Samstag, Februar 19 2011 01: 08

Sichere Handhabung und Lagerung von Chemikalien

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Angepasst aus der 3. Auflage, Enzyklopädie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Bevor ein neuer gefährlicher Stoff zur Lagerung eingeht, sollten alle Benutzer über den richtigen Umgang informiert werden. Planung und Instandhaltung von Lagerflächen sind notwendig, um Materialverluste, Unfälle und Katastrophen zu vermeiden. Eine gute Haushaltsführung ist unerlässlich, und besonderes Augenmerk sollte auf unverträgliche Substanzen, einen geeigneten Standort der Produkte und klimatische Bedingungen gelegt werden.

Schriftliche Anweisungen zur Lagerung sollten bereitgestellt werden, und die Materialsicherheitsdatenblätter (MSDSs) der Chemikalien sollten in den Lagerbereichen verfügbar sein. Die Standorte der verschiedenen Chemikalienklassen sollten in einer Lagerkarte und in einem Chemikalienkataster dargestellt werden. Das Register sollte die maximal zulässige Menge aller chemischen Produkte und die maximal zulässige Menge aller chemischen Produkte pro Klasse enthalten. Alle Stoffe sollten an einer zentralen Stelle zur Verteilung an die Lagerräume, Vorratsräume und Labors entgegengenommen werden. Eine zentrale Annahmestelle ist auch hilfreich bei der Überwachung von Stoffen, die eventuell in die Abfallentsorgung gelangen. Ein Verzeichnis der in den Lagerräumen und Vorratsräumen enthaltenen Stoffe gibt Aufschluss über die Menge und Art der Stoffe, die für eine zukünftige Entsorgung vorgesehen sind.

Gelagerte Chemikalien sollten regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden. Chemikalien mit abgelaufener Haltbarkeit und beschädigte oder undichte Behälter sollten sicher entsorgt werden. Bei der Lagerhaltung sollte ein „first in, first out“-System angewendet werden.

Die Lagerung gefährlicher Stoffe sollte von einer kompetenten, geschulten Person überwacht werden. Alle Arbeiter, die Lagerbereiche betreten müssen, sollten vollständig in angemessenen sicheren Arbeitspraktiken geschult werden, und eine regelmäßige Inspektion aller Lagerbereiche sollte von einem Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden. Ein Feuermelder sollte in oder in der Nähe der Lagerräume aufgestellt werden. Es wird empfohlen, dass Personen nicht alleine in einem Lagerbereich mit giftigen Stoffen arbeiten. Lagerbereiche für Chemikalien sollten sich entfernt von Prozessbereichen, bewohnten Gebäuden und anderen Lagerbereichen befinden. Außerdem sollten sie sich nicht in der Nähe fester Zündquellen befinden.

Kennzeichnungs- und Umkennzeichnungsanforderungen

Das Etikett ist der Schlüssel zur Organisation chemischer Produkte für die Lagerung. Tanks und Behälter sollten mit Schildern gekennzeichnet sein, die den Namen des chemischen Produkts angeben. Keine Behälter oder Flaschen mit komprimierten Gasen sollten ohne die folgenden Identifizierungsetiketten angenommen werden:

  • Identifizierung von Inhalten
  • Beschreibung der Hauptgefahr (z. B. brennbare Flüssigkeit)
  • Vorsichtsmaßnahmen zur Minimierung von Gefahren und zur Vermeidung von Unfällen
  • richtige Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • richtige Verfahren zur Beseitigung von Verschüttungen
  • besondere Anweisungen an medizinisches Personal im Falle eines Unfalls.

 

Das Etikett kann auch Vorsichtsmaßnahmen für die richtige Lagerung enthalten, z. B. „Kühl aufbewahren“ oder „Behälter trocken halten“. Wenn bestimmte gefährliche Produkte in Tankwagen, Fässern oder Säcken geliefert und am Arbeitsplatz neu verpackt werden, sollte jeder neue Behälter neu gekennzeichnet werden, damit der Benutzer die Chemikalie identifizieren und die Risiken sofort erkennen kann.

Explosive Stoffe

Explosivstoffe sind alle Chemikalien, Pyrotechnik und Streichhölzer, die Explosivstoffe sind an sich und solche Stoffe wie empfindliche Metallsalze, die allein oder in bestimmten Mischungen oder wenn sie bestimmten Temperatur-, Stoß-, Reibungs- oder chemischen Einwirkungsbedingungen ausgesetzt sind, sich umwandeln und eine explosionsartige Reaktion eingehen können. Im Fall von Explosivstoffen haben die meisten Länder strenge Vorschriften bezüglich der Anforderungen an eine sichere Lagerung und zu treffende Vorsichtsmaßnahmen, um Diebstahl zur Verwendung bei kriminellen Aktivitäten zu verhindern.

Die Lagerplätze sollten weit entfernt von anderen Gebäuden und Bauwerken liegen, um Schäden im Falle einer Explosion zu minimieren. Hersteller von Explosivstoffen geben Hinweise zur geeignetsten Art der Lagerung. Die Lagerräume sollten solide gebaut und bei Nichtbenutzung sicher verschlossen sein. Kein Lager sollte sich in der Nähe eines Gebäudes befinden, das Öl, Fett, brennbares Abfallmaterial oder brennbares Material, offenes Feuer oder Flammen enthält.

In einigen Ländern ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Magazine mindestens 60 m von Kraftwerken, Tunneln, Minenschächten, Staudämmen, Autobahnen oder Gebäuden entfernt sein müssen. Jeglicher Schutz, der durch natürliche Merkmale wie Hügel, Mulden, dichte Wälder oder Wälder geboten wird, sollte genutzt werden. Um solche Lagerplätze herum werden manchmal künstliche Barrieren aus Erde oder Steinmauern aufgestellt.

Der Lagerort sollte gut belüftet und frei von Feuchtigkeit sein. Es sollte natürliches Licht oder tragbare elektrische Lampen verwendet oder eine Beleuchtung von außerhalb des Lagerhauses bereitgestellt werden. Fußböden sollten aus Holz oder einem anderen funkenfreien Material bestehen. Der Bereich um den Lagerort herum sollte frei von trockenem Gras, Müll oder anderen brennbaren Materialien gehalten werden. Schwarzpulver und Sprengstoffe sollten in getrennten Lagern gelagert werden, und keine Zünder, Werkzeuge oder andere Materialien sollten in einem Sprengstofflager aufbewahrt werden. Zum Öffnen von Sprengstoffkisten sollten eisenfreie Werkzeuge verwendet werden.

Oxidierende Substanzen

Oxidierende Substanzen stellen Sauerstoffquellen dar und sind daher in der Lage, die Verbrennung zu unterstützen und die Heftigkeit eines jeden Feuers zu verstärken. Einige dieser Sauerstofflieferanten geben Sauerstoff bei Lagerraumtemperatur ab, andere erfordern die Zufuhr von Wärme. Wenn Behälter mit oxidierenden Materialien beschädigt werden, kann sich der Inhalt mit anderen brennbaren Materialien vermischen und einen Brand auslösen. Dieses Risiko kann vermieden werden, indem oxidierende Materialien an einem separaten Lagerort gelagert werden. Diese Praxis ist jedoch möglicherweise nicht immer verfügbar, wie beispielsweise in Docklagern für Transitgüter.

Es ist gefährlich, stark oxidierende Substanzen in der Nähe von Flüssigkeiten zu lagern, die sogar einen niedrigen Flammpunkt oder sogar leicht entzündliche Materialien haben. Es ist sicherer, alle brennbaren Materialien von einem Ort fernzuhalten, an dem oxidierende Substanzen gelagert werden. Der Lagerbereich sollte kühl, gut belüftet und feuerbeständig sein.

Brennbare Stoffe

Ein Gas gilt als brennbar, wenn es in Gegenwart von Luft oder Sauerstoff brennt. Wasserstoff, Propan, Butan, Ethylen, Acetylen, Schwefelwasserstoff und Kohlegas gehören zu den am häufigsten vorkommenden brennbaren Gasen. Einige Gase wie Blausäure und Dicyan sind sowohl brennbar als auch giftig. Brennbare Materialien sollten an Orten gelagert werden, die kühl genug sind, um eine versehentliche Entzündung zu verhindern, wenn sich die Dämpfe mit der Luft vermischen.

Dämpfe brennbarer Lösungsmittel können schwerer als Luft sein und sich über den Boden zu einer entfernten Zündquelle bewegen. Es ist bekannt, dass brennbare Dämpfe von verschütteten Chemikalien in Treppenhäuser und Aufzugsschächte hinabsteigen und sich in einem niedrigeren Stockwerk entzünden. Rauchen und offenes Feuer sind daher unbedingt zu verbieten, wenn mit diesen Lösungsmitteln umgegangen oder gelagert wird.

Tragbare, zugelassene Sicherheitskanister sind die sichersten Gefäße für die Lagerung von brennbaren Stoffen. Mengen brennbarer Flüssigkeiten größer als 1 Liter sollten in Metallbehältern gelagert werden. XNUMX-Liter-Fässer werden üblicherweise zum Versand von brennbaren Stoffen verwendet, sind jedoch nicht als Langzeitlagerbehälter gedacht. Der Stopfen sollte vorsichtig entfernt und durch eine zugelassene Druckentlastung ersetzt werden, um einen erhöhten Innendruck durch Hitze, Feuer oder Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Beim Umfüllen von brennbaren Stoffen aus Metallgeräten sollte der Arbeiter ein geschlossenes Umfüllsystem verwenden oder über eine angemessene Absaugung verfügen.

Der Lagerbereich sollte fern von Wärmequellen oder Brandgefahren liegen. Leicht entzündliche Stoffe sind von starken Oxidationsmitteln oder selbstentzündlichen Materialien fernzuhalten. Wenn leicht flüchtige Flüssigkeiten gelagert werden, sollten alle elektrischen Beleuchtungskörper oder Apparate eine zertifizierte feuerfeste Konstruktion haben, und offene Flammen sollten in oder in der Nähe des Lagerplatzes verboten sein. Feuerlöscher und absorbierende inerte Materialien wie trockener Sand und Erde sollten für Notsituationen verfügbar sein.

Die Wände, Decken und Böden des Lagerraums sollten aus Materialien bestehen, die mindestens 2 Stunden Feuerwiderstand haben. Der Raum sollte mit selbstschließenden Brandschutztüren ausgestattet sein. Die Lagerrauminstallationen sollten elektrisch geerdet sein und regelmäßig überprüft oder mit automatischen Rauch- oder Feuererkennungsgeräten ausgestattet sein. Regelventile an Lagerbehältern, die brennbare Flüssigkeiten enthalten, sollten deutlich gekennzeichnet sein, und Rohrleitungen sollten mit eindeutigen Sicherheitsfarben gestrichen sein, um die Art der Flüssigkeit und die Fließrichtung anzuzeigen. Tanks mit brennbaren Stoffen sollten auf einem von den Hauptgebäuden und Anlageneinrichtungen weg geneigten Gelände aufgestellt werden. Liegen sie auf ebenem Gelände, kann durch ausreichenden Abstand und Eindeichung ein Schutz gegen Brandausbreitung erreicht werden. Die Deichkapazität sollte vorzugsweise das 1.5-fache des Lagertanks betragen, da eine brennbare Flüssigkeit leicht überkochen kann. An solchen Lagertanks sollten Entlüftungseinrichtungen und Flammensperren vorgesehen werden. Geeignete Feuerlöscher, entweder automatisch oder manuell, sollten verfügbar sein. Rauchen sollte nicht erlaubt sein.

Giftige Substanzen

Giftige Chemikalien sollten in kühlen, gut belüfteten Bereichen ohne Kontakt mit Hitze, Säuren, Feuchtigkeit und oxidierenden Substanzen gelagert werden. Flüchtige Verbindungen sollten in funkenfreien Gefrierschränken (–20 °C) gelagert werden, um Verdunstung zu vermeiden. Da Behälter undicht werden können, sollten Lagerräume mit Abzugshauben oder gleichwertigen lokalen Belüftungsvorrichtungen ausgestattet sein. Offene Behälter sollten mit Klebeband oder einem anderen Dichtungsmittel verschlossen werden, bevor sie in den Lagerraum zurückgebracht werden. Stoffe, die chemisch miteinander reagieren können, sollten getrennt gelagert werden.

Ätzende Substanzen

Ätzende Substanzen sind starke Säuren, Laugen und andere Substanzen, die Verbrennungen oder Reizungen der Haut, der Schleimhäute oder der Augen verursachen oder die meisten Materialien beschädigen. Typische Beispiele für diese Substanzen sind Flusssäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Ameisensäure und Perchlorsäure. Solche Materialien können ihre Behälter beschädigen und in die Atmosphäre des Lagerbereichs gelangen; einige sind flüchtig und andere reagieren heftig mit Feuchtigkeit, organischen Stoffen oder anderen Chemikalien. Säurenebel oder -dämpfe können Baumaterialien und Ausrüstung korrodieren und eine toxische Wirkung auf das Personal haben. Solche Materialien sollten kühl, aber weit über ihrem Gefrierpunkt gehalten werden, da eine Substanz wie Essigsäure bei einer relativ hohen Temperatur gefrieren, ihren Behälter zerbrechen und dann entweichen kann, wenn die Temperatur wieder über ihren Gefrierpunkt ansteigt.

Einige ätzende Substanzen haben auch andere gefährliche Eigenschaften; Beispielsweise ist Perchlorsäure nicht nur stark korrosiv, sondern auch ein starkes Oxidationsmittel, das Brände und Explosionen verursachen kann. Königswasser hat drei gefährliche Eigenschaften: (1) es zeigt die ätzenden Eigenschaften seiner zwei Komponenten, Salzsäure und Salpetersäure; (2) es ist ein sehr starkes Oxidationsmittel; und (3) die Anwendung von nur einer geringen Wärmemenge führt zur Bildung von Nitrosylchlorid, einem hochgiftigen Gas.

Lagerbereiche für ätzende Stoffe sollten durch undurchlässige Wände und Böden vom Rest der Anlage oder Lager isoliert sein, wobei Vorkehrungen für die sichere Entsorgung von Verschüttungen getroffen werden sollten. Die Böden sollten aus Schlackenblöcken, Beton, der behandelt wurde, um seine Löslichkeit zu verringern, oder einem anderen widerstandsfähigen Material bestehen. Der Lagerbereich sollte gut belüftet sein. Es sollte kein Lager für die gleichzeitige Lagerung von Salpetersäuregemischen und Schwefelsäuregemischen verwendet werden. Manchmal ist es notwendig, ätzende und giftige Flüssigkeiten in speziellen Behältertypen zu lagern; Beispielsweise sollte Flusssäure in Blei-, Guttapercha- oder Ceresinflaschen aufbewahrt werden. Da Flusssäure mit Glas interagiert, sollte sie nicht in der Nähe von Glas- oder Steingutballons gelagert werden, die andere Säuren enthalten.

Ballonflaschen, die ätzende Säuren enthalten, sollten mit Kieselgur (Infusionserde) oder einem anderen wirksamen anorganischen Isoliermaterial verpackt werden. Notwendige Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Notduschen und Augenspülflaschen sollten am oder in unmittelbarer Nähe des Lagerplatzes bereitgestellt werden.

Mit Wasser reagierende Chemikalien

Einige Chemikalien, wie Natrium- und Kaliummetalle, reagieren mit Wasser, um Wärme und brennbare oder explosive Gase zu erzeugen. Bestimmte Polymerisationskatalysatoren wie Alkylaluminiumverbindungen reagieren und verbrennen heftig bei Kontakt mit Wasser. Lagereinrichtungen für mit Wasser reagierende Chemikalien sollten kein Wasser im Lagerbereich haben. Es sollten automatische Sprinkleranlagen ohne Wasser verwendet werden.

Gesetzgebung

In vielen Ländern wurden detaillierte Gesetze ausgearbeitet, um die Art und Weise zu regeln, in der verschiedene gefährliche Stoffe gelagert werden dürfen; Diese Rechtsvorschriften enthalten die folgenden Spezifikationen:

  • Art des Gebäudes, seine Lage, die Höchstmengen verschiedener Stoffe, die an einem Ort gelagert werden dürfen
  • Art der Belüftung erforderlich
  • Vorsichtsmaßnahmen gegen Feuer, Explosion und Freisetzung gefährlicher Stoffe
  • Art der Beleuchtung (z. B. explosionsgeschützte elektrische Geräte und Beleuchtungskörper, wenn explosive oder brennbare Materialien gelagert werden)
  • Anzahl und Lage der Notausgänge
  • Sicherheitsmaßnahmen gegen den Zutritt Unbefugter und gegen Diebstahl
  • Etikettierung und Kennzeichnung von Lagerbehältern und Rohrleitungen
  • Warnhinweise für Arbeitnehmer über die zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen.

 

In vielen Ländern gibt es keine zentrale Behörde, die sich mit der Überwachung der Sicherheitsvorkehrungen für die Lagerung aller gefährlichen Stoffe befasst, sondern es gibt eine Reihe separater Behörden. Beispiele hierfür sind Bergwerks- und Fabrikinspektionen, Hafenbehörden, Verkehrsbehörden, Polizei, Feuerwehr, nationale Behörden und lokale Behörden, die sich alle im Rahmen verschiedener gesetzgeberischer Befugnisse mit einer begrenzten Anzahl gefährlicher Stoffe befassen. Für die Lagerung bestimmter Arten gefährlicher Stoffe wie Erdöl, Sprengstoffe, Zellulose und Zelluloselösungen ist in der Regel eine Genehmigung oder Genehmigung einer dieser Behörden erforderlich. Die Genehmigungsverfahren verlangen, dass Lagerstätten festgelegte Sicherheitsstandards erfüllen.

 

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Lesen Sie mehr 23919 mal Zuletzt geändert am Montag, 27. Juni 2011, 14:13 Uhr

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Verwendung, Lagerung und Transport von Chemikalien Referenzen

American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH), Ausschuss für industrielle Lüftung. 1992. Industrial Ventilation: A Manual of Recommended Practices. 22. Aufl. Cincinnati, OH: ACGIH.

American National Standards Institute (ANSI) und American Industrial Hygiene Association (AIHA). 1993. Laborbelüftung. Standard Z9.5. Fairfax, Virginia: AIHA.

BG-Messsystem Gefahrstoffe (BGMG). 1995. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sankt Augustin: BGMG.

Burgess, WA, MJ Ellenbecker und RD Treitman. 1989. Belüftung zur Kontrolle der Arbeitsumgebung. New York: John Wiley und Söhne.

Engelhard, H, H Heberer, H Kersting und R Stamm. 1994. Arbeitsmedizinische Informationen aus der Zentralen Stoff- und Produktdatenbank ZeSP der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin. 29(3S):136-142.

Internationale Arbeitsorganisation (ILO). 1993. Sicherheit bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz. Ein IAO-Verhaltenskodex. Genf: ILO.

Arbeitsschutzbehörde (OSHA). 1993. Gesundheits- und Sicherheitsstandard; Berufliche Exposition gegenüber Gefahrstoffen in Laboratorien. Bundesregister. 51(42):22660-22684.