Arbeiten in der Bank: Jetzt sicherer für das Personal
Welche langfristigen Maßnahmen können ergriffen werden, um die Attraktivität eines Banküberfalls zu verringern? Durch die Neuregelung der Unfallverhütungsvorschrift (APR) zum „Kassenfenster“ (VBG 120) wird das Risiko für Mitarbeiter, bei Banküberfällen verletzt oder getötet zu werden, deutlich minimiert.
Eine genaue Kenntnis des Verhaltens von Bankräubern ist entscheidend. Zu diesem Zweck untersucht die Administration Trade Organization seit 1966 Banküberfälle. Diese Studien haben gezeigt, dass beispielsweise Bankräuber kleine Bankfilialen mit wenigen Mitarbeitern bevorzugen. Etwa ein Drittel der Banküberfälle ereignet sich kurz nach der Eröffnung oder kurz vor der Schließung. Das Ziel ist es, die ausgeraubte Bank so schnell wie möglich (nach 2 oder 3 Minuten) und mit der größtmöglichen Beute zu verlassen. Viele Bankräuber gehen von dem weit verbreiteten Irrglauben aus, dass 100,000 DM und mehr aus dem Schalter geklaut werden können. Die Ergebnisse dieser und weiterer Studien sind in den Rubriken „Bauen und Einrichten“ und „Betrieb“ im „Kassenfenster“ APR enthalten. Zum Schutz des Mitarbeiters werden hier Maßnahmen vorgeschlagen, die die Erwartungen der Bankräuber drastisch reduzieren. Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt von der strikten Einhaltung durch die Mitarbeiter in der täglichen Praxis ab.
Welche Grundvoraussetzungen werden im „Teller's Window“ effektiven Jahreszins gestellt? In Paragraph 7 des effektiven Jahreszinses „Schalterfenster“ wird die zentrale Forderung formuliert: „Der Schutz der Versicherten erfordert eine Sicherung der Banknoten, um den Anreiz zum Raub erheblich zu verringern“.
Was bedeutet das in der täglichen Praxis? Leicht zugängliches Geld sollte in öffentlich zugänglichen Bereichen nur innerhalb von Räumen aufbewahrt und verarbeitet werden, die durch beschuss- oder bruchsichere Abschnitte vom Publikum getrennt sind.
Der zulässige Höchstbetrag des zugänglichen Geldes ist in Absatz 32 angegeben: ein kombinierter Höchstbetrag von 50,000 DM ist zulässig, wenn beschusssichere Schalterfenster, andere durchbruchsichere Sicherungen und mindestens 6 Mitarbeiter anwesend sind. 10,000,- DM dürfen bei Verwendung von durchbruchsicheren Sicherungen (jedoch keine beschusssicheren Schalterscheiben) in Verbindung mit Behältern, die mit zeitversetzten Auslösungen ausgestattet sind, nicht überschritten werden. Es müssen immer mindestens 2 Mitarbeiter anwesend sein, die Blickkontakt haben müssen.
Um den Anreiz für Banküberfälle so gering wie möglich zu halten, sollten die verfügbaren Geldbeträge deutlich unter den im „Teller's Window“-APR festgelegten Höchstwerten gehalten werden. Darüber hinaus fordert Absatz 25 Anweisungen des Unternehmens, die maximal zulässigen zugänglichen Beträge für jede Niederlassung festzulegen. Größere Beträge, die für den geschäftlichen und sonstigen Bedarf notwendig sind, sollten in Zeitschlossbehältern gesichert werden, um Bankräubern den Zugriff zu erschweren.
Schalterfenster, die nicht mit durchschuss- oder bruchsicheren Schutzvorrichtungen ausgestattet sind und keine zentrale Geldausgabeeinrichtung oder einen mitarbeiterbedienten Geldautomaten haben, sollten keine zugänglichen Banknoten bereithalten.
Sicherung von Fenstern und Türen
Personaleingangs- und -ausgangstüren zu Kassenbereichen mit Bargeld müssen gegen Einsicht oder Betreten von außen gesichert werden, damit Bankräuber das Betreten und Verlassen von Bankräumen nicht ohne weiteres abfangen können. Der Mitarbeiter muss sich durch eingebaute Gucklöcher vergewissern können, dass keine Gefahr besteht.
Um das unbemerkte Eindringen von Bankräubern in Bankräume zu verhindern, müssen Türschließer dafür sorgen, dass Türen immer geschlossen bleiben.
Da durch das Betrachten von Banknoten ein erheblicher Anreiz zum Diebstahl entsteht, müssen Fenster, hinter denen Banknoten gehandhabt werden, gegen Einsehen oder Eindringen gesichert werden. Statistiken zeigen, dass die strikte Einhaltung dieser Vorschrift zu sehr wenigen Banküberfällen durch Fenster oder Personaleingänge führt.
Im Gegensatz zu Personenein- und -ausgangstüren müssen Türen für den Publikumsverkehr freie Sicht haben. Bankräuber können so frühzeitig erkannt und Hilfe alarmiert werden. Daher ist es wichtig, dass die Sicht nicht durch Plakate oder ähnliches behindert wird.
Optimale Raumüberwachung
Um den Bankräuber schnellstmöglich identifizieren zu können und vor Gericht wirksame Beweise zu haben, ist im „Kassenfenster“ APR eine optimale Raumüberwachungsausstattung vorgeschrieben. Dies ist auch wichtig für die Feststellung, ob der Räuber Geld erpresst oder Mitarbeiter bedroht hat, da besonders brutales Vorgehen die Strafe erhöht. Gute Bilder verringern den Anreiz, eine Bank auszurauben.
Die Anweisung „Einbauvorschriften für optimale Raumüberwachungseinrichtungen (ORSE) SP 9.7/5“ vom Juli 1993 ließ nur einzelne Kameras als Standard-ORSE zu. Fotos sind Videoaufnahmen zur Identifizierung überlegen, da sie eine bessere Detailerkennung und somit eine bessere Beweisführung bieten. Der Nachteil liegt darin, dass Fotos erst nach Auslösen der Kamera verfügbar sind. Aufgrund des technischen Fortschritts erlaubt der Technische Ausschuss der Verwaltung nun auch den Einsatz von Videokameras als möglicher ORSE. Die entsprechende Anleitung wird derzeit vorbereitet; es sieht vor, dass die begrenzte Auflösung von Videobildern durch die Verwendung von 2 Ansichten kompensiert werden soll. Dazu müssen mindestens 2 Kameras zur Erkennung des Räubers und zur Aufzeichnung wesentlicher Ereignisse installiert werden.
Bei entsprechender Installation der Videotechnik kann diese kontinuierlich aufzeichnen und somit ohne besondere Auslösung ein „gesuchtes“ Foto zur Verfügung stellen. Zu den weiteren Vorteilen des Systems gehören Farbaufnahmen, schnellere Verfügbarkeit von „Fahndungsfotos“, Übermittlung der Bilder an die Polizei auch während des Überfalls und die Möglichkeit, die Funktion der Kamera ständig zu überprüfen.
Tellers Fenstersicherheit
Der effektive Jahreszins „Schalterfenster“ autorisiert:
- schusssichere und bruchsichere Glaseinhausungen und Schalterkabinen
- Kraftgetriebene Trennungen
- bruchsichere Abtrennungen in Verbindung mit kugelsicheren Bildschirmen
- zentrale Geldversorgungseinrichtungen
- mitarbeitergeführte Geldautomaten.
Darüber hinaus unterstützen kundenbetriebene Geldautomaten die Anforderungen des Absatzes 7, da durch ihre Verwendung der Geldbetrag in der Kabine oder in einem abgetrennten Raum verringert werden kann.
Zur Einhaltung des effektiven Jahreszinses „Schaufenster“ müssen vor dem Bau oder Umbau eines Schalterschalters die Anzahl der am Schalter benötigten Mitarbeiter sowie die ein- und auszuzahlenden Beträge (Menge und Anzahl) bekannt sein. Optimale Sicherheit lässt sich nur erreichen, wenn die Gegensicherheit dem tatsächlichen Geschäftsablauf entspricht.
Ständige Präsenz mit Blickkontakt
Bestimmte Sicherheitsmaßnahmen am Schalter erfordern mindestens 2 bis 6 Mitarbeiter, die Augenkontakt miteinander haben. Diese Anforderung ergibt sich aus der Erkenntnis, dass Bankräuber kleinere Filialen mit höheren Erträgen bevorzugen, in denen sich die Kassierer, wenn sie mit einer Waffe bedroht werden, nicht hinter kugelsichere Abschirmungen zurückziehen können.
Eine bruchsichere Schalterabschirmung kann nur eingesetzt werden, wenn sich im Schalterbereich immer 6 Mitarbeiter mit Sichtkontakt aufhalten. Damit ist kein 6-Personen-Standort gemeint, an dem durch Urlaub, Krankheit, Kundenbesuche etc. nicht immer alle an ihrem Arbeitsplatz sind. Die Erfahrung zeigt, dass diese Bedingung nur erfüllt werden kann, wenn 8 bis 10 Mitarbeiter am Standort arbeiten. Alternativ kann ggf. ein Floater-Service genutzt werden, um die notwendige Mindestanzahl an Mitarbeitern sicherzustellen.
Um die ständige Anwesenheit von 2 Mitarbeitern mit Blickkontakt zu gewährleisten, muss die Location über 3 bis 4 Arbeitsplätze verfügen.
Es ist wichtig, dass die Einrichtung nicht geöffnet wird, bevor die erforderliche Mindestanzahl von Mitarbeitern anwesend ist. Bei Beratungsgesprächen in Nebenräumen muss die Mindestanzahl an Mitarbeitern an den Fenstern dennoch eingehalten werden.
Sicherheit durch Trennung
Kleine Zweige
„Kleine Filialen“ sind solche, bei denen die Anwesenheit von mindestens 2 Mitarbeitern mit Blickkontakt im Thekenbereich nicht gewährleistet ist. Für diese Filialen bietet eine durchschusssichere Abschirmung in Verbindung mit durchbruchsicheren Abtrennungen einen guten Schutz, da der Mitarbeiter im Falle eines Überfalls den gesicherten Bereich nicht verlassen muss. Die Beratungen finden in einem durch eine bruchsichere Abschirmung geschützten Bereich statt. Hier ist eine gute Kommunikation möglich. Der kugelsichere Schild, hinter dem das zugängliche Bargeld aufbewahrt werden muss, sollte so platziert werden, dass Mitarbeiter nicht aus dem Kundenbereich mit einer Waffe bedroht werden können. Geldtransaktionen erfolgen über eine vorgeschriebene Klappe oder Schiebelade. Da der Mitarbeiter im Angriffsfall den beschusssicheren Bereich betreten muss, ist für die notwendige Personensicherung gesorgt. Dieser Bereich darf auf keinen Fall verlassen werden, auch nicht während der Geldübergabe an den Räuber.
Die beschusssichere Vollvereinzelung ist eine Alternative für den 1- bis 3-Personen-Kassenbetrieb. Es bietet mechanischen Schutz gegen den typischen Banküberfall, da alle Mitarbeiter durch eine kugelsichere Abschirmung vom Räuber getrennt sind. Nachteilig ist hier, dass die Kommunikation mit Kunden aus Sicherheitsgründen reduziert wird. Eine vollständige kugelsichere Trennung ist also nur für kleine Äste angebracht.
Größere Äste
Die Schalterkabine ist eine Sicherheitsform, bei der nur der Schalterarbeitsplatz vom Kundenbereich getrennt ist. Diese Möglichkeit ist nur für Kassiererjobs sinnvoll, bei denen der Kassierer voll mit seiner Arbeit in der Kabine beschäftigt ist und diese nicht verlassen muss.
Vor der Installation einer Kabine muss festgestellt werden, ob der Kassierer voll mit dem Umgang mit Geld beschäftigt ist. In kleineren Filialen mit nur 2 bis 4 Mitarbeitern ist dies oft nicht der Fall. Hat der Kassierer andere Aufgaben außerhalb der Kabine, sind die Sicherheitsanforderungen des APR nicht erfüllt, da der Kassierer zum Schutz vor körperlichen Angriffen stets von den Kunden getrennt sein soll. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass während der Kassierer Aufgaben außerhalb der Kabine erledigt, die Tür mit einem Keil aufgehalten oder der Schlüssel im Schloss gelassen wird. Dadurch wird die Sicherheit der Schalterkabine gefährdet, was für potenzielle Räuber von großem Interesse ist.
Die kugelsichere Kassiererkabine behindert die Kommunikation zwischen Kassierer und Kunden. Da aber an ungesicherten Arbeitsplätzen ohnehin längere Gespräche geführt werden, stellt dies kein großes Problem dar. Gravierendere Probleme sind die Sicherstellung einer zugfreien Belüftung und Klimatisierung in kleinen Kassenkabinen.
Bei kraftbetriebenen Trennungen wird im Notfall eine im Tresen eingebaute bewegliche Stahlwand über mehrere angeordnete Auslöser im Sekundentakt angehoben. Dadurch entsteht eine kugelsichere Abtrennung, hinter der sich die Mitarbeiter in einem gesicherten Bereich befinden. Um zu verhindern, dass ein Räuber unbemerkt eindringt, muss es aktiviert werden, wenn sich keine Mitarbeiter im Tresorbereich aufhalten oder wenn Arbeiten ausgeführt werden, bei denen sich das Personal von den Schaltern abwenden muss. Um eine ständige Aktivierung der Stahlwand zu vermeiden, sollte diese Art der Sicherung nur in Kassenbereichen mit 2 bis 4 Personen verwendet werden.
Darüber hinaus können die Schalterarbeitsplätze durch beschusssichere Abtrennungen isoliert werden. Dazu können Vollabtrennungen für alle Mitarbeiter sowie Schalterkabinen installiert werden. Diese Form der Sicherung erfordert jedoch die ständige Anwesenheit von mindestens 6 Mitarbeitern mit ständigem Blickkontakt in der Haupthalle.
Beschusssichere Volltrenn- und Schalterkabinen können auch eingesetzt werden, wenn mindestens 2 Mitarbeiter mit Blickkontakt anwesend sind und die zugängliche Kasse 10,000,- DM nicht übersteigt. Damit der Kassierer den gesicherten Bereich zum Nachfüllen nicht ständig verlassen muss, ist in diesem Fall ein zeitgesteuerter Geldbehälter erforderlich. Bankräuber meiden Schalterpositionen, an denen sie nur mit geringen Bargeldbeträgen rechnen müssen oder lange darauf warten müssen. Wichtig zum Schutz der Mitarbeiter ist in diesem Fall der Hinweis auf den Entnahmebehälter am Eingang und im Kassenbereich. Damit wird dem potenziellen Räuber sofort klar, dass der Mitarbeiter keine Kontrolle über den Container hat und nur mit einer geringen Beute zu rechnen ist.
Sicherheit ohne zugängliche Banknoten in der Haupthalle
Sicherheit ist auch ohne den Bau einer Trennung zwischen den Mitarbeitern und dem Kundenbereich möglich. Aber um den Anreiz zu mindern, dürfen sich keine verfügbaren Geldmengen im Kassenbereich befinden. Eingenommene Gelder müssen sofort sichergestellt werden. Das Geld wird in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich in einer Geldkassette aufbewahrt, sodass es vom Räuber nicht bedroht werden kann. Die notwendigen Geldbeträge erhalten die Mitarbeiter über ein Rohrliefersystem in der Haupthalle. Das eingenommene Geld wird auf diese Weise an die Kasse geschickt. Dabei ist keine Mindestanzahl an Mitarbeitern in der Haupthalle vorgeschrieben. Diese Art der Sicherheit führt jedoch zu längeren Wartezeiten für die Kunden. Der Vorteil ist, dass Bankräuber bei einem Überfall praktisch keine Chance haben etwas zu erbeuten.
Mitarbeiterbetriebene Geldautomaten (Geldautomaten) sind eine zweite Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen, das in der Haupthalle nicht zugänglich ist. Diese, von der Bank als AKT-bezeichnete Maschinen bezeichnet, enthalten 4 bis 6 Magazine zum Aufbewahren von Banknoten in einem gesicherten Behälter mit Zeitfreigabe. Beim Bezahlen wird der benötigte Betrag über eine Tastatur abgerufen, mit der im Notfall auch Alarm geschlagen werden kann. Das Geld wird dem Mitarbeiter zeitverzögert zugestellt. Die Länge der Verzögerung hängt vom Geldbetrag ab und wird in Paragraph 32 des „Teller's window“ APR festgelegt. Diese sind so eingestellt, dass ein guter Service möglich ist, der Räuber aber durch die längeren Wartezeiten bei größeren Beträgen abgeschreckt wird. Bargeldeinnahmen sollten durch die Verwendung von Zeit- oder Doppelverschlussbehältern gesichert werden.
Bei der Benutzung eines mitarbeiterbetriebenen Geldautomaten müssen ständig mindestens 2 Mitarbeiter mit Blickkontakt anwesend sein. Aus diesem Grund ist diese Form der Sicherung nur für Standorte geeignet, an denen 3 bis 4 Mitarbeiter arbeiten. Besprechungen in einem Konferenzraum können nur stattfinden, wenn 2 oder mehr Mitarbeiter während der Besprechung im Kundenbereich anwesend sind.
Im Falle eines technischen Problems in einem mitarbeiterbetriebenen Geldautomaten sollten entsprechende Anweisungen und Maßnahmen vorbereitet werden. Diese sollten eine Notkasse und entsprechende organisatorische Maßnahmen beinhalten, um sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß dem effektiven Jahreszins „Kassenschalter“ durchgeführt werden.
Unternehmensrichtlinien und Weisungen
Der Arbeitgeber hat für jeden Schalterbetrieb betriebliche Richtlinien zu erstellen und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen. Diese Anweisungen sollten die möglichen Ereignisse während eines Überfalls umreißen und beschreiben, was während und nach dem Überfall zu tun ist. Darüber hinaus sollten tägliche Anweisungen erteilt und die Verwendung der installierten Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn größere Mengen zugänglicher Banknoten vorhanden sind. Anweisungen sollten auch die Art und Weise der Aufbewahrung anderer wertvoller Gegenstände vorschreiben. Die Mitarbeiter an den Fenstern sind mindestens zweimal jährlich über diese Unternehmensrichtlinien zu unterweisen.
Der Zweck dieser Anweisungen ist klar – um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Anforderungen des „Schaufenster“-APR zu ihrem eigenen Schutz befolgen, und um den Anreiz zum Ausrauben eines Schalterfensters erheblich zu verringern.