Dienstag, 15 März 2011 15: 01

Infrarotstrahlung

Artikel bewerten
(10 Stimmen)

Infrarotstrahlung ist der Teil des nichtionisierenden Strahlungsspektrums, der zwischen Mikrowellen und sichtbarem Licht liegt. Es ist ein natürlicher Bestandteil der menschlichen Umwelt und daher ist der Mensch ihm in allen Bereichen des täglichen Lebens in geringen Mengen ausgesetzt – zum Beispiel zu Hause oder bei Freizeitaktivitäten in der Sonne. Durch bestimmte technische Prozesse am Arbeitsplatz kann es jedoch zu sehr intensiven Expositionen kommen.

Viele industrielle Prozesse beinhalten das thermische Aushärten verschiedener Arten von Materialien. Die verwendeten Wärmequellen oder das erhitzte Material selbst geben in der Regel so viel Infrarotstrahlung ab, dass eine große Anzahl von Arbeitern potenziell gefährdet ist, dieser Strahlung ausgesetzt zu werden.

Begriffe und Mengen

Infrarotstrahlung (IR) hat Wellenlängen im Bereich von 780 nm bis 1 mm. Nach der Klassifizierung der International Commission on Illumination (CIE) wird diese Bande in IRA (von 780 nm bis 1.4 μm), IRB (von 1.4 μm bis 3 μm) und IRC (von 3 μm bis 1 mm) unterteilt. Diese Unterteilung folgt in etwa den wellenlängenabhängigen Absorptionseigenschaften von IR im Gewebe und den daraus resultierenden unterschiedlichen biologischen Wirkungen.

Die Menge sowie die zeitliche und räumliche Verteilung der Infrarotstrahlung werden durch unterschiedliche radiometrische Größen und Einheiten beschrieben. Aufgrund optischer und physiologischer Eigenschaften, insbesondere des Auges, wird üblicherweise zwischen kleinen „Punkt“-Quellen und „erweiterten“ Quellen unterschieden. Das Kriterium für diese Unterscheidung ist der Wert im Bogenmaß des Winkels (α), gemessen am Auge, das von der Quelle eingeschlossen wird. Dieser Winkel kann als Quotient der Lichtquellenabmessung berechnet werden DL geteilt durch den Betrachtungsabstand r. Ausgedehnte Quellen sind diejenigen, die einen Betrachtungswinkel am Auge von größer als α unterdrückenMin., was normalerweise 11 Milliradiant ist. Für alle ausgedehnten Quellen gibt es einen Betrachtungsabstand, bei dem α gleich ist αMin.; bei größeren Betrachtungsabständen kann die Quelle wie eine Punktquelle behandelt werden. Im optischen Strahlenschutz sind die wichtigsten Größen bezüglich ausgedehnter Quellen die Glanz (L, ausgedrückt in Wm-2sr-1) und das zeitintegrierte Ausstrahlung (Lp in Jm-2sr-1), die die „Helligkeit“ der Quelle beschreiben. Für die Bewertung des Gesundheitsrisikos die relevantesten Mengen in Bezug auf Punktquellen oder Expositionen in solchen Entfernungen von der Quelle, bei denen α < αMin., sind die Bestrahlung (E, ausgedrückt in Wm-2), was dem Konzept der Expositionsdosisleistung entspricht, und der strahlende Belichtung (H, in Jm-2), äquivalent zum Expositionsdosiskonzept.

In einigen Bändern des Spektrums sind die biologischen Wirkungen aufgrund der Exposition stark wellenlängenabhängig. Daher müssen zusätzliche spektroradiometrische Größen verwendet werden (z. B. die spektrale Strahldichte, Ll, ausgedrückt in Wm-2 sr-1 nm-1), um die physikalischen Emissionswerte der Quelle gegen das anwendbare Wirkungsspektrum bezogen auf die biologische Wirkung abzuwägen.

 

Quellen und berufliche Exposition

Die Exposition gegenüber IR resultiert aus verschiedenen natürlichen und künstlichen Quellen. Die spektrale Emission von diesen Quellen kann auf eine einzelne Wellenlänge (Laser) beschränkt oder über ein breites Wellenlängenband verteilt sein.

Die verschiedenen Mechanismen zur Erzeugung optischer Strahlung im Allgemeinen sind:

  • thermische Anregung (Schwarzkörperstrahlung)
  • Gasentladung
  • Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung (Laser), wobei der Mechanismus der Gasentladung im IR-Bereich von untergeordneter Bedeutung ist.

 

Die Emission der wichtigsten Quellen, die in vielen industriellen Prozessen verwendet werden, resultiert aus thermischer Anregung und kann mit den physikalischen Gesetzen der Schwarzkörperstrahlung angenähert werden, wenn die absolute Temperatur der Quelle bekannt ist. Die Gesamtemission (M, in Wm-2) eines schwarzen Strahlers (Abbildung 1) wird durch das Stefan-Boltzmann-Gesetz beschrieben:

M(T) = 5.67 x 10-8T4

und hängt von der 4. Potenz der Temperatur ab (T, in K) des strahlenden Körpers. Die spektrale Verteilung der Strahldichte wird durch das Plancksche Strahlungsgesetz beschrieben:

und die Wellenlänge der maximalen Emission (λmax) wird nach dem Wienschen Gesetz beschrieben durch:

λmax = (2.898 x 10-8) / T

Abbildung 1. Spektrale Strahldichte λmaxeines schwarzen Strahlers bei der absoluten Temperatur, die auf jeder Kurve in Grad Kelvin angegeben ist

ELF040F1

Viele Laser, die in industriellen und medizinischen Prozessen verwendet werden, emittieren sehr hohe IR-Werte. Im Allgemeinen weist Laserstrahlung im Vergleich zu anderen Strahlungsquellen einige ungewöhnliche Eigenschaften auf, die das Risiko nach einer Exposition beeinflussen können, wie z. B. eine sehr kurze Pulsdauer oder eine extrem hohe Bestrahlungsstärke. Daher wird die Laserstrahlung an anderer Stelle in diesem Kapitel ausführlich behandelt.

Viele industrielle Prozesse erfordern die Verwendung von Quellen, die starke sichtbare und infrarote Strahlung emittieren, und daher sind eine große Anzahl von Arbeitern wie Bäcker, Glasbläser, Ofenarbeiter, Gießereiarbeiter, Schmiede, Schmelzer und Feuerwehrleute potenziell einem Expositionsrisiko ausgesetzt. Neben Lampen müssen auch solche Quellen wie Flammen, Gasbrenner, Acetylenbrenner, Pfützen aus geschmolzenem Metall und glühende Metallstangen berücksichtigt werden. Diese findet man in Gießereien, Stahlwerken und in vielen anderen Anlagen der Schwerindustrie. Tabelle 1 fasst einige Beispiele für IR-Quellen und ihre Anwendungen zusammen.

Tabelle 1. Verschiedene IR-Quellen, exponierte Bevölkerung und ungefähre Expositionsniveaus

Quelle

Anwendung oder exponierte Population

Belichtung

Sonnenlicht

Outdoor-Arbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Seeleute, allgemeine Öffentlichkeit

500 Watt-2

Glühlampen aus Wolfram

Allgemeine Bevölkerung und Arbeiter
Allgemeine Beleuchtung, Tinten- und Lacktrocknung

105-106 Wm-2sr-1

Wolfram-Halogen-Glühlampen

(Siehe Wolfram-Glühlampen)
Kopiersysteme (Fixieren), allgemeine Prozesse (Trocknen, Backen, Schrumpfen, Weichmachen)

50–200 Wm-2 (bei 50 cm)

Leuchtdioden (z. B. GaAs-Diode)

Spielwaren, Unterhaltungselektronik, Datenübertragungstechnik etc.

105 Wm-2sr-1

Xenon-Bogenlampen

Projektoren, Sonnensimulatoren, Suchscheinwerfer
Kameraleute in Druckereien, Optiklaboranten, Entertainer

107 Wm-2sr-1

Eisen schmelzen

Stahlofen, Stahlwerksarbeiter

105 Wm-2sr-1

Infrarotlampen-Arrays

Industrielle Heizung und Trocknung

103 zu 8.103 Wm-2

Infrarotlampen in Krankenhäusern

Labor-Inkubatoren

100–300 Wm-2

 

Biologische Wirkungen

Optische Strahlung dringt im Allgemeinen nicht sehr tief in biologisches Gewebe ein. Daher sind die Hauptziele einer IR-Exposition die Haut und das Auge. Unter den meisten Expositionsbedingungen ist der Hauptinteraktionsmechanismus von IR thermisch. Lediglich die sehr kurzen Laserpulse, die hier nicht betrachtet werden, können ebenfalls zu mechanothermischen Effekten führen. Effekte durch Ionisierung oder durch Aufbrechen chemischer Bindungen sind bei IR-Strahlung nicht zu erwarten, da die Teilchenenergie mit weniger als etwa 1.6 eV zu gering ist, um solche Effekte hervorzurufen. Aus dem gleichen Grund werden photochemische Reaktionen erst bei kürzeren Wellenlängen im sichtbaren und im ultravioletten Bereich bedeutsam. Die unterschiedlichen wellenlängenabhängigen gesundheitlichen Wirkungen von IR ergeben sich hauptsächlich aus den wellenlängenabhängigen optischen Eigenschaften des Gewebes – beispielsweise der spektralen Absorption der Augenmedien (Abbildung 2).

Abbildung 2. Spektrale Absorption der Augenmedien

ELF040F2

Auswirkungen auf das Auge

Im Allgemeinen ist das Auge gut angepasst, um sich gegen optische Strahlung aus der natürlichen Umgebung zu schützen. Darüber hinaus wird das Auge physiologisch vor Verletzungen durch helle Lichtquellen, wie die Sonne oder Lampen mit hoher Intensität, durch eine Aversionsreaktion geschützt, die die Expositionsdauer auf einen Bruchteil einer Sekunde (ungefähr 0.25 Sekunden) begrenzt.

IRA betrifft aufgrund der Transparenz der Augenmedien hauptsächlich die Netzhaut. Beim direkten Betrachten einer Punktquelle oder eines Laserstrahls machen die Fokussierungseigenschaften in der IRA-Region die Netzhaut zusätzlich viel anfälliger für Schäden als jeder andere Teil des Körpers. Bei kurzen Belichtungszeiten wird angenommen, dass die Erwärmung der Iris durch die Absorption von sichtbarem oder nahem Infrarot eine Rolle bei der Entwicklung von Trübungen in der Linse spielt.

Mit zunehmender Wellenlänge, oberhalb von etwa 1 μm, nimmt die Absorption durch Augenmedien zu. Daher wird angenommen, dass die Absorption von IRA-Strahlung sowohl durch die Linse als auch durch die pigmentierte Iris eine Rolle bei der Bildung von Linsentrübungen spielt. Schäden an der Linse werden Wellenlängen unter 3 μm zugeschrieben (IRA und IRB). Für Infrarotstrahlung mit Wellenlängen über 1.4 µm sind das Kammerwasser und die Linse besonders stark absorbierend.

Im IRB- und IRC-Bereich des Spektrums werden die Augenmedien durch die starke Absorption durch ihren Bestandteil Wasser undurchsichtig. Die Absorption in diesem Bereich erfolgt hauptsächlich in der Hornhaut und im Kammerwasser. Oberhalb von 1.9 μm ist die Hornhaut effektiv der einzige Absorber. Die Absorption langwelliger Infrarotstrahlung durch die Hornhaut kann aufgrund der Wärmeleitung zu erhöhten Temperaturen im Auge führen. Aufgrund einer schnellen Umsatzrate der oberflächlichen Hornhautzellen ist zu erwarten, dass jede auf die äußere Hornhautschicht begrenzte Schädigung vorübergehend ist. Im IRC-Band kann die Exposition ähnlich wie auf der Haut zu einer Verbrennung auf der Hornhaut führen. Hornhautverbrennungen sind jedoch aufgrund der Abneigungsreaktion, die durch das schmerzhafte Gefühl bei starker Exposition ausgelöst wird, nicht sehr wahrscheinlich.

Auswirkungen auf die Haut

Infrarotstrahlung dringt nicht sehr tief in die Haut ein. Daher kann die Exposition der Haut gegenüber sehr starkem IR zu lokalen thermischen Wirkungen unterschiedlicher Schwere und sogar zu schweren Verbrennungen führen. Die Auswirkungen auf die Haut hängen von den optischen Eigenschaften der Haut ab, wie z. B. der wellenlängenabhängigen Eindringtiefe (Abbildung 3 ). Insbesondere bei längeren Wellenlängen kann eine ausgedehnte Exposition zu einem hohen lokalen Temperaturanstieg und Verbrennungen führen. Die Schwellenwerte für diese Wirkungen sind aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Wärmetransportvorgänge in der Haut zeitabhängig. Eine Einstrahlung von 10 kWm-2, kann beispielsweise innerhalb von 5 Sekunden ein schmerzhaftes Gefühl hervorrufen, wohingegen eine Exposition von 2 kWm-2 innerhalb von Zeiträumen von weniger als etwa 50 Sekunden nicht die gleiche Reaktion hervorrufen.

Abbildung 3. Eindringtiefe in die Haut für verschiedene Wellenlängen

ELF040F3

Bei sehr langen Expositionen, auch bei Werten deutlich unterhalb der Schmerzgrenze, kann die Wärmebelastung des menschlichen Körpers groß sein. Vor allem, wenn die Exposition den ganzen Körper erfasst, wie zum Beispiel vor einer Stahlschmelze. Die Folge kann ein Ungleichgewicht des ansonsten physiologisch gut ausbalancierten Thermoregulationssystems sein. Die Tolerierschwelle einer solchen Exposition hängt von verschiedenen individuellen und Umweltbedingungen ab, wie der individuellen Kapazität des Thermoregulationssystems, dem tatsächlichen Körperstoffwechsel während der Exposition oder der Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung (Windgeschwindigkeit). Ohne körperliche Arbeit maximal 300 Wm-2 kann unter bestimmten Umgebungsbedingungen über acht Stunden toleriert werden, aber dieser Wert sinkt auf etwa 140 Wm-2 bei schwerer körperlicher Arbeit.

Expositionsstandards

Die von der Wellenlänge und der Expositionsdauer abhängigen biologischen Wirkungen einer IR-Exposition sind nur bei Überschreitung bestimmter Intensitäts- oder Dosisschwellenwerte nicht tolerierbar. Zum Schutz vor solch unerträglichen Expositionsbedingungen haben internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), das Internationale Arbeitsamt (ILO), das Internationale Komitee für nichtionisierende Strahlung der International Radiation Protection Association (INIRC/IRPA) und ihre Als Nachfolger haben die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und die American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH) Expositionsgrenzwerte für Infrarotstrahlung sowohl von kohärenten als auch inkohärenten optischen Quellen vorgeschlagen. Die meisten nationalen und internationalen Vorschläge für Richtlinien zur Begrenzung der menschlichen Exposition gegenüber Infrarotstrahlung basieren entweder auf den vorgeschlagenen Schwellenwerten (TLVs), die von der ACGIH (1993/1994) veröffentlicht wurden, oder sind sogar identisch mit diesen. Diese Grenzwerte sind weithin anerkannt und werden häufig in beruflichen Situationen verwendet. Sie basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sollen eine thermische Schädigung der Netz- und Hornhaut sowie mögliche Spätfolgen an der Augenlinse verhindern.

Die Überarbeitung der ACGIH-Expositionsgrenzwerte von 1994 lautet wie folgt:

1. Zum Schutz der Netzhaut vor thermischer Schädigung bei Einwirkung von sichtbarem Licht (z. B. bei starken Lichtquellen) die spektrale Strahldichte Lλ in W/(m² sr nm) gewichtet mit der retinalen thermischen Hazard-Funktion Rλ (siehe Tabelle 2) über das Wellenlängenintervall Δλ und summiert über den Wellenlängenbereich von 400 bis 1400 nm, sollte nicht überschreiten:

woher t ist die Betrachtungsdauer begrenzt auf Intervalle von 10-3 bis 10 Sekunden (d. h. für zufällige Betrachtungsbedingungen, nicht fixierte Betrachtung) und α die Winkelunterspannung der Quelle im Bogenmaß ist, berechnet durch α = maximale Ausdehnung der Quelle/Entfernung zur Quelle Rλ  (Tabelle 2 ).

2. Um die Netzhaut vor der Expositionsgefahr durch Infrarot-Wärmelampen oder andere nahe Infrarotquellen zu schützen, bei denen kein starker visueller Reiz vorhanden ist, wird die Infrarotstrahlung über den Wellenlängenbereich von 770 bis 1400 nm aus Sicht des Auges (basierend auf einer 7-mm-Pupille Durchmesser) für eine längere Dauer der Betrachtungsbedingungen sollte begrenzt werden auf:

Diese Grenze basiert auf einem Pupillendurchmesser von 7 mm, da in diesem Fall die Aversionsreaktion (z. B. Schließen des Auges) aufgrund des Fehlens von sichtbarem Licht möglicherweise nicht vorhanden ist.

3. Um mögliche verzögerte Wirkungen auf die Augenlinse, wie z. B. verzögerte Katarakt, zu vermeiden und die Hornhaut vor Überbelichtung zu schützen, sollte die Infrarotstrahlung bei Wellenlängen über 770 nm für Zeiträume von über 100 s auf 1,000 W/m² begrenzt werden und an:

oder für kürzere Zeiträume.

4. Für aphakische Patienten werden separate Gewichtungsfunktionen und resultierende TLVs für den Wellenlängenbereich von ultraviolettem und sichtbarem Licht (305–700 nm) angegeben.

Tabelle 2. Thermische Gefahrenfunktion der Netzhaut

Wellenlänge (nm)

Rλ

Wellenlänge (nm)

Rλ

400

1.0

460

8.0

405

2.0

465

7.0

410

4.0

470

6.2

415

8.0

475

5.5

420

9.0

480

4.5

425

9.5

485

4.0

430

9.8

490

2.2

435

10.0

495

1.6

440

10.0

500-700

1.0

445

9.7

700-1,050

10((700 - λ )/500)

450

9.4

1,050-1,400

0.2

455

9.0

   

Quelle: ACGIH 1996.

Messung

Es stehen zuverlässige radiometrische Techniken und Instrumente zur Verfügung, die es ermöglichen, das Risiko für Haut und Auge durch die Exposition gegenüber optischen Strahlungsquellen zu analysieren. Zur Charakterisierung einer konventionellen Lichtquelle ist es im Allgemeinen sehr hilfreich, die Strahldichte zu messen. Für die Definition gefährlicher Expositionsbedingungen durch optische Quellen sind die Bestrahlungsstärke und die Strahlenexposition von größerer Bedeutung. Die Bewertung breitbandiger Quellen ist komplexer als die Bewertung von Quellen, die bei einzelnen Wellenlängen oder sehr schmalbandig emittieren, da spektrale Eigenschaften und Quellengröße berücksichtigt werden müssen. Das Spektrum bestimmter Lampen besteht sowohl aus einer kontinuierlichen Emission über ein breites Wellenlängenband als auch aus einer Emission auf bestimmten einzelnen Wellenlängen (Linien). Signifikante Fehler können in die Darstellung dieser Spektren eingeführt werden, wenn der Energieanteil in jeder Linie nicht richtig zum Kontinuum hinzugefügt wird.

Zur Bewertung der Gesundheitsgefährdung müssen die Expositionswerte über einer Grenzöffnung gemessen werden, für die die Expositionsnormen festgelegt sind. Typischerweise wurde eine Öffnung von 1 mm als die kleinste praktische Öffnungsgröße betrachtet. Wellenlängen von mehr als 0.1 mm bereiten wegen signifikanter Beugungseffekte, die durch eine Öffnung von 1 mm erzeugt werden, Schwierigkeiten. Für dieses Wellenlängenband wurde eine Apertur von 1 cm² (11 mm Durchmesser) akzeptiert, da Hotspots in diesem Band größer sind als bei kürzeren Wellenlängen. Für die Bewertung der Netzhautgefährdung wurde die Größe der Öffnung durch eine durchschnittliche Pupillengröße bestimmt und daher eine Öffnung von 7 mm gewählt.

Generell sind Messungen im optischen Bereich sehr aufwendig. Messungen, die von ungeschultem Personal durchgeführt werden, können zu ungültigen Schlussfolgerungen führen. Eine ausführliche Zusammenfassung der Messverfahren findet sich in Sliney und Wolbarsht (1980).

Schutzmaßnahmen

Der wirksamste Standardschutz vor der Exposition gegenüber optischer Strahlung ist die vollständige Einhausung der Quelle und aller Strahlungspfade, die aus der Quelle austreten können. Durch solche Maßnahmen sollte die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte in den meisten Fällen einfach zu erreichen sein. Wo dies nicht der Fall ist, gilt der Personenschutz. Beispielsweise sollte vorhandener Augenschutz in Form von geeigneten Schutzbrillen oder Visieren oder Schutzkleidung verwendet werden. Wenn die Arbeitsbedingungen die Anwendung solcher Maßnahmen nicht zulassen, können eine administrative Kontrolle und ein eingeschränkter Zugang zu sehr intensiven Quellen erforderlich sein. In manchen Fällen kann eine Reduzierung entweder der Leistung der Quelle oder der Arbeitszeit (Arbeitspausen zur Erholung von Hitzestress) oder beides eine mögliche Maßnahme zum Schutz des Arbeitnehmers sein.

Fazit

Im Allgemeinen stellt Infrarotstrahlung von den gebräuchlichsten Quellen wie Lampen oder von den meisten industriellen Anwendungen kein Risiko für Arbeitnehmer dar. An manchen Arbeitsplätzen kann IR jedoch ein Gesundheitsrisiko für den Arbeiter darstellen. Darüber hinaus nehmen der Einsatz und Einsatz von Speziallampen und Hochtemperaturprozessen in Industrie, Wissenschaft und Medizin rasant zu. Wenn die Exposition durch diese Anwendungen ausreichend hoch ist, können schädliche Wirkungen (hauptsächlich im Auge, aber auch auf der Haut) nicht ausgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass die Bedeutung international anerkannter Standards für die Exposition gegenüber optischer Strahlung zunehmen wird. Um den Arbeitnehmer vor übermäßiger Exposition zu schützen, sollten Schutzmaßnahmen wie Abschirmung (Augenschutz) oder Schutzkleidung obligatorisch sein.

Die wichtigsten nachteiligen biologischen Wirkungen, die der Infrarotstrahlung zugeschrieben werden, sind Katarakte, bekannt als Glasbläser- oder Hochofenkatarakte. Langfristige Exposition selbst bei relativ geringen Mengen verursacht Hitzestress für den menschlichen Körper. Bei solchen Expositionsbedingungen müssen zusätzliche Faktoren wie Körpertemperatur und Verdunstungswärmeverlust sowie Umweltfaktoren berücksichtigt werden.

Um die Arbeitnehmer zu informieren und anzuleiten, wurden in den Industrieländern einige praktische Leitfäden entwickelt. Eine umfassende Zusammenfassung findet sich in Sliney und Wolbarsht (1980).

 

Zurück

Lesen Sie mehr 22250 mal Zuletzt geändert am Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 21:31 Uhr

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die ILO übernimmt keine Verantwortung für auf diesem Webportal präsentierte Inhalte, die in einer anderen Sprache als Englisch präsentiert werden, der Sprache, die für die Erstproduktion und Peer-Review von Originalinhalten verwendet wird. Bestimmte Statistiken wurden seitdem nicht aktualisiert die Produktion der 4. Auflage der Encyclopaedia (1998)."

Inhalte

Strahlung: Nichtionisierende Referenzen

Allen, SG. 1991. Hochfrequenzfeldmessungen und Gefährdungsbeurteilung. J Radiol Protect 11:49-62.

Amerikanische Konferenz staatlicher Industriehygieniker (ACGIH). 1992. Dokumentation zu den Schwellenwerten. Cincinnati, Ohio: ACGIH.

—. 1993. Schwellenwerte für chemische Stoffe und physikalische Einwirkungen und biologische Expositionsindizes. Cincinnati, Ohio: ACGIH.

—. 1994a. Jahresbericht des ACGIH Physical Agents Threshold Limit Values ​​Committee. Cincinnati, Ohio: ACGIH.

—. 1994b. TLVs, Schwellenwerte und biologische Expositionsindizes für 1994-1995. Cincinnati, Ohio: ACGIH.

—. 1995. 1995-1996 Schwellenwerte für chemische Substanzen und physikalische Einwirkungen und biologische Expositionsindizes. Cincinnati, Ohio: ACGIH.

—. 1996. TLVs© und BEIs©. Grenzwerte für chemische Stoffe und physikalische Einwirkungen; Biologische Expositionsindizes. Cincinnati, Ohio: ACGIH.

American National Standards Institute (ANSI). 1993. Sichere Verwendung von Lasern. Norm Nr. Z-136.1. New York: ANSI.

Aniolczyk, R. 1981. Messungen zur hygienischen Bewertung elektromagnetischer Felder in der Umgebung von Diathermie, Schweißern und Induktionsheizgeräten. Medycina Pracy 32:119-128.

Bassett, CAL, SN Mitchell und SR Gaston. 1982. Behandlung mit pulsierenden elektromagnetischen Feldern bei nicht vereinigten Frakturen und fehlgeschlagenen Artrodesen. J. Am. Med. Assoc. 247: 623-628.

Bassett, CAL, RJ Pawluk und AA Pilla. 1974. Verstärkung der Knochenreparatur durch induktiv gekoppelte elektromagnetische Felder. Wissenschaft 184:575-577.

Berger, D, F Urbach und RE Davies. 1968. Das Wirkungsspektrum des durch ultraviolette Strahlung induzierten Erythems. Im Vorbericht XIII. Congressus Internationalis Dermatologiae, München, herausgegeben von W. Jadassohn und CG Schirren. New York: Springer-Verlag.

Bernhardt, JH. 1988a. Festlegung frequenzabhängiger Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder und Bewertung indirekter Wirkungen. Rad Envir Biophys 27:1.

Bernhardt, JH und R. Matthes. 1992. ELF- und HF-elektromagnetische Quellen. In Schutz vor nichtionisierender Strahlung, herausgegeben von MW Greene. Vancouver: UBC-Presse.

Bini, M., A. Checcucci, A. Ignesti, L. Millanta, R. Olmi, N. Rubino und R. Vanni. 1986. Exposition von Arbeitern gegenüber intensiven elektrischen HF-Feldern, die aus Kunststoffversiegelungen austreten. J Mikrowellenleistung 21:33-40.

Buhr, E, E Sutter und Dutch Health Council. 1989. Dynamische Filter für Schutzgeräte. In Dosimetry of Laser Radiation in Medicine and Biology, herausgegeben von GJ Mueller und DH Sliney. Bellingham, Washington: SPIE.

Büro für radiologische Gesundheit. 1981. An Evaluation of Radiation Emission from Video Display Terminals. Rockville, MD: Büro für radiologische Gesundheit.

Cleuet, A. und A. Mayer. 1980. Risques liés à l'utilisation industrielle des lasers. In Institut National de Recherche et de Sécurité, Cahiers de Notes Documentaires, Nr. 99 Paris: Institut National de Recherche et de Sécurité.

Coblentz, WR, R Stair und JM Hogue. 1931. Die spektrale erythemische Beziehung der Haut zur ultravioletten Strahlung. In Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America Washington, DC: National Academy of Sciences.

Cole, CA, DF Forbes und PD Davies. 1986. Ein Aktionsspektrum für UV-Photokarzinogenese. Photochem Photobiol 43(3):275-284.

Commission Internationale de L’Eclairage (CIE). 1987. Internationales Beleuchtungsvokabular. Wien: CIE.

Cullen, AP, BR Chou, MG Hall und SE Jany. 1984. Ultraviolett-B schädigt das Endothel der Hornhaut. Am J. Optom Phys Opt. 61(7):473-478.

Duchene, A, J Lakey und M Repacholi. 1991. IRPA-Richtlinien zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. New York: Pergamon.

Elder, JA, PA Czerki, K Stuchly, K Hansson Mild und AR Sheppard. 1989. Hochfrequenzstrahlung. In Nonionizing Radiation Protection, herausgegeben von MJ Suess und DA Benwell-Morison. Genf: WER.

Eriksen, P. 1985. Zeitaufgelöste optische Spektren von der Lichtbogenzündung beim MIG-Schweißen. Am Ind Hyg Assoc J 46: 101-104.

Everett, MA, RL Olsen und RM Sayer. 1965. Ultraviolettes Erythem. Arch Dermatol 92: 713-719.

Fitzpatrick, TB, MA Pathak, LC Harber, M. Seiji und A. Kukita. 1974. Sonnenlicht und Mensch, normale und abnormale photobiologische Reaktionen. Tokio: Univ. von Tokyo Press.

Forbes, PD und PD Davies. 1982. Faktoren, die die Photokarzinogenese beeinflussen. Kerl. 7 in Photoimmunology, herausgegeben von JAM Parrish, L Kripke und WL Morison. New York: Plenum.

Freeman, RS, DW Owens, JM Knox und HT Hudson. 1966. Relativer Energiebedarf für eine Erythemreaktion der Haut auf monochromatische Wellenlängen des im Sonnenspektrum vorhandenen Ultravioletts. J Invest Dermatol 47: 586–592.

Grandolfo, M und K Hansson Mild. 1989. Weltweiter öffentlicher und beruflicher Hochfrequenz- und Mikrowellenschutz. In Elektromagnetische Biointeraktion. Mechanismen, Sicherheitsstandards, Schutzleitfäden, herausgegeben von G Franceschetti, OP Gandhi und M Grandolfo. New York: Plenum.

Grün, MW. 1992. Nichtionisierende Strahlung. 2. Internationaler Workshop über nichtionisierende Strahlung, 10.-14. Mai, Vancouver.

Schinken, WTJ. 1989. Die Photopathologie und Natur der Blaulicht- und Nah-UV-Netzhautläsion, die durch Laser und andere optische Quellen erzeugt wird. In Laser Applications in Medicine and Biology, herausgegeben von ML Wolbarsht. New York: Plenum.

Ham, WT, HA Mueller, JJ Ruffolo, D Guerry III und RK Guerry. 1982. Aktionsspektrum für Netzhautverletzungen durch nahe ultraviolette Strahlung beim aphakischen Affen. Am. J. Ophthalmol 93(3):299–306.

Hansson Mild, K. 1980. Berufliche Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Proc. IEEE 68:12-17.

Hausser, KW. 1928. Einfluss der Wellenlänge in der Strahlenbiologie. Strahlentherapie 28:25-44.

Institut für Elektrotechnik und Elektronik (IEEE). 1990a. IEEE COMAR Position von HF und Mikrowellen. NewYork: IEEE.

—. 1990b. Positionserklärung des IEEE COMAR zu gesundheitlichen Aspekten der Exposition gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern von HF-Versiegelungsgeräten und dielektrischen Heizgeräten. NewYork: IEEE.

—. 1991. IEEE Standard for Safety Levels With Respect to Human Exposure to Radiofrequency Electromagnetic Fields 3 KHz to 300 GHz. NewYork: IEEE.

Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). 1994. Richtlinien zu Expositionsgrenzwerten bei statischen Magnetfeldern. Gesundheitsphysik 66:100-106.

—. 1995. Richtlinien für Grenzwerte für die menschliche Exposition gegenüber Laserstrahlung.

ICNIRP-Erklärung. 1996. Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung von Handfunktelefonen und Basissendern. Gesundheitsphysik, 70:587-593.

Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). 1993. IEC-Norm Nr. 825-1. Genf: IEC.

Internationales Arbeitsamt (ILO). 1993a. Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern mit Netzfrequenz. Arbeitsschutzserie, Nr. 69. Genf: ILO.

International Radiation Protection Association (IRPA). 1985. Richtlinien für Grenzwerte der Exposition von Menschen gegenüber Laserstrahlung. Health Phys 48(2):341-359.

—. 1988a. Änderung: Empfehlungen für geringfügige Aktualisierungen der IRPA 1985-Richtlinien zu Grenzwerten für die Exposition gegenüber Laserstrahlung. Health Phys 54(5):573-573.

—. 1988b. Richtlinien zu Expositionsgrenzwerten bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz. Gesundheitsphysik 54:115-123.

—. 1989. Vorgeschlagene Änderung der Grenzwerte der IRPA-Richtlinien von 1985 für die Exposition gegenüber ultravioletter Strahlung. Gesundheitsphysik 56(6):971-972.

International Radiation Protection Association (IRPA) und International Non-Ionizing Radiation Committee. 1990. Vorläufige Richtlinien zu Expositionsgrenzwerten bei 50/60 Hz elektrischen und magnetischen Feldern. Gesundheitsphysik 58(1):113-122.

Kolmodin-Hedman, B., K. Hansson Mild, E. Jönsson, MC Anderson und A. Eriksson. 1988. Gesundheitsprobleme beim Betrieb von Kunststoffschweißmaschinen und Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Int Arch Occup Environ Health 60:243-247.

Krause, N. 1986. Exposition von Menschen gegenüber statischen und zeitlich veränderlichen Magnetfeldern in Technik, Medizin, Forschung und öffentlichem Leben: Dosimetrische Aspekte. In Biological Effects of Static and ELF-Magnetic Fields, herausgegeben von JH Bernhardt. München: MMV Medizin Verlag.

Lövsund, P und KH Mild. 1978. Niederfrequentes elektromagnetisches Feld in der Nähe einiger Induktionsheizgeräte. Stockholm: Stockholmer Arbeitsschutzamt.

Lövsund, P, PA Oberg und SEG Nilsson. 1982. ELF-Magnetfelder in der Elektrostahl- und Schweißindustrie. Radio Sci 17(5S):355-385.

Luckiesh, ML, L. Holladay und AH Taylor. 1930. Reaktion ungebräunter menschlicher Haut auf ultraviolette Strahlung. J Optic Soc Am 20: 423–432.

McKinlay, AF und B. Diffey. 1987. Ein Referenzaktionsspektrum für UV-induziertes Erythem in der menschlichen Haut. In Human Exposure to Ultraviolet Radiation: Risks and Regulations, herausgegeben von WF Passchier und BFM Bosnjakovic. New York: Excerpta medica Division, Elsevier Science Publishers.

McKinlay, A, JB Andersen, JH Bernhardt, M Grandolfo, KA Hossmann, FE van Leeuwen, K Hansson Mild, AJ Swerdlow, L Verschaeve und B Veyret. Vorschlag für ein Forschungsprogramm einer Expertengruppe der Europäischen Kommission. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Funktelefonen. Unveröffentlichter Bericht.

Mitbriet, IM und VD Manyachin. 1984. Einfluss von Magnetfeldern auf die Knochenreparatur. Moskau, Nauka, 292-296.

Nationaler Rat für Strahlenschutz und -messungen (NCRP). 1981. Hochfrequente elektromagnetische Felder. Eigenschaften, Mengen und Einheiten, biophysikalische Interaktion und Messungen. Bethesda, MD: NCRP.

—. 1986. Biologische Wirkungen und Expositionskriterien für hochfrequente elektromagnetische Felder. Bericht Nr. 86. Bethesda, MD: NCRP.

Nationale Strahlenschutzbehörde (NRPB). 1992. Elektromagnetische Felder und das Krebsrisiko. Vol. 3(1). Chilton, Großbritannien: NRPB.

—. 1993. Beschränkungen der Exposition des Menschen gegenüber statischen und zeitlich veränderlichen elektromagnetischen Feldern und Strahlungen. Didcot, Großbritannien: NRPB.

Nationaler Forschungsrat (NRC). 1996. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Exposition gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern in Wohngebieten. Washington: NAS-Presse. 314.

Olsen, EG und A. Ringvold. 1982. Menschliches Hornhautendothel und ultraviolette Strahlung. Acta Ophthalmol 60:54-56.

Parrish, JA, KF Jaenicke und RR Anderson. 1982. Erythem und Melanogenese: Aktionsspektren normaler menschlicher Haut. Photochem Photobiol. 36(2):187-191.

Passchier, WF und BFM Bosnjakovic. 1987. Human Exposure to Ultraviolet Radiation: Risks and Regulations. New York: Excerpta Medica Division, Elsevier Science Publishers.

Pitts, DG. 1974. Das menschliche UV-Aktionsspektrum. Am J. Optom Phys Opt. 51(12):946-960.

Pitts, DG und TJ Tredici. 1971. Die Auswirkungen von Ultraviolett auf das Auge. Am Ind Hyg Assoc J 32(4):235-246.

Pitts, DG, AP Cullen und PD Hacker. 1977a. Augenwirkungen von ultravioletter Strahlung von 295 bis 365 nm. Invest Ophthalmol Vis Sci 16(10):932-939.

—. 1977b. UV-Effekte von 295 bis 400 nm im Kaninchenauge. Cincinnati, Ohio: Nationales Institut für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (NIOSH).

Polk, C. und E. Postow. 1986. CRC Handbook of Biological Effects of Electromagnetic Fields. Boca Raton: CRC Press.

Repacholi, MH. 1985. Videoanzeigeterminals - sollten Betreiber besorgt sein? Austalas Phys Eng Sci Med 8(2):51-61.

—. 1990. Krebs durch Exposition bei 50760 Hz elektrischen und magnetischen Feldern: Eine große wissenschaftliche Debatte. Austalas Phys Eng Sci Med 13(1):4-17.

Repacholi, M., A. Basten, V. Gebski, D. Noonan, J. Finnic und AW Harris. 1997. Lymphome in E-Pim1-transgenen Mäusen, die bei gepulsten 900 MHz elektromagnetischen Feldern exponiert wurden. Strahlungsforschung, 147:631-640.

Riley, MV, S Susan, MI Peters und CA Schwartz. 1987. Die Auswirkungen von UVB-Bestrahlung auf das Hornhautendothel. Curr Eye Res. 6(8):1021-1033.

Ringvold, A. 1980a. Hornhaut und ultraviolette Strahlung. Acta Ophthalmol 58:63-68.

—. 1980b. Kammerwasser und ultraviolette Strahlung. Acta Ophthalmol 58:69-82.

—. 1983. Schädigung des Hornhautepithels durch ultraviolette Strahlung. Acta Ophthalmol 61:898-907.

Ringvold, A und M Davanger. 1985. Durch UV-Strahlung verursachte Veränderungen im Hornhautstroma des Kaninchens. Acta Ophthalmol 63:601–606.

Ringvold, A, M Davanger und EG Olsen. 1982. Veränderungen des Hornhautendothels nach ultravioletter Bestrahlung. Acta Ophthalmol 60:41-53.

Roberts, NJ und SM Michaelson. 1985. Epidemiologische Studien zur Exposition des Menschen gegenüber hochfrequenter Strahlung: Eine kritische Überprüfung. Int Arch Occup Environ Health 56:169-178.

Roy, CR, KH Joyner, HP Gies und MJ Bangay. 1984. Messung der von Bildschirmgeräten (VDTs) emittierten elektromagnetischen Strahlung. Rad Prot Austral 2(1):26-30.

Scotto, J, TR Fears und GB Gori. 1980. Messungen der Ultraviolettstrahlung in den Vereinigten Staaten und Vergleiche mit Hautkrebsdaten. Washington, DC: Druckerei der US-Regierung.

Sienkiewicz, ZJ, RD Saunder und CI Kowalczuk. 1991. Biologische Auswirkungen der Exposition gegenüber nichtionisierenden elektromagnetischen Feldern und Strahlung. 11 Extrem niederfrequente elektrische und magnetische Felder. Didcot, UK: National Radiation Protection Board.

Silverman, C. 1990. Epidemiologische Studien zu Krebs und elektromagnetischen Feldern. In Kap. 17 in Biological Effects and Medical Applications of Electromagnetic Energy, herausgegeben von OP Gandhi. Engelwood Cliffs, NJ: Lehrlingshalle.

Sliney, DH. 1972. Die Vorzüge eines Hüllwirkungsspektrums für Kriterien der Exposition gegenüber ultravioletter Strahlung. Am Ind Hyg Assoc J 33: 644–653.

—. 1986. Physikalische Faktoren bei der Kataraktogenese: Umgebungs-UV-Strahlung und Temperatur. Invest Ophthalmol Vis Sci 27(5):781–790.

—. 1987. Abschätzung der Exposition gegenüber ultravioletter Sonnenstrahlung auf ein intraokulares Linsenimplantat. J Cataract Refract Surg 13(5):296-301.

—. 1992. Ein Leitfaden für Sicherheitsmanager zu den neuen Schweißfiltern. Schweißen J 71(9):45-47.
Sliney, DH und ML Wolbarsht. 1980. Sicherheit mit Lasern und anderen optischen Quellen. New York: Plenum.

Stenson, S. 1982. Augenbefunde bei Xeroderma pigmentosum: Bericht über zwei Fälle. Ann Ophthalmol 14(6):580–585.

Sterenborg, HJCM und JC van der Leun. 1987. Aktionsspektren für die Tumorentstehung durch ultraviolette Strahlung. In Human Exposure to Ultraviolet Radiation: Risks and Regulations, herausgegeben von WF Passchier und BFM Bosnjakovic. New York: Excerpta Medica Division, Elsevier Science Publishers.

Stuchly, MA. 1986. Exposition des Menschen gegenüber statischen und zeitlich veränderlichen Magnetfeldern. Health Phys 51(2):215-225.

Stuchly, MA und DW Lecuyer. 1985. Induktionserwärmung und Bedienerexposition gegenüber elektromagnetischen Feldern. Gesundheitsphysik 49:693-700.

—. 1989. Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern beim Lichtbogenschweißen. Gesundheitsphysik 56:297-302.

Szmigielski, S., M. Bielec, S. Lipski und G. Sokolska. 1988. Immunologische und krebsbezogene Aspekte der Exposition bei schwachen Mikrowellen- und Hochfrequenzfeldern. In Modern Bioelectricity, herausgegeben von AA Mario. New York: Marcel Dekker.

Taylor, HR, SK West, FS Rosenthal, B. Munoz, HS Newland, H. Abbey und EA Emmett. 1988. Wirkung von ultravioletter Strahlung auf die Kataraktbildung. New Engl J Med 319: 1429-1433.

Sag, RA. 1983. Instrumentierung zur Messung elektromagnetischer Felder: Ausrüstung, Kalibrierungen und ausgewählte Anwendungen. In Biological Effects and Dosimetry of Nonionizing Radiation, Radiofrequency and Microwave Energies, herausgegeben von M Grandolfo, SM Michaelson und A Rindi. New York: Plenum.

Urbach, F. 1969. Die biologischen Wirkungen der UV-Strahlung. New York: Pergamon.

Weltgesundheitsorganisation (WHO). 1981. Hochfrequenz und Mikrowellen. Umweltgesundheitskriterien, Nr. 16. Genf: WER.

—. 1982. Laser und optische Strahlung. Environmental Health Criteria, Nr. 23. Genf: WHO.

—. 1987. Magnetfelder. Umweltgesundheitskriterien, Nr. 69. Genf: WER.

—. 1989. Nicht-ionisierender Strahlenschutz. Kopenhagen: WHO-Regionalbüro für Europa.

—. 1993. Elektromagnetische Felder 300 Hz bis 300 GHz. Environmental Health Criteria, Nr. 137. Genf: WHO.

—. 1994. Ultraviolette Strahlung. Environmental Health Criteria, Nr. 160. Genf: WHO.

Weltgesundheitsorganisation (WHO), Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und International Radiation Protection Association (IRPA). 1984. Extrem niedrige Frequenz (ELF). Environmental Health Criteria, Nr. 35. Genf: WHO.

Zaffanella, LE und DW DeNo. 1978. Elektrostatische und elektromagnetische Effekte von Ultrahochspannungs-Übertragungsleitungen. Palo Alto, Kalifornien: Electric Power Research Institute.

Zuclich, JA und JS Connolly. 1976. Augenschaden durch nah-ultraviolette Laserstrahlung. Invest Ophthalmol Vis Sci 15(9):760-764.