Risiko kann vermieden werden, indem oxidierende Materialien an einem separaten Lagerort gelagert werden. Diese Praxis ist jedoch möglicherweise nicht immer verfügbar, wie beispielsweise in Docklagern für Transitgüter.

                                          Es ist gefährlich, stark oxidierende Substanzen in der Nähe von Flüssigkeiten zu lagern, die sogar einen niedrigen Flammpunkt oder sogar leicht entzündliche Materialien haben. Es ist sicherer, alle brennbaren Materialien von einem Ort fernzuhalten, an dem oxidierende Substanzen gelagert werden. Der Lagerbereich sollte kühl, gut belüftet und feuerbeständig sein.

                                          Brennbare Stoffe

                                          Ein Gas gilt als brennbar, wenn es in Gegenwart von Luft oder Sauerstoff brennt. Wasserstoff, Propan, Butan, Ethylen, Acetylen, Schwefelwasserstoff und Kohlegas gehören zu den am häufigsten vorkommenden brennbaren Gasen. Einige Gase wie Blausäure und Dicyan sind sowohl brennbar als auch giftig. Brennbare Materialien sollten an Orten gelagert werden, die kühl genug sind, um eine versehentliche Entzündung zu verhindern, wenn sich die Dämpfe mit der Luft vermischen.

                                          Dämpfe brennbarer Lösungsmittel können schwerer als Luft sein und sich über den Boden zu einer entfernten Zündquelle bewegen. Es ist bekannt, dass brennbare Dämpfe von verschütteten Chemikalien in Treppenhäuser und Aufzugsschächte hinabsteigen und sich in einem niedrigeren Stockwerk entzünden. Rauchen und offenes Feuer sind daher unbedingt zu verbieten, wenn mit diesen Lösungsmitteln umgegangen oder gelagert wird.

                                          Tragbare, zugelassene Sicherheitskanister sind die sichersten Gefäße für die Lagerung von brennbaren Stoffen. Mengen brennbarer Flüssigkeiten größer als 1 Liter sollten in Metallbehältern gelagert werden. XNUMX-Liter-Fässer werden üblicherweise zum Versand von brennbaren Stoffen verwendet, sind jedoch nicht als Langzeitlagerbehälter gedacht. Der Stopfen sollte vorsichtig entfernt und durch eine zugelassene Druckentlastung ersetzt werden, um einen erhöhten Innendruck durch Hitze, Feuer oder Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Beim Umfüllen von brennbaren Stoffen aus Metallgeräten sollte der Arbeiter ein geschlossenes Umfüllsystem verwenden oder über eine angemessene Absaugung verfügen.

                                          Der Lagerbereich sollte fern von Wärmequellen oder Brandgefahren liegen. Leicht entzündliche Stoffe sind von starken Oxidationsmitteln oder selbstentzündlichen Materialien fernzuhalten. Wenn leicht flüchtige Flüssigkeiten gelagert werden, sollten alle elektrischen Beleuchtungskörper oder Apparate eine zertifizierte feuerfeste Konstruktion haben, und offene Flammen sollten in oder in der Nähe des Lagerplatzes verboten sein. Feuerlöscher und absorbierende inerte Materialien wie trockener Sand und Erde sollten für Notsituationen verfügbar sein.

                                          Die Wände, Decken und Böden des Lagerraums sollten aus Materialien bestehen, die mindestens 2 Stunden Feuerwiderstand haben. Der Raum sollte mit selbstschließenden Brandschutztüren ausgestattet sein. Die Lagerrauminstallationen sollten elektrisch geerdet sein und regelmäßig überprüft oder mit automatischen Rauch- oder Feuererkennungsgeräten ausgestattet sein. Regelventile an Lagerbehältern, die brennbare Flüssigkeiten enthalten, sollten deutlich gekennzeichnet sein, und Rohrleitungen sollten mit eindeutigen Sicherheitsfarben gestrichen sein, um die Art der Flüssigkeit und die Fließrichtung anzuzeigen. Tanks mit brennbaren Stoffen sollten auf einem von den Hauptgebäuden und Anlageneinrichtungen weg geneigten Gelände aufgestellt werden. Liegen sie auf ebenem Gelände, kann durch ausreichenden Abstand und Eindeichung ein Schutz gegen Brandausbreitung erreicht werden. Die Deichkapazität sollte vorzugsweise das 1.5-fache des Lagertanks betragen, da eine brennbare Flüssigkeit leicht überkochen kann. An solchen Lagertanks sollten Entlüftungseinrichtungen und Flammensperren vorgesehen werden. Geeignete Feuerlöscher, entweder automatisch oder manuell, sollten verfügbar sein. Rauchen sollte nicht erlaubt sein.

                                          Giftige Substanzen

                                          Giftige Chemikalien sollten in kühlen, gut belüfteten Bereichen ohne Kontakt mit Hitze, Säuren, Feuchtigkeit und oxidierenden Substanzen gelagert werden. Flüchtige Verbindungen sollten in funkenfreien Gefrierschränken (–20 °C) gelagert werden, um Verdunstung zu vermeiden. Da Behälter undicht werden können, sollten Lagerräume mit Abzugshauben oder gleichwertigen lokalen Belüftungsvorrichtungen ausgestattet sein. Offene Behälter sollten mit Klebeband oder einem anderen Dichtungsmittel verschlossen werden, bevor sie in den Lagerraum zurückgebracht werden. Stoffe, die chemisch miteinander reagieren können, sollten getrennt gelagert werden.

                                          Ätzende Substanzen

                                          Ätzende Substanzen sind starke Säuren, Laugen und andere Substanzen, die Verbrennungen oder Reizungen der Haut, der Schleimhäute oder der Augen verursachen oder die meisten Materialien beschädigen. Typische Beispiele für diese Substanzen sind Flusssäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Ameisensäure und Perchlorsäure. Solche Materialien können ihre Behälter beschädigen und in die Atmosphäre des Lagerbereichs gelangen; einige sind flüchtig und andere reagieren heftig mit Feuchtigkeit, organischen Stoffen oder anderen Chemikalien. Säurenebel oder -dämpfe können Baumaterialien und Ausrüstung korrodieren und eine toxische Wirkung auf das Personal haben. Solche Materialien sollten kühl, aber weit über ihrem Gefrierpunkt gehalten werden, da eine Substanz wie Essigsäure bei einer relativ hohen Temperatur gefrieren, ihren Behälter zerbrechen und dann entweichen kann, wenn die Temperatur wieder über ihren Gefrierpunkt ansteigt.

                                          Einige ätzende Substanzen haben auch andere gefährliche Eigenschaften; Beispielsweise ist Perchlorsäure nicht nur stark korrosiv, sondern auch ein starkes Oxidationsmittel, das Brände und Explosionen verursachen kann. Königswasser hat drei gefährliche Eigenschaften: (1) es zeigt die ätzenden Eigenschaften seiner zwei Komponenten, Salzsäure und Salpetersäure; (2) es ist ein sehr starkes Oxidationsmittel; und (3) die Anwendung von nur einer geringen Wärmemenge führt zur Bildung von Nitrosylchlorid, einem hochgiftigen Gas.

                                          Lagerbereiche für ätzende Stoffe sollten durch undurchlässige Wände und Böden vom Rest der Anlage oder Lager isoliert sein, wobei Vorkehrungen für die sichere Entsorgung von Verschüttungen getroffen werden sollten. Die Böden sollten aus Schlackenblöcken, Beton, der behandelt wurde, um seine Löslichkeit zu verringern, oder einem anderen widerstandsfähigen Material bestehen. Der Lagerbereich sollte gut belüftet sein. Es sollte kein Lager für die gleichzeitige Lagerung von Salpetersäuregemischen und Schwefelsäuregemischen verwendet werden. Manchmal ist es notwendig, ätzende und giftige Flüssigkeiten in speziellen Behältertypen zu lagern; Beispielsweise sollte Flusssäure in Blei-, Guttapercha- oder Ceresinflaschen aufbewahrt werden. Da Flusssäure mit Glas interagiert, sollte sie nicht in der Nähe von Glas- oder Steingutballons gelagert werden, die andere Säuren enthalten.

                                          Ballonflaschen, die ätzende Säuren enthalten, sollten mit Kieselgur (Infusionserde) oder einem anderen wirksamen anorganischen Isoliermaterial verpackt werden. Notwendige Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Notduschen und Augenspülflaschen sollten am oder in unmittelbarer Nähe des Lagerplatzes bereitgestellt werden.

                                          Mit Wasser reagierende Chemikalien

                                          Einige Chemikalien, wie Natrium- und Kaliummetalle, reagieren mit Wasser, um Wärme und brennbare oder explosive Gase zu erzeugen. Bestimmte Polymerisationskatalysatoren wie Alkylaluminiumverbindungen reagieren und verbrennen heftig bei Kontakt mit Wasser. Lagereinrichtungen für mit Wasser reagierende Chemikalien sollten kein Wasser im Lagerbereich haben. Es sollten automatische Sprinkleranlagen ohne Wasser verwendet werden.

                                          Gesetzgebung

                                          In vielen Ländern wurden detaillierte Gesetze ausgearbeitet, um die Art und Weise zu regeln, in der verschiedene gefährliche Stoffe gelagert werden dürfen; Diese Rechtsvorschriften enthalten die folgenden Spezifikationen:

                                          • Art des Gebäudes, seine Lage, die Höchstmengen verschiedener Stoffe, die an einem Ort gelagert werden dürfen
                                          • Art der Belüftung erforderlich
                                          • Vorsichtsmaßnahmen gegen Feuer, Explosion und Freisetzung gefährlicher Stoffe
                                          • Art der Beleuchtung (z. B. explosionsgeschützte elektrische Geräte und Beleuchtungskörper, wenn explosive oder brennbare Materialien gelagert werden)
                                          • Anzahl und Lage der Notausgänge
                                          • Sicherheitsmaßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter und gegen Diebstahl
                                          • Etikettierung und Kennzeichnung von Lagerbehältern und Rohrleitungen
                                          • Warnhinweise für Arbeitnehmer über die zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen.

                                           

                                          In vielen Ländern gibt es keine zentrale Behörde, die sich mit der Überwachung der Sicherheitsvorkehrungen für die Lagerung aller gefährlichen Stoffe befasst, sondern es gibt eine Reihe separater Behörden. Beispiele hierfür sind Bergwerks- und Fabrikinspektionen, Hafenbehörden, Verkehrsbehörden, Polizei, Feuerwehr, nationale Behörden und lokale Behörden, die sich alle im Rahmen verschiedener gesetzgeberischer Befugnisse mit einer begrenzten Anzahl gefährlicher Stoffe befassen. Für die Lagerung bestimmter Arten gefährlicher Stoffe wie Erdöl, Sprengstoffe, Zellulose und Zelluloselösungen ist in der Regel eine Genehmigung oder Genehmigung einer dieser Behörden erforderlich. Die Genehmigungsverfahren verlangen, dass Lagerstätten festgelegte Sicherheitsstandards erfüllen.

                                           

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                                          Angepasst aus der 3. Auflage, Enzyklopädie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

                                          Gase in ihrem komprimierten Zustand und insbesondere komprimierte Luft sind für die moderne Industrie nahezu unverzichtbar und werden auch in großem Umfang für medizinische Zwecke, zur Herstellung von Mineralwässern, zum Unterwassertauchen und in Verbindung mit Kraftfahrzeugen verwendet.

                                          Für die Zwecke dieses Artikels werden komprimierte Gase und Luft als solche mit einem Überdruck von mehr als 1.47 bar oder als Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck von mehr als 2.94 bar definiert. Fälle wie die Erdgasverteilung, die hier an anderer Stelle behandelt werden, werden daher nicht berücksichtigt Enzyklopädie.

                                          Tabelle 1 zeigt die Gase, die üblicherweise in komprimierten Zylindern vorkommen.

                                          Tabelle 1. Gase, die häufig in komprimierter Form gefunden werden

                                          Acetylen*
                                          Ammoniak*
                                          Butan*
                                          Kohlendioxid
                                          Kohlenmonoxid*
                                          Chlor
                                          Chlordifluormethan
                                          Chlorethan*
                                          Chlormethan*
                                          Chlortetrafluorethan
                                          Cyclopropan*
                                          Dichlordifluormethan
                                          Ethan*
                                          Ethylen*
                                          Helium
                                          Wasserstoff*
                                          Chlorwasserstoff
                                          Cyanwasserstoff*
                                          Methan*
                                          Methylamin*
                                          Neon
                                          Stickstoff
                                          Stickstoffdioxid
                                          Lachgas
                                          Sauerstoff
                                          Phosgen
                                          Propan*
                                          Propylen*
                                          Schwefeldioxid

                                          *Diese Gase sind brennbar.

                                          Alle oben genannten Gase stellen entweder eine reizende, erstickende oder hochgiftige Gefahr für die Atemwege dar und können auch brennbar und explosiv sein, wenn sie komprimiert werden. Die meisten Länder sehen ein Standard-Farbcodierungssystem vor, bei dem verschiedenfarbige Bänder oder Etiketten an den Gasflaschen angebracht werden, um die Art der zu erwartenden Gefahr anzuzeigen. Besonders giftige Gase, wie beispielsweise Blausäure, werden ebenfalls besonders gekennzeichnet.

                                          Alle Druckgasbehälter sind so gebaut, dass sie bei erstmaliger Inbetriebnahme für die vorgesehenen Zwecke sicher sind. Jedoch können schwere Unfälle aus ihrem Missbrauch, Missbrauch oder falscher Handhabung resultieren, und bei der Handhabung, dem Transport, der Lagerung und sogar der Entsorgung solcher Flaschen oder Behälter ist größte Sorgfalt geboten.

                                          Eigenschaften und Produktion

                                          Abhängig von den Eigenschaften des Gases kann es in flüssiger Form oder einfach als Gas unter hohem Druck in den Behälter oder Zylinder eingeführt werden. Um ein Gas zu verflüssigen, muss es unter seine kritische Temperatur abgekühlt und einem entsprechenden Druck ausgesetzt werden. Je tiefer die Temperatur unter die kritische Temperatur abgesenkt wird, desto geringer ist der erforderliche Druck.

                                          Einige der in Tabelle 1 aufgeführten Gase haben Eigenschaften, gegen die Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen. Acetylen kann beispielsweise gefährlich mit Kupfer reagieren und sollte daher nicht mit Legierungen in Kontakt kommen, die mehr als 66 % dieses Metalls enthalten. Es wird üblicherweise in Stahlbehältern mit etwa 14.7 bis 16.8 bar geliefert. Ein weiteres Gas, das eine stark korrosive Wirkung auf Kupfer hat, ist Ammoniak, das ebenfalls nicht mit diesem Metall in Kontakt kommen muss, wobei Stahlflaschen und zugelassene Legierungen verwendet werden. Bei Chlor findet außer in Gegenwart von Wasser keine Reaktion mit Kupfer oder Stahl statt, weshalb alle Lagergefäße oder sonstigen Behältnisse stets von Feuchtigkeit ferngehalten werden müssen. Andererseits neigt Fluorgas, obwohl es leicht mit den meisten Metallen reagiert, dazu, eine Schutzschicht zu bilden, wie beispielsweise im Fall von Kupfer, wo eine Schicht aus Kupferfluorid über dem Metall es vor weiteren Angriffen durch das schützt Gas.

                                          Unter den aufgeführten Gasen ist Kohlendioxid eines der am leichtesten verflüssigbaren, dies geschieht bei einer Temperatur von 15 °C und einem Druck von etwa 14.7 bar. Es hat viele kommerzielle Anwendungen und kann in Stahlflaschen aufbewahrt werden.

                                          Die Kohlenwasserstoffgase, von denen Flüssiggas (LPG) ein Gemisch ist, das hauptsächlich aus Butan (ca. 62 %) und Propan (ca. 36 %) besteht, sind nicht korrosiv und werden im Allgemeinen in Stahlflaschen oder anderen Behältern mit einem Druck von bis zu geliefert 14.7 bis 19.6bar. Methan ist ein weiteres hochentzündliches Gas, das ebenfalls in der Regel in Stahlflaschen mit einem Druck von 14.7 bis 19.6 bar geliefert wird.

                                          Gefahren

                                          Lagerung und Transport

                                          Bei der Auswahl eines Abfüll-, Lager- und Versandlagers muss sowohl die Standort- als auch die Umweltsicherheit berücksichtigt werden. Pumpenräume, Füllmaschinen usw. müssen sich in feuerbeständigen Gebäuden mit Dächern in Leichtbauweise befinden. Türen und andere Abschlüsse sollten sich vom Gebäude nach außen öffnen. Die Räumlichkeiten sollten ausreichend belüftet sein und ein Beleuchtungssystem mit explosionsgeschützten elektrischen Schaltern sollte installiert sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um die freie Bewegung in den Räumlichkeiten zum Zwecke des Füllens, Kontrollierens und Versands zu gewährleisten, und es sollten Sicherheitsausgänge vorhanden sein.

                                          Verdichtete Gase dürfen nur dann im Freien gelagert werden, wenn sie ausreichend vor Witterung und direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind. Lagerbereiche sollten sich in sicherer Entfernung von bewohnten Räumlichkeiten und benachbarten Wohnungen befinden.

                                          Beim Transport und der Verteilung von Behältern ist darauf zu achten, dass Ventile und Anschlüsse nicht beschädigt werden. Es sollten angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass Flaschen vom Fahrzeug fallen und rauem Gebrauch, übermäßigen Stößen oder lokaler Belastung ausgesetzt werden, und um eine übermäßige Bewegung von Flüssigkeiten in großen Tanks zu verhindern. Jedes Fahrzeug sollte mit einem Feuerlöscher und einem elektrisch leitfähigen Streifen zur Erdung statischer Elektrizität ausgestattet und deutlich mit „Entzündbare Flüssigkeiten“ gekennzeichnet sein. Auspuffrohre sollten eine Flammenüberwachungsvorrichtung haben, und Motoren sollten während des Be- und Entladens angehalten werden. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge sollte rigoros begrenzt werden.

                                          Verwenden Sie die

                                          Die Hauptgefahren bei der Verwendung von komprimierten Gasen ergeben sich aus ihrem Druck und aus ihren toxischen und/oder brennbaren Eigenschaften. Die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen bestehen darin, sicherzustellen, dass das Gerät nur mit den Gasen verwendet wird, für die es ausgelegt ist, und dass keine komprimierten Gase für andere Zwecke als die verwendet werden, für die ihre Verwendung genehmigt wurde.

                                          Alle Schläuche und andere Geräte sollten von guter Qualität sein und regelmäßig überprüft werden. Der Einsatz von Rückschlagventilen sollte wo immer nötig durchgesetzt werden. Alle Schlauchverbindungen sollten in gutem Zustand sein und es sollten keine Verbindungen hergestellt werden, indem Gewinde zusammengepresst werden, die nicht genau übereinstimmen. Bei Acetylen und brennbaren Gasen sollte ein roter Schlauch verwendet werden; für Sauerstoff sollte der Schlauch schwarz sein. Es wird empfohlen, für alle brennbaren Gase ein Linksgewinde und für alle anderen Gase ein Rechtsgewinde zu verwenden. Schläuche sollten niemals vertauscht werden.

                                          Sauerstoff und einige Anästhesiegase werden oft in großen Flaschen transportiert. Das Umfüllen dieser komprimierten Gase in kleine Flaschen ist ein gefährlicher Vorgang, der unter kompetenter Aufsicht und unter Verwendung der richtigen Ausrüstung in einer korrekten Installation durchgeführt werden sollte.

                                          Druckluft ist in vielen Industriezweigen weit verbreitet, und bei der Installation von Rohrleitungen und deren Schutz vor Beschädigungen sollte sorgfältig vorgegangen werden. Schläuche und Armaturen sollten in gutem Zustand gehalten und regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Das Anlegen eines Druckluftschlauchs oder -strahls an einen offenen Schnitt oder eine Wunde, durch die Luft in das Gewebe oder in den Blutkreislauf eindringen kann, ist besonders gefährlich; Es sollten auch Vorkehrungen gegen alle Formen unverantwortlichen Verhaltens getroffen werden, die dazu führen könnten, dass ein Druckluftstrahl mit Körperöffnungen in Kontakt kommt (mit tödlichen Folgen). Eine weitere Gefahr besteht, wenn Druckluftstrahlen zum Reinigen von bearbeiteten Komponenten oder Arbeitsplätzen verwendet werden: Es ist bekannt, dass herumfliegende Partikel Verletzungen oder Blindheit verursachen, und Vorkehrungen gegen solche Gefahren sollten durchgesetzt werden.


                                          Beschriftung und Kennzeichnung

                                          4.1.1. Die zuständige Behörde oder eine von der zuständigen Behörde zugelassene oder anerkannte Stelle sollte Anforderungen für die Kennzeichnung und Etikettierung von Chemikalien festlegen, damit Personen, die mit Chemikalien umgehen oder sie verwenden, diese erkennen und unterscheiden können, sowohl bei der Aufnahme als auch bei der Verwendung, damit sie sicher verwendet werden können (siehe Abschnitt 2.1.8 (Kriterien und Anforderungen)). Bestehende Kriterien für die Kennzeichnung und Etikettierung, die von anderen zuständigen Behörden festgelegt wurden, können befolgt werden, wenn sie mit den Bestimmungen dieses Absatzes vereinbar sind, und werden empfohlen, wenn dies zu einem einheitlichen Vorgehen beitragen kann. 

                                          4.1.2. Lieferanten von Chemikalien sollten sicherstellen, dass Chemikalien gekennzeichnet und gefährliche Chemikalien gekennzeichnet werden und dass überarbeitete Etiketten erstellt und den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden, sobald neue relevante Sicherheits- und Gesundheitsinformationen verfügbar werden (siehe Abschnitte 2.4.1 (Verantwortlichkeiten der Lieferanten) und 2.4.2 ( Einstufung)). 

                                          4.1.3. Arbeitgeber, die Chemikalien erhalten, die nicht gekennzeichnet oder gekennzeichnet sind, sollten diese nicht verwenden, bis die entsprechenden Informationen vom Lieferanten oder aus anderen angemessen verfügbaren Quellen eingeholt wurden. Informationen sollten in erster Linie vom Lieferanten eingeholt werden, können aber auch von anderen in Absatz 3.3.1 (Informationsquellen) aufgeführten Quellen im Hinblick auf die Kennzeichnung und Etikettierung gemäß den Anforderungen der zuständigen nationalen Behörde vor der Verwendung eingeholt werden. ...

                                          4.3.2. Der Zweck des Etiketts besteht darin, wesentliche Informationen zu geben über:

                                          1. (a) die Einstufung der Chemikalie;
                                          2. (b) seine Gefahren;
                                          3. (c) die zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen.

                                          Die Informationen sollten sich sowohl auf akute als auch auf chronische Expositionsgefahren beziehen.

                                          4.3.3. Die Kennzeichnungsanforderungen, die den nationalen Anforderungen entsprechen sollten, sollten Folgendes abdecken:

                                          a) die auf dem Etikett anzugebenden Informationen, gegebenenfalls einschließlich:

                                          1. Namen austauschen;
                                          2. Identität der Chemikalie;
                                          3. Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten;
                                          4. Gefahrensymbole;
                                          5. Art der besonderen Risiken, die mit der Verwendung der Chemikalie verbunden sind;
                                          6. Sicherheitsvorkehrungen;
                                          7. Identifikation der Charge;
                                          8. die Erklärung, dass ein Stoffsicherheitsdatenblatt mit zusätzlichen Informationen vom Arbeitgeber erhältlich ist;
                                          9. die nach dem von der zuständigen Behörde eingerichteten System zugewiesene Einstufung;

                                          (b) Lesbarkeit, Dauerhaftigkeit und Größe des Etiketts;

                                          (c) die Einheitlichkeit von Etiketten und Symbolen, einschließlich Farben.

                                          Quelle: IAA 1993, Kapitel 4.


                                          Etikettierung und Kennzeichnung sollten in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis in dem betreffenden Land oder der betreffenden Region erfolgen. Die versehentliche Verwendung eines Gases für ein anderes oder das Füllen eines Behälters mit einem anderen Gas als dem, das er zuvor enthielt, ohne die erforderlichen Reinigungs- und Dekontaminierungsverfahren, kann zu schweren Unfällen führen. Die Farbmarkierung ist die beste Methode, solche Fehler zu vermeiden, indem bestimmte Bereiche von Behältern oder Rohrleitungssystemen gemäß dem in nationalen Normen festgelegten oder von der nationalen Sicherheitsorganisation empfohlenen Farbcode gestrichen werden.

                                          Gaszylinder

                                          Zur bequemen Handhabung, zum Transport und zur Lagerung werden Gase üblicherweise in Metallgaszylindern bei Drücken komprimiert, die von einigen Atmosphären Überdruck bis zu 200 bar oder sogar mehr reichen. Legierter Stahl ist das am häufigsten verwendete Material für die Zylinder, aber auch Aluminium wird für viele Zwecke verwendet – beispielsweise für Feuerlöscher.

                                          Die Gefahren, die beim Umgang mit und der Verwendung von komprimierten Gasen auftreten, sind:

                                            • normale Gefahren beim Umgang mit schweren Gegenständen
                                            • Gefahren im Zusammenhang mit Druck (dh die Menge an gespeicherter Energie in den Gasen)
                                            • Gefahren durch die besonderen Eigenschaften des Gasinhalts, der brennbar, giftig, oxidierend usw. sein kann.

                                                 

                                                Herstellung von Zylindern. Stahlflaschen können nahtlos oder geschweißt sein. Die nahtlosen Zylinder werden aus hochwertigen legierten Stählen hergestellt und sorgfältig wärmebehandelt, um die gewünschte Kombination aus Festigkeit und Zähigkeit für Hochdruckanwendungen zu erhalten. Sie können aus Stahlknüppeln geschmiedet und warmgezogen oder aus nahtlosen Rohren warmgeformt werden. Geschweißte Zylinder werden aus Blechmaterial hergestellt. Die gepressten Ober- und Unterteile werden zu einem zylindrischen nahtlosen oder geschweißten Rohrabschnitt verschweißt und zur Entlastung von Materialspannungen wärmebehandelt. Geschweißte Flaschen werden in großem Umfang im Niederdruckbetrieb für verflüssigbare Gase und für gelöste Gase wie Acetylen verwendet.

                                                Aluminiumzylinder werden in großen Pressen aus speziellen Legierungen gepresst, die durch Wärmebehandlung die gewünschte Festigkeit erhalten.

                                                Gasflaschen müssen nach strengen Normen oder Standards konstruiert, produziert und geprüft werden. Jede Charge von Zylindern sollte auf Materialqualität und Wärmebehandlung überprüft und eine bestimmte Anzahl von Zylindern auf mechanische Festigkeit getestet werden. Die Inspektion wird oft durch ausgeklügelte Instrumente unterstützt, aber in allen Fällen sollten die Zylinder von einem zugelassenen Prüfer inspiziert und auf einen bestimmten Prüfdruck hydraulisch getestet werden. Identifikationsdaten und Prüfzeichen sollten dauerhaft auf dem Flaschenhals oder an einer anderen geeigneten Stelle eingeprägt sein.

                                                Regelmäßige Inspektion. In Gebrauch befindliche Gasflaschen können durch unsachgemäße Behandlung, Korrosion von innen und außen, Feuer usw. beeinträchtigt werden. Nationale oder internationale Vorschriften verlangen daher, dass sie nur befüllt werden dürfen, wenn sie in bestimmten Intervallen, die je nach Einsatz meist zwischen zwei und zehn Jahren liegen, geprüft und getestet werden. Innere und äußere Sichtprüfung zusammen mit einer hydraulischen Druckprüfung ist die Grundlage für die Zulassung des Zylinders für einen neuen Zeitraum in einem bestimmten Dienst. Das Prüfdatum (Monat und Jahr) ist auf dem Zylinder eingestanzt.

                                                Entsorgung. Aus verschiedenen Gründen wird jedes Jahr eine große Anzahl von Zylindern verschrottet. Ebenso wichtig ist es, diese Flaschen so zu entsorgen, dass sie nicht auf unkontrollierten Wegen wieder in den Gebrauch gelangen. Die Zylinder sollten daher durch Schneiden, Quetschen oder ein ähnliches sicheres Verfahren vollständig unbrauchbar gemacht werden.

                                                Ventile. Das Ventil und jede Sicherheitsbefestigung müssen als Teil der Flasche betrachtet werden, die in gutem Betriebszustand gehalten werden muss. Hals- und Auslassgewinde sollten intakt sein und das Ventil sollte ohne übermäßige Kraftanwendung dicht schließen. Absperrventile sind häufig mit einer Druckentlastungseinrichtung ausgestattet. Dies kann ein rückstellendes Sicherheitsventil, eine Berstscheibe, ein Sicherungsstopfen (Schmelzstopfen) oder eine Kombination aus Berstscheibe und Sicherungsstopfen sein. Die Praxis ist von Land zu Land unterschiedlich, aber Flaschen für Niederdruck-Flüssiggase sind immer mit Sicherheitsventilen ausgestattet, die mit der Gasphase verbunden sind.

                                                Gefahren

                                                Verschiedene Transportcodes klassifizieren Gase als komprimiert, verflüssigt oder unter Druck gelöst. Für die Zwecke dieses Artikels ist es sinnvoll, die Art der Gefahr als Klassifizierung zu verwenden.

                                                Hoher Druck. Wenn Flaschen oder Geräte platzen, können Schäden und Verletzungen durch herumfliegende Teile oder durch den Gasdruck verursacht werden. Je stärker ein Gas komprimiert wird, desto höher ist die gespeicherte Energie. Diese Gefahr ist bei komprimierten Gasen immer vorhanden und nimmt mit der Temperatur zu, wenn die Zylinder erhitzt werden. Somit:

                                                  • Mechanische Beschädigungen des Zylinders (Beulen, Schnitte etc.) sind zu vermeiden.
                                                  • Zylinder sollten fern von Hitze und nicht in direkter Sonne gelagert werden.
                                                  • Flaschen sollten von Bränden entfernt werden.
                                                  • Flaschen sollten nur an Geräte angeschlossen werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
                                                  • Das Flaschenventil sollte beim Transport mit der Kappe geschützt werden.
                                                  • Flaschen sollten im Gebrauch gegen Herunterfallen gesichert werden, wodurch das Ventil abschlagen kann.
                                                  • Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen sind zu vermeiden.
                                                  • Flaschen sollten mit Vorsicht behandelt werden, um mechanische Erschütterungen in sehr kalten Klimazonen zu vermeiden, da Stahl bei niedrigen Temperaturen spröde werden kann.
                                                  • Korrosion, die die Festigkeit des Gehäuses verringert, sollte vermieden werden.

                                                                   

                                                                  Niedrige Temperatur. Die meisten verflüssigten Gase verdampfen schnell unter atmosphärischem Druck und können sehr niedrige Temperaturen erreichen. Eine Person, deren Haut einer solchen Flüssigkeit ausgesetzt ist, kann Verletzungen in Form von „Kälteverbrennungen“ erleiden. (Flüssiges CO2 bilden beim Ausdehnen Schneepartikel.) Daher sollte die richtige Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzbrille) verwendet werden.

                                                                  Oxidation. Die Oxidationsgefahr ist am deutlichsten bei Sauerstoff, einem der wichtigsten komprimierten Gase. Sauerstoff brennt nicht von alleine, ist aber für die Verbrennung notwendig. Normale Luft enthält 21 Volumenprozent Sauerstoff.

                                                                  Alle brennbaren Materialien entzünden sich leichter und brennen stärker, wenn die Sauerstoffkonzentration erhöht wird. Dies macht sich bereits bei einem leichten Anstieg der Sauerstoffkonzentration bemerkbar, und es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass eine Sauerstoffanreicherung in der Arbeitsatmosphäre vermieden wird. In geschlossenen Räumen können kleine Sauerstofflecks zu einer gefährlichen Anreicherung führen.

                                                                  Die Gefahr mit Sauerstoff steigt mit zunehmendem Druck bis zu dem Punkt, an dem viele Metalle heftig brennen. Fein verteilte Stoffe können in Sauerstoff explosionsartig brennen. Mit Sauerstoff gesättigte Kleidung brennt sehr schnell und ist schwer zu löschen.

                                                                  Öl und Fett gelten seit jeher in Verbindung mit Sauerstoff als gefährlich. Der Grund dafür ist, dass sie leicht mit Sauerstoff reagieren, häufig vorkommen, die Zündtemperatur niedrig ist und die entwickelte Hitze ein Feuer im darunter liegenden Metall auslösen kann. Bei Hochdruck-Sauerstoffgeräten kann die erforderliche Zündtemperatur leicht durch den Kompressionsstoß erreicht werden, der durch schnelles Öffnen des Ventils entstehen kann (adiabatische Kompression).

                                                                  Deshalb:

                                                                    • Ventile sollten langsam betrieben werden.
                                                                    • Alle Sauerstoffgeräte sollten sauber und frei von Öl und Schmutz gehalten werden.
                                                                    • Es sollten nur sauerstoffsichere Materialien verwendet werden.
                                                                    • Arbeiter sollten davon absehen, Sauerstoffgeräte zu schmieren.
                                                                    • Das Betreten geschlossener Räume, in denen Sauerstoff in höherer Konzentration vorhanden sein kann, sollte vermieden werden.
                                                                    • Die Atmosphäre sollte überprüft werden und die Verwendung von Sauerstoff anstelle von Druckluft oder einem anderen Gas sollte strikt vermieden werden.

                                                                               

                                                                              Entflammbarkeit. Die brennbaren Gase haben Flammpunkte unterhalb der Raumtemperatur und bilden mit Luft (oder Sauerstoff) innerhalb bestimmter Grenzen, die als untere und obere Explosionsgrenze bekannt sind, explosive Gemische.

                                                                              Austretendes Gas (auch aus Sicherheitsventilen) kann sich entzünden und je nach Druck und Gasmenge mit kürzerer oder längerer Flamme brennen. Die Flammen können wiederum in der Nähe befindliche Geräte erhitzen, die brennen, schmelzen oder explodieren können. Wasserstoff verbrennt mit einer fast unsichtbaren Flamme.

                                                                              Selbst kleine Lecks können in geschlossenen Räumen explosive Mischungen verursachen. Einige Gase, wie z. B. Flüssiggase, meist Propan und Butan, sind schwerer als Luft und lassen sich nur schwer ablassen, da sie sich in den unteren Teilen von Gebäuden konzentrieren und durch Kanäle von einem Raum zum anderen „schweben“. Früher oder später kann das Gas eine Zündquelle erreichen und explodieren.

                                                                              Eine Entzündung kann durch heiße Quellen, aber auch durch elektrische Funken, selbst sehr kleine, verursacht werden.

                                                                              Acetylen nimmt unter den brennbaren Gasen aufgrund seiner Eigenschaften und seiner breiten Verwendung eine Sonderstellung ein. Bei Erwärmung kann sich das Gas auch ohne Luft unter Wärmeentwicklung zu zersetzen beginnen. Wenn Sie fortfahren, kann dies zu einer Zylinderexplosion führen.

                                                                              Acetylenflaschen sind aus Sicherheitsgründen mit einer hochporösen Masse gefüllt, die auch ein Lösungsmittel für das Gas enthält. Äußeres Erhitzen durch ein Feuer oder einen Schweißbrenner oder in bestimmten Fällen eine innere Entzündung durch starke Fehlzündungen von Schweißgeräten kann eine Zersetzung innerhalb des Zylinders auslösen. In solchen Fällen:

                                                                                • Das Ventil sollte geschlossen werden (ggf. mit Schutzhandschuhen) und die Flasche vom Feuer entfernt werden.
                                                                                • Wenn ein Teil des Zylinders heißer wird, sollte er zum Abkühlen in einen Fluss, Kanal oder ähnliches gelegt oder mit Wasserstrahlen gekühlt werden.
                                                                                • Wenn die Flasche zu heiß zum Anfassen ist, sollte sie aus sicherer Entfernung mit Wasser besprüht werden.
                                                                                • Die Kühlung sollte fortgesetzt werden, bis der Zylinder von selbst kühl bleibt.
                                                                                • Das Ventil sollte geschlossen bleiben, da der Gasstrom die Zersetzung beschleunigt.

                                                                                         

                                                                                        Acetylenflaschen sind in mehreren Ländern mit Sicherungsstopfen (Schmelzstopfen) ausgestattet. Diese geben den Gasdruck frei, wenn sie schmelzen (normalerweise bei etwa 100 °C) und verhindern eine Flaschenexplosion. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das freigesetzte Gas entzündet und explodiert.

                                                                                        Übliche Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf brennbare Gase sind wie folgt:

                                                                                          • Flaschen sollten getrennt von anderen Gasen in einem gut belüfteten Bereich über dem Boden gelagert werden.
                                                                                          • Undichte Zylinder oder Ausrüstung sollten nicht verwendet werden.
                                                                                          • Flüssiggasflaschen sollten in aufrechter Position gelagert und verwendet werden. Größere Gasmengen treten aus, wenn anstelle von Gas Flüssigkeit durch die Sicherheitsventile ausgestoßen wird. Der Druck wird langsamer abgebaut. Wenn sich das Gas entzündet, entsteht eine sehr lange Flamme.
                                                                                          • Bei Undichtigkeiten sind alle möglichen Zündquellen zu vermeiden.
                                                                                          • Das Rauchen dort, wo brennbare Gase gelagert oder verwendet werden, sollte verboten werden.
                                                                                          • Die sicherste Art, ein Feuer zu löschen, besteht normalerweise darin, die Gaszufuhr zu stoppen. Das bloße Löschen der Flamme kann zur Bildung einer explosiven Wolke führen, die sich bei Kontakt mit einem heißen Gegenstand erneut entzünden kann.

                                                                                                     

                                                                                                    Toxizität. Bestimmte Gase, wenn nicht die häufigsten, können giftig sein. Gleichzeitig können sie Haut oder Augen reizen oder ätzen.

                                                                                                    Personen, die mit diesen Gasen umgehen, sollten gut geschult sein und sich der damit verbundenen Gefahren und der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bewusst sein. Die Flaschen sollten in einem gut belüfteten Bereich gelagert werden. Es dürfen keine Leckagen toleriert werden. Es sollte eine geeignete Schutzausrüstung (Gasmasken oder Atemschutzgeräte) verwendet werden.

                                                                                                    Inerte Gase. Gase wie Argon, Kohlendioxid, Helium und Stickstoff werden häufig als Schutzatmosphären verwendet, um unerwünschte Reaktionen beim Schweißen, in Chemieanlagen, Stahlwerken usw. zu verhindern. Diese Gase sind nicht als gefährlich gekennzeichnet, und es kann zu schweren Unfällen kommen, da nur Sauerstoff das Leben erhalten kann.

                                                                                                    Wenn ein Gas oder Gasgemisch die Luft verdrängt, so dass die Atematmosphäre sauerstoffarm wird, besteht Erstickungsgefahr. Bewusstlosigkeit oder Tod können sehr schnell eintreten, wenn wenig oder kein Sauerstoff vorhanden ist und es keine Warnwirkung gibt.

                                                                                                    Geschlossene Räume, in denen die Atemluft sauerstoffarm ist, müssen vor dem Betreten belüftet werden. Bei Verwendung von Atemschutzgeräten muss die eintretende Person beaufsichtigt werden. Auch bei Rettungseinsätzen muss Atemschutz verwendet werden. Normale Gasmasken bieten keinen Schutz vor Sauerstoffmangel. Die gleiche Vorsichtsmaßnahme muss bei großen, permanenten Brandbekämpfungsanlagen eingehalten werden, die oft automatisch sind, und diejenigen, die sich in solchen Bereichen aufhalten, sollten vor der Gefahr gewarnt werden.

                                                                                                    Zylinderfüllung. Bei der Flaschenbefüllung werden Hochdruckkompressoren oder Flüssigkeitspumpen betrieben. Die Pumpen können mit kryogenen (sehr niedrigen Temperaturen) Flüssigkeiten betrieben werden. Die Tankstellen können auch große Lagertanks für Flüssiggase in einem unter Druck stehenden und/oder tiefgekühlten Zustand enthalten.

                                                                                                    Der Gasfüller sollte überprüfen, ob sich die Flaschen in einem akzeptablen Zustand zum Füllen befinden, und sollte das richtige Gas in nicht mehr als der zugelassenen Menge oder dem zugelassenen Druck einfüllen. Die Fülleinrichtung sollte für den gegebenen Druck und die Gasart ausgelegt und geprüft und durch Sicherheitsventile geschützt sein. Die Sauberkeits- und Materialanforderungen für Sauerstoffanwendungen müssen strikt eingehalten werden. Beim Abfüllen von brennbaren oder giftigen Gasen sollte der Sicherheit der Bediener besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Hauptvoraussetzung ist eine gute Belüftung in Kombination mit der richtigen Ausrüstung und Technik.

                                                                                                    Eine besondere Gefahr geht von Flaschen aus, die kundenseitig mit anderen Gasen oder Flüssigkeiten kontaminiert sind. Flaschen ohne Restdruck können vor dem Füllen gespült oder evakuiert werden. Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass medizinische Gasflaschen frei von schädlichen Stoffen sind.

                                                                                                    Transport. Der Nahverkehr wird tendenziell stärker mechanisiert durch den Einsatz von Gabelstaplern und so weiter. Flaschen sollten nur mit aufgesetzten Kappen transportiert und gegen Herunterfallen aus den Fahrzeugen gesichert werden. Flaschen dürfen nicht direkt von Lastwagen auf den Boden fallen gelassen werden. Für das Heben mit Kränen sollten geeignete Hebegestelle verwendet werden. Magnethebevorrichtungen oder Kappen mit unsicheren Gewinden sollten nicht für Hubzylinder verwendet werden.

                                                                                                    Wenn Flaschen zu größeren Paketen zusammengefasst werden, sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Verbindungen nicht belastet werden. Jegliche Gefährdung wird aufgrund der größeren Menge an beteiligtem Gas erhöht. Es hat sich bewährt, größere Einheiten in Abschnitte zu unterteilen und Absperrventile dort anzubringen, wo sie im Notfall betätigt werden können.

                                                                                                    Die häufigsten Unfälle bei der Handhabung und dem Transport von Flaschen sind Verletzungen, die durch die harten, schweren und schwer zu handhabenden Flaschen verursacht werden. Sicherheitsschuhe sollten getragen werden. Für den längeren Transport von Einzelflaschen sollten Trolleys vorgesehen werden.

                                                                                                    In internationalen Transportcodes werden komprimierte Gase als Gefahrgut eingestuft. Diese Codes enthalten Einzelheiten darüber, welche Gase transportiert werden dürfen, Flaschenanforderungen, zulässiger Druck, Kennzeichnung und so weiter.

                                                                                                    Identifizierung von Inhalten. Die wichtigste Voraussetzung für den sicheren Umgang mit komprimierten Gasen ist die korrekte Identifizierung des Gasinhalts. Stempeln, Etikettieren, Schablonieren und Farbmarkieren sind die Mittel, die hierfür eingesetzt werden. Bestimmte Kennzeichnungsanforderungen werden in den Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) behandelt. Die Farbkennzeichnung von medizinischen Gasflaschen folgt in den meisten Ländern den ISO-Normen. Auch für andere Gase werden in vielen Ländern genormte Farben verwendet, dies ist jedoch keine ausreichende Kennzeichnung. Als Beweis für den Zylinderinhalt kann letztlich nur das geschriebene Wort gelten.

                                                                                                    Standardisierte Ventilausgänge. Die Verwendung eines standardisierten Ventilausgangs für ein bestimmtes Gas oder eine Gruppe von Gasen verringert die Möglichkeit, Flaschen und Geräte anzuschließen, die für unterschiedliche Gase hergestellt wurden, erheblich. Adapter sollten daher nicht verwendet werden, da dies die Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft setzt. Beim Herstellen der Verbindungen sollten nur normale Werkzeuge und keine übermäßige Kraft angewendet werden.

                                                                                                    Sichere Praxis für Benutzer

                                                                                                    Die sichere Verwendung von komprimierten Gasen erfordert die Anwendung der in diesem Kapitel beschriebenen Sicherheitsgrundsätze und des ILO-Verhaltenskodex Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz (IAO 1993). Dies ist nur möglich, wenn der Benutzer über Grundkenntnisse des Gases und der Ausrüstung verfügt, mit der er oder sie umgeht. Darüber hinaus sollte der Benutzer die folgenden Vorsichtsmaßnahmen treffen:

                                                                                                      • Gasflaschen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden und nicht als Rollen oder Arbeitsunterlagen.
                                                                                                      • Die Flaschen sollten so gelagert und gehandhabt werden, dass ihre mechanische Festigkeit nicht gemindert wird (z. B. durch starke Korrosion, scharfe Beulen, Schnitte usw.).
                                                                                                      • Die Zylinder sollten von Feuer oder übermäßiger Hitze entfernt werden.
                                                                                                      • In Arbeitsbereichen oder bewohnten Gebäuden sollte nur die notwendige Anzahl an Gasflaschen vorgehalten werden. Sie sollten vorzugsweise in der Nähe von Türen und nicht in Fluchtwegen oder schwer zugänglichen Bereichen aufbewahrt werden.
                                                                                                      • Alle Flaschen, die Bränden ausgesetzt waren, sollten deutlich gekennzeichnet und an den Befüller (Eigentümer) zurückgegeben werden, da die Flaschen spröde geworden sein oder ihre Festigkeit verloren haben können.
                                                                                                      • Flaschen sollten an einem gut belüfteten Ort gelagert werden, fern von Regen oder Schnee und jeglicher brennbarer Lagerung.
                                                                                                      • Benutzte Flaschen sollten gegen Herabfallen gesichert werden.
                                                                                                      • Der Gasgehalt sollte vor der Verwendung eindeutig identifiziert werden.
                                                                                                      • Etiketten und Anweisungen sollten sorgfältig gelesen werden.
                                                                                                      • Flaschen sollten nur an Geräte angeschlossen werden, die für den jeweiligen Einsatz vorgesehen sind.
                                                                                                      • Verbindungen sollten sauber und in gutem Zustand gehalten werden; ihr Zustand sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
                                                                                                      • Gutes Werkzeug (z. B. Maulschlüssel normaler Länge) sollte verwendet werden.
                                                                                                      • Lose Ventilkeile sollten an Ort und Stelle bleiben, wenn der Zylinder in Gebrauch ist.
                                                                                                      • Ventile sollten geschlossen bleiben, wenn Flaschen nicht in Gebrauch sind.
                                                                                                      • Flaschen oder angeschlossene Geräte sollten aus geschlossenen Räumen entfernt werden, wenn sie nicht verwendet werden (auch während kurzer Pausen).
                                                                                                      • Vor dem Betreten geschlossener Räume und während längerer Arbeitszeiten sollte die Atmosphäre auf Sauerstoffgehalt und, wenn möglich, auf brennbare Gase überprüft werden.
                                                                                                      • Es sollte beachtet werden, dass sich schwere Gase in tieferen Bereichen konzentrieren können und dass sie durch Belüftung schwer zu entfernen sind.
                                                                                                      • Flaschen sollten vor Kontamination durch unter Druck stehende Geräte geschützt werden, da ein Rückströmen anderer Gase zu schweren Unfällen führen kann. Es sollten geeignete Rückschlagventile, Block-and-Bleed-Vorrichtungen und dergleichen verwendet werden.
                                                                                                      • Leere Zylinder sollten mit geschlossenen Ventilen und aufgesetzten Kappen zum Füller zurückgebracht werden. In der Flasche sollte immer ein geringer Restdruck verbleiben, um eine Kontamination mit Luft und Feuchtigkeit zu vermeiden.
                                                                                                      • Defekte Flaschen sind dem Befüller zu melden.
                                                                                                      • Acetylen sollte nur bei korrekt reduziertem Druck verwendet werden.
                                                                                                      • Flammensperren sollten nur in Acetylenleitungen verwendet werden, in denen Acetylen mit Druckluft oder Sauerstoff verwendet wird.
                                                                                                      • Bei Gasschweißgeräten sollten Feuerlöscher und Hitzeschutzhandschuhe vorhanden sein.
                                                                                                      • Flüssiggasflaschen sollten in aufrechter Position gelagert und verwendet werden.
                                                                                                      • Giftige und reizende Gase wie Chlor sollten nur von gut informierten Bedienern mit persönlicher Schutzausrüstung gehandhabt werden.
                                                                                                      • Nicht identifizierte Zylinder sollten nicht auf Lager gehalten werden. Feste Installationen, bei denen die Gasflaschen in separaten Gaszentralen angeschlossen sind, sind am sichersten, wenn Gase regelmäßig verwendet werden.

                                                                                                                                                         

                                                                                                                                                        Zurück

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                                                                                                                                                        Laborhygiene


                                                                                                                                                        Berufliche Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien in Laboratorien 1990 OSHA Laboratory Standard 29 CFR 1910.1450

                                                                                                                                                        Die folgende Beschreibung eines Hygieneplans für Laborchemikalien entspricht Abschnitt (e:1-4), Plan zur Chemikalienhygiene – Allgemein, des OSHA-Laborstandards von 1990. Dieser Plan sollte den Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern leicht zugänglich gemacht werden.Der Chemikalienhygieneplan muss jedes der folgenden Elemente enthalten und spezifische Maßnahmen angeben, die der Arbeitgeber ergreifen wird, um den Schutz der Labormitarbeiter zu gewährleisten:

                                                                                                                                                        1. Standbetriebsverfahren, die für Sicherheits- und Gesundheitserwägungen relevant sind, die zu befolgen sind, wenn Laborarbeiten die Verwendung gefährlicher Chemikalien beinhalten;
                                                                                                                                                        2. Kriterien, die der Arbeitgeber verwenden wird, um Kontrollmaßnahmen festzulegen und umzusetzen, um die Exposition der Mitarbeiter gegenüber gefährlichen Chemikalien zu verringern, einschließlich technischer Kontrollen, der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und Hygienepraktiken; besondere Aufmerksamkeit ist der Auswahl von Kontrollmaßnahmen für Chemikalien zu widmen, die als äußerst gefährlich bekannt sind;
                                                                                                                                                        3. Eine Anforderung, dass Abzugshauben und andere Schutzausrüstungen ordnungsgemäß funktionieren, und spezifische Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die ordnungsgemäße und angemessene Leistung dieser Ausrüstung sicherzustellen;
                                                                                                                                                        4. Vorkehrungen für Mitarbeiterinformationen und Schulungen wie vorgeschrieben [an anderer Stelle in diesem Plan];
                                                                                                                                                        5. Die Umstände, unter denen ein bestimmter Laborbetrieb, ein bestimmtes Verfahren oder eine bestimmte Aktivität vor der Durchführung die vorherige Genehmigung des Arbeitgebers oder des vom Arbeitgeber Beauftragten erfordern;
                                                                                                                                                        6. Bestimmungen für ärztliche Konsultationen und ärztliche Untersuchungen...;
                                                                                                                                                        7. Benennung von Personal, das für die Umsetzung des Chemikalienhygieneplans verantwortlich ist, einschließlich der Bestellung eines Chemikalienhygienebeauftragten und gegebenenfalls der Einrichtung eines Chemikalienhygieneausschusses; und
                                                                                                                                                        8. Vorkehrung für zusätzlichen Arbeitnehmerschutz bei Arbeiten mit besonders gefährlichen Stoffen. Dazu gehören „ausgewählte Karzinogene“, reproduktionstoxische Stoffe und Stoffe mit hoher akuter Toxizität. Besondere Beachtung finden die folgenden Bestimmungen, die gegebenenfalls einzufügen sind:

                                                                                                                                                         (a) Einrichtung eines ausgewiesenen Gebiets;

                                                                                                                                                         (b) Verwendung von Rückhaltevorrichtungen wie Abzugshauben oder Handschuhkästen;

                                                                                                                                                         (c) Verfahren zur sicheren Entfernung kontaminierter Abfälle; und

                                                                                                                                                         (d) Dekontaminationsverfahren. 

                                                                                                                                                        Der Arbeitgeber hat die Wirksamkeit des Chemikalienhygieneplans mindestens einmal jährlich zu überprüfen und zu bewerten und bei Bedarf zu aktualisieren.


                                                                                                                                                        Einrichtung eines sicheren und gesunden Labors

                                                                                                                                                        Ein Labor kann nur dann sicher und hygienisch sein, wenn die dort angewandten Arbeitspraktiken und Verfahren sicher und hygienisch sind. Solche Praktiken werden gefördert, indem zunächst einem Laborsicherheitsbeauftragten die Verantwortung und Befugnisse für Laborsicherheit und chemische Hygiene übertragen werden, der zusammen mit einem Sicherheitsausschuss aus Laborpersonal entscheidet, welche Aufgaben zu erfüllen sind, und die Verantwortung für die Ausführung jeder dieser Aufgaben zuweist.

                                                                                                                                                        Zu den konkreten Aufgaben des Sicherheitsausschusses gehören die Durchführung periodischer Laborbegehungen und die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht an den Laborsicherheitsbeauftragten. Diese Inspektionen werden ordnungsgemäß mit einer Checkliste durchgeführt. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Sicherheitsmanagements sind regelmäßige Inspektionen der Sicherheitsausrüstung, um sicherzustellen, dass alle Geräte in gutem Zustand und an bestimmten Orten sind. Zuvor muss eine jährliche Bestandsaufnahme aller Sicherheitsausrüstungen durchgeführt werden; Dazu gehört eine kurze Beschreibung, einschließlich Größe oder Kapazität und Hersteller. Nicht weniger wichtig ist eine halbjährliche Bestandsaufnahme aller Laborchemikalien, einschließlich der Markenprodukte. Diese sollten in Gruppen chemisch ähnlicher Stoffe eingeordnet und auch nach ihrer Brandgefahr klassifiziert werden. Eine weitere wichtige Sicherheitseinstufung hängt vom Grad der Gefährdung ab, der mit einem Stoff verbunden ist, da die Behandlung, die ein Stoff erfährt, in direktem Zusammenhang mit dem Schaden steht, den er verursachen kann, und der Leichtigkeit, mit der der Schaden freigesetzt wird. Jede Chemikalie wird einer von drei Gefahrenklassen zugeordnet, die auf der Grundlage der Gruppierung nach der Größenordnung des Risikos ausgewählt werden; sie sind:

                                                                                                                                                        1. gewöhnliche Gefahrstoffe
                                                                                                                                                        2. hochgefährliche Stoffe
                                                                                                                                                        3. extrem gefährliche Stoffe.

                                                                                                                                                         

                                                                                                                                                        Gewöhnliche Gefahrenstoffe sind solche, die relativ leicht zu kontrollieren sind, dem Laborpersonal vertraut sind und kein ungewöhnliches Risiko darstellen. Diese Klasse reicht von harmlosen Substanzen wie Natriumbicarbonat und Saccharose bis hin zu konzentrierter Schwefelsäure, Ethylenglykol und Pentan.

                                                                                                                                                        Hochgefährliche Stoffe stellen viel größere Gefahren dar als gewöhnliche Gefahren. Sie erfordern eine besondere Handhabung oder manchmal Überwachung und stellen eine hohe Brand- oder Explosionsgefahr oder ernsthafte Gesundheitsrisiken dar. Zu dieser Gruppe gehören Chemikalien, die beim Stehen instabile explosive Verbindungen bilden (z. B. durch Ether gebildete Hydroperoxide) oder Substanzen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen (z. B. Natriumfluorid, das bei Mäusen eine orale Toxizität von 57 mg/kg aufweist) oder haben chronische Toxizitäten wie Karzinogene, Mutagene oder Teratogene. Von Stoffen dieser Gruppe gehen häufig dieselben Gefahren aus wie von Stoffen der folgenden Gruppe. Der Unterschied ist ein gradueller – diejenigen in Gruppe 3, die extrem gefährlichen Materialien, haben entweder eine größere Gefahrenintensität oder ihre Größenordnung ist viel größer oder die schlimmen Auswirkungen können viel leichter freigesetzt werden.

                                                                                                                                                        Extrem gefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Handhabung sehr leicht einen schweren Unfall verursachen, der zu schweren Verletzungen, Tod oder umfangreichen Sachschäden führen kann. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist äußerste Vorsicht geboten. Beispiele dieser Klasse sind Nickeltetracarbonyl (eine flüchtige, extrem giftige Flüssigkeit, deren Dämpfe in Konzentrationen von nur 1 ppm tödlich waren) und Triethylaluminium (eine Flüssigkeit, die sich an der Luft spontan entzündet und mit Wasser explosionsartig reagiert).

                                                                                                                                                        Eine der wichtigsten Aufgaben des Sicherheitsausschusses besteht darin, ein umfassendes Dokument für das Labor zu verfassen, einen Laborsicherheits- und Chemikalienhygieneplan, der seine Sicherheitspolitik und Standardverfahren für die Durchführung des Laborbetriebs und die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen vollständig beschreibt; Dazu gehören Richtlinien für die Arbeit mit Stoffen, die in eine der drei Gefahrenkategorien fallen können, die Inspektion von Sicherheitsausrüstung, die Reaktion auf eine chemische Verschüttung, Richtlinien für Chemikalienabfälle, Standards für die Luftqualität im Labor und alle von behördlichen Standards geforderten Aufzeichnungen. Der Laborsicherheits- und Chemikalienhygieneplan ist im Laboratorium aufzubewahren oder auf andere Weise für seine Mitarbeiter leicht zugänglich zu halten. Andere Quellen für gedruckte Informationen sind: chemische Informationsblätter (auch Materialsicherheitsdatenblätter, MSDS genannt), ein Laborsicherheitshandbuch, toxikologische Informationen und Informationen zu Brandgefahren. Mit diesen Daten sind auch das Inventar der Laborchemikalien und drei zugehörige Ableitungslisten (Einteilung der Chemikalien nach Chemikalienklasse, Brandschutzklasse und den drei Gefährlichkeitsgraden) zu führen.

                                                                                                                                                        Ein Dateisystem für Aufzeichnungen über sicherheitsrelevante Aktivitäten ist ebenfalls erforderlich. Es ist nicht erforderlich, dass sich diese Datei entweder im Labor befindet oder den Labormitarbeitern unmittelbar zugänglich ist. Die Aufzeichnungen sind hauptsächlich für Laborpersonal bestimmt, das die Laborsicherheit und chemische Hygiene überwacht, und zur Einsichtnahme durch Inspektoren der Regulierungsbehörde. Es sollte daher leicht verfügbar sein und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es ist ratsam, die Akte außerhalb des Labors aufzubewahren, um die Möglichkeit ihrer Zerstörung im Brandfall zu verringern. Zu den aktenkundigen Dokumenten sollten gehören: Aufzeichnungen über Laborinspektionen durch das Sicherheitskomitee, Aufzeichnungen über Inspektionen durch lokale Aufsichtsbehörden, einschließlich Feuerwehren und Landes- und Bundesbehörden, Aufzeichnungen über die Entsorgung gefährlicher Abfälle, Aufzeichnungen über Steuern, die auf verschiedene Klassen gefährlicher Abfälle erhoben werden , gegebenenfalls eine zweite Kopie des Verzeichnisses der Laborchemikalien und Kopien anderer relevanter Dokumente, die sich auf die Einrichtung und ihr Personal beziehen (z. B. Aufzeichnungen über die Anwesenheit des Personals bei jährlichen Laborsicherheitssitzungen).

                                                                                                                                                        Krankheits- und Verletzungsursachen im Labor

                                                                                                                                                        Maßnahmen zur Verhütung von Personenschäden, Krankheiten und Ängsten sind fester Bestandteil der Planung für den täglichen Betrieb eines gut geführten Labors. Zu den Personen, die von unsicheren und unhygienischen Bedingungen in einem Labor betroffen sind, gehören nicht nur diejenigen, die in diesem Labor arbeiten, sondern auch das benachbarte Personal und diejenigen, die mechanische und Hausmeisterdienste leisten. Da Personenschäden in Laboratorien größtenteils auf unsachgemäßen Kontakt zwischen Chemikalien und Menschen, unsachgemäßes Mischen von Chemikalien oder unsachgemäße Energiezufuhr zu Chemikalien zurückzuführen sind, bedeutet der Schutz der Gesundheit, solche unerwünschten Wechselwirkungen zu vermeiden. Dies wiederum bedeutet, Chemikalien angemessen einzuschließen, sie richtig zu kombinieren und die ihnen zugeführte Energie genau zu regulieren. Die Hauptarten von Personenschäden im Labor sind Vergiftungen, Verätzungen und Verletzungen durch Brände oder Explosionen. Brände und Explosionen sind eine Quelle von thermischen Verbrennungen, Platzwunden, Gehirnerschütterungen und anderen schweren Körperverletzungen.

                                                                                                                                                        Chemischer Angriff auf den Körper. Ein chemischer Angriff findet statt, wenn Gifte in den Körper aufgenommen werden und seine normale Funktion durch Störung des Stoffwechsels oder anderer Mechanismen beeinträchtigen. Chemische Verbrennungen oder die grobe Zerstörung von Gewebe treten normalerweise bei Kontakt mit entweder starken Säuren oder starken Laugen auf. Giftige Stoffe, die durch Aufnahme über Haut, Augen oder Schleimhäute, durch Verschlucken oder Einatmen in den Körper gelangt sind, können systemische Vergiftungen hervorrufen, meist durch Verbreitung über das Kreislaufsystem.

                                                                                                                                                        Es gibt zwei allgemeine Arten von Vergiftungen – akut und chronisch. Eine akute Vergiftung ist gekennzeichnet durch negative Auswirkungen, die während oder unmittelbar nach einer einmaligen Exposition gegenüber einer toxischen Substanz auftreten. Chronische Vergiftungen zeigen sich erst im Laufe der Zeit, die Wochen, Monate, Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern kann. Von einer chronischen Vergiftung spricht man, wenn jede dieser Bedingungen erfüllt ist: Das Opfer muss mehrfach über lange Zeiträume und metabolisch signifikanten Mengen eines chronischen Giftes ausgesetzt gewesen sein.

                                                                                                                                                        Verätzungen, die normalerweise auftreten, wenn flüssige Ätzmittel auf die Haut oder in die Augen verschüttet oder verspritzt werden, treten auch auf, wenn diese Gewebe mit ätzenden Feststoffen in Kontakt kommen, deren Größe von pulverförmigem Staub bis zu ziemlich großen Kristallen reicht, oder mit darin dispergierten ätzenden Flüssigkeiten Luft als Nebel oder mit korrosiven Gasen wie Chlorwasserstoff. Auch Bronchien, Lunge, Zunge, Rachen und Kehldeckel können durch ätzende Chemikalien in gasförmigem, flüssigem oder festem Zustand angegriffen werden. Giftige Chemikalien können natürlich auch in jedem dieser drei physikalischen Zustände oder in Form von Stäuben oder Nebeln in den Körper eingeführt werden.

                                                                                                                                                        Verletzungen durch Feuer oder Explosionen. Sowohl Brände als auch Explosionen können thermische Verbrennungen hervorrufen. Einige der durch Explosionen verursachten Verletzungen sind jedoch besonders charakteristisch für sie; es handelt sich um Verletzungen, die entweder durch die erschütternde Kraft der Detonation selbst oder durch ihre Auswirkungen wie durch die Luft geschleuderte Glassplitter verursacht werden, die im ersten Fall den Verlust von Fingern oder Gliedmaßen oder im zweiten Fall Hautrisse oder Sehverlust verursachen.

                                                                                                                                                        Laborverletzungen aus anderen Quellen. Eine dritte Klasse von Verletzungen darf weder durch chemische Angriffe noch durch Verbrennung verursacht werden. Vielmehr werden sie durch eine Mischung aller anderen Quellen erzeugt – mechanische, elektrische, hochenergetische Lichtquellen (Ultraviolett und Laser), thermische Verbrennungen von heißen Oberflächen, plötzliches explosives Zerbrechen von Chemikalienbehältern aus Glas mit Schraubverschlüssen durch die unerwartete Ansammlung von Chemikalien hohe interne Gasdrücke und Verletzungen durch die scharfen, gezackten Kanten frisch zerbrochener Glasröhren. Zu den schwerwiegendsten Verletzungsquellen mechanischen Ursprungs gehören umkippende und zu Boden fallende hohe Hochdruckgasflaschen. Solche Episoden können Beine und Füße verletzen; Sollte der Flaschenschaft während des Sturzes brechen, wird die Gasflasche, angetrieben durch das schnelle, massive, unkontrollierte Austreten von Gas, zu einer tödlichen, ungerichteten Rakete, einer potenziellen Quelle für größeren, weiter verbreiteten Schaden.

                                                                                                                                                        Verletzungsprävention

                                                                                                                                                        Sicherheitssitzungen und Informationsverbreitung. Die Verhütung von Verletzungen, abhängig von der sicheren und umsichtigen Durchführung von Laborarbeiten, hängt wiederum davon ab, dass die Labormitarbeiter in der richtigen Labormethodik geschult werden. Obwohl sie einen Teil dieser Ausbildung in ihrer Grund- und Hochschulausbildung erhalten haben, muss sie durch regelmäßige Laborsicherheitssitzungen ergänzt und verstärkt werden. Solche Sitzungen, die das Verständnis der physikalischen und biologischen Grundlagen der sicheren Laborpraxis betonen sollten, werden es den Labormitarbeitern ermöglichen, fragwürdige Verfahren leicht abzulehnen und technisch einwandfreie Methoden selbstverständlich auszuwählen. Die Sitzungen sollten das Laborpersonal auch mit den Arten von Daten vertraut machen, die zum Entwerfen sicherer Verfahren erforderlich sind, und mit Quellen solcher Informationen.

                                                                                                                                                        Arbeitnehmer müssen außerdem von ihren Arbeitsplätzen aus leichten Zugang zu einschlägigen Sicherheits- und technischen Informationen haben. Diese Materialien sollten Laborsicherheitshandbücher, chemische Informationsblätter sowie toxikologische und brandgefährliche Informationen enthalten.

                                                                                                                                                        Verhütung von Vergiftungen und Verätzungen. Vergiftungen und chemische Verbrennungen haben ein gemeinsames Merkmal – dieselben vier Eintritts- oder Angriffsstellen: (1) Haut, (2) Augen, (3) Mund zu Magen zu Darm und (4) Nase zu Bronchien zu Lunge. Die Vorbeugung besteht darin, diese Stellen für giftige oder ätzende Stoffe unzugänglich zu machen. Dies geschieht, indem eine oder mehrere physische Barrieren zwischen der zu schützenden Person und dem Gefahrstoff platziert werden oder indem sichergestellt wird, dass die Laborumgebungsluft nicht kontaminiert wird. Verfahren, die diese Methoden verwenden, umfassen das Arbeiten hinter einem Sicherheitsschild oder die Verwendung einer Abzugshaube oder die Verwendung beider Methoden. Die Verwendung eines Handschuhfachs bietet selbstverständlich einen zweifachen Schutz. Die Minimierung von Verletzungen, sollte eine Kontamination von Gewebe auftreten, wird erreicht, indem die toxische oder ätzende Kontamination so schnell und vollständig wie möglich entfernt wird.

                                                                                                                                                        Prävention akuter Vergiftungen und Verätzungen im Gegensatz zur Prävention chronischer Vergiftungen. Obwohl der grundsätzliche Ansatz der Isolierung des Gefahrstoffs von der zu schützenden Person bei der Verhinderung von akuten Vergiftungen, Verätzungen und chronischen Vergiftungen derselbe ist, muss seine Anwendung bei der Verhinderung von chronischen Vergiftungen etwas anders sein. Während akute Vergiftungen und Verätzungen mit massiven Angriffen in der Kriegsführung verglichen werden können, hat die chronische Vergiftung den Aspekt einer Belagerung. Normalerweise durch viel niedrigere Konzentrationen erzeugt, die ihren Einfluss durch mehrfache Exposition über lange Zeiträume ausüben, treten ihre Wirkungen allmählich und schleichend durch anhaltende und subtile Wirkung an die Oberfläche. Korrektive Maßnahmen umfassen entweder zuerst den Nachweis einer Chemikalie, die eine chronische Vergiftung verursachen kann, bevor irgendwelche körperlichen Symptome auftreten, oder das Erkennen eines oder mehrerer Aspekte des Unbehagens eines Labormitarbeiters als möglicherweise körperliche Symptome im Zusammenhang mit einer chronischen Vergiftung. Bei Verdacht auf eine chronische Vergiftung muss umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Wenn ein chronisches Gift in einer Konzentration gefunden wird, die das zulässige Niveau überschreitet oder sich ihm sogar nähert, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Substanz entweder zu eliminieren oder zumindest ihre Konzentration auf ein sicheres Niveau zu reduzieren. Der Schutz vor chronischer Vergiftung erfordert oft das Tragen von Schutzausrüstung für den gesamten oder einen Großteil des Arbeitstages; Aus Komfortgründen ist die Verwendung eines Handschuhfachs oder eines umluftunabhängigen Atemschutzgeräts (SCBA) jedoch nicht immer möglich.

                                                                                                                                                        Schutz vor Vergiftungen oder Verätzungen. Der Schutz vor Kontamination der Haut durch Spritzer ätzender Flüssigkeiten oder verstreuter giftiger Feststoffe in der Luft erfolgt am besten durch die Verwendung von Sicherheitshandschuhen und einer Laborschürze aus geeignetem natürlichem oder synthetischem Gummi oder Polymer. Unter geeignetem Begriff wird hier ein Material verstanden, das von dem zu schützenden Stoff weder gelöst, gequollen noch sonst wie angegriffen wird, noch für den Stoff durchlässig sein soll. Die Verwendung eines Sicherheitsschildes auf dem Labortisch zwischen Apparaten, in denen Chemikalien erhitzt, umgesetzt oder destilliert werden, und dem Experimentator ist ein weiterer Schutz vor Verätzungen und Vergiftungen durch Hautkontamination. Da die Geschwindigkeit, mit der eine ätzende oder giftige Substanz von der Haut abgewaschen wird, ein kritischer Faktor bei der Vermeidung oder Minimierung von Schäden ist, die diese Substanzen anrichten können, ist eine Notdusche, die bequem im Labor platziert werden kann, ein unverzichtbares Teil der Sicherheitsausrüstung.

                                                                                                                                                        Die Augen werden am besten durch eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschutz vor Spritzern geschützt. Zu den luftgetragenen Schadstoffen zählen neben Gasen und Dämpfen auch Feststoffe und Flüssigkeiten, wenn sie in fein verteilter Form als Stäube oder Nebel vorliegen. Diese werden am effektivsten von den Augen ferngehalten, indem Operationen in einer Abzugshaube oder einem Handschuhfach durchgeführt werden, obwohl Schutzbrillen einen gewissen Schutz davor bieten. Um zusätzlichen Schutz zu bieten, während die Haube verwendet wird, kann eine Schutzbrille getragen werden. Das Vorhandensein von leicht zugänglichen Augenspülbrunnen im Labor wird häufig Augenschäden durch Kontamination durch verspritzte Ätzmittel oder Gifte beseitigen und zumindest verringern.

                                                                                                                                                        Der Weg von Mund zu Magen zu Darm ist normalerweise eher mit einer Vergiftung als mit einem Angriff durch ätzende Stoffe verbunden. Wenn giftige Stoffe aufgenommen werden, geschieht dies meist unwissentlich durch die chemische Kontamination von Lebensmitteln oder Kosmetika. Quellen einer solchen Kontamination sind Lebensmittel, die zusammen mit Chemikalien in Kühlschränken gelagert werden, Lebensmittel und Getränke, die im Labor konsumiert werden, oder Lippenstift, der im Labor aufbewahrt oder aufgetragen wird. Die Vorbeugung dieser Art von Vergiftung erfolgt durch Vermeidung von Praktiken, von denen bekannt ist, dass sie sie verursachen. dies ist nur machbar, wenn Kühlschränke, die ausschließlich für Lebensmittel verwendet werden, und Speiseräume außerhalb des Labors zur Verfügung gestellt werden.

                                                                                                                                                        Der Weg von der Nase über die Bronchien zur Lunge oder der Atemweg von Vergiftungen und Verätzungen befasst sich ausschließlich mit luftgetragenen Stoffen, seien es Gase, Dämpfe, Stäube oder Nebel. Diese luftgetragenen Materialien können von den Atmungssystemen von Menschen innerhalb und außerhalb des Labors durch folgende gleichzeitige Praktiken ferngehalten werden: (1) Beschränkung von Vorgängen, die sie entweder verwenden oder produzieren, auf den Abzug (2) Anpassung der Luftzufuhr im Labor, so dass die die Luft 10 bis 12 Mal pro Stunde gewechselt wird und (3) der Luftdruck im Labor negativ gehalten wird in Bezug auf den der Korridore und Räume um ihn herum. Rauch- oder stauberzeugende Arbeiten mit sehr sperrigen Geräten oder Behältern in der Größe eines 218-l-Fass, die zu groß sind, um von einem gewöhnlichen Abzug umschlossen zu werden, sollten in einem begehbaren Abzug durchgeführt werden. Im Allgemeinen sollten Atemschutzgeräte oder Pressluftatmer nicht für Laborarbeiten verwendet werden, die keine Notfälle sind.

                                                                                                                                                        Chronische Quecksilbervergiftungen, hervorgerufen durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen, werden gelegentlich in Laboratorien festgestellt. Es tritt auf, wenn eine Quecksilberlache, die sich an einem versteckten Ort angesammelt hat – unter Dielen, in Schubladen oder einem Schrank – über einen ausreichend langen Zeitraum Dämpfe abgegeben hat, um die Gesundheit des Laborpersonals zu beeinträchtigen. Eine gute Labororganisation wird dieses Problem vermeiden. Bei Verdacht auf eine versteckte Quecksilberquelle muss die Laborluft auf Quecksilber untersucht werden, entweder mit einem speziell dafür vorgesehenen Detektor oder durch Einsenden einer Luftprobe zur Analyse.

                                                                                                                                                        Brände und Explosionen verhindern und Brände löschen. Die Hauptursache für Laborbrände ist die unbeabsichtigte Entzündung brennbarer Flüssigkeiten. Brennbare Flüssigkeit ist im Sinne des Brandschutzes eine Flüssigkeit mit einem Flammpunkt von weniger als 36.7 °C. Zu den Zündquellen, von denen bekannt ist, dass sie diese Art von Laborbränden verursacht haben, gehören offene Flammen, heiße Oberflächen, elektrische Funken von Schaltern und Motoren, die in Geräten wie Rührern, Haushaltskühlschränken und elektrischen Ventilatoren zu finden sind, sowie durch statische Elektrizität erzeugte Funken. Wenn eine brennbare Flüssigkeit entzündet wird, geschieht dies nicht in der Flüssigkeit selbst, sondern darüber in der Mischung ihrer Dämpfe mit Luft (wenn die Dampfkonzentration zwischen bestimmte obere und untere Grenzen fällt).

                                                                                                                                                        Die Verhinderung von Laborbränden wird erreicht, indem die Dämpfe von brennbaren Stoffen vollständig innerhalb der Behälter eingeschlossen werden, in denen die Flüssigkeiten aufbewahrt werden, oder der Apparatur, in der sie verwendet werden. Wenn es nicht möglich ist, diese Dämpfe vollständig einzudämmen, sollte ihre Austrittsgeschwindigkeit so niedrig wie möglich gehalten und ein kontinuierlicher kräftiger Luftstrom zugeführt werden, um sie wegzuspülen, um ihre Konzentration jederzeit deutlich unter der zu halten untere kritische Konzentrationsgrenze. Dies geschieht sowohl, wenn Reaktionen mit einer brennbaren Flüssigkeit in einer Abzugshaube durchgeführt werden, als auch, wenn Fässer mit brennbaren Stoffen in Sicherheits-Lösungsmittelschränken gelagert werden, die zu einem Abzug belüftet sind.

                                                                                                                                                        Eine besonders unsichere Praxis ist die Lagerung von solchen brennbaren Stoffen wie Ethanol in einem Haushaltskühlschrank. Diese Kühlschränke halten die Dämpfe gelagerter brennbarer Flüssigkeiten nicht von den Funken ihrer Schalter, Motoren und Relais fern. In diese Art von Kühlschrank dürfen niemals Behälter mit brennbaren Stoffen gestellt werden. Dies gilt insbesondere für offene Gefäße und Schalen mit brennbaren Flüssigkeiten. Aber auch brennbare Stoffe in Schraubverschlussflaschen, die in dieser Art von Kühlschrank aufbewahrt werden, haben Explosionen verursacht, vermutlich durch Dämpfe, die durch einen fehlerhaften Verschluss austreten, oder durch das Zerbrechen der Flaschen. Brennbare Flüssigkeiten, die gekühlt werden müssen, dürfen nur in explosionsgeschützten Kühlschränken aufbewahrt werden.

                                                                                                                                                        Eine bedeutende Brandquelle, die auftritt, wenn große Mengen brennbarer Materialien von einem Fass in ein anderes geschüttet oder gesaugt werden, sind Funken, die durch die Ansammlung elektrischer Ladung entstehen, die von einer sich bewegenden Flüssigkeit erzeugt wird. Eine solche Funkenbildung kann verhindert werden, indem beide Trommeln elektrisch geerdet werden.

                                                                                                                                                        Die meisten Chemikalien- und Lösungsmittelbrände, die im Labor auftreten und von überschaubarer Größe sind, können entweder mit einem Kohlendioxid- oder einem Trockenchemikalien-Feuerlöscher gelöscht werden. Ein oder mehrere 4.5-kg-Feuerlöscher jeder Art sollten je nach Größe an ein Labor geliefert werden. Bestimmte spezielle Brandarten erfordern andere Arten von Löschmitteln. Viele Metallbrände werden mit Sand oder Graphit gelöscht. Brennende Metallhydride erfordern Graphit oder Kalksteinmehl.

                                                                                                                                                        Wenn Kleidung im Labor angezündet wird, müssen die Flammen schnell gelöscht werden, um die Verletzung durch thermische Verbrennungen zu minimieren. Eine an der Wand montierte umlaufende Löschdecke löscht solche Brände effektiv. Es kann von der Person, deren Kleidung in Flammen steht, zum Ersticken von Flammen ohne fremde Hilfe verwendet werden. Notduschen können auch verwendet werden, um diese Brände zu löschen.

                                                                                                                                                        Es gibt Grenzen für die Gesamtmenge an brennbaren Flüssigkeiten, die in einem bestimmten Labor sicher aufbewahrt werden können. Solche Grenzwerte, die im Allgemeinen in lokale Brandschutzvorschriften geschrieben sind, variieren und hängen von den Baumaterialien des Labors und davon ab, ob es mit einem automatischen Feuerlöschsystem ausgestattet ist. Sie reichen in der Regel von etwa 55 bis 135 Liter.

                                                                                                                                                        Erdgas ist oft über eine Anzahl von Ventilen erhältlich, die sich in einem typischen Labor befinden. Dies sind die häufigsten Quellen für Gaslecks, zusammen mit den Gummischläuchen und Brennern, die von ihnen abgehen. Solche Lecks haben, wenn sie nicht bald nach ihrem Einsetzen entdeckt werden, zu schweren Explosionen geführt. Gasdetektoren, die zur Anzeige der Gaskonzentration in der Luft ausgelegt sind, können verwendet werden, um die Quelle eines solchen Lecks schnell zu lokalisieren.

                                                                                                                                                        Vermeidung von Verletzungen aus verschiedenen Quellen. Schäden durch herunterfallende hohe Hochdruckgasflaschen, die zu den bekanntesten Unfällen dieser Gruppe gehören, lassen sich leicht vermeiden, indem diese Flaschen sicher an einer Wand oder einem Labortisch festgeschnallt oder angekettet werden und alle unbenutzten und leeren Flaschen mit Flaschenkappen versehen werden.

                                                                                                                                                        Die meisten Verletzungen durch gezackte Kanten zerbrochener Glasröhren entstehen durch Bruch, während die Röhre in Korken oder Gummistopfen gesteckt wird. Sie werden vermieden, indem der Schlauch mit Glyzerin geschmiert und die Hände mit Arbeitshandschuhen aus Leder geschützt werden.


                                                                                                                                                        Anhang A zu 1910.1450 – Empfehlungen des National Research Council zur Chemikalienhygiene in Laboratorien (nicht obligatorisch)

                                                                                                                                                        Die folgenden Richtlinien zur ordnungsgemäßen Laborbelüftung entsprechen den Angaben in Abschnitt C. Die Laboreinrichtung; 4. Belüftung – (a) Allgemeine Laborbelüftung, Anhang A des OSHA-Laborstandards von 1990, 29 CFR 1910.1450.

                                                                                                                                                        Lüftung

                                                                                                                                                        (a) Allgemeine Laborbelüftung. Dieses System sollte: eine Luftquelle zum Atmen und zur Zufuhr zu lokalen Belüftungsgeräten bereitstellen; es sollte nicht als Schutz vor toxischen Substanzen, die in das Labor freigesetzt werden, herangezogen werden; Stellen Sie sicher, dass die Laborluft kontinuierlich ausgetauscht wird, um eine Erhöhung der Luftkonzentration toxischer Substanzen während des Arbeitstages zu verhindern. direkter Luftstrom in das Labor von Nicht-Laborbereichen und nach außen aus dem Gebäude.

                                                                                                                                                        (b) Hauben. Eine Laborabzugshaube mit 2.5 Fuß (76 cm) Abzugsraum pro Person sollte für jeweils 2 Arbeiter bereitgestellt werden, wenn sie die meiste Zeit mit Chemikalien arbeiten; Jede Haube sollte über ein kontinuierliches Überwachungsgerät verfügen, um eine bequeme Bestätigung der angemessenen Haubenleistung vor der Verwendung zu ermöglichen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die Arbeit mit Stoffen unbekannter Toxizität vermieden oder andere Arten von lokalen Belüftungsvorrichtungen bereitgestellt werden.

                                                                                                                                                        (c) Andere lokale Lüftungsgeräte. Belüftete Lagerschränke, Überdachungen, Schnorchel usw. sollten nach Bedarf bereitgestellt werden. Jede Haube und jeder Schnorchel sollten einen separaten Abluftkanal haben.

                                                                                                                                                        (d) Spezielle Belüftungsbereiche. Abluft aus Handschuhboxen und Isolationsräumen sollte durch Wäscher oder andere Behandlungen geleitet werden, bevor sie in das normale Abluftsystem geleitet wird. Kühlräume und warme Räume sollten Vorkehrungen für eine schnelle Flucht und für eine Flucht im Falle eines Stromausfalls haben.

                                                                                                                                                        (e) Änderungen. Änderungen am Belüftungssystem sollten nur vorgenommen werden, wenn gründliche Tests zeigen, dass der Schutz der Arbeiter vor luftgetragenen toxischen Stoffen weiterhin ausreichend ist.

                                                                                                                                                        (f) Leistung. Rate: 4-12 Raumluftwechsel/Stunde sind normalerweise eine ausreichende allgemeine Belüftung, wenn lokale Abluftsysteme wie Abzugshauben als primäre Kontrollmethode verwendet werden.

                                                                                                                                                        (g) Qualität. Der allgemeine Luftstrom sollte nicht turbulent und im gesamten Labor relativ gleichmäßig sein, ohne Bereiche mit hoher Geschwindigkeit oder statischen Bereichen; der Luftstrom in und innerhalb der Haube sollte nicht übermäßig turbulent sein; Die Abzugsgeschwindigkeit sollte angemessen sein (typischerweise 60-100 lf/min) (152-254 cm/min).

                                                                                                                                                        (h) Bewertung. Qualität und Quantität der Belüftung sollten bei der Installation bewertet, regelmäßig überwacht (mindestens alle 3 Monate) und bei jeder Änderung der lokalen Belüftung neu bewertet werden.


                                                                                                                                                        Inkompatible Materialien

                                                                                                                                                        Unverträgliche Materialien sind ein Stoffpaar, das bei Kontakt oder Mischung entweder eine schädliche oder potenziell schädliche Wirkung hat. Die zwei Elemente eines inkompatiblen Paares können entweder ein Chemikalienpaar oder eine Chemikalie und ein Konstruktionsmaterial wie Holz oder Stahl sein. Das Mischen oder der Kontakt zweier unverträglicher Materialien führt entweder zu einer chemischen Reaktion oder zu einer physikalischen Wechselwirkung, die eine große Menge an Energie erzeugt. Spezifische schädliche oder potenziell schädliche Wirkungen dieser Kombinationen, die letztendlich zu schweren Verletzungen oder Gesundheitsschäden führen können, umfassen die Freisetzung großer Wärmemengen, Brände, Explosionen, die Bildung eines brennbaren Gases oder die Bildung eines giftigen Gases. Da in Laboratorien meist eine recht große Vielfalt an Stoffen vorzufinden ist, kommt es bei ihnen häufig zu Unverträglichkeiten, die bei unsachgemäßem Umgang eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen.

                                                                                                                                                        Inkompatible Materialien werden selten absichtlich gemischt. Meistens ist ihre Vermischung das Ergebnis eines gleichzeitigen versehentlichen Zerbrechens zweier benachbarter Behälter. Manchmal ist es die Wirkung von Leckagen oder Tropfen oder resultiert aus dem Mischen von Gasen oder Dämpfen aus nahe gelegenen Flaschen. Obwohl in vielen Fällen, in denen ein Paar inkompatibler Substanzen gemischt wird, die schädliche Wirkung leicht zu beobachten ist, wird in mindestens einem Fall ein nicht leicht nachweisbares chronisches Gift gebildet. Dies ist das Ergebnis der Reaktion von Formaldehydgas aus 37 %igem Formalin mit Chlorwasserstoff, der aus konzentrierter Salzsäure entwichen ist, um das starke Karzinogen Bis(chlormethyl)ether zu bilden. Weitere nicht sofort erkennbare Wirkungen sind die Bildung von geruchlosen, brennbaren Gasen.

                                                                                                                                                        Das Vermischen von Unverträglichen durch das gleichzeitige Zerbrechen benachbarter Behälter oder durch das Entweichen von Dämpfen aus benachbarten Flaschen ist einfach – die Behälter werden weit voneinander entfernt. Das inkompatible Paar muss jedoch zuerst identifiziert werden; nicht alle derartigen Identifizierungen sind einfach oder offensichtlich. Um die Möglichkeit zu minimieren, ein inkompatibles Paar zu übersehen, sollte gelegentlich ein Kompendium von Inkompatiblen konsultiert und gescannt werden, um sich mit weniger bekannten Beispielen vertraut zu machen. Um zu verhindern, dass eine Chemikalie durch Tropfen oder Zerbrechen einer Flasche mit unverträglichem Regalmaterial in Kontakt kommt, wird die Flasche in einer Glasschale mit ausreichender Kapazität für den gesamten Inhalt aufbewahrt.

                                                                                                                                                         

                                                                                                                                                        Zurück

                                                                                                                                                        Arbeitsmediziner haben sich im Allgemeinen auf die folgende Hierarchie von Kontrolltechniken verlassen, um die Exposition der Arbeitnehmer zu beseitigen oder zu minimieren: Substitution, Isolierung, Belüftung, Arbeitspraktiken, persönliche Schutzkleidung und -ausrüstung. Üblicherweise wird eine Kombination aus zwei oder mehreren dieser Techniken angewendet. Obwohl sich dieser Artikel hauptsächlich auf die Anwendung von Beatmungstechniken konzentriert, werden die anderen Ansätze kurz diskutiert. Sie sollten nicht ignoriert werden, wenn versucht wird, die Exposition gegenüber Chemikalien durch Belüftung zu kontrollieren.

                                                                                                                                                        Der Arbeitsmediziner sollte immer an das Konzept Quelle-Pfad-Empfänger denken. Der primäre Fokus sollte auf der Kontrolle an der Quelle liegen, wobei die Kontrolle des Pfades der zweite Fokus sein sollte. Die Steuerung am Empfänger sollte als letzte Wahl betrachtet werden. Ob während der Anlauf- oder Entwurfsphase eines Prozesses oder während der Bewertung eines bestehenden Prozesses, das Verfahren zur Kontrolle der Exposition gegenüber Luftschadstoffen sollte an der Quelle beginnen und bis zum Empfänger fortschreiten. Es ist wahrscheinlich, dass alle oder die meisten dieser Kontrollstrategien verwendet werden müssen.

                                                                                                                                                        Substitution

                                                                                                                                                        Das Substitutionsprinzip besteht darin, die Gefahr zu beseitigen oder zu verringern, indem ungiftige oder weniger toxische Materialien ersetzt oder der Prozess so umgestaltet wird, dass das Entweichen von Schadstoffen an den Arbeitsplatz verhindert wird. Idealerweise wären Ersatzchemikalien ungiftig oder die Prozessumgestaltung würde die Exposition vollständig eliminieren. Da dies jedoch nicht immer möglich ist, werden die nachfolgenden Kontrollen in der obigen Kontrollhierarchie versucht.

                                                                                                                                                        Beachten Sie, dass äußerste Vorsicht geboten ist, um sicherzustellen, dass die Substitution nicht zu einem gefährlicheren Zustand führt. Während dieser Schwerpunkt auf der Toxizitätsgefahr liegt, muss bei der Bewertung dieses Risikos auch die brennbare und chemische Reaktivität von Ersatzstoffen berücksichtigt werden.

                                                                                                                                                        Isolationswerte

                                                                                                                                                        Das Prinzip der Isolierung besteht darin, die Gefahr zu beseitigen oder zu verringern, indem der Prozess, der den Schadstoff freisetzt, vom Arbeiter getrennt wird. Dies wird erreicht, indem der Prozess vollständig eingehaust oder in sicherer Entfernung von Personen platziert wird. Um dies zu erreichen, muss der Prozess jedoch möglicherweise ferngesteuert und/oder gesteuert werden. Isolation ist besonders nützlich für Jobs, die wenige Arbeiter erfordern und wenn die Kontrolle durch andere Methoden schwierig ist. Ein anderer Ansatz besteht darin, gefährliche Operationen außerhalb der Schicht durchzuführen, wo weniger Arbeiter exponiert sein können. Manchmal beseitigt die Verwendung dieser Technik die Exposition nicht, verringert jedoch die Anzahl der exponierten Personen.

                                                                                                                                                        Lüftung

                                                                                                                                                        Üblicherweise werden zwei Arten der Absaugung eingesetzt, um die Belastung durch Schadstoffe in der Luft zu minimieren. Die erste wird als allgemeine oder Verdünnungslüftung bezeichnet. Die zweite wird als Source Control oder Local Exhaust Ventilation (LEV) bezeichnet und später in diesem Artikel ausführlicher besprochen.

                                                                                                                                                        Diese beiden Arten der Entlüftung sollten nicht mit der Komfortlüftung verwechselt werden, deren Hauptzweck darin besteht, gemessene Mengen an Außenluft zum Atmen bereitzustellen und die Auslegungstemperatur und -feuchtigkeit aufrechtzuerhalten. An anderer Stelle werden hier verschiedene Arten der Belüftung besprochen Enzyklopädie.

                                                                                                                                                        Arbeitserfahrung

                                                                                                                                                        Die Kontrolle der Arbeitspraktiken umfasst die Methoden, die Arbeiter anwenden, um Operationen durchzuführen, und das Ausmaß, in dem sie die korrekten Verfahren befolgen. Beispiele für dieses Steuerverfahren werden durchgehend angegeben Enzyklopädie überall dort, wo allgemeine oder spezifische Prozesse besprochen werden. Allgemeine Konzepte wie Bildung und Ausbildung, Managementprinzipien und soziale Unterstützungssysteme umfassen Diskussionen über die Bedeutung von Arbeitspraktiken bei der Kontrolle von Expositionen.

                                                                                                                                                        Persönliche Schutzausrüstung

                                                                                                                                                        Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt als letzte Verteidigungslinie zur Kontrolle der Arbeitnehmerexposition. Sie umfasst die Verwendung von Atemschutz und Schutzkleidung. Es wird häufig in Verbindung mit anderen Kontrollpraktiken verwendet, insbesondere um die Auswirkungen unerwarteter Freisetzungen oder Unfälle zu minimieren. Diese Fragen werden im Kapitel ausführlicher behandelt Personenschutz.

                                                                                                                                                        Lokale Abgasventilation

                                                                                                                                                        Die effizienteste und kostengünstigste Form der Schadstoffkontrolle ist LEV. Dies beinhaltet das Einfangen der chemischen Verunreinigung an ihrer Erzeugungsquelle. Es gibt drei Arten von LEV-Systemen:

                                                                                                                                                        1. Gehäuse
                                                                                                                                                        2. Außenhauben
                                                                                                                                                        3. Hauben erhalten.

                                                                                                                                                        Gehäuse sind die bevorzugte Art von Hauben. Gehäuse sind in erster Linie dafür ausgelegt, die Materialien aufzunehmen, die innerhalb des Gehäuses erzeugt werden. Je vollständiger die Einschließung ist, desto vollständiger wird die Verunreinigung eingeschlossen. Vollständige Gehäuse sind solche, die keine Öffnungen haben. Beispiele für vollständige Gehäuse sind Handschuhkästen, Strahlkabinen und Lagerschränke für giftige Gase (siehe Abbildung 1, Abbildung 2 und Abbildung 3). Bei Teilgehäusen sind eine oder mehrere Seiten offen, aber die Quelle befindet sich noch innerhalb des Gehäuses. Beispiele für Teileinhausungen sind eine Lackierkabine (siehe Abbildung 4) und eine Laborabzugshaube. Oft scheint es, dass die Gestaltung von Gehäusen eher Kunst als Wissenschaft ist. Das Grundprinzip besteht darin, eine Haube mit einer möglichst kleinen Öffnung zu konstruieren. Das erforderliche Luftvolumen basiert normalerweise auf der Fläche aller Öffnungen und der Aufrechterhaltung einer Luftstromgeschwindigkeit in die Öffnung von 0.25 bis 1.0 m/s. Die gewählte Steuergeschwindigkeit hängt von den Betriebseigenschaften ab, einschließlich der Temperatur und dem Ausmaß, in dem die Verunreinigung vorangetrieben oder erzeugt wird. Bei komplexen Gehäusen muss besonders darauf geachtet werden, dass der Abgasstrom gleichmäßig über das Gehäuse verteilt wird, insbesondere wenn die Öffnungen verteilt sind. Viele Gehäusedesigns werden experimentell bewertet und, wenn sie sich als wirksam erwiesen haben, als Designschilder in das Handbuch für industrielle Belüftung der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH 1992) aufgenommen.

                                                                                                                                                        Abbildung 1. Komplettes Gehäuse: Handschuhfach

                                                                                                                                                        CHE045F2

                                                                                                                                                        Louis DiBernardinis

                                                                                                                                                        Abbildung 2. Komplette Einhausung: Lagerschrank für giftige Gase

                                                                                                                                                        CHE045F3

                                                                                                                                                        Louis DiBernardinis

                                                                                                                                                        Abbildung 3. Komplette Einhausung: Strahlkabine

                                                                                                                                                        CHE045F4

                                                                                                                                                        Michael McCann

                                                                                                                                                        Abbildung 4. Teilweise Einhausung: Lackierkabine

                                                                                                                                                        CHE045F5

                                                                                                                                                        Louis DiBernardinis

                                                                                                                                                        Oft ist eine vollständige Einschließung der Quelle nicht möglich oder nicht erforderlich. In diesen Fällen kann eine andere Form der lokalen Absaugung, eine Außen- oder Erfassungshaube, verwendet werden. Eine Außenhaube verhindert die Freisetzung giftiger Materialien am Arbeitsplatz, indem sie diese an oder in der Nähe der Erzeugungsquelle, normalerweise einer Arbeitsstation oder einem Prozessbetrieb, auffängt oder mitreißt. In der Regel wird deutlich weniger Luftvolumen benötigt als bei der Teilumhausung. Da die Verunreinigung jedoch außerhalb der Haube erzeugt wird, muss sie richtig konstruiert und verwendet werden, um so effektiv wie eine teilweise Einhausung zu sein. Die effektivste Kontrolle ist eine komplette Einhausung.

                                                                                                                                                        Um effektiv zu arbeiten, muss der Lufteinlass einer Außenhaube von geeigneter Geometrie sein und in der Nähe des Freisetzungspunkts von Chemikalien platziert werden. Der Abstand hängt von der Größe und Form der Haube und der Luftgeschwindigkeit ab, die an der Entstehungsquelle benötigt wird, um die Verunreinigung einzufangen und in die Haube zu bringen. Im Allgemeinen gilt: Je näher an der Erzeugungsquelle, desto besser. Entwurfsflächen- oder Schlitzgeschwindigkeiten liegen typischerweise im Bereich von 0.25 bis 1.0 bzw. 5.0 bis 10.0 m/s. Für diese Klasse von Dunstabzugshauben gibt es viele Konstruktionsrichtlinien in Kapitel 3 des ACGIH-Handbuchs (ACGIH 1992) oder in Burgess, Ellenbecker und Treitman (1989). Zwei Arten von Außenhauben, die häufig Anwendung finden, sind „Baldachin“-Hauben und „Schlitz“-Hauben.

                                                                                                                                                        Überdachungshauben werden hauptsächlich zum Auffangen von Gasen, Dämpfen und Aerosolen verwendet, die in einer Richtung mit einer Geschwindigkeit freigesetzt werden, die zur Unterstützung des Auffangens verwendet werden kann. Diese werden manchmal als „Empfangshauben“ bezeichnet. Dieser Haubentyp wird im Allgemeinen verwendet, wenn der zu regelnde Prozess erhöhte Temperaturen aufweist, um den thermischen Aufwind zu nutzen, oder die Emissionen durch den Prozess nach oben geleitet werden. Beispiele für Vorgänge, die auf diese Weise gesteuert werden können, umfassen Trockenöfen, Schmelzöfen und Autoklaven. Viele Gerätehersteller empfehlen spezifische Erfassungshaubenkonfigurationen, die für ihre Geräte geeignet sind. Sie sollten um Rat gefragt werden. Entwurfsrichtlinien werden auch im ACGIH-Handbuch, Kapitel 3 (ACGIH 1992) bereitgestellt. Beispielsweise kann bei einem Autoklaven oder Ofen, bei dem der Abstand zwischen der Haube und der heißen Quelle ungefähr den Durchmesser der Quelle oder 1 m nicht überschreitet, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, die Haube als Haube mit niedriger Haube betrachtet werden. Unter solchen Bedingungen entspricht der Durchmesser oder Querschnitt der Heißluftsäule ungefähr dem der Quelle. Der Durchmesser bzw. die Seitenabmessungen der Haube brauchen daher nur 0.3 m größer als die Quelle zu sein.

                                                                                                                                                        Die Gesamtdurchflussrate für eine kreisförmige Haube mit niedrigem Baldachin beträgt

                                                                                                                                                        Qt= 4.7 (Df)2.33 (Dt)0.42

                                                                                                                                                        wo:

                                                                                                                                                        Qt = Gesamthaubenluftstrom in Kubikfuß pro Minute, ft3/ Min

                                                                                                                                                        Df = Durchmesser der Haube, ft

                                                                                                                                                        Dt = Differenz zwischen der Temperatur der Haubenquelle und der Umgebung, °F.

                                                                                                                                                        Ähnliche Beziehungen bestehen für rechteckige Hauben und Hauben mit hohem Baldachin. Ein Beispiel für eine Überdachungshaube ist in Abbildung 5 zu sehen.

                                                                                                                                                        Abbildung 5. Haubenhaube: Ofenabluft

                                                                                                                                                        CHE045F6

                                                                                                                                                        Louis DiBernardinis

                                                                                                                                                        Schlitzhauben werden zur Steuerung von Vorgängen verwendet, die nicht innerhalb einer Spalthaube oder unter einer Haube ausgeführt werden können. Typische Arbeitsgänge sind Fassbefüllung, Galvanik, Schweißen und Entfetten. Beispiele sind in Abbildung 6 und Abbildung 7 dargestellt.

                                                                                                                                                        Abbildung 6. Außenhaube: Schweißen

                                                                                                                                                        CHE045F7

                                                                                                                                                        Michael McCann

                                                                                                                                                        Abbildung 7. Außenhaube: Fassfüllung

                                                                                                                                                        CHE045F8

                                                                                                                                                        Louis DiBernardinis

                                                                                                                                                        Der erforderliche Durchfluss kann aus einer Reihe von Gleichungen berechnet werden, die empirisch durch die Größe und Form der Haube und den Abstand der Haube von der Quelle bestimmt werden. Beispielsweise wird bei einer geflanschten Schlitzhaube der Durchfluss durch bestimmt

                                                                                                                                                        Q = 0.0743LVX

                                                                                                                                                        wo:

                                                                                                                                                        Q = Gesamthaubenluftstrom, m3/ Min

                                                                                                                                                        L = die Länge des Schlitzes, m

                                                                                                                                                        V = die Geschwindigkeit, die an der Quelle benötigt wird, um sie einzufangen, m/min

                                                                                                                                                        X = Entfernung von der Quelle zum Schlitz, m.

                                                                                                                                                        Die an der Quelle benötigte Geschwindigkeit wird manchmal als „Einfanggeschwindigkeit“ bezeichnet und liegt normalerweise zwischen 0.25 und 2.5 m/s. Richtlinien zur Auswahl einer geeigneten Erfassungsgeschwindigkeit finden Sie im ACGIH-Handbuch. Für Bereiche mit übermäßigem Querzug oder für Materialien mit hoher Toxizität sollte das obere Ende des Bereichs gewählt werden. Für Partikel sind höhere Einfanggeschwindigkeiten erforderlich.

                                                                                                                                                        Einige Hauben können eine Kombination aus Umschließungs-, Außen- und Aufnahmehauben sein. Beispielsweise ist die in Fig. 4 gezeigte Lackierkabine eine teilweise Einhausung, die auch eine Aufnahmehaube ist. Es ist so ausgelegt, dass es ein effizientes Einfangen von Partikeln ermöglicht, die durch Nutzung des Partikelimpulses erzeugt werden, der durch die rotierende Schleifscheibe in Richtung der Haube erzeugt wird.

                                                                                                                                                        Bei der Auswahl und Konstruktion lokaler Abgassysteme muss sorgfältig vorgegangen werden. Zu berücksichtigen sind (1) die Fähigkeit, den Betrieb einzuschließen, (2) die Eigenschaften der Quelle (d. h. Punktquelle vs. weit verbreitete Quelle) und wie die Schadstoffe erzeugt werden, (3) die Kapazität vorhandener Belüftungssysteme, (4) der Platzbedarf und ( 5) Toxizität und Entflammbarkeit von Schadstoffen.

                                                                                                                                                        Sobald die Haube installiert ist, muss ein routinemäßiges Überwachungs- und Wartungsprogramm für die Systeme implementiert werden, um ihre Wirksamkeit bei der Vermeidung einer Exposition von Arbeitern sicherzustellen (OSHA 1993). Die Überwachung der Standard-Laborchemikalienhaube ist seit den 1970er Jahren standardisiert. Für andere Formen der lokalen Absaugung gibt es jedoch kein solches standardisiertes Verfahren; daher muss der Benutzer sein eigenes Verfahren entwickeln. Am effektivsten wäre ein kontinuierlicher Durchflusswächter. Dies könnte so einfach sein wie ein Magnet- oder Wasserdruckmesser, der den statischen Druck an der Haube misst (ANSI/AIHA 1993). Der erforderliche statische Haubendruck (cm Wassersäule) ist aus den Konstruktionsberechnungen bekannt, und Durchflussmessungen können zum Zeitpunkt der Installation durchgeführt werden, um sie zu überprüfen. Unabhängig davon, ob ein kontinuierlicher Strömungswächter vorhanden ist oder nicht, sollte die Haubenleistung regelmäßig bewertet werden. Dies kann mit Rauch an der Haube erfolgen, um die Aufnahme zu visualisieren, und durch Messen des Gesamtdurchflusses im System und Vergleichen mit dem Auslegungsdurchfluss. Bei Gehäusen ist es normalerweise vorteilhaft, die Anströmgeschwindigkeit durch die Öffnungen zu messen.

                                                                                                                                                        Das Personal muss auch in der korrekten Verwendung dieser Haubentypen unterwiesen werden, insbesondere wenn der Abstand von der Quelle und der Haube vom Benutzer leicht geändert werden kann.

                                                                                                                                                        Wenn örtliche Abluftsysteme richtig konstruiert, installiert und verwendet werden, können sie ein wirksames und wirtschaftliches Mittel zur Kontrolle toxischer Belastungen sein.

                                                                                                                                                         

                                                                                                                                                        Zurück

                                                                                                                                                        GESTIS, das Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaften (BG, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) in Deutschland, wird hier als Fallbeispiel eines integrierten Informationssystems zur Prävention von Risiken durch chemische Stoffe und Produkte am Arbeitsplatz vorgestellt.

                                                                                                                                                        Mit dem Erlass und der Anwendung der Gefahrstoffverordnung in Deutschland Mitte der 1980er Jahre stieg die Nachfrage nach Daten und Informationen zu Gefahrstoffen enorm an. Diesem Bedarf musste die Berufsgenossenschaft im Rahmen ihrer industriellen Beratungs- und Aufsichtstätigkeit direkt nachkommen.

                                                                                                                                                        Fachpersonen, darunter Personen der Technischen Überwachungsdienste der Berufsgenossenschaften, Arbeitssicherheitsingenieure, Arbeitsmediziner und Personen, die mit Sachverständigengremien zusammenarbeiten, benötigen spezifische Gesundheitsdaten. Nicht weniger wichtig für den Laien, der mit gefährlichen Produkten arbeitet, sind jedoch Informationen über chemische Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Im Betrieb zählt schließlich die Wirksamkeit der Arbeitsschutzvorschriften; Daher ist es wichtig, dass relevante Informationen für den Fabrikbesitzer, das Sicherheitspersonal, die Arbeiter und gegebenenfalls die Arbeitsausschüsse leicht zugänglich sind.

                                                                                                                                                        Vor diesem Hintergrund wurde GESTIS 1987 gegründet. Einzelne berufsgenossenschaftliche Einrichtungen hatten Datenbanken meist mehr als 20 Jahre lang geführt. Im Rahmen von GESTIS wurden diese Datenbanken zusammengeführt und um neue Komponenten ergänzt, darunter eine „Fakten“-Datenbank zu Stoffen und Produkten sowie branchenspezifische Informationssysteme. GESTIS ist zentral und dezentral organisiert, mit umfassenden Daten für und über die Industrie in Deutschland. Sie ist nach Branchen geordnet und gegliedert.

                                                                                                                                                        GESTIS besteht aus vier zentral bei den Berufsgenossenschaften und deren Institut für Arbeitsschutz (BIA) angesiedelten Kerndatenbanken sowie peripheren, branchenspezifischen Informationssystemen und Dokumentationen zur arbeitsmedizinischen Überwachung und Schnittstellen zu externen Datenbanken.

                                                                                                                                                        Die Zielgruppen für Gefahrstoffinformationen, wie Sicherheitsingenieure und Arbeitsmediziner, benötigen für ihre Arbeit unterschiedliche Formulare und spezifische Daten. Die an die Mitarbeiter gerichteten Informationen sollten verständlich und auf den konkreten Umgang mit Stoffen bezogen sein. Technische Inspektoren benötigen möglicherweise weitere Informationen. Schließlich hat die breite Öffentlichkeit ein Recht auf und ein Interesse an Gesundheitsinformationen am Arbeitsplatz, einschließlich der Identifizierung und des Status besonderer Risiken und des Auftretens von Berufskrankheiten.

                                                                                                                                                        GESTIS muss in der Lage sein, das Informationsbedürfnis verschiedener Zielgruppen durch praxisnahe und sachgerechte Informationen zu befriedigen.

                                                                                                                                                        Welche Daten und Informationen werden benötigt?

                                                                                                                                                        Kerninformationen zu Stoffen und Produkten

                                                                                                                                                        Harte Fakten müssen die primäre Grundlage sein. Im Wesentlichen handelt es sich um Tatsachen über reine chemische Stoffe, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesetzlichen Anforderungen. Der Umfang der Themen und Angaben in Sicherheitsdatenblättern, wie sie beispielsweise von der Europäischen Union in der EU-Richtlinie 91/155/EWG definiert werden, entsprechen den Anforderungen des Arbeitsschutzes im Betrieb und bieten einen geeigneten Rahmen.

                                                                                                                                                        Diese Daten finden sich in der GESTIS Zentralen Stoff- und Produktdatenbank (ZeSP), einer seit 1987 aufgebauten Online-Datenbank mit dem Schwerpunkt Stoffe und in Zusammenarbeit mit den staatlichen Arbeitsaufsichtsdiensten (dh den Gefahrstoffdatenbanken der Länder). Die entsprechenden Fakten zu Produkten (Gemischen) werden nur auf Basis valider Stoffdaten ermittelt. In der Praxis besteht ein großes Problem darin, dass Hersteller von Sicherheitsdatenblättern häufig die relevanten Stoffe in Zubereitungen nicht identifizieren. Die oben genannte EU-Richtlinie sieht Verbesserungen in den Sicherheitsdatenblättern vor und fordert genauere Angaben zur Auflistung der Inhaltsstoffe (abhängig von der Konzentrationsstufe).

                                                                                                                                                        Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern innerhalb von GESTIS ist unabdingbar, um die Herstellerdaten mit herstellerunabhängigen Stoffdaten zu verknüpfen. Dieses Ergebnis entsteht sowohl durch die branchenspezifische Erfassungstätigkeit der Berufsgenossenschaft als auch durch ein Projekt in Zusammenarbeit mit Herstellern, die dafür sorgen, dass die Sicherheitsdatenblätter aktuell und weitgehend in datentechnischer Form vorliegen (siehe Abbildung 1). in der ISI-Datenbank (Information System Safety datasheets).

                                                                                                                                                        Abbildung 1. Sammel- und Informationszentrum für Sicherheitsdatenblätter – Grundstruktur

                                                                                                                                                        CHE70F2A

                                                                                                                                                        Da Sicherheitsdatenblätter die spezielle Verwendung eines Produktes oft nicht ausreichend berücksichtigen, stellen Fachleute in Industriezweigen Informationen zu Produktgruppen (z. B. Kühlschmierstoffe für den praktischen Arbeitsschutz im Betrieb) aus Herstellerangaben und Stoffdaten zusammen. Produktgruppen werden nach ihrer Verwendung und ihrem chemischen Gefährdungspotential definiert. Die bereitgestellten Informationen zu Produktgruppen sind unabhängig von den Herstellerangaben zur Zusammensetzung einzelner Produkte, da sie auf allgemeinen Zusammensetzungsformeln beruhen. Damit steht dem Anwender neben dem Sicherheitsdatenblatt eine ergänzende unabhängige Informationsquelle zur Verfügung.

                                                                                                                                                        Ein charakteristisches Merkmal des ZeSP ist die Bereitstellung von Informationen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, einschließlich konkreter Notfall- und Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus enthält das ZeSP umfassende arbeitsmedizinische Informationen in detaillierter, verständlicher und praxisbezogener Form (Engelhard et al. 1994).

                                                                                                                                                        Neben den oben skizzierten praxisorientierten Informationen werden weitere Daten im Zusammenhang mit benötigt nationale und internationale Expertengremien zur Durchführung von Risikobewertungen für chemische Stoffe (z. B. EU-Altchemikalienverordnung).

                                                                                                                                                        Für die Risikobewertung werden Daten zum Umgang mit Gefahrstoffen benötigt, darunter (1) die Verwendungskategorie von Stoffen oder Produkten; (2) die bei der Herstellung und Handhabung verwendeten Mengen und die Anzahl der Personen, die mit dem gefährlichen Stoff oder Produkt arbeiten oder ihm ausgesetzt sind; und (3) Expositionsdaten. Diese Daten können aus den nach europäischem Gefahrstoffrecht verpflichtenden Gefahrstoffkatastern auf Werksebene gewonnen werden, um sie auf einer übergeordneten Ebene zu Branchen- oder Gesamtgewerberegistern zusammenzuführen. Diese Register werden immer unentbehrlicher, um den politischen Entscheidungsträgern das nötige Hintergrundwissen zu liefern.

                                                                                                                                                        Expositionsdaten

                                                                                                                                                        Expositionsdaten (dh Messwerte von Gefahrstoffkonzentrationen) werden im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Messsystems für Gefahrstoffe (BGMG 1993) von der Berufsgenossenschaft erhoben, um Erfüllungsmessungen im Hinblick auf Grenzwerte am Arbeitsplatz durchzuführen. Ihre Dokumentation ist für die Berücksichtigung des Standes der Technik bei der Festlegung von Grenzwerten und für Risikoanalysen (z. B. im Zusammenhang mit der Ermittlung von Risiken in Altstoffen), für epidemiologische Studien und zur Bewertung von Berufskrankheiten erforderlich.

                                                                                                                                                        Die im Rahmen der Arbeitsplatzüberwachung ermittelten Messwerte werden daher in der Dokumentation für Messdaten zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (DOK-MEGA) dokumentiert. Seit 1972 sind mehr als 800,000 Messwerte von über 30,000 Firmen verfügbar geworden. Derzeit kommen jährlich etwa 60,000 dieser Werte hinzu. Zu den Besonderheiten des BGMG gehören ein Qualitätssicherungssystem, Ausbildungs- und Schulungskomponenten, standardisierte Verfahren zur Probenahme und Analyse, eine harmonisierte Messstrategie auf gesetzlicher Grundlage und datenverarbeitungsgestützte Instrumente zur Informationsbeschaffung, Qualitätssicherung und Auswertung (Abbildung 2).

                                                                                                                                                        Abbildung 2. Berufsgenossenschaftliches Messsystem für Gefahrstoffe (BGMG) – Kooperation zwischen dem BIA und der Berufsgenossenschaft.

                                                                                                                                                        CHE70F3A

                                                                                                                                                        Expositionsmesswerte müssen repräsentativ, wiederholbar und kompatibel sein. Expositionsdaten aus der Arbeitsplatzüberwachung im BGMG werden streng als „repräsentativ“ für die individuelle Betriebssituation angesehen, da die Auswahl der Messstellen im Einzelfall nach fachlichen Kriterien erfolgt, nicht nach statistischen Kriterien. Die Frage der Repräsentativität stellt sich jedoch, wenn Messwerte für denselben oder einen ähnlichen Arbeitsplatz oder sogar für ganze Wirtschaftszweige statistisch zusammengefasst werden müssen. Messdaten, die im Rahmen von Überwachungstätigkeiten ermittelt werden, ergeben in der Regel höhere Durchschnittswerte als Daten, die zunächst erhoben wurden, um einen repräsentativen Querschnitt einer Branche zu erhalten.

                                                                                                                                                        Für jede Messung ist eine differenzierte Erfassung und Dokumentation der relevanten Werks-, Prozess- und Probenahmeparameter erforderlich, damit die Messwerte statistisch sinnvoll kombiniert und technisch adäquat ausgewertet und interpretiert werden können.

                                                                                                                                                        Dieses Ziel wird bei DOK-MEGA auf folgenden Grundlagen der Datenerfassung und -dokumentation erreicht:

                                                                                                                                                          • eine einheitliche Messstrategie nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere mit Dokumentation der Probenahme und Expositionsdauer
                                                                                                                                                          • vergleichbare und zuverlässige Verfahren zur Probenahme, Messung und Analyse
                                                                                                                                                          • Zuordnung der Messwerte nach Industriebereich, Arbeitsprozess oder Arbeitsplatz sowie nach Tätigkeiten in systematisierter und verschlüsselter Form (GESTIS-Codeverzeichnisse)
                                                                                                                                                          • Dokumentation verfahrens- bzw. arbeitsplatzspezifischer Umgebungsbedingungen (z. B. örtliche Absaugung) und eingesetzter chemischer Stoffe (z. B. Art der Elektroden beim Schweißen).

                                                                                                                                                                 

                                                                                                                                                                Das BIA nutzt seine Erfahrungen mit DOK-MEGA in einem EU-Forschungsprojekt mit Vertretern anderer nationaler Expositionsdatenbanken mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit von Expositions- und Messergebnissen zu verbessern. Insbesondere wird hier versucht, Kerninformationen als Grundlage für die Vergleichbarkeit zu definieren und ein „Protokoll“ zur Datendokumentation zu entwickeln.

                                                                                                                                                                Gesundheitsdaten

                                                                                                                                                                Neben Fakten zu chemischen Stoffen und Produkten sowie zu den Ergebnissen von Expositionsmessungen werden Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen einer tatsächlichen Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz benötigt. Nur aus einer Gesamtbetrachtung von Gefährdungspotenzial, tatsächlicher Gefährdung und Auswirkungen lassen sich hinreichende Rückschlüsse auf die betriebliche und überbetriebliche Arbeitssicherheit ziehen.

                                                                                                                                                                Ein weiterer Bestandteil von GESTIS ist daher die Berufskrankheitendokumentation (BK-DOK), in der alle seit 1975 gemeldeten Fälle von Berufskrankheiten erfasst sind.

                                                                                                                                                                Wesentlich für die Berufskrankheitendokumentation im Gefahrstoffbereich ist die eindeutige und korrekte Ermittlung und Erfassung der jeweils relevanten Stoffe und Produkte. Die Bestimmung ist in der Regel sehr zeitaufwändig, aber ohne die genaue Identifizierung von Stoffen und Produkten ist der Erkenntnisgewinn für die Prävention nicht möglich. Daher müssen bei Atemwegs- und Hauterkrankungen, die einen besonderen Bedarf für ein besseres Verständnis möglicher Erreger darstellen, besondere Anstrengungen unternommen werden, um Informationen zur Verwendung von Stoffen und Produkten so genau wie möglich zu erfassen.

                                                                                                                                                                Literaturangaben

                                                                                                                                                                Als vierte Komponente wurde für GESTIS vorgeschlagen, Hintergrundinformationen in Form von Literaturdokumenten zur Verfügung zu stellen, um die grundlegenden Fakten nach aktuellem Wissensstand angemessen beurteilen und Schlussfolgerungen ziehen zu können. Dazu wurde eine Schnittstelle zur Literaturdatenbank (ZIGUV-DOK) mit derzeit insgesamt 50,000 Nachweisen, davon 8,000 zum Thema Gefahrstoffe, entwickelt.

                                                                                                                                                                Verknüpfung und problemorientierte Aufbereitung von Daten

                                                                                                                                                                Verknüpfung von Informationen

                                                                                                                                                                Die oben beschriebenen Komponenten von GESTIS können nicht isoliert stehen, wenn ein solches System effizient genutzt werden soll. Sie erfordern entsprechende Verknüpfungsmöglichkeiten, beispielsweise zwischen Expositionsdaten und Berufskrankheiten. Diese Verknüpfung ermöglicht die Schaffung eines wirklich integrierten Informationssystems. Die Verknüpfung erfolgt durch verfügbare Kerninformationen, kodiert im standardisierten GESTIS-Kodierungssystem (siehe Tabelle 1).

                                                                                                                                                                Tabelle 1. Standardisiertes GESTIS-Codesystem

                                                                                                                                                                Betreff Individual Gruppe an
                                                                                                                                                                  Code Code
                                                                                                                                                                Substanz, Produkt ZVG Zentrale Vergabenummer (BG) SGS/PGS, Stoff-/Produktgruppencode (BG)
                                                                                                                                                                Arbeitsplatz IBA Wirkungskreis der Einzelwerke (BG) AB Wirkungskreis (BIA)
                                                                                                                                                                Exponierte Person   Tätigkeit (BIA, auf Basis der systematischen Berufsverzeichnisse des Statistischen Bundesamtes)

                                                                                                                                                                Ursprünge von Codes erscheinen in Klammern.

                                                                                                                                                                Mit Hilfe des GESTIS-Codes können beide Einzelinformationen miteinander verknüpft (z. B. Messdaten eines bestimmten Arbeitsplatzes mit einem am gleichen oder ähnlichen Arbeitsplatz aufgetretenen Berufskrankheitsfall) und statistisch verdichtet, „typisiert“ werden. Informationen (z. B. Krankheiten im Zusammenhang mit bestimmten Arbeitsprozessen mit durchschnittlichen Expositionsdaten) erhalten werden. Bei individuellen Verknüpfungen von Daten (z. B. mit der Rentenversicherungsnummer) sind die Datenschutzgesetze selbstverständlich strikt zu beachten.

                                                                                                                                                                Damit ist klar, dass nur ein systematisches Kodierungssystem in der Lage ist, diese Verknüpfungsanforderungen innerhalb des Informationssystems zu erfüllen. Zu beachten ist aber auch die Möglichkeit der Verknüpfung verschiedener Informationssysteme und über Ländergrenzen hinweg. Diese Verknüpfungs- und Vergleichsmöglichkeiten sind entscheidend abhängig von der Verwendung international einheitlicher Codierungsstandards, ggf. zusätzlich zu nationalen Standards.

                                                                                                                                                                Aufbereitung von problem- und anwendungsorientierten Informationen

                                                                                                                                                                Im Zentrum der Struktur von GESTIS stehen die Faktendatenbanken zu Stoffen und Produkten, Expositionen, Berufskrankheiten und Literatur, die sowohl durch im Zentrum tätige Spezialisten als auch durch die peripheren Aktivitäten der Berufsgenossenschaft erhoben werden. Für die Anwendung und Nutzung der Daten ist es erforderlich, die Nutzer zentral durch Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften (z. B. zum Thema Berufskrankheitenaufkommen), aber auch gezielt durch die Beratungstätigkeit der Berufsgenossenschaft in ihren Mitgliedern zu erreichen Firmen.

                                                                                                                                                                Für eine möglichst effiziente Nutzung der in GESTIS bereitgestellten Informationen stellt sich die Frage nach der problem- und zielgruppenspezifischen Aufbereitung von Fakten als Informationen. In den Faktendatenbanken zu chemischen Stoffen und Produkten wird auf benutzerspezifische Anforderungen eingegangen – etwa in der Informationstiefe oder in der praxisorientierten Informationsdarstellung. Allerdings können nicht alle spezifischen Anforderungen möglicher Nutzer direkt in den Faktendatenbanken adressiert werden. Eine zielgruppen- und problemspezifische Aufbereitung, ggf. unterstützt durch Datenverarbeitung, ist erforderlich. Zum Umgang mit Gefahrstoffen müssen arbeitsplatzbezogene Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die wichtigsten Daten aus der Datenbank müssen in allgemein verständlicher und arbeitsplatzorientierter Form extrahiert werden, beispielsweise in Form von „Arbeitsplatzanweisungen“, die in den Arbeitsschutzgesetzen vieler Länder vorgeschrieben sind. Dieser nutzerspezifischen Aufbereitung von Daten als Information für Arbeitnehmer wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Spezielle Informationssysteme können diese Informationen aufbereiten, aber auch spezialisierte Informationsstellen, die auf individuelle Anfragen eingehen, informieren und unterstützen die Unternehmen. Im Rahmen von GESTIS erfolgt diese Informationsbeschaffung und -aufbereitung beispielsweise durch branchenspezifische Systeme wie GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der Bauwirtschaft BG), GeSi (Gefahrstoff- und Sicherheitssystem) und durch Fachinformationszentren in der BG, im BIA oder im Verband der Berufsgenossenschaften.

                                                                                                                                                                GESTIS stellt die entsprechenden Schnittstellen zum Datenaustausch bereit und fördert die Zusammenarbeit durch Aufgabenteilung:

                                                                                                                                                                  • Für die Berufsgenossenschaft ist eine direkte Online-Recherche über die Zentrale Stoff- und Produktdatenbank (ZeSP) und die Literaturdatenbank (ZIGUV-DOK) möglich.
                                                                                                                                                                  • Der Offline-Austausch zwischen zentralen und dezentralen Datenbanken erfolgt mit Hilfe geeigneter Schnittstellenformate.
                                                                                                                                                                  • In den Fachinformationsstellen von GESTIS führen Experten auf Anfrage gezielte Auswertungen und Recherchen durch.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      Outlook

                                                                                                                                                                      Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung wird auf der Prävention liegen. In Zusammenarbeit mit den Herstellern ist eine umfassende und aktuelle Aufbereitung der Produktdaten geplant; die Ermittlung statistisch ermittelter Arbeitsplatzkennwerte, abgeleitet aus den Expositionsmessdaten und der stoff- und produktspezifischen Dokumentation; und eine Bewertung in der Berufskrankheitendokumentation.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      Zurück

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                                                                                                                                                                      Die Anforderungen an ein schriftliches Gefahrenkommunikationsprogramm sind in mindestens drei wichtigen internationalen Richtlinien festgelegt: dem Gefahrenkommunikationsstandard der US-Behörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA), dem kanadischen Workplace Hazardous Materials Information System (WHMIS) und der Richtlinie 91/155 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft /EWG. In allen drei Richtlinien sind die Anforderungen für die Erstellung eines vollständigen Sicherheitsdatenblatts festgelegt. Kriterien für die Datenblätter sind Informationen über die Identität der Chemikalie, ihren Lieferanten, Einstufung, Gefahren, Sicherheitsvorkehrungen und die entsprechenden Notfallmaßnahmen. Die folgende Erörterung erläutert die Art der erforderlichen Informationen, die im ILO-Verhaltenskodex von 1992 Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien bei der Arbeit enthalten sind. Obwohl der Kodex nicht dazu bestimmt ist, nationale Gesetze, Vorschriften oder anerkannte Standards zu ersetzen, richten sich seine praktischen Empfehlungen an alle, die für die sichere Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz verantwortlich sind.

                                                                                                                                                                      Die folgende Beschreibung des Inhalts des Stoffsicherheitsdatenblatts entspricht Abschnitt 5.3 des Kodex:

                                                                                                                                                                      Stoffsicherheitsdatenblätter für gefährliche Chemikalien sollten Informationen über die Identität der Chemikalie, ihren Lieferanten, ihre Einstufung, Gefahren, Sicherheitsvorkehrungen und die entsprechenden Notfallmaßnahmen enthalten.

                                                                                                                                                                      Die aufzunehmenden Informationen sollten von der zuständigen Behörde für das Gebiet, in dem sich die Räumlichkeiten des Arbeitgebers befinden, oder von einer von dieser zuständigen Behörde zugelassenen oder anerkannten Stelle festgelegt worden sein. Einzelheiten zur Art der erforderlichen Informationen sind nachstehend aufgeführt.

                                                                                                                                                                      (a) Chemische Produkt- und Firmenidentifikation

                                                                                                                                                                      Der Name sollte mit dem auf dem Etikett der gefährlichen Chemikalie verwendeten übereinstimmen, wobei es sich um den konventionellen chemischen Namen oder einen gebräuchlichen Handelsnamen handeln kann. Zusätzliche Namen können verwendet werden, wenn diese zur Identifizierung beitragen. Der vollständige Name, die Adresse und die Telefonnummer des Lieferanten sollten enthalten sein. Außerdem sollte eine Notrufnummer für den Notfall angegeben werden. Diese Nummer kann die des Unternehmens selbst oder einer anerkannten Beratungsstelle sein, sofern beide jederzeit erreichbar sind.

                                                                                                                                                                      (b) Angaben zu Inhaltsstoffen (Zusammensetzung)

                                                                                                                                                                      Die Informationen sollten es Arbeitgebern ermöglichen, die mit einer bestimmten Chemikalie verbundenen Risiken klar zu identifizieren, damit sie eine Risikobewertung durchführen können, wie in Abschnitt 6.2 (Bewertungsverfahren) dieses Kodex beschrieben. Vollständige Angaben zur Zusammensetzung sollten normalerweise gemacht werden, sind aber möglicherweise nicht erforderlich, wenn die Risiken richtig eingeschätzt werden können. Folgendes sollte angegeben werden, es sei denn, der Name oder die Konzentration eines Bestandteils in einem Gemisch sind vertrauliche Informationen, die gemäß Abschnitt 2.6 weggelassen werden können:

                                                                                                                                                                      1. eine Beschreibung der Hauptbestandteile, einschließlich ihrer chemischen Natur;
                                                                                                                                                                      2. die Identität und Konzentrationen von sicherheits- und gesundheitsgefährdenden Bestandteilen
                                                                                                                                                                      3. die Identität und die zu findende Höchstkonzentration von Bestandteilen, die in der Konzentration vorhanden sind oder die Konzentration überschreiten, bei der sie in von der zuständigen Behörde genehmigten oder anerkannten Listen als sicherheits- und gesundheitsgefährdend eingestuft sind, oder die in höheren Konzentrationen von der zuständigen Behörde verboten sind Behörde.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      (c) Gefahrenidentifikation

                                                                                                                                                                      Die wichtigsten Gefahren, einschließlich der wichtigsten Gefahren für Gesundheit, Körper und Umwelt, sollten klar und kurz als Notfallübersicht angegeben werden. Die Informationen sollten mit denen auf dem Etikett kompatibel sein.

                                                                                                                                                                      (d) Erste-Hilfe-Maßnahmen

                                                                                                                                                                      Erste-Hilfe- und Selbsthilfemaßnahmen sollten sorgfältig erklärt werden. Situationen, in denen eine sofortige ärztliche Behandlung erforderlich ist, sollten beschrieben und die erforderlichen Maßnahmen angegeben werden. Gegebenenfalls sollte die Notwendigkeit besonderer Vorkehrungen für eine spezifische und sofortige Behandlung betont werden.

                                                                                                                                                                      (e) Maßnahmen zur Brandbekämpfung

                                                                                                                                                                      Die Anforderungen für die Brandbekämpfung mit einer Chemikalie sollten aufgenommen werden; zum Beispiel:

                                                                                                                                                                      1. geeignete Löschmittel;
                                                                                                                                                                      2. Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen;
                                                                                                                                                                      3. spezielle Schutzausrüstung für Feuerwehrleute.

                                                                                                                                                                      Außerdem sollten Angaben zu den Eigenschaften der Chemikalie im Brandfall und zu besonderen Expositionsgefahren durch Verbrennungsprodukte sowie zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen gemacht werden.

                                                                                                                                                                      (f) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

                                                                                                                                                                      Es sollten Informationen über die Maßnahmen bereitgestellt werden, die im Falle einer unbeabsichtigten Freisetzung der Chemikalie zu ergreifen sind. Die Informationen sollten Folgendes umfassen:

                                                                                                                                                                      1. Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen: Entfernung von Zündquellen, Bereitstellung ausreichender Belüftung, Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung;
                                                                                                                                                                      2. Umweltschutzmaßnahmen: Abstand zu Abflüssen halten, Notwendigkeit der Alarmierung der Rettungsdienste und ggf. Notwendigkeit der Alarmierung der unmittelbaren Nachbarschaft bei drohender Gefahr;
                                                                                                                                                                      3. Methoden zur Sicherung und Reinigung: Verwendung geeigneter absorbierender Materialien, Vermeidung der Entstehung von Gasen/Dämpfen durch Wasser oder andere Verdünnungsmittel, Verwendung geeigneter Neutralisationsmittel;
                                                                                                                                                                      4. Warnhinweise: raten von vernünftigerweise vorhersehbaren gefährlichen Handlungen ab.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      (g) Handhabung und Lagerung

                                                                                                                                                                      Es sollten Informationen über die vom Lieferanten empfohlenen Bedingungen für eine sichere Lagerung und Handhabung gegeben werden, einschließlich:

                                                                                                                                                                      1. Gestaltung und Standort von Lagerräumen oder Behältern;
                                                                                                                                                                      2. Trennung von Arbeitsplätzen und bewohnten Gebäuden;
                                                                                                                                                                      3. Inkompatible Materialien;
                                                                                                                                                                      4. Lagerbedingungen (z. B. Temperatur und Feuchtigkeit, Vermeidung von Sonnenlicht);
                                                                                                                                                                      5. Vermeidung von Zündquellen, einschließlich besonderer Vorkehrungen zur Vermeidung statischer Aufladung;
                                                                                                                                                                      6. Bereitstellung lokaler und allgemeiner Belüftung;
                                                                                                                                                                      7. empfohlene und zu vermeidende Arbeitsmethoden.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      (h) Expositionskontrollen und persönlicher Schutz

                                                                                                                                                                      Es sollten Informationen über die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung während der Verwendung einer Chemikalie und über die Art der Ausrüstung gegeben werden, die angemessenen und geeigneten Schutz bietet. Gegebenenfalls sollte daran erinnert werden, dass die primären Kontrollen durch die Konstruktion und Installation aller verwendeten Geräte und durch andere technische Maßnahmen bereitgestellt werden sollten, und es sollten Informationen über nützliche Praktiken bereitgestellt werden, um die Exposition der Arbeitnehmer zu minimieren. Spezifische Kontrollparameter wie Expositionsgrenzen oder biologische Standards sollten zusammen mit empfohlenen Überwachungsverfahren angegeben werden.

                                                                                                                                                                      (i) Physikalische und chemische Eigenschaften

                                                                                                                                                                      Es sollte eine kurze Beschreibung des Aussehens der Chemikalie, ob es sich um einen Feststoff, eine Flüssigkeit oder ein Gas handelt, sowie ihrer Farbe und ihres Geruchs gegeben werden. Bestimmte Merkmale und Eigenschaften sollten, sofern bekannt, angegeben werden, wobei die Art der Prüfung anzugeben ist, um diese in jedem Fall zu bestimmen. Die verwendeten Tests sollten den am Arbeitsplatz des Arbeitgebers geltenden nationalen Gesetzen und Kriterien entsprechen, und in Ermangelung nationaler Gesetze oder Kriterien sollten die Testkriterien des Ausfuhrlandes als Richtlinie verwendet werden. Der Umfang der bereitgestellten Informationen sollte der Verwendung der Chemikalie angemessen sein. Beispiele für andere nützliche Daten sind:

                                                                                                                                                                      • Viskosität
                                                                                                                                                                      • Gefrierpunkt/Gefrierbereich
                                                                                                                                                                      • Siedepunkt/Siedebereich
                                                                                                                                                                      • Schmelzpunkt/Schmelzbereich
                                                                                                                                                                      • Flammpunkt
                                                                                                                                                                      • Selbstentzündungstemperatur
                                                                                                                                                                      • Explosive Eigenschaften
                                                                                                                                                                      • oxidierende Eigenschaften
                                                                                                                                                                      • Dampfdruck
                                                                                                                                                                      • Molekulargewicht
                                                                                                                                                                      • spezifisches Gewicht oder Dichte
                                                                                                                                                                      • pH
                                                                                                                                                                      • Löslichkeit
                                                                                                                                                                      • Verteilungskoeffizient (Wasser/n-Octan)
                                                                                                                                                                      • Parameter wie Dampfdichte
                                                                                                                                                                      • Mischbarkeit
                                                                                                                                                                      • Verdunstungsrate und Leitfähigkeit.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      (j) Stabilität und Reaktivität

                                                                                                                                                                      Auf die Möglichkeit gefährlicher Reaktionen unter bestimmten Bedingungen sollte hingewiesen werden. Zu vermeidende Bedingungen sollten angegeben werden, wie z. B.:

                                                                                                                                                                      1. physikalische Bedingungen (z. B. Temperatur, Druck, Licht, Stoß, Kontakt mit Feuchtigkeit oder Luft);
                                                                                                                                                                      2. Nähe zu anderen Chemikalien (z. B. Säuren, Basen, Oxidationsmitteln oder anderen spezifischen Stoffen, die eine gefährliche Reaktion hervorrufen können).

                                                                                                                                                                      Wenn gefährliche Zersetzungsprodukte freigesetzt werden, sollten diese zusammen mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen angegeben werden.

                                                                                                                                                                      (k) Toxikologische Angaben

                                                                                                                                                                      Dieser Abschnitt soll Auskunft über die Auswirkungen auf den Körper und über mögliche Eintrittswege in den Körper geben. Es sollte auf akute Wirkungen, sowohl unmittelbare als auch verzögerte, und auf chronische Wirkungen sowohl nach kurz- als auch nach längerer Exposition hingewiesen werden. Auch auf Gesundheitsgefährdungen durch mögliche Reaktionen mit anderen Chemikalien, einschließlich bekannter Wechselwirkungen, beispielsweise durch die Einnahme von Medikamenten, Tabak und Alkohol, sollte hingewiesen werden.

                                                                                                                                                                      (l) Ökologische Informationen

                                                                                                                                                                      Die wichtigsten Merkmale, die voraussichtlich Auswirkungen auf die Umwelt haben, sollten beschrieben werden. Die erforderlichen detaillierten Informationen hängen von den am Arbeitsplatz des Arbeitgebers geltenden nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten ab. Zu den typischen Informationen, die gegebenenfalls gegeben werden sollten, gehören die potenziellen Freisetzungswege der betreffenden Chemikalie, ihre Persistenz und Abbaubarkeit, ihr Bioakkumulationspotenzial und ihre aquatische Toxizität sowie andere Daten zur Ökotoxizität (z. B. Auswirkungen auf Wasseraufbereitungsanlagen). .

                                                                                                                                                                      (m) Hinweise zur Entsorgung

                                                                                                                                                                      Es sollten sichere Methoden zur Entsorgung der Chemikalie und kontaminierter Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Chemikalien enthalten können, angegeben werden. Arbeitgeber sollten daran erinnert werden, dass es nationale Gesetze und Praktiken zu diesem Thema geben kann.

                                                                                                                                                                      (n) Transportinformationen

                                                                                                                                                                      Es sollten Informationen über besondere Vorsichtsmaßnahmen gegeben werden, die Arbeitgeber kennen oder treffen sollten, während sie die Chemikalie auf ihr Betriebsgelände oder von ihrem Betriebsgelände transportieren. Relevante Informationen, die in den Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter und in anderen internationalen Abkommen enthalten sind, können ebenfalls enthalten sein.

                                                                                                                                                                      (o) Regulatorische Informationen

                                                                                                                                                                      Hier sind die für die Kennzeichnung und Etikettierung der Chemikalie erforderlichen Informationen anzugeben. Auf spezifische nationale Vorschriften oder Praktiken, die für den Benutzer gelten, sollte verwiesen werden. Arbeitgeber sollten daran erinnert werden, sich auf die Anforderungen der nationalen Gesetze und Praktiken zu beziehen.

                                                                                                                                                                      (p) Sonstige Informationen

                                                                                                                                                                      Andere Informationen, die für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer wichtig sein können, sollten enthalten sein. Beispiele sind Schulungshinweise, empfohlene Verwendungen und Beschränkungen, Referenzen und Quellen von Schlüsseldaten für die Erstellung des Stoffsicherheitsdatenblatts, die technische Kontaktstelle und das Ausgabedatum des Blatts.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      Zurück

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                                                                                                                                                                      Klassifizierungssysteme

                                                                                                                                                                      3.1. Allgemein

                                                                                                                                                                      3.1.1. Die zuständige Behörde oder eine von der zuständigen Behörde zugelassene oder anerkannte Stelle sollte Systeme und spezifische Kriterien für die Einstufung einer Chemikalie als gefährlich festlegen und diese Systeme und ihre Anwendung schrittweise erweitern. Bestehende Kriterien für die Einstufung, die von anderen zuständigen Behörden oder durch internationale Vereinbarungen festgelegt wurden, können befolgt werden, wenn sie mit den in diesem Kodex beschriebenen Kriterien und Methoden übereinstimmen, und dies wird empfohlen, wenn es zu einer einheitlichen Vorgehensweise beitragen kann. Die Ergebnisse der Arbeit der Koordinierungsgruppe des Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit (IPCS) von UNEP/ILO/WHO zur Harmonisierung der Einstufung von Chemikalien sollten gegebenenfalls berücksichtigt werden. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der zuständigen Behörden in Bezug auf Einstufungssysteme sind in den Abschnitten 2.1.8 (Kriterien und Anforderungen), 2.1.9 (konsolidierte Liste) und 2.1.10 (Bewertung neuer Chemikalien) dargelegt.

                                                                                                                                                                      3.1.2. Lieferanten sollten sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Chemikalien klassifiziert oder identifiziert und ihre Eigenschaften bewertet wurden (siehe Abschnitte 2.4.3 (Bewertung) und 2.4.4 (Klassifizierung)).

                                                                                                                                                                      3.1.3. Sofern nicht ausgenommen, sollten Hersteller oder Importeure der zuständigen Behörde Informationen über chemische Elemente und Verbindungen übermitteln, die noch nicht in der von der zuständigen Behörde erstellten konsolidierten Einstufungsliste enthalten sind, bevor sie am Arbeitsplatz verwendet werden (siehe Absatz 2.1.10 (Bewertung neuer Chemikalien). )).

                                                                                                                                                                      3.1.4. Die für Forschungs- und Entwicklungszwecke benötigten begrenzten Mengen einer neuen Chemikalie können von Laboratorien und Pilotanlagen hergestellt, gehandhabt und zwischen ihnen transportiert werden, bevor alle Gefahren dieser Chemikalie gemäß den nationalen Gesetzen und Vorschriften bekannt sind. Alle verfügbaren Informationen aus der Literatur oder die dem Arbeitgeber aus seiner Erfahrung mit ähnlichen Chemikalien und Anwendungen bekannt sind, sollten vollständig berücksichtigt werden, und es sollten angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden, als ob die Chemikalie gefährlich wäre. Die beteiligten Arbeitnehmer müssen über die tatsächlichen Gefahreninformationen informiert werden, sobald sie bekannt werden.

                                                                                                                                                                      3.2. Kriterien für die Klassifizierung

                                                                                                                                                                      3.2.1. Die Kriterien für die Einstufung von Chemikalien sollten auf deren inhärenten Gesundheits- und physikalischen Gefahren basieren, einschließlich:

                                                                                                                                                                      1. toxische Eigenschaften, einschließlich akuter und chronischer Gesundheitsschäden in allen Teilen des Körpers;
                                                                                                                                                                      2. chemische oder physikalische Eigenschaften, einschließlich brennbarer, explosiver, oxidierender und gefährlich reaktiver Eigenschaften;
                                                                                                                                                                      3. ätzende und reizende Eigenschaften;
                                                                                                                                                                      4. allergene und sensibilisierende Wirkungen;
                                                                                                                                                                      5. krebserzeugende Wirkungen;
                                                                                                                                                                      6. teratogene und mutagene Wirkungen;
                                                                                                                                                                      7. Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      3.3. Methode der Klassifizierung

                                                                                                                                                                      3.3.1. Die Einstufung von Chemikalien sollte auf verfügbaren Informationsquellen basieren, z. B.:

                                                                                                                                                                      1. Testdaten;
                                                                                                                                                                      2. vom Hersteller oder Importeur bereitgestellte Informationen, einschließlich Informationen über durchgeführte Forschungsarbeiten;
                                                                                                                                                                      3. Informationen, die aufgrund internationaler Transportvorschriften verfügbar sind, z. B. die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter, die für die Einstufung von Chemikalien beim Transport berücksichtigt werden sollten, und das Basler UNEP-Übereinkommen zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs Movements of Hazardous Wastes and their Disposal (1989), die bei gefährlichen Abfällen berücksichtigt werden sollten;
                                                                                                                                                                      4. Nachschlagewerke oder Literatur;
                                                                                                                                                                      5. praktische Erfahrung;
                                                                                                                                                                      6. bei Gemischen entweder auf die Prüfung des Gemischs oder auf die bekannten Gefahren seiner Bestandteile;
                                                                                                                                                                      7. Informationen, die als Ergebnis der von der International Agency for Research on Cancer (IARC), dem UNEP/ILO/WHO International Programme on Chemical Safety (IPCS), den Europäischen Gemeinschaften und verschiedenen nationalen und internationalen Institutionen durchgeführten Risikobewertungsarbeit bereitgestellt werden als Informationen, die über Systeme wie das UNEP International Register of Potentially Toxic Chemicals (IRPTC) verfügbar sind.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      3.3.2. Bestimmte verwendete Klassifizierungssysteme können nur auf bestimmte Klassen von Chemikalien beschränkt sein. Ein Beispiel ist die von der WHO empfohlene Klassifizierung von Pestiziden nach Gefahren und Richtlinien zur Klassifizierung, die Pestizide nur nach Toxizitätsgrad und hauptsächlich nach akuten Gesundheitsrisiken klassifiziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Grenzen eines solchen Systems verstehen. Solche Systeme können nützlich sein, um ein allgemein anwendbares System zu ergänzen.

                                                                                                                                                                      3.3.3. Gemische von Chemikalien sollten auf der Grundlage der von den Gemischen selbst ausgehenden Gefahren eingestuft werden. Nur wenn Gemische nicht als Ganzes getestet wurden, sollten sie auf der Grundlage der inhärenten Gefahren ihrer chemischen Bestandteile eingestuft werden.

                                                                                                                                                                      Quelle: IAA 1993, Kapitel 3.

                                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                      Zurück

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                                                                                                                                                                      Inhalte

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                                                                                                                                                                      American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH), Ausschuss für industrielle Lüftung. 1992. Industrial Ventilation: A Manual of Recommended Practices. 22. Aufl. Cincinnati, OH: ACGIH.

                                                                                                                                                                      American National Standards Institute (ANSI) und American Industrial Hygiene Association (AIHA). 1993. Laborbelüftung. Standard Z9.5. Fairfax, Virginia: AIHA.

                                                                                                                                                                      BG-Messsystem Gefahrstoffe (BGMG). 1995. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sankt Augustin: BGMG.

                                                                                                                                                                      Burgess, WA, MJ Ellenbecker und RD Treitman. 1989. Belüftung zur Kontrolle der Arbeitsumgebung. New York: John Wiley und Söhne.

                                                                                                                                                                      Engelhard, H, H Heberer, H Kersting und R Stamm. 1994. Arbeitsmedizinische Informationen aus der Zentralen Stoff- und Produktdatenbank ZeSP der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin. 29(3S):136-142.

                                                                                                                                                                      Internationale Arbeitsorganisation (ILO). 1993. Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz. Ein IAO-Verhaltenskodex. Genf: ILO.

                                                                                                                                                                      Arbeitsschutzbehörde (OSHA). 1993. Gesundheits- und Sicherheitsstandard; Berufliche Exposition gegenüber Gefahrstoffen in Laboratorien. Bundesregister. 51(42):22660-22684.